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Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1937-11-19 · 47 (19.11.1937) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
13 (1937)
Issue
47 (19.11.1937)
Date
1937-11-19
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 19. November 1937,' Nr. 47 Unsere Gemeinde Das Lesezimmer der üemeindeböcherei befindet sich jetzt im Hofgebäude der Ez-Chaim-Synaeoge. Ariels Garten i fCmrv-Qrfcirk. ouauc; uhu ist vorläufig geottnet: Sonntag 10—13 Uhr, Dienstag und Ljuiiiiciötag —^i'/2 wnr. Nachricht des Sozialamtes. Bei der Einrichtung des beabsichtigten Servierkurses haben sich unerwartete Schwierigkeiter. ergeben, 'wir sehen deshalb zunächst von der Einrichtung ab7 Einschränkung des Erbrechts wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens. Die Reichsregierung hat im Reichsgesetz blatt unter dem 5. November ein Gesetz über „Erbrechtliche Beschränkung wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens" veröffentlicht. Nach diesem Gesetz sind Personen, die der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 für verlustig erklärt worden sind, nicht mehr berechtigt, von einem deutschen Staatsangehörigen etwas von Todes wegen zu erwerben. Diese selbe Bestimmung gilt für den Ehegatten und die Kinder der genannten Personen, soweit sich auf diese der Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt. Auch Schenkungen deutscher' Staatsangehöriger an den jren&nntefl Pcrwjnenkreia sind verboten. Findet trotzdem eine Schenkung oder das Versprechen einer Schenkung durch deutsche Staatsangehörige statt, so werden diese mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe oder einer dieser beiden Strafen bestraft. Hierbei ist von vornherein zu erklären, daß nach dein Gesetz nicht diejenigen Personen betroffen werden, die ehemals ausländische Staatsangehörige waren, jetzt in Deutschland leben und bei denen die deutsche Staatsangehörigkeit widerrufen worden ist. Diese Personen sind nach wie vor auch bei deutschen Staatsangehörigen erbberechtigt. Das trifft also für einen nicht unbedeutenden Kreis von Juden, insbesondere von Ostjuden, zu, die nach dem 1. August 1914 eingewandert sind und bei denen die Einbürgerung widerrufen ist. Durch das Gesetz betroffen werden lediglich diejenigen im Ausland lebenden früheren deutschen Reichsangehörigen, die gegen die Treuepflicht gegen Volk und Reich verstoßen und die deutschen Belange im Ausland geschädigt haben. Das Gesetz sieht fernerhin in seinem § 2 vor, daß ein Erblasser deutscher Staatsangehörigkeit deutschen oder artverwandten Blutes (also kein Jude) einem Abkommen den Pflichtteil entziehen kann, wenn dieser Abkömmling als Staatsangehöriger deutschen oder artverwandten Blutes nach dem 16. September 1935, mithin nach dem Erlaß der Nürnberger Gesetzgebung mit einem Juden im Sinne des § 5 der ersten Verordnung zum Reichshürgergesetz die Ehe eingegangen ist — also mit jemand, der von mindestens drei der Raisse nach volljüdischen Großelternteilen abstammt — oder der unter Übcigchuüg des § 3 der i. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre v. 13. Novbr. 1935 eine Ehe ohne die erforderliche Genehmigung mit einem jüdischen Mischling eingegangen ist. — Das Gesetz ist mit dem 6. November 1937 in Kraft getreten. Erbfälle, die sich vor dem Inkrafttreten ereignet haben, weiden auf Grund des § 3 des Gesetzes nicht von ihm erfaßt. Kurt Sabatzky, Syndikus. Der Jüdische Frauenbund, Zweigstelle Leipzig, eröffnete am 10. November seine Winterarbeit mit einem Vortrag von Fräulein Hannah Karminski, der Geschäftsführern! des J.F.B., „Gemeinschaftsarbeit der jüdischen Frau". Die Rednerin betonte die Grundtendenz des Frauenbundes, die Einheitsfront der jüdischen Frauen aller jüdisch-politischen und religiösen Richtungen zu sein. Als Ausdruck der Anerkennung für die Frauenarbeit ist es anzusehen, daß den Frauen ein Piatz in der Reichsvertretung der Juden in Deutschland eingeräumt worden ist. Der Interessrnkreis des Frauenbundes bezieht sich auf jegliche Arbeit im Dienste des Judentums. Gegenwärtig steht im Vordergründe die Auswandererfürsorge, an der der Frauenbund tätigen Anteil nimmt, sei es Auswanderung nach Palästina oder nach Übersee. Der Frauenbund arbeitet eng zusammen mit der Wizo, fördert Kinder- und Jugendalijah und unterstützt die Arbeit des Hilfsvereins. Jmmer wieder wird betont, daß die Auswanderung von Frauen und Mädchen mehr gefördert werden soll. Die bisher einseitige männliche Auswanderung hat ein Einwurzeln in fremden Ländern erschwert, da den ausgewanderten Männern die Möglichkeit, Frauen ihres gewohnten Kultuikreiscs tti heiraten, fehlt. Fräulein Karminski berichtete ferner von der Kinderauswanderung nach Amerika und der von Jugendlichen nach Australien, sowie über die Aibcii des Auswanderutigsieiirgutes in Groß-Breesen. hl engem Zusammenhang mit Auswaiiderungsfragen stehen Erzie Illings- und Bildungsfragen. In Ermanglung anderer Berufsberatungsmöglichkeiten, ist die jüdische Schule diejenige Stelle, die den jungen Menschen die Richtung für künftige Berufsmöglichkciten .weisen muß. Auf hausw iitschaftliche Ausbildung wird heute mehr als je Wert gelegt, da sehr viele weiblich»- Berufe hauswirtschaftliche Kenntnisse zur Voraussetzung haben. Es hat sich ein Mangel an technischen Lehrerinnen gezeigt, so daß an der Frankfurter Hausnaltungsschule demnächst ein Lehrgang für technische Lehrerinnen geplant ist. Um den hauswirtschaftlichen Lehrerinnen einen Gedankenaustausch zu ermöglichen, finden gelegentlich Arbeitstagungen statt, so vor kurzem in Lehnitz und demnächst wieder in Wolfratshausen. Neben diesen Stätten, die der Berufsertüchtigung dienen, ist als eine besonders schwierige Gegeuwartsaufgabe die Fürsorge für gefährdete Jugend anzusehen. Dis Heim in Isenburg, das schon von jeher dieser Aufgabe dient, steht heute vor dem besonders iüriicrho ülmfsrhÜfS ■ ■ \ß . y% .._. _ _• 1 . . t i i\v.»igiviiÖKkUik-iiiut., i\m. v» nun IIUIC/. Postscheckkonto Nr. 20516 Lebensmittel-Ausgabe. Mittwoch, den 24. November 1937 in der Zeit von 15 bis 18 Uhr, Gruppe 1, 5 bis 10 Donnerstag, den 25. November 1937 in der Zeit von 15 bis 18 Uhr, Gruppe 2, 3 und 4 im Ausgabelager Brühl 47. Die grauen Gruppenkarten sind auf jeden Fall mitzubringen. schwierigen Problem der religiösen Einordnung von Mädchen, dit bisher dem Judentum fernstanden. Ein in heutiger Zeit besonders dankenswerter Zweig der Frauenbundsarbeit ist die Zentralstelle für jüdische l'flegestellen und Adoptionsvermittlung in Elberfeld. Dienen diese beiden Einrichtungen der Unterbringung von Menschen aus besonders schwierigen sozialen Verhältnissen, so dient Wyk dem gesundheitlich gefährdeten jüdischen Kinde. Die. Rednerin verweist zur Orientierung über die geleistete Wohlfahrtsarbeit auf den Rechenschaftsbericht der Zentralwohlfahrtsstelle. Aus ihm ergibt sich u. a. als bemerkenswerte Einzelerscheinung, daß unter den Winterhilfsbetreuten eine ungeheure Zahi alleinstehender Menschen ist. 28000 Frauen, die nicht allein den Schmerz des Armseins, sondern dazu den des Alleinseins tragen müssen. Es muß immer mehr dahin gestrebt werden, diese einsamen Menschen in Altersheimen unterzubringen. Die soziale Arbeit, die die Not des Alltags zeigt, wird erleichtert durch die verbindende Kraft der geistigen Arbeit, die leider viel zu wenig gepflegt wird. Mit einem schönen Gleichnis, das zeigt, daß höchst.: Lebenskunst darin besteht, sich irn engen Kreise rege zu erhalten, schloß die Rednerin ihre anregenden Ausführungen. Amtliche Bekanntmachungen Fund auf dem neuen israelitischen Friedhof. Wie bereits mitgeteilt worden ist, sind am 4. Oktober 1937 ein Paar schwarze Damenlederhandschuhe auf dem neuen israelitischen Friedhof, Delitzscher Landstraße, gefunden worden. Trotz der Anzeige hat sich bisher die Verlierenn nicht gemeldet. Wenn sie sich bis 1. Dezember 1937 weiterhin nicht meldet, werden wir die Handschuhe unserer Kleiderstelle übergeben. Leipzig. 12 Novbr. 1937. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. GSrtnerel des neuen Friedhofs. Es wird darauf hingewiesen, daß Blumen und Grabschmuck zu handelsüblichen Preisen stets zu haben sind. Bei größerem Grabschmuck empfiehlt es sich, rechtzeitig durch Fernsprecher 53889 Bestellungen zu erteilen. Die Gräber werden jetzt gegen Frost eingedeckt. Falls hierfür noch nicht die Gebühren entrichtet sind, bitten wir, diese umgehend an die Kasse des neuen israelitischen Friedhofs — Postscheckkonto Leipzig Ni. 4932 — oder an die Kasse des Gemeindeamtes, Walter- BliimeT-Straße 101, werktäglich von V.10—13, zu zahlen. Soweit Aufträge zum Eindecken gegen Frost noch nicht erteilt sind, bitten wir, diese schnellstens bei gleichzeitiger Zahlung der Gebühren, deren Höhe sich nach der vei langten Ausführung richtet und über die die FrieHhofsverwaltung Auskunft gibt, aufzugeben. Leipzig, den 15. November 1937. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Gottesdienste Gemeindesynagoge. Freitag, 26. 11. 1937, Abendgebet 16.15 Uhr. Sonnabend, 27. IL, Morgengebet 9 Uhr, Nachmittagsgebet 16.25 Uhr, anschließend Lehrvortrag, Abendgebet 16.58 Uhr. Chanukkahgottesdienst: Sonntag, 28. November 1937, Abendgebet 16.15 Uhr mit Predigt. Gottesdienst an Werktagen in der Cz-Chaim-Synagoge. Ez-Chaim-Synagoge, Otto-Schill-Str. Freitag, 26. IL, Abendgebet 16.15 Uhr, anschließend Bibelerklärung von Herrn Rabb. Dr. Ochs. Sonnabend 27. II., Morgengebet 8.30 Uhr, Minchoh 16 Uhr, anschließend Schulchari-Aruch-Erklärung von Herrn Rabb. Dr. Ochs; Ausgang 16.58 Uhr. - Wochentag: Morgen 7, Abend 16.30 Uhr. Talmud-Thora-Synagcge, Keilstr. 4. Freitag; 26. IL, abends 16.13 Uhr. Sonnabend früh 8,30 Uhr, Mincha 16 Uhr, Ausgang 16.58 Uhr. Wochentage früh 7.15 Uhr, abends 16.15 Uhr. Synagoge „Ohel Jakob", Pfaffendorfer Str. 4. Freitag, 26. IL, Abendg. 16.15 Uhr, anseht. Lehrvortrag von Herrn Rabb. Rogosnitzki. Sabbat, 27. IL, Morgeng. 8.30 Uhr, Mindiag. 16 Uhr, Abendg. 16.58 Uhr. Wochentags: Morgeng. 7, Abendg. 1&*.15 Uhr. Personenstandsnachrichten Barmizwa: Sonnabend, 27. November 1937, Max Fließ, Sohn des verstorbenen Herrn Curt Fließ und Frau Hedwig geb. Goldscbmidt, üustav- Adolf-Straße 36, in der Gemeindesynagoge.

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