Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Bremen
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Bremen
- Volume
- 8 (1936)
- Issue
- 3 (18.3.1936)
- Date
- 1936-03-18
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nummer 3 Bh tum 29. Märt Jen und Vereinen nur i lertnng stattfinden. Qemeindeblatt Bremen Seite 5 Veranstaltungen von Verbänilgung der Kreispropagandadie bereit sind, ortsfremde einzuladen, werden gebeten, bis zum 31. Marz Mitteilung an das Qemeindebflro gelangen zu lassen. Bedürftige Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im Inland« wohnen und das Angebot auf Zinsherabsetzung (nach den Oesetzen vom 24. Januar und 27. Februar 1935 angenommf n haben, erhalten auf Antrag eine Härtebeihilfe für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937. Der Antrag muß bei dem zuständigen Bezirksfürsorgeverband gestellt werden. m, Sportgruppe Schild Sonntag, den 1. Mira 19,36: Schild L Bremen —"Schild I, Hamburg 1:2 Nach hartem aber fairem und ausgeglichenem Kampf siegten die Hamburger knapp und wurden somit nordwestdeutscher Meister. Sonntag, den 8. Mira 1936 Schild II. Bremen — Hellmannia I. Minden 3:7 Minden siegte verdient* auf Qrund seines besseren Kampfgeistes. Der Mindener Verein hat sich zu einem beachtlichen Qegner für die größeren Vereine heraufgearbeitet. Schild III. Bremen — Hellmannia II. Minden 13:2 Die Mindener Sportgruppe hat ihre Sportgruppe nach Ihrem, verdienstvollen Leiter, Rabbiner Hellmann benannt; wir wünschen, daß dieser verdienstvolle Leiter noch lange Jahre seinen Verein durch Rat und -Tat unterstützen wird. ■Hl IIIIIIIIIIII IIIIII Erwerbt die blaue Beitragskarte fflr Hille und Aufbau! Kein Jude in Deutschland darf ohne diese Karte sein! ■IUI Arbeitsbücher Die Angehörigen aller Berufsgruppen sind verpflichtet. Arbeitsbücher zu besitzen. Auch die zu» Berufsausbildung untergebrachten Personen müssen Im Besitz eines Arbeitsbuches sein. Lehrlingen und Volontären, Schülern von Werkstätten und Kursen ist der Besitz eines Arbeitsbuches zu empfehlen, weil das Arbeitsbuch auch für eine spätere Beschäftigung in einem normalen Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist. Ausländer und Staatenlose, die im Reichsgebiet wohnen, bedürfen des Arbeitsbuches im gleichen Umfange wie die Inländer. Der Besitz eines Arbeitsbuches "befreit sie nicht von der Erfüllung der besonderen Erfordernisse für die Beschäftigung von Ausländern nach der Verordnung Uber ausländisch^ Arbeitnehmer. Das Arbeitsbuch wird auf Antrag des Arbeiters oder Angestellten ausgestellt " Mit dem Antrag ist eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde darüber beizubringen, daß der Antragsteller polizeilich gemeldet ist Diese Bescheinigung ist kostenfrei. Zuständig für die Ausfertigung des Arbeitsbuches Ist das Arbeltsamt, in dessen Bezirk der Antragsteller polizeilich gemeldet ist. Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen werden mit Qeldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft Zu der Betriebsgruppe „öffentlicher Dienst und private Dienstleistungen (ohne die häuslichen Dienste)" gehören auch die Arbeiter und Angestellten der Jüdischen Verwaltungen und Organisationen. Drei Generationen Mein Arbeitszimmer betreten drei Personen weiblichen Geschlechts, Großmutter, Mutter und Kind. Die Großmutter, die Repräsentantin des Galuth, kam vor wenigen Jahren hierher zu ihren Kindern aus dem polnischen „Städtei", dessen Gewohnheiten sie hier treu geblieben Ist auch in der äußeren Tracht; die Tochter lebt seit zwölf Jahren hier, als Zeichen ihrer vollen Einbürgerung sind Lippen und Fingernägel, auch die Nägel der Zehen, die aus den schmucken Sandalen herausschauen, rot gefärbt'; sie. Ist adrett und sauber, gekleidet in der leichten, luftigen, dem palästinensischen Sommer angepaßten Art;:das kleine siebenjährige Mädchen, blond, frisch, quick, soll mir als schwer erziehbares Kind vorgestellt werden. Die Großmutter hatte acht Kinder, ihre Tochter hat nur das eine Kind. Die Großmutter spricht Jiddisch, die Mutter Jiddisch und hebräisch, das Kind nur hebräisch. Drei Generationen finden in diesen drei Personen, die da vor mir sitzen, typische Vertreterinnen. Auf meine Frage, wie sie mit ihren acht Kindern fertig geworden sei, antwortet die Großmutter, daß sie viele Ar- . beit, aber keine'Schwierigkeiten in der Erziehung gehabt habe; die Mutter aber erklärt, sie sei seelisch ganz zermürbt wegen des Kindes, das nicht essen und nicht folgen wolle; sie sei beruflich bis nachmittags um fünf Uhr tätig; wenn sie dann müde nach Hause komme, ginge der Tanz mit dem Töchterchen los: sie könne einfach nicht mehr, sie bittet mjch um eine Untersuchung des Kindes und einen Rat betreffs der Unterbringung In einem Heim. Als ich mir dann erlaubte, Seine Majestät das Kind anzusprechen, antwortet es trotzig: „Ani lo rozah", ich will nichtl Aber das kenne ich, liebe Kleine; du wirst mir standhalten, wir werden zusammen plaudern und spielen; ich werde dich untersuchen; es wird manches „Ani lo rozah" dabei fallen, aber zum Schluß werde Ich die Genugtuung erleben, daß, wenn beim Abschied die Mutter dich auffordern wird, mitzugehen, du Ihr antworten wirst: „Ani lo rozah." Wir wollen uns nicht Über die medizinische Seite des „Falles" unterhalten; es ist keine Verletzung des ärztlichen Berufsgeheimnisses, wenn ich erzähle, d.lß es mit dem Kind, durchaus nicht schlimm war, daß der Mutter ihre erzieherischen Aufgaben, die sie falsch, anpackte, schwer fielen und sie dann die These konstruierte, daß das Kind schwer erziehbar sei. Aber menschlich gesehen wird uns das Erlebnis des sommerlichen Spätnachmittags zum Anlaß, Betrachtungen Aber einige Tragen des hiesigen Lebens anzustellen. Die alte Frau da aus dem europäischen Osten bildet eine Art Hintergrund, von dem sich die Qenerationenfrage abhebt. Gestützt auf ihre Lebensbeschreibung können wir in dem mikrokosmischen Rahmen einer Familiengeschichte ein Stück allgemein-Jüdischer Geschichte verfolgen von der räumlichen und geistigen Eingeschlossenheit in Qhetto und Ohettotum bis zu der ungebundenen Freiheit, deren sich die Enkelin im jüdischen Lande bedient. Dazwischen steht die Tochter, die sich erst entfernen mußte von Anschauungen und Gewohnheiten einer vorangegangenen Generation, um, was bei, ihrem lojrgeborenen Kind schon selbstverständlich ist, die Anpassung zu suchen und zu finden an neue Lebensbedingungen und Lebensauffassungen. Vor einigen Tagen war die junge Frau bei mir, um anzufragen, wann sie ihr Kind bringen könne; damals erschien sie bei mir erhitzt und verstaubt von ihrer Arbeitsstätte kommend, in der typischen Tracht der palästinensischen Poaloth; InÄturzen Hosen mit Blusenhemd, auf dem Kopf die blaue Mütze mit weitem Schirm. Dieser erste Eindruck, den Ich von Ihr erhielt, schützt sie vor dem Verdacht, als ob sich hier eine jüdische Mutter so weit entfernt habe von dem bewährten jüdischen Familiensinn und von dem Ideal der Jüdischen Mutter, daß sie ihr Kind einiger vermeintlicher Erziehungsschwierigkeiten halber von sich geben und fremden Händen anvertrauen wolle. Die jetzige Szenerie bekommt in der Perspektive der damaligen Erfahrung eine andere Bedeutung. Wir sehen einen Ausschnitt, ein soziologisches Kapitel aus dem eigenartigen Leben des Jlschuv vor uns. V