Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 27 (1935)
- Issue
- 11 (11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Jetzt wird jeder von uns zu beweisen haben, ob setin Heimischwerden im Handwerk wahr und echt gewesen ist, und ob die Zeit jüdischer Verantwortung sich in ihm bewährt hat. Meine Damen und Herren! Wir erleben jetzt den grollen Wendepunkt in der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bewertung des jüdischen Handwerkerstandes und seine Stellung innerhalb der Gemeinschaft. Der Sturm, der über das deutsche Judentum dahinbraust, hat uns alle in eine neue Gedanken- und Erlebniswelt hineingestellt. Durch Beispiel und Tat wird der jüdische Handwerkerstand zeigen, dafl sein Wirken und Streben in unserer jüdischen Tradition und Geschichte Wurzel und Begründung findet Das Blickfeld der deutschen Judenheit mag durch Beschränkung auf manchen Gebieten eingeengt sein. Es muß dafür unser seelisches Vermögen, unser solidarisches Denken und Handeln wachsen und der heilige Funke einer tausendjährigen, schmerzensreichen Geschichte unsere seelische Spannkraft steigern. So, meine Damen und Herren, wollen wir in alter Gläubigkeit und mit unbeirrbarer Hingabe unseren Lebensraum neu gestalten, in neuer Zeit mit neuen und doch so uralten Mitteln unser Haus stützen, erfüllt von unserer Pflicht gegen uns und unsere Gemeinschaft, denn nur durch die Tat werden wir gestalten, wachsen und leben. Mit diesen Kursen erfüllen wir einen außerordentlich wichtigen Zweck. Wir haben leider die Erfahrung machen müssen, dafl ein sehr erheblicher Teil fachlich durchaus tüchtiger Handwerker von allgemeinen Dingen nur sehr wenig Kenntnis hat. Menschen, die heute im Berufsleben stehen, dürfen aber nicht nur Handwerker sein, sondern können sich nur ernähren, wenn sie zugleich auch mit den einschlägigen kaufmännischen Kenntnissen vertraut sind. Es ist deshalb erforderlich, dafi jeder, dessen allgemeine Kenntnisse (wie Buchführung, Steuer-, Handels-, Wechsel-, Sozial- und Arbeitsrecht) nicht ausreichen, alles daran setzen muß, um diesen Mangel auszugleichen. Unsere Kurse vermitteln darüber hinaus fachlich-theoretische KV iinliiisBC wir Kalkulationslehre, Material- und Warenkunde, Raumlehre usw. Wir raten deshalb allen Mitgliedern eindringlichst, sich an diesen Kursen zu beteiligen. Interessenten erhalten Auskunft durch unsere Geschäftsstelle. - i JWH Jüdische Winterhilfe Richtlinien für die Durchführung Die Durchführung der Winterhilfe unter der jüdischen Bevölkerung Deutschlands ist durch Anordnung Nr. 39 des Herrn Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden und den ihr angeschlossenen Stellen Uberlaasen worden. Es sind Richtlinien für die Durchführung der Winterhilfe unter der jüdischen Bevölkerung aufgestellt worden, die die Zustimmung des Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes gefunden haben. Im wesentlichen finden die Grundsätze Anwendung, die für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes gelten. Folgende Richtlinien sind maßgebend: L Kreis der Hilfsbedürftigen. Entsprechend den Grundsätzen des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes sollen alle jüdischen Personen unterstützt werden, die den nötigen Lebensbedarf für sich und ihre unterhaltungsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften beschaffen können. Dazu gehören Erwerbslose, Wohlfahrtsempfänger, Kurz- und Notstandsarbeiter, Klein- und Sozialrentner und Erwerbstätige, deren Verdienst zur Deckung der im Winter erhöhten Lebenshaltungskosten nicht ausreicht. II. Umfang der Leistungen der jüdischen Winterhilfe. Die jüdischen Hilfsbedürftigen sollen nach Möglichkeit Leistungen von gleichem oder ähnlichem Werte erhalten, wie sie das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes gewährt. Zur Verteilung sollen nach Möglichkeit gelangen: a) Koklea, b) Nahrungs- und GenuBmittel, c) Kleidungsstücke, und zwar entweder durch Sachleistung oder durch Bereitstellung der zur Beschaffung erforderlichen Geldmittel. Der Umfang der auf den einzelnen. Hilfsbedürftigen entfallenden Leistungen muH zunächst vou dem Eingang der Spenden abhängig gemacht werden. III. Aufbringung der Mittel. Die Aufbringung der Mittel erfolgt nach den für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes geltenden Grundsätzen. Ks werden demnach aufgebracht: 1, Monatliche Geldspenden (Haussammlungen). 2. Eintopfspende. An den Eintopfsonntagen des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes werden Eintopfspenden in den jüdischen Haushaltungen und den jüdischen Gaststätten, die als solche gekennzeichnet sind, gesammelt werden. 3. Pfundsammlungen. Die Pfundsammlungen sind entsprechend den Pfundsammlungen des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes monatlich mindestens zweimal anzusetzen. IV. Lastenausgleich. Um die Hilfsbedürftigen insbesondere in den kleineren Orten und verarmten Gemeinden ausreichend berücksichtigen zu können, fuhren alle Sammelstellen der jüdischen Winterhilfe 30*/t ihrer Einnahmen nach Abzug der Unkosten an die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden auf ein besonderes Konto ab, die mit diesen Mitteln nach Abzug ihrer Unkosten den Lastenausgieich vornimmt. Am 1. Januar 1936 erfolgt eine Neufestsetzung des Ausgleichbetrages im Einvernehmen mit den jüdischen Gemeinden auf Grund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen. V. Abrechnung. Sämtliche Stellen der jüdischen Winterhilfe haben einen Einzelnachweis ihrer Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden ist für die Ordnungsmäßigkeit der Durchfuhrung der judischen Winterhilfe verantwortlich. Sie hat dem Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkesauf Verlangen Auskunft zu erteilen. Sie hat das Recht, das Rechnungswesen der an der jüdischen Winterhilfe beteiligten Stellen jederzeit nachzuprüfen. Die Geschäftsstelle der Winterhilfe der Jüdischen Gemeinde befindet sich Berlin Ct. Rosenstr. 2-4: das Postscheckkonto lantet: Berlia 994 4t. Unsere Mitglieder aus Handwerk und Mittelstand haben sich fUr die praktische Durchfuhrung der Judischen Winterhilfe in außerordentlich starkem Maße zur Verfügung gestellt. Der Umfang dieses Werkes ist jedoch so groß, dafl ehrenamtlieh tätige Mitarbeiter für die durchzuführenden Sammlungen gebraucht werden. Wir bitten unsere Kollegen aus Handwerk und Mittelstand, soweit sie zu dieser Tätigkeit bereit sind, ihre Meldung an uns abzugeben, die wir an die Geschäftsstelle der Winterhilfe umgehend weiterleiten werden. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften können für den Bezug von Kohlen. Nahrung«- und Genußmitteln sowie Kleidungsstücken auch judische Firmen herangezogen werden. Die jüdischen hierfür in Frage kommenden Lieferfirmen sind der Jüdischen Winterhilfe durch uns benannt worden.