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Der jüdische Handwerker · 1935-12-01 · 12 (12.1935) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
27 (1935)
Issue
12 (12.1935)
Date
1935-12-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Idee und Praxis in der Vorlehre Als vor etwa l'/i Jahren — hauptsächlich auf die Initiative von Martin Sobotker hin — die Vorlehre der 4üdisrhen Gemeinde zu Berlin gegründet wurde, geschah dir Eröffnung in aller Stille. Ohne viel Aufsehen gingen wir ans Werk, in der Absicht, der Oeffentlichkeit erst dann Kunde von unserer Existenz, von unserer Arbeit zu geben, wenri wir auch ihren Wert beweisen könnten. Als wir diesen Zeitpunkt für gekommen hielten, war es uns eine besondere Freude, als einen der ersten Besucher Herrn Louia Wolff begriiflen und seine anerkennenden Worte hören zu dürfen. Wenn wir also auch vor den Kreis der jüdischen Handwerker, mit dem wir aufs engste zusammenarbeiten wollen, erst später traten, so hatte das außer dem oben Gesagten noch einen anderen Grund: Ursprünglich nämlich war die Vorlehre als eine rein j u - gendpflegerische Einrichtung gedacht, als eine Stätte, in der junge Menschen, die die Schule verlassen haben und noch ohne Lehrstellung, ja ohne jegliche Verbindung mit der Berufswelt überhaupt sind, ihre Zeit sinnvoll ausnutzen sollen, um dabei hinübergeleitet zu werden in den neuen Lebensabschnitt, der bestimmt ist durch die Arbeit im Beruf. Auch heute noch bilden das sozial- und das arbeitspüdagogische Moment den Kern unserer Arbeit. Daneben stehen die Aufgaben, der Einführung in das Berufsleben, dar Auslese der zum handwerklichen Beruf überhaupt geeigneten und der Berufsberatung, die jetzt nicht mehr allein objektiv ist, sondern die Möglichkeit einer subjektiven Einstellung des Jungen zu einem erwählten Beruf bietet, von dem er wenigstens einen kleinen Eindruck, ein Berufsbild gewinnen kann. Nur in seltenen und besonders gelagerten Fällen wird von dem Grundprinzip, dafl die Vorlehre den Berufsunreifen zugedacht ist, abgewichen. So etwa, wenn bei einem Jungen eine soziale oder moralische Gefährdung durch das Nichtstun zu befürchten ist, oder wenn jemand vorerst nicht in eine Lehrstelle vermittelt werden kann und hier »eine Zeit zweckvoll gestalten soll oder will. Sonst aber dient die Vorlehre den in irgendeiner Hinsicht zunächst noch nicht zum Beruf geeigneten Jugendlichen. Diese Nichteignung kann körperlich und geistig bedingt sein. Viele junge Menschen sind in ihrer körperlichen Entwicklung zurückgeblieben, sind allzu klein und schmächtig. Für sie wäre die plötzliche Arbeitsbelastung in der Lehre, eine achtstündige Tätigkeit in der Werkstatt von verderblichster Wirkung. Andere sind noch allzu ungeschickt, es mangelt ihnen — bei offensichtlich sonst guten Anlagen — an der manuellen Fertigkeit. Als andere Symptome der Berufsunreife sind auch geistige oder doch nicht allein körperlich Nochmals: Vorlehre in dar November-Ausgabe unserer Zeitung brachten wir auf Seit* 5 eine .Vorlehre und Eignungsprüfung' übersdirlebene Notiz. Diese vom Standpunkt des Psychofechnikers wiedergegebene Anschauung hat Anlarj zu einer Entgegnung gegeben, die wir im Anschluß folgen lassen: Die Arbeit der Vorlehre ist keineswegs so einseitig, wie der Verfasser befürchtet. Sie erstreckt sich auf das Gebiet der Jugendpflege wie auf das der Arbeitspädagogik. Es ist <>ben schon besonders darauf hingewiesen worden, daß die Vorlehre im wesentlichen berufsunreifen Jugendlichen offensteht, die überhaupt erst einmal in das für sie ganz neue Berufsleben eingeführt werden sollen. Dabei von einem Zeitverlust durch den Aufenthalt in der Vorlehre zu sprechen, heißt vollkommen die Aufgabe der Vorlehre verkennen. Um den Grad der Berufsunreife zu ermitteln, bedient man sich teilweise auch psychotechnischer Methoden, deren Wert wohl von keinem Berufsberater bestritten wird. Ist dabei die Berufsunreife festgestellt, dann setzt die Erziehungsarbeit der Vorlehre ein. Man sieht also, dafl die Frage nach Eignung oder Nichteignung für einen bestimmten Beruf gar nicht von primärer Wichtigkeit ist. Daß die Kursleiter Uber die Fertigkeit und die Veranlagung des Jugendlichen zu urteilen vermögen, sollte man bei Menschen, die in dieser pädagogischen Arbeit stehen, voraussetzen. Und daß die Urteile, oder besser: Charakteristiken, die sich ein Kollegium aus der Arbeit eines halben Jahres bildet, klarer, bestimmter und fehlerloser sein werden, als die bei einer kurzen, recht unpersönlichen psychotechnischen Untersuchung festgestellten, kann ich sehr wohl behaupten, da ich die Methoden der psychotechnik kenne. Ich bedingte Mängel anzusehen: so etwa Minderwertigkeitsgefühle, die unter unseren Jugendlichen recht verbreitet sind und für die die Vorlehre eine ausgezeichnete Heilstätte ist, weil hier durch gute Kameradschaft nnd in der Gemeinschaft mit anderen, keineswegs geschickteren, der so befangene Junge bald die Ueberzeugung von seinem Wert wiedergewinnt. Ebenso berufsunreif ist der, welcher sich für einen bestimmten Beruf nicht zu entscheiden vermag. Wir alle kennen den Typ des Jungen, der ebenso gern Tischler wie Koch, Gärtner wie Elektrotechniker wird, für nlles Eignung und Interesse mitzubringen vorgibt, und der in der wirklichen Arbeit dann keine Befriedigung findet, weil seine Berufswahl durch äußere Einflüsse, durch Ratschläge Unberufener und durch primitivste Vorstellungen bedingt war. Im Sinne ihrer bewußt in keiner Hinsicht spezialisierten Arbeit hat die Vorlehrc insbesondere die Aufgabe, die handwerkliche und technische Allgemeinbildung der Jagend za pflegen. Dementsprechend ist der Kursplan gestaltet: Neben der Werkarbeit in vier Schlüsselhandwerken. die in den Abteilungen Papparbeit und Buchbinderei, Tischlerei, Metallbearbeitung. Elektrotechnik vertreten sind, und die den Kern der Arbeit darstellt, wird Unterricht in arbeitsergänzenden Fächern erteilt: Werkstoffkunde, Werkzeugkunde. Fertigungs- und Befriebskunde, Grundlagen der Elektrotechnik. Maschinenkunde. Gestaltung, ferner im handwerklichen Rechnen, jüdischer Bildung, Deutsch und Sport. Außerdem sind Stunden vorgesehen, in denen Vertreter bei uns nicht vorgesehener Handwerke — z. B. Bauwesen — Vorträge über ihr Fach halten. Schließlich sollen Betriebs- und Museumsbesichtigungen den Kursteilnehmern ein lebensnahes Bild Von den wirklichen Arbeitsbedingungen vermitteln und ihre allgemeinen Kenntnisse vertiefen. Wenn auch — wie bereits ausgeführt — der jugendpflegerischen Aufgabe der Vorlehre fundamentale Bedeutung zukommt, so erfüllt sie doch auf der anderen Seite weitestgehend die Forderungen der Praxis. Sie führt so einerseits zu einer vorübergehenden Entlastung des Arbeitsmarktes und gibt andererseits eine vollkommenere Möglichkeit, sogleich den rechten Menschen an den Arbeitsplatz zu stellen, da nicht nur die reine handwerkliche Geschicklichkeit und die Fähigkeiten des zukünftigen I^hrlings eine Beurteilung finden, sondern sein Verhalten, sein Einordnungsvermögen. seine Arbeitsintensität, kurz seine Gesamt persönlichkeit beobachtet und gewertet werden. Dipl.-lng. Ruuul Liebenthal und Eignungsprüfung will dabei jedoch nicht verhehlen, daß ich vieles sehr nutzbringend in der Vorlehre angewandt habe, was ich als Schüler des von mir hochgeschätzten Prof. M o e d e gelernt habe. Dipl.-lng. Raoul Liebenthal TUmunsanquie in QeschäftsUisecateH In einem Bescheid vom 12. November hat der Werbern t zu der^Erajje Stellung genommen, wie bei Geschäftsanzeigen die Bezeichnung des Inserenten erfolgen muß. Der Werberat führt aus, dafl eine Anzeigenwerbung, bei der zur Bezeichnung des Inserenten lediglich die Telephonnummer angegeben wird, auch dann gegen die Grundsätze eines gesunden Wettbewerbs verstößt, wenn die Ankündigung noch die Hähdlereigenschaft erkennen läßt. Er verlangt, daß der Werbnngtreibende sich offen zu seinem Namen bekennt. Handelt es sich um Anzeigen, die in einer Großstadt veröffentlicht werden, so müsse anch verlangt werden, daß der Werbungstreibende außer seinem Namen noch die genaue Anschrift angibt: es würde nicht ausreichen, wenn lediglich Namen und Telephonnummer genannt werden, da der Verbraucher auf Grund dieser Angaben allein das Geschäftslokal des Interessenten nicht ausfindig machen kann, um etwaige Ermittlungen Uber dessen Leistungsfähigkeit (z. B. durch Schaufensterbesichtigung) anstellen zu können. Bietet ein gewerbsmäßiger Vermittler in einer Zeitungsanzeige seine Dienste an, so muß er sich auch als Vermittler bezeichnen. Er darf also nicht inserieren: „Ich suche zu kaufen" usw., sondern muß sagen: „Ich vermittle Käufe in diesen oder jenen Sachen". 3

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