Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 27 (2.7.1937)
- Date
- 1937-07-02
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2_OEME1NDEBLATT DER ISRAFUT1SCHEN REL1QIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG__2. Juli 1937 die hier ohne Lebensgrundlage geworden sind, hinaus. Ein junger Freund von mir, der nun verlassen auf einem indischen Hochplateau als Zahnarzt wirkt, schreibt mir, er habe den Ehrgeiz, mindestens einem Dutzend seiner noch hier verbliebenen Freunde zur Auswanderung nach Indien zu verhelfen. Ich will hoffen, daß ein entsprechender Wunsch jedem einzelnen unserer Auswanderer >ic »-.>: ",inig r.uf ziz'.\ £CiiutuüiMic Verpflichtung authegt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Auswandernd* rm Prraöjjlichang ^lnu neuen Lxistenzgrundung jüdisch-öffentliche Hilfe (sei es die seiner Heimatgemeinde, der Reichsvertretung, des Hilfsvereins hier oder die eines Hilfskomitees im Ausland) in Anspruch nehmen mußte. Auch diejenigen, die so glücklich waren, darauf noch verzichten zu können, haben in genau dem gleichen Umfang diese selbstverständliche jüdische Bruderpflicht. Haben wir nicht alle erlebt, wie schnell sich Gebende in Empfangende verwandelten?! Aus der Geschichte erkennen wir, daß aber auch Nehmende rasch zu Spendenden werden können. Die Älteren unter uns erinnern sich wohl noch der trostlosen Massen, die von Osteuropa nach Amerika zogen, um dort — erfreulicherweise meist erfolggesegnet! — neu ihr Leben zu bauen. Rührend und erhebend ist Erleichterung von Unterstatzungszahlungen an Juden In Deutschland. Neue Bestimmungen der Reichsstelle. — Förderung der Auswanderung. Die Palästinatreuhandstelle zur Beratung deutscher Juden teilt mit: Nach den geltenden Devisenbestimmungen dürfen unter gewissen Voraussetzungen Unterstützungszahlungen nach Deutschland mit sogenannter Registermark bewirkt werden. Durch einen Erlaß der Keichsstelle für Devisenbewirtschaftung ist gestattet worden, daß von jüdischen Spendern zugunsten jüdischer Empfänger auch Haavaramark zu diesem Zweck verwendet werden darf. Haavaramark ist diejenige Mark, die von jüdischen Auswanderungswilligen auf die in Deutschland geführten Transfer-Sonderkonten der Trust rV Transfer Office „I laavara" Ltd., Tel Awiw, eingezahlt wird. Die genannte Gesellschaft transferiert unter Mitwirkung ihrer deutschen Schwestergesellschaft, der Palästina-Treuhand-Stelle zur Beratung deutscher Juden G. m. b. H. (Paltreu), Berlin W35, Potsdamer Straße 28, auf Grund eines von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung geregelten Verfahrens diese Beträge in ausländische Währung. Die Haavaramark wird für Unterstützungszahlungen von den ausländischen Banken, die Registermark vertreiben, verkauft werden. Dies bedeutet, daß der ausländische Spender die Haavaramark, die er seinen inländischen Freunden und Verwandten zukommen iassen will, zu dem Registermarkkurs, d. h. sehr günstig erwerben kann. Die Haavara ist dadurch, daß ihr der Gegenwert der Rcichsinarkspenden in ausländischer Währung zufließt, in dei Lage, einer großen Anzahl der bei ihr vorgemerkten Anwärter zur Auswauderuug zu verhelfen. Durch die hierauf aufgebaute Werbung im Auslande wird die Gebefreudigkeit der ausländischen Juden für ihre hiesigen Freunde und Verwandten vergrößert werden. Die Abwicklung ist sehr einfach. Der ausländische Geher zahlt bei seiner Bank den Gegenwert der von ihm beabsichtigten Spende in Devisen ein und unterschreibt ein Formular, aus dem sich ergibt, daß es sich um eine Leistung ohne kommerziellen Gegenwert handelt. 1. Fs dürfen nur bis zu RM. 200.— je Monat und Person voll in I laavaramark gezahlt werden. Ehepaare gelten hierbei als eine Person. In der Hausgemeinschaft lebende Kinder sind dann als Einzelpersonen anzusehen, wenn sie eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit besitzen. Bei Zahlungen, die über den ISetrag von RM. 2üü.— hinausgehen, ist die Zahlung von Haavaramark davon abhängig, daß für die Hälfte des gesamten angewiesenen Reichsmarkbetrages Devisen für den gleichen Zeitraum und Zweck nach Deutschland gesandt werden. 2. Darüber hinaus dürfen Geschenke bis zu weiteren RM. 200.— monatlich aus folgenden Anlässen in Haavaramark ge/ahlt werden: a) Zu Pessach, Purim, Roschhaschana, Chanukka, b) anläßlich von Hochzeiten, Barmizwot, Mädcheneinscgnungen, Silbernen und Goldenen Hochzeiten, e) für Grabpflcgc (außer Begräbniskosten). 3. Ferner können im Auslände lebende Juden jüdischen gemeinnützigen und wohltätigen Organisationen in Deutschland Spenden unter Verwendung von Haavaramark zugehen lassen. Über die hierbei zulässige Höchstgrenze erteilt die Paltreu im einzelnen Auskunft. Maßgebend dafür, ob der Spender und der Zahlungsempfänger die Juden gelten, sind die Bestimmungen des Reichsbürgergesetzes. Eutscheidend ist daher nicht die Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft, sondern die jüdische Abstammung. Personen mit nur zwei jüdischen Großcitcrnteilcn gelten aber nur dann als Juden, wenn sie der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, oder mit einem Volljuden, oder mit einer der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörigen I*erson verheiratet sind. Vor Entgegennahme der Spende hat der Empfänger wie bei der Rcgisl:.mark eine Erklärung zu unterschreiben, in welcher er bestätigt, daß die an ihn von dem Spender geleistete Zahlung nicht zur Erfü'lung einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung des Geldgebers oder einer anderen im Auslände wohnenden Person (z.B. auf Grund testamentarischer Bestimmungen als Rentenzahlung, für es, zu erleben, in welchem Umfang Amerika za einer Hilfsquelle für das arme Europa, insbesondere seine bedrängte Judenheit geworden ist. Nicht weniger als 58 Millionen Dollar flössen in dem einen Jahr 1928 (das keineswegs ein besonderes Krisenjahr für uns war), aus amerikanischen Hilfsquellen in die Alte W<»w Eine ZiJ«, uwen Qsv.'!*»i ilun.ii jeuen Kommentar nur abgeschwächt würde. Der sagenhafte Aufschwung. Hpn m^nnh* Atiswafldwerfauuiiciii uie MV/ uie mensche Halbinsel fast mittellos verlassen mußten, nahmen, ist nur erklärlich durch die wunderbare Bewährung jüdischen üemeingeistes allerorts, wo damals Juden wirkten. Die Gefühle jüdischer Zusammengehörigkeit werden oft so wenig von Außenstehenden recht verstanden, daß man sie mit mystischen und dunklen Verbindungen und Absichten in Zusammenhang bringt. Wir wissen, wie sehr dies zu Unrecht geschieht! Ist es denn unfaßbar, daß ein Häuflein Menschen, das seit mehr als zwei Jahrtausenden in alle Welt verstreut heimatlos sich in ihr erhalten muß, zusammen und füreinander einsteht?! Wir kennen daran nichts Arges erblicken und wir hotten, daß atfeh unser Geschlecht von Auswanderern sich als stark erweist — stark im Leben und stark in der Hilfsbereitschaft und Treue! Warenlieferungen und sonstige Leistungen, für Versicherungsprämien, I lypothekenzinsen usw.) oder zur Einzahlung auf ein Konto zugunsten des Schenkers oder einer im Ausland wohnenden Person oder /um Ervverb von Liegenschaften oder zur Bezahlung von Schiffspassagen für eine solche Person u. a. mittelbar oder unmittelbar verwandt wird. Eine Rückvergütung des Betrages darf in keiner Form stattfinden, auch nicht durch verzieht auf eine bestehende oder noch entstehende Forderung. Der Betrag darf vielmehr lediglich zur Bestreitung der persönlichen Ausgaben des Empfängers dienen und von ihm auch nur für solche Zwecke verwandt werden, d. h. also, daß die Unterstützungsmark nicht für Zahlungen verwandt werden darf, zu denen der Spender verpflichtet ist und gesetzlich gezwungen werden könnte. Hingegen darf der Empfänger mit dem gespendeten Geld natürlich seine eigenen Hypothekenzinsen bezahlen, seine eigenen Versicherungsprämien, rückständige Rechnungen usw. Jüdische Zeitschau Agudistische Frauenkonferenz am 22. und 23. August in Marienbad. Am 22. und 24. August wird anläßlich der Knessio Gedaulo der Agudas Jisroel in Marienbad ein Kongreß der agudistischen Frauenorganisation stattfinden. In allen Frauengruppen der verschiedenen Länder sollen Delegiertenwahlcn hierzu stattfinden. Die in Polen, Ercz Jisroel, Tschechoslowakei, Belgien, der Schweiz, Österreich und Deutschland bestehenden agudistischen Frauengruppen arbeiteten bisher ohne eine zentralisierende und zusammenfassende Organisation. Diese ist nunmehr unter dem Vorsitz von Frau Flora Rothschild in Antwerpen gebildet worden. Die neue Zenfarak und die einzelnen agudistischen Frauenorganisationen werden die Aufgabe haben, für die Vertiefung und Verbreitung des agudistischen Gedankengutes zu sorgen und sich auf allen Gebieten des agudistischen und jüdischen Gemeiudelebens sozial zu betätigen. Sie werden die Bet Jacob-Bewegung und die Poalot in Eiez Jisroel unterstützen, die einzelnen Hachscharastellen in der Galut betreuen. Die Herausgabe eines periodisch erscheinenden Mitteilungsblattes in deutscher und jiddischer Sprache ist vorgesehen. (JTA.) Amtliche Bekanntmachungen Kleiderstelle in Not! Die Kleiderstelle benötigt dringend Herren-, Damentinrl Kindcrgarderobe aller Art, sowie Wäsche und Schuhwerk. Wir richten daher an unsere Gemeindemitglieder die herzliche Bitte, alles irgendwie Entbehrliche für unsere bedürftigen Glaubensgenossen zur Verfügung zu stellen. Es wird höflichst darum ersucht, nur solche Sachen zu spenden, die noch gebrauchsfähig und in sauberem Zustande sind. Die Kleidungsstücke werden auf Wunsch abgeholt. Meldungen erbitten wir an das Wohlfahrtsamt, Leipzig Cl, Walter- Blümel-Straße 10, Tel. 21382. Wohlfahrtsamt der Israelitischen Religionsgcmcindc tu Leipzig- Verbilligter oder freier Zutritt zum Besuche der Gemeindesynagoge an den hohen Feiertagen wird nur gewährt, wenn dies durch die Vermögens- und Einkornmensverhältiiissc begründet ist. In allen Fällen ist ein schriftliches Gesuch, dessen Nachprüfung durch unser Wohlfahrtsamt vorbehalten bleibt, bis spätestens zum 1. August 1937 bei einzureichen. Der Vorstand der Israelitischen Leipzig, den 28. Juni 1937. Religionsgemeinde zu Leipzig' Gottesdienste vom 9. bis 15. juu. Gemeindesvnagoge. Freitag, 9 Juli, Abendgebet 19 Uhr. Sonnabend, 10. Juli, Morgengebet 9 Uhr, Nachmittagsgebet 20,50 Uhr, Abendgebet 21,24 Uhr. — Gottesdienst. an Werktagen in der L> Chaim-Synagoge. , Ez-Chaim Synagoge, Otto-Schill-Sti. F»eitag, 9. Juli, Abendgebet 19,15 Uhr. Sonnabend, 10. Juli. Morgengebet S/30 Uhr. Minchoji ii Uhr, anschließend Scliulelian-Ariich-Erklärung von Herrn_ Rahb- Dr. Ochs. Ausbaue 21.24 Uhr. Wochentag: Morgens / abends 19 Uhr.