Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 47 (22.11.1935)
- Date
- 1935-11-22
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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'> Seite 2 GEMEINDE BLATT DER ISRAELITISCHEN RELlüIÜNSüEMElNDE ZU LEIPZIG 22. November 19^5 Hauspersonal zwischen 35 und 15 Jahren in irgendeinem 1 alle neu einstellen dürfte, auch nicht vor dein 1. Januar 1930. Nicht verboten ist mich dein klaren Wortlaut des Gesetzes die Beschäftigung jüngerer Frauen, die eine ausländische Staatsangehörifkeit |^f»cjf-/Mrj f)<if»y stiiitenlos ^ind 1Kp '* n s I M h r u n ,r 5 v p rfc.* . * O ' " Ordnung will dies auch sicherlich nicht einschränken, wenn sie besagt, das Ausländer nur bei Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt im Ausland nicht unter „diese Vorschrift" fallen. Sie meint damit Offenbar nur die jüdischen Arbeitgeber. Immerhin bedarf die>e I rage noch der Klärung. 4. Von entscheidender Bedeutung für die jüdische Hausfrau ist letzten Endes die Frage, welche Art Personals denn nun eigentlich als „im Haushalt beschäftigt" gilt. Die Ausführungsverordnung beantwortet diese Frage dahin, daft hierzu gehört „wer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in die Hausgemeinschaft aufgenommen worden i^t oder wer mit alltäglichen 1 lausarbeiten oder anderen alltäglichen, mit dem Haushalt in Verbindung stehenden Arbeiten beschäftigt ist." Damit ist klargestellt, daß auch die sogenannten „Tagesmädchen" und die ständigen „Aufwartefrauen", auch wenn sie nur als Aushilfe genommen werden, von der Beschäftigung in jüdischen 1 laushalten ausgeschlossen sind. Dabei ist es auch gleichgültig, ob die Aufwartung etwa jeden Tag kommt oder nur ein paarmal in der Woche, denn nicht darauf kommt es an, ob sie a 111 ä g I i c Ii A r - beit leistet, sondern ob ihre Arbeit die im Haushalt alltägliche ist, wie Kochen, Tischdecken, Wasehtischsäubcrn, die tägliche Stubenreinigung usw. Dagegen ist es nicht verboten Wasch- J üdische edes Unsere Gemeinde. trauen, Weißnäherinnen, Ausbesserinnen, Plätterinnen, Hausschneideriniien auch unter 45 Jahren zu beschäftigen oder etwa jeweils eine Aufwartung für die allwöchentlich wiederkehrenden groben Arbeiten oder für die Treppenreinigung oder zum Kohlentraimi anzunehmen. ^rhlt'pRH 1 IUI iUU&UWCiawu, uau wo i luudiiaiiauii^v.* stellte gibt, die keine Haushaltarbeiten leisten. Das sind Erzieherinnen, Kinderfräuleins und dergl., wenn ihre Tätigkeit ausschließlich auf diese-, (iebiet beschränkt ist. Auch mit dieser Arbeit dürfen aber Mädchen deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nur beschäftigt werden, wenn sie nicht in die Hausgemeinschaft aufgenommen werden. Kindergärtnerinnen aber und die öfters beschäftigten Hilfskräfte, die am Nachmittag mit den Kindern spielen, ausgehen oder ihre Schularbeiten beaufsichtigen, können unbeschränkt arbeiten. Letzten Endes wird die jüdische Hausfrau in jedem Ein/elfall sehr sorglich prüfen müssen, ob sie die Grenze des Erlaubten nicht überschreitet und wird sich im Zweifelsfall immer lieber der Hilfe jüdischen oder älteren Personals bedienen. Sie gefährdet sonst nicht nur sich, sondern auch die Hausangestellte, denn die Vorschriften des Gesetzes richten sich ebenso gegen den Juden wie gegen den Nichtjuden, der gegen sie verstöbt. Zum Schluß sei erwähnt, daß der Führer und Reichskanzler Befreiung von den Vorschriften des Gesetzes erteilen kann. Schon die hohe Stelle, der diese Befreiungen vorbehalten sind, zeigt, daß es sich dabei nur um ganz vereinzelte und besonders gelagerte Ausnahmefälle handeln kann. Auch vom judischen Standpunkt aus ist eine Häufung solcher Befreiungsgesuche äußerst unerwünscht. W i nter arten H ilfe indert m Chanukkah-Wettbewerb. Für die jüdischen Lehrlinge und Volontäre, die im Handwerk beschäftigt sind, findet zu Chanukkah ein Berufswettkampf statt. Teilnahmeberechtigt ist jeder jüdische, in Arbeit stehende Handw erkslehrling oder Volontär. Jeder Bewerber, der sich an diesem Wettbewerb beteiligen will, muß bis zum 20. Dezember 1935 eine Arbeit abgeliefert haben, die er selbständig hergestellt hat. Die Bewertung der Arbeiten erfolgt auf Grund der Leistung, unter Berücksichtigung des Alters und der Lehrzeit des Bewerbers. Die Arbeiten werden vom 20. bis 2S. Dezember 1935 im Sozialamt ausgestellt Für die besten Arbeiten werden Preise ausgesetzt. Die Preisverteilung findet Sonnabend, den 28. Dezember 1935, um 18,30 Uhr im Sozialamt statt. Die Entscheidung des Preisausschusses ist unwiderruflich. Die Arbeiten bleiben Eigentum der Hersteller. Jeder Bewerber ist verpflichtet, einen Fragebogen, der bei Herrn Moses im Sozialamt erhältlich ist, auszufüllen. Die näheren Bedingungen sind ebenfalls dort erhältlich. Jüdischer Frauenbund, Ortsgruppe Leipzig. Die Hausfrauenberatungsstunde findet jeden Montag und Donnerstag von 4—5 Uhr im Sozialamt, Humholdtstr. 13. Erdgeschoß, statt. Telefonische Anfragen sind /wecklos. Nachricht des Sozialamtes. Für Südafrika wird zuverlässiger Kürschner, deutscher Staatsangehörigkeit, der in sämtlichen vorkommenden Arbeiten wie Umänderungen, Neuanfertigung usw. bewandert ist, mit eigenem Kapital gesucht. Anfragen sind an das Sozialamt zu richten. Jüdischer Kulturbund. Es gibt eine große Anzahl Gemeindemitglieder, die nicht Mitglieder des Leipziger Kulturbundes sein können oder wollen. Außer den Künstlern, die der Leipziger Kulturbund nach Maßgabe seiner Kräfte beschäftigen kann, sind sehr viel wertvolle jüdische künstlerische Kräfte vorhanden, die nur dadurch ihre Existenz aufrecht erhalten können, daß das jüdische Publikum ihre Veranstaltungen besucht. Da aber nach den geset/lichen Bestimmungen nur diejenigen berechtigt sind, als Zuhörer au derartigen Veranstaltungen teilzunehmen, die sich durch die Mitgliedskarte eines jüdischen Kulturbundes ausweisen können, ist die Karte des Reichsverbaudes jüdischer Kulturbünde (R.-Karte) geschaffen worden. Der Preis dieser Karte bis 30, September ig3b beträgt RM. 1.—. Diese Karte berechtigt zum Besuch aller Veranstaltungen, mit Ausnahme derjenigen des i eip/iger Kulturbundes Selbstverständlich muß für die Veranstaltungen selbst der jeweils festgesetzte Eintrittspreis bezahlt werden. — Die Mitglieder des Leip/iger Kulturbundes haben die Lösung dieser R.-Karte nicht notwendig, da sie die Eintrittskarten zu den Veranstaltungen, soweit sie nicht Veranstaltungen des Leip/iger Kulturbundes sind, bei Vorzeigung ihrer Leipziger Kulturbundkarte besuchen dürfen. Die Karten sind in den üblichen Geschäftsstunden gegen Zahlung von RM. 1. - im Büro des Jüdischen Kulturbundes, Goethestr. I, zu erhalten. Lichtbild muß mitgebracht werden, da eine Erklärung zu unterschreiben ist. Es wird deshalb um persönlichen Besuch gebeten. Kinderbcschenkung des Hiifsvcreins israel. Gewerbetreibender. Gerne und mit warmer Befürwortung geben wir nachstehendem Rufe des Hilfsvereins israelitischer Gewerbetreibender Raum: Auch in diesem Jahre will der Hilfsverein isr. Gewerbetreibender versuchen, sein seit Jahren aufgebautes Werk der Bekleidung armer Kinder durchzuführen. Der Hilfsverein hat seit etwa 20 Jahren alljährlich, zuletzt ca. bOÜ Kinder von Kopf bis Fuß mit neuen Sachen, wie Wäsche, Kleider, Schuhe usw. ausgerüstet. Um auch in diesem Jahre den notwendigen Bedarf anschaffen zu können, bedarf der Verein erheblicher Mittel an Geld und nochmals Geld oder Ware. Der Hilfsverein bittet, ihn in seinem Werke durch reichliche Gaben an Geld oder neuen Sachen oder Stoffen oder Schuhen zu unterstützen. Da es sich um arme Kinder handelt, darf keine Hand verschlossen bleiben; es muß zur Tat geschritten werden. Die Geschäftsstelle des Hilfsvereins (Packhofstr. 7 1) ist täglich von 9 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags geöffnet. Postscheckkonto Nr. 52005. Auch werden die Gegenstände auf Wunsch und telefonischen Anruf Nr. 18430 abgeholt. Anmeldungen der Eltern oder Erziehungspflichtigen werden jetzt entgegengenommen; die auszufüllenden Antragsvordrucke sind in der Geschäftsstelle des Hiifsvcreins zu entnehmen. Die große Stunde der jüdischen Frau. Am 13. November eröffnete der Jüdische Frauenbund Ortsgruppe Leipzig im Felix üoldmann-l leim die Reihe seiner Winterveranstaltungen mit einem Vortrag von Frau Cilly N e u h a u s - Frankfurt a. M. über „Die große Stunde der jüdischen Frau". Von den Leipziger Frauen mit Herzlichkeit im alten Kreise begrüßt, ging Cilly Neuhaus zunächst von dem Erlebnis der Gesamcvorstandssitzimg des Bundes in Berlin aus, auf der Prof. Cora Berliner die schwerwiegenden Probleme der Auswanderung, Umschichtung, wirtschaftlichen, seelischen und menschlichen Umstellung unter dem schlichten Thema „Unsere Aufgabe" behandelt hat. Heute solle nur die ganz spezielle Frauenaufgahe gewürdigt werden, von deren Erfüllung abhänge, ob in Zukunft jfl jüdischen Häusern bei so veränderter Lage noch Gastlichkeit gepflegt werde, Sabbate und l eiertage eine Stätte finden und die Jüdische Frau sich über ihr Schicksal erhebt. Einmal sei in aller Deutlichkeit von der notwendigen äußeren und inneren Umstellung zusprechen, dann aber müsse die Tat folge». — Wie in der Form des jüdischen Gebotes „Du sollst..." vom Menschen Beherrschung des Körpers und des Geistes gefordert wird; so spricht die jüdische' Auffassung aus, daß in der Begrenzung sich der Meister zeige. Wenn der Dienst im Haushalt als Dienst am Menschen, an der Fanun*