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Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1937-12-17 · 51 (17.12.1937) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
13 (1937)
Issue
51 (17.12.1937)
Date
1937-12-17
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JODISCHES OEM EIN DE BLATT LEIPZIG 17. Dezember 1937 ' Nr. 51 b) Dr. Jacob Brande: Die geistige Umwelt Palästinas (Dienstag, den 25. Januar 1938, 20.15 Uhr); c) Stud.-Ass. Dr. JoH; Die Geographie Paliistinas (Dienstag, den 1. Februar 1938, 20.15 Uhr); ü) Gemeinderabbiner I)r. David Ochs: Erziehung und religiöses Leben in Palästina. (Mitte Februar, genaue Zeit -I - -1, K - f.-......t - - 1. .. ,\ liiiu »WV« tfvuuiiiiLg»-^i-Utliy. Die Vorträge a—d finden im Saale des Sozialamtes, Humboldtstr. 13, statt Vortragsreihe B: Fortschritte der Naturwissenschaft und Technik in den letzten fünfzig Jahren. Ei öi 1 nungsvortrag von Prof. Dr. Kisch-Kölu: Das Verhältnis des Judentums zur Natur. (Dienstag, den 15. Februar 1933. 20.15 Uhr, im Kulturbundsaal). a) Dr. Fritz Wartenberg: Physik und Technik (Dienstag, den 22. Februar 1938, 20.15 Uhr); b) Dr. Fritz Luft: Die moderne Chemie und physikalische Chemie (Dienstag, den 1. März 1938, 20.15 Uhr); c) Dr. Eduard Blumberg: Biologie und Medizin (Dienstag, den 8. März 1938, 20.15 Uhr). Die Vorträge i - c finden im Saale des Sozialamtes, Humoldtstr. 13, statt Vortragsreihe C: Jüdische Kunst. Eröffnun*svortrag von Dr. Julius Bab-Berlin: Der Widerhall der Bibei in der europäischen Dichtung. (Dienstag, den 15. März 1938, 20.15 Uhr, im Kulturbundsaal). a) Dr. Sally Rabinowitz und Frau Rabinowitz: Moderne jüdische Musik (2 Abende) (Dienstag, den 22. und 29. März, 20.15 Uhr, im Felix-Goldmann-Heim, Elsterstr. 7) b) Syndikus Kurt Sabatzky: Der jüdische Schauspieler (Dienstag, den 5. April 1938, 20.15 Uhr); c) Dr. D. Kuritzkes: Die Juden in der modernen bildenden Kunst (Dienstag, den 12. April 1938, 20.15 Uhr). Die Vorträge b und c finden im Saale des Sozialamtes, Humboldtstr. 13 statt Vortragsreihe D. Eine Vortragsreihe über ein allgemein interessierendes medizinisches Thema ist in Vorbereitung. Näheres wird noch im Gemeindeblatt bekanntgegeben. T e i 1 n a h m e b e d i n g u n g e n : 1. Die Eröffnungsvorträge sind zugleich Veranstaltungen des Jüdischen Kulturbundes Leipzig. Zutritt zu den Eröffnungsvorträgen haben die Kulturbundmitglieder gegen Vorzeigung des Kulturbundausweises und die Hörer des Jüdischen Lehrhauses gegen Vorzeigung der Hörerkarte. 2. Anmeldefrist für die Vortragsreihe A: bis einschließlich Dienstag, den 4. Januar; für die Vortragsreihe B: bis einschließlich Dienstag, den 8. Februar; für die Vortragsreihe C: bis einschließlich Dienstag, den 8. März. — Die Anmeldungen sind schriftlich an die Israelitische Religionsgemeinde (jüdisches Lehrhaus), Walter-Blümel-Straße 101, zu richten. Zahlung des Hörergeldes unter genauer Bezeichnung der zu belegenden Vortragsreihe gilt als Anmeldung. 3. Das llürergeld für jede Vortragsreihe beträgt RM. 1,50. Mitglieder von Jugendbünden zahlen gegen Vorlegung des Bundesausweises für die ganze Reihe nur 75 Pfg., Erwerbslose gegen Vorlegung der Stempelkarte 50 Pfg. 4. Das Hörergeld ist entweder in bar an die Genieindekasse, Walter- Bliimel-Str. 101, werktäglich von f/, 10—13 Uhr oder auf das Postscheckkonto der Gemeinde, Leipzig Nr. 3Ü3 33, zu überweisen. Alsbald nach Eingang des Hörergeldes wild die Hörerkarte durch die Post zugestellt. 5. Das Belegen eines einzelnen Vortrages innerhalb der Vortragsreihe ist nicht zulässig. Lediglich die Kulturbundmitglieder haben das Recht, jeweils den Eröffnuugsvortrag zu den im Kulturbund üblichen Bedingungen ohne besondere Zahlung an das Lehrhaus zu besuchen. Nichtmitgliecler des Kulturbundes brauchen auch zum Besuch des Eröffnungsvortrags eine Hörerkarte für die gesamte Vortragsreihe. 6. Der Besuch der Eröffnungsvorträge ohne Kulturbundausweis oder Hörerkarte und der Besuch der übrigen Vorträge ohne Hörerkarte ist nicht zulässig. Das Kammergericht zur Frage der Staatsangehörigkeit. Für die in Deutschland lebenden Ausländer ist es von lebenswichtiger Bedeutung, zu wissen, welchen Einfluß die Friedensverträge auf ihre Staatsangehörigkeit gehabt haben. Dies gilt namentlich für die Personen russisch-polnischer Herkuirft. Fs kann zweifelhaft sein, ob sie Russen, Polen oder Staatenlose sind. Die Frage ist in mannigfacher Hinsicht von großem praktischen Interesse, so z. B. bezüglich des Armenrechts, das infolge Verbürgung der Gegenseitigkeit polnischen und sowjet-russischen Staatsangehörigen gewährt, staatenlosen Juden aber regelmäßig verweigert wird; ferner für die öffentlich-rechtliche soziale Fürsorge. Auch für das nach deutschem internationalen Privatrecht anzuwendende ausländische Recht und die Frage der Zuständigkeit ist ihre staatsrechtliche Stellung von Wichtigkeit Da ihr Personenkreis in Deutschland nicht klein ist, soll die Frage kurz beleuchtet werden. Maßgebend für ihre Staatsangehörigkeit ist der Rigaer Friedensvertrag. Dieser stellt die außerhalb Polens lebenden Bürger des ehemaligen russischen Kaiserreichs den Bewohnern Polens gleich und Lebensmittel — Ausgabe Mittwoch, den 22.12. 1937 nachm. 15bis 18 Uhr: &rsppe 1 und Gruppen 5 bis 10 Donnerstag, den 23.12.1937 nachm. 15 bis 18 Uhr: Gruppen 2, 3 und 4 bestimmt für beide, daß sie bei Eintragung o-ier Eintragungsberechtigung in die polnischen Heimatregister ein Optionsrecht für Rußland haben sollen. Als Stichtag der verwaltungsrechtlichen Zugehörigkeit ist der Kriegsbeginn (also der 1. August 1914), als Stichtag des Aufenthalts im Auslande der Geltungsbeginn des Rigaer Vertrages (der 30. April 1921) maßgebend. Diese Bestimmungen des Rigaer Vertrages sind verschieden ausgelegt worden. In keinem Fall sind solche Personen, wie ietzt übereinstimmend von der sowjet-russischen und polnischen Praxis angenommen wird, Russen geblieben; denn Rußland wollte gerade durch den Vertrag zum Ausdruck bringen, daß es auf die Personalhoheit über diese Staatsangehörigen verzichtet und sie nunmehr als Polen betrachtet. Auch das polnische Oberverwalrungsgericht hat sich dieser Auffassung angeschlossen — im Gegensatz zum polnischen Außen- und Innenministerium — und erkennt ihnen die polnische Staatsangehörigkeit zu. Das hiesige Fremdenamt betrachtet häufig solche Personen, da sie die russische Staatsangehörigkeit verloren, die polnische aber nach seiner Ansicht nicht erlangt haben, als staatenlos und stellt ihnen einen F*-emdenpaß aus. Ungeachtet des Passes aber haben sich die Gerichte auf denselben Standpunkt gestellt, den die sowjet-russische und polnische Praxis vertreten hat, und den Paßinhaber als Polen erklärt. Das Kammergericht hat in ständiger, vom Reichsgericht gebilligter Rechtsprechung entschieden, daß diese Personen Polen sind und auf die Rechtswohltaten für Polen Anspruch haben. In einer neuen Entscheidung vom 14. Dezember 1Q36, abgedruckt in der Jur. Wochenschrift, S. 1325 für 1937 hat es diese Rechtsprechung bekräftigt. Staatenlose dürften daher ein Interesse daran haben, ihren Paß unter dem obigen Gesichtspunkte zu prüfen. Justizrat Lissncr, Rechtsanwalt in Berlin. Unsere Gemeinde Auf den Elternabend der hebräischen Sprachkurse, der am Sonnabend, den 18. Dezember, 18 Uhr, im Saale des Jugendheimes, Elsterstraße 7, stattfindet, seien nochmals die Schüler der Schule, deren Angehörige und Interessenten der hebräischen Sprachbewegüug hingewiesen. Das Schulfest der jüdischen Schulen. Auf Wunsch der Leitung der jüdischen Schulen veröffentlichen wir folgende Vorankündigung für das bevorstehende Schulfest: Kaum, daß man sich versieht, ist das Jahr wieder herum und mit gewohntem Temperament, frisch und pünktlich, steht unsere kleine Welt wieder vor Ihnen auf der Bühne. Das ist ihr eigenster Feiertag, nur schade, daß Sie die glühenden Augen und R.ickchen aus der Zuschauerpcrspcktivc genießen. Würden Sie nur mal heimlich einen kleinen Augenblick durch den Türspalt festhalten können, wenn die Kinder der ersten beiden Schuljahre ihre Tänze probieren und Pharaos Traum mit wirklichen mageren und fetten Kühen da lebendig werden lassen. Oberhaupt, wenn ich es Ihnen verraten darf: Ägypten steht sehr in Mode. - Die hebräische Aufführung und der Sprechchor mit seinen bisher bewährten und neuen „Stars'' gestalten auf ihre Weise das Schicksal des jüdischen Volkes in der ägyptischen Knechtschaft, Unser stark erweitertes Sclüilerorchester musiziert Haydn und Mozart und rundet damit das vielseitige Programm ab, in dem natürlich die Operette nicht fehlt. Zur Überraschung eröffnet eine neuzeitliche Gymnastik mit Musik den Abend als besondere Gabe üir die Pünktlichen. — Sie haben sich doch gewiß schon mit Karten eingedeckt. Zum /weiten Abend mit der völlig gleichen Vortragsfolge sind noch welch.' zu haben. Die Nachfrage, auch aus den umliegenden Orten, ist erfreulich groß. — Sie sollen aber auch dieses Mal auf Ihre Kosten kommen. F. C. Jüdische Kassenpatienten und jüdische Krankenanstalten. Es besteht Anlaß, darauf hinzuweisen, daß jüdische Kassenpatienten nicht von der Benutzung jüdischer Krankenanstalten ausgeschlossen sind. Jüdische Kassenangehörige können sich stets in Behandlung jüdischer Arzte begeben, wie uns das C.V.-Syndikat für Mitteldeutschland mitteilt. I Tür die nädiste Hummer des Qemelndeblalles Ist bereits am 1 I Dienstag, den 21. Dezember: 'RedaktionsundMzetgensdiluB I

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