Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 49 (6.12.1935)
- Date
- 1935-12-06
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 QEMEINDEBI ATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG ft nA7(>tnhpr IQ"** überstiegen haben, sonst entfällt das Recht, den Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Auf der anderen Seite gilt aber als „Aufenthalt" nur das legale Verbleiben im Lande mit behördlicher Aufenthaltserlaubnis. Die Zeit, die jemand etwa als Tourist drüben verbracht hat, wird ihm nicht angerechnet. I eichtet haben es noch die Ehetr*Jt1 titir .....11 v -» irj die gesetzlichen Voraussetzungen erfiillt und die palästinensische Staatsangehörigkeit erwirbt, übertrügt er sie ohne weiteres von Rechts wegen auf seine Frau und seine minderjährigen Kinder, selbst dann, wenn diese vielleicht erst viel später nach Palästina gekommen sind, ja selbst dann, wenn sie noch in Deutschland leben. Ernstlich muli man sich davor hüten, etwa die gesetzliche Aufenthaltsdauer vorzutäuschen oder andere Täuschungsmanöver bei der Einbürgerung ZU begehen. Der High Comissioner kann, wenn dies später entdeckt wird, die Einbürgerung widerrufen und der überschlaue „Staatsbürger" ist dann staatenlos, was nirgends in der Welt eine sein angenehme Sache ist. Dieselbe Gefahr droht aber auch demjenigen, der sich illoyal gegen die palästinensische Regierung verhält. Von dieser letzteren Befugnis soll der High Comissioner sowohl gegenüber Kommunisten wie gegenüber extremen und besonders aktivistischen Staatszionisten bereits Gebrauch gemacht haben. Dem Land ist natürlich — wie jedem Kolonialland nur mit solchen Bürgern gedient, die dauernd an seinem Aufbau mitarbeiten. Wer, nachdem er seinen palästinensischen Paß hat, wieder in das Ausland verschwindet, wer seine Person, seine Arbeitskraft und sein Vermögen dem Lande wieder entzieht, kann nicht erwarten, dal. ihm die Vorteile dieses Passes belassen werden. W er deshalb drei Jahre das Land verläßt und seine Beziehungen nach dort abbricht, kann ebenfalls wieder ausgebürgert werden. „AuslandsPalästinenser" kann Palästina im jetzigen Stadium seiner Entwicklung nicht gebrauchen. Ein weiterer Aufsatz über palästinensisches Vertragsrecht soll folgen. Material ist weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Linter Verwendung der von dem Bibliothekar der Wiener Kultusgemeinde, Dr. Bertold Wae liste in und dem Beograder Advokaten Dr. Samuel S. Demajo sowie dem Sara je V Oer Rechtsanwalt Dr. Braco Poljokan, beide hervorragende Kenner des jüdischen Rechts, gegebenen Informationen geht er auf die Behandlung der gleichen \- t*i fr 0 ,1%1 T.*r« M * - AMtvvf i»4 L*... - ~ » . -- .....* ■— Ltu.uiibiKi «.tu, -v iiwii viii tiriu n i irut- WH Rucksicht aul die Maaisgrundgesetze und die Proklamation vom 28. Juii 1878 die aiten Habsburgerdekrete als aufgehoben, hebräische Unterschriften demgemäß als gültig betrachtet wurden. Er weist auch auf die alten serbischen Gesetze hin, die den Gebrauch der hebräischen Sprache und Schrift nicht einschränken. Ein besonderer Abschnitt ist den Ketuben Heiratsbriefen gewidmet, welche, obwohl in hebräischer Sprache und Schrift gefertigt, hinsichtlich ihrer sprachlichen Gültigkeit nicht angezweifelt worden sind. Eine außerordentlich interessante, bisher unveröffentlichte Ketuba der Tochter des jüdischen Konsuls in Splitt Spalato aus dem Jahre 1()75 liegt dem Werkchen bei. Sehr aufschlußreich sind auch die mit Beispielen belegten Parallelerscheinungen bei den Sprachen der Nachfolgestaaten, die zu Zeiten der Doppelmonarchie ebenfalls als „tote Sprachen" behandelt wurden und heute, nach zwei, drei Generationen, in üppiger Blüte stehen. Dali das Hebräische auf gleichem Wege ist, legt die kleine Schrift überzeugend dar. Zentrale für jüdische Pflegestellen und Adoptionsvermittlung. Am 21.Oktober 1935 fand die zweite Vorstandssitzung der Zentrale für jüd. Pflegestellen und Adoptionsvermittlung Kinder- und Mutterschutz des jüd. Frauenbundes e. V. unter Leitung von l'rau Clara Samuel, Elberfeld, statt. In regem Gedankenaustausch wurden Fragen besprochen, die noch vor der üblichen neuen Jahressitzung geklärt werden sollten. Außer dein Arbeitsausschuß, dem Elberfelder, Düsseldorfer und Kölner Mitglieder augehören, waren der Frauenbund, das Isenburger Heim, die Zentraiwohlfahrtsstelle, der Rabbiner- und Lehrerverband sowie die Anstaltsleiter vertreten. — Es wurde u. a. Folgendes beschlossen: 1. Die Entsendestellen sollen erneut und dringend darauf aufmerksam gemacht werden, nicht nur Heimkinder, sondern auch ihre sich in Pfiegefamiiien befindlichen Schützlinge .gegen Krankheit zu versichern. 2. Die Entsendestellen Sind dringend um eingehende Ausfüllung der Fragebogen für Heim und Pflegestellen im Hinblick auf J üdische uden w i nte r erden H ilfe elf en Jüdische Zeitschau. Hebräisch ist keine tote Sprache. In der Zagreber Wochenschrift „Zidov" veröffentlicht der Vizepräsident der Zagreber Kultusgemeinde, Rechtsanwalt Dr. Lavoslav Sik eine auch im Sonderabdruck erschienene Abhandlung zu dieser sowohl jüdisch-kulturell, wie auch juridisch interessanten Frage. Der langjährige Präsident der autonomen Zagreber orthodoxen Gemeinde, Arje jehuda beu Rohel Rothstein, hat sein am 17. Dezember 1922 datiertes restament mit einer hebräischen Unterschrift versehen. Es ist, wie der Autor sagt, ein „sehr schönes, echt jüdisches Testament". Beezras hasem jom alef 1, seder Mikec . . . Zahlreiche Legate werden bestimmt, eine Mikve muH gebaut werden, für jeden frei und unentgeltlich, eine Hofwohnung von vier Zimmern ist einzurichten, direkt für einen Ben Thora oder für Fremde zum übernachten. Einem jeden, der die Hand ausstreckt und verlangt, muß gegeben weiden, au dem will der Verstorbene weiter beteiligt sein. Im übrigen gehört das ganze Vermögen der Frau, und erst nach ihrem Tode den Kindern, denen er wünscht: „Ochel Perosechem Beolom Hase Vehakeren Kajemes Leolom Habo". Die Kinder waren selbstverständlich mit diesem edlen Testament einverstanden, aber das Zagreber Kreisgericht erklärte in einem Bescheid vom 5. Juni 1934 das Testament mit der hebräischen Unterschrift unter Bezugnahme auf Dekrete aus den Jahren IS 14, 1842 und 1S40 für ungültig. Bekanntlich bestimmte das Uofkanzleidekret vom 22. Oktober 1814. „daß auch der Gebrauch der hebräischen und jüdischen Sprache und Schrift in allen öffentlichen in- und außergerichtlichen Handlungen aufgehoben und statt derselben sich künftig der landesüblichen Sprache bedienet, auch jedes nach geschehener Kundmachung dieses höchsten Befehles in der hebräischen oder auch nur mit hebräischen und jüdischen Buchstaben geschriebene Instrument für null und nicht angesehen werden solle". Ebenso schrieben die Justizhofdekrete vom 20. Dezember 1S42 und 19. Eebruar 1846 die Behandlung von Nainensunteischi iften in hebräischer und jüdischer Schrift als Handzeichen vor. Der Appella- 11 ___,.:_i.i.L._,t i:.. Vnr ...t.-.-l,,,:,!.,.,^. .....i .i„„:t UUIlsgCi iciiisiiuI ndi uit VOrCutBCncIuUng utii^iumiiii UIIu uamii wohl zum ersten Male eine mit hebräischen Buchstaben geschriebene Unterschrift unter einem Testament als gültig anerkannt. Das von Dr. Sik in diesem Verfahren beigebrachte und jetzt veröffentlichte Üesundheit, Charakter und Veranlagung der einzuweisenden Kindel und Jugendlichen zu bitten. 3. Die Zentrale erklärt sich zur Mitarbeit bei der Beschaffung von Familienstellen für Schulkinder bereit. 4. Trotz der Umstellung, die das jüdische Schulwerk auch für Pflegekinder erfordert, sind weiter für Kleinkinder gut empfohlen* Pflegestellen in kleineren Ortschaften zu berücksichtigen. j. Es wurde ein Dauerpflegevertrag angenommen für Länder und Fälle, in denen der Abschluß eines Adoptionsvertrages nicht möglich ist. Adoptionselternmeldnngen liegen last nur aus dein Auslände vor. Um einen Überblick über den augenblicklichen Stand des jüdi sehen Pflegewesens zu bekommen, wurde eine Erhebung gemacht. Aus den eingegangenen Antworten mußte festgestellt werden, dl sich noch immer Kinder in nichtjüdischer Umgebung befinde i her die Tagung für Kinder- und Jugendalijan wurde von dm Teilnehmerinnen berichtet. Bei dieser Gelegenheit wurde der Befürchtung Ausdruck gegeben, dali in Kleingemeinden lebende Pik kinder, die bündisch nicht erfaßt sind, größere Schwierigkeiten bei der Einordnung in die Jugendalijah haben werden. Unsere Gemeinde. Jüdischer Frauenbund, Ortsgruppe Leipzig. Die Hausfrauen beratungsstunde findet jeden Montag und Donnerstag von 4 — 5 Uht im Sozialamt, Humboldtstr. 13, Erdgeschoß, statt. Telefonische Anfragen sind zwecklos. Kinderbeschenkung des hilfsvereins israel. Gewerbetreibender. Bereits wenige Tage nach Erscheinen des Aufrufs im Geineindcblatt haben, wie wir erfahren, mehrere hundert bedürftige jüdische Familien Anträge eingereicht und um Zuweisung von Sachspenden für ihre Kinder gebeten. Um allen Ansprüchen gerecht werden zu können, bittet der Hilfsverein im Namen derjenigen, die im kommenden Winter keineswegs ohne die dringend benötigten Kleidung-- stucke sein können, um baldigste Überweisung ihrer Geld- oder Ssch* spenden, welche auf Wunsch auch gern abgeholt werden. Jüdische Not ruft und Wohltat trägt Zinsen. (Hilfsverevn isr. Gewerbetreibender E.V., Packhofstr. 7 1. Tel. IS130. Postscheckkonto: 32005.)