Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 26 (25.6.1937)
- Date
- 1937-06-25
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT OER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG 25. Juni 1937 Verwandte gerader Linie, Geschwister und Ehegatten, zulässig, die im Ausland wohnhaft sind. Kann jemand — etwa wegen Wr-..,i.-h..;t — ni<hf rprht7eiti(f zurückkehren und r/erät deshalb draußen in Geldnot, so muH eine Geldsendung zu seiner Unterstützung vun uei Devisenstelle gauciiuwgi m«.iu<.ü, Für den Aus flugs verkeni über die Grenze — auch im Kraftwagen besteht aber neuerdings eine gewisse Erleichterung. Wer seine Ferien im deutschen Grenzgebiet verbringt und sich dort für seine Ausflüge über die Grenze jeweils einen sogen. „Grenzschein'' (I agesausflugsschein) erwirbt, kann jedesmal - und zwar beliebig oft im Monat — j Mk. in deutschem Hartgeld pro Person mitnehmen und im übrigen daneben noch die Freigrenze von 10 RM. monatlich in Anspruch nehmen. Geschäftsreisen. Außerhalb der Freigrenze sind zu unterscheiden: Geschäftsreisen, sonstige dringliche Reisen und Erholungsreisen. Geschäftsreisen werden auch im Rannten der Devisenwirtschaft nach Möglichkeit gefördert. Devisen für diesen Zweck sind sozusagen Werbungskosten in der Devisenbilanz des Reiches. Diesem Zweck dienen zunächst die Dringlichkeit&beschciiiiguiigen, die eine Ausfuhr von V) RM. pro Person und Monat in deutscheu Scheidemünzen oder Devisen neben der Ausnutzung der Freigrenze gestatten, in Devisen aber wiederum nur gegen Pafleintragung. Die Prüfung der Dringlichkeit einer Reise und die Erteilung der Bescheinigung geschieht durch die berufsstäudische Vertretung des Reisenden (Handels-, Handwerks-, Kultur-, Anwaltskaminer) oder durch die Ortspolizeibehörde. Parubel hinaus kann Firmen allgemein genehmigt werden, von den durch ihre Exporte selbstverdienten Devisen einen Teil für Geschäftsreisen im Ausland zu verwenden. Auch sehen Verrechnung!- abkoinmen mit einzelnen Staaten noch weitere Möglichkeiten gleicher Art vor. Daneben gibt es dann aber keine Dringlichkeitsbescheinigung. Dringliche Reisen. Dringlichkeitsbescheinigungen gibt es auch für Reisen, die aus dringenden persönlichen Gründen notwendig sind. Solche Gründe können Krankheit oder Tod eines ausländischen Familienangehörigen, die Teilnahme an einer wichtigen Gerichtsverhandlung oder einem Wettbewerb im Ausland sein, niemals aber Besuchsreiseii, Informationsreisen usw. Erholungsreisen. Für Erholungs- und Vergnügungsreisen werden Dringlichkeitsbescheinigungeu in keinem Fall ausgestellt. Solche Reisen kann man zu Lande nur nach Ländern unternehmen, mit denen Deutschland Reiseyerkehrsabkommen geschlossen hat, welche dem Reich den Aufwand an Reisedevisen durch anderweite Vorteile ausgleichen. Solche Abkommen bestehen gegenwärtig mit Italien (Höchstbetrag 40t) RM.), Jugoslawien (350 RM.) Österreich (250 RM.), Danzig (180 RM.), Memel (200 RM.), Tschechoslowakei (350 RM.), Schweiz (400 RM.) und Ungarn (500 RM.), mit Frankreich nur zum Besuch der Weltausstellung (250 RM.). Jüdische Zeitschau Die 3. Kenessio Gedaulo der Agudas Jisroel. Der Keren Hatorah in Deutschland veröffentlicht folgenden Aufruf: Nur noch zwei Monate trennen uns vom Zusammentritt der 3. Kenessio Gedaulo der Agudas jisroe! in Marienbad. Seit acht Jahren, seitdem die 2. Kenessio Gedaulo in Wien die führenden Köpfe des thoratreuen judentums vereinte, wird diese Zusammenkunft erstmalig wiederum alle Thoragrößen des Ostens und Westens, die im „Rabbinischen Rat" geeint sind, mit den Delegierten der Agudas Jisroe! aus der ganzen Welt zusammenführen. Ungeheuer schwierig und vielgestaltig sind die Fragen, die zur Lösung drängen. Es gibt eine Reihe von Organisationen, die sich die nationale Vertretung der Juden zur Aufgabe machen oder allweltliche Hilfsorganisationen der Judenheit darstellen, es bleibt aber der Kenessio Gedaulo vorbehalten, die Probleme der Wcltjudenheit, wie auch immer sie geartet seien, im Geiste der Thora zu bearbeiten. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, die verheißungsvollen Anfänge agudistischer Kolonisation in Erez Jisrael auszubauen, das agtidistische Schtilwerk in Erez Jisrael auszugestalten, die Organisation der Poale Agudas Jisrael ideell und materiell zu stärken, denn nur ein Aufbau im Sinne und Geiste der Thora trägt die Hoffnung auf Bestand in sich. Aber nicht minder schwer und drängend sind die Aufgaben, die die Golah der Kenessio Gedaulo stellt: D,is Schwinden wichtiger geistiger Zentren, drückende soziale Not allerorts, das Wissen von seelischer Not vieler unsrer Brüder, die „den Weg zurück" allein nicht linden, Fragen an deren Lösbarkeit man verzweifeln müßte, ständen ihnen nicht auf der anderen Seife Faktoren entgegen von gewaltiger Kraft und Zähigkeit. Wer das Auftreter. der Führer der östlichen Judenheit auf der letzten Kenessio Gedaulo erlebte, Hie Regeistening, mit der Hundert« als Ahgpvndte von Millionen ihnen huldigten, wer sie in einiger Zusammenarbeit mit den Führern der westlichen Orihodoxie um die Fragen, die damais aktuell waren, ringen sah, der weiß, daß hier ungeheure Kräfte schlummern, die nur eines Impulses bedürfen, um Gewaltiges zu leisten. b. h. Auswanderung und Blnnenwandernng. Im „Gemeindeblatt für die jüdischen Gemeinden Preußens" veröffentlicht der Sachbearbeiter im Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden, Max Birnbaum, einen zweiten Bericht der beim Landesverband eingerichteten Meldestelle Aber die Beträge, die auf Grund dieser Abkommen zur Verfügung stehen, sind immer beschränkt und werden in der Reisezeit be sonders stark in Anspruch genommen. Deshalb muß mau auf di< Zuteilung Ott recht lange warten. Für die er*tgcu«utifeü ü»».i Lä..J.. i....•,,,,.,,.;» nrnktfcrh f-'«t keine Möglichkeit, iedoch kann dii Devisenstelle - was selten beachtet wird — Reisen zum Kurgebrauch, wenn ihre Dringlichkeit durch einen Amtsarzt bestätigt wird, sowie Reisen zum Besuch naher Verwandter bei langjähriger Trennung oder aus wichtigen Familienanlässen befürworten und damit w ird eine bevorzugte Devisenzuteilung erreicht. Derartige Reisedevisen vermittelt jede Bank und jedes Reisebüro, für Paris jedoch ausschließlich das französische Verkehrsburo in Berlin. Neben solchen Devisen können 10 RM. und bei Reisen in Länder, die Deutschland nicht benachbart sind, 20 RM., in deutschen Scheidemünzen oder in ausländischen Geidsorten mitgenommen weiden. Für Seereisen ist die Reisedevisenfrage leichter zu lösen Deutsche Reedereien dürfen die von ihnen selbst vereinnahmten Devisen zur Veranstaltung von Gesellschaftsreisen verwenden, die mit Landausflügen verbunden sein können. Für diese Ausflüge erhält jeder Passagier jedesmal bis zu 10 RM. Neuerdings gelten gleicht Vergünstigungen auch für Einzelreiseude einschließlich Auswanderer, für welche sogar noch weitere 150 RM. in Devisen für die ersten Ausgaben ab ausländischem Zielhafen bewilligt werden dürfen. Au diese Grenzen sind auch die ausländischen Reedereien ge bunden, auf deren Schiffen an sich ebenfalls jeder Inländer eint Seereise gegen Erlegung des Fahrgeldes in deutscher Währung unternehmen kann, ohne hinge auf Devisen warten zu müssen. Auslandsreisen ohne Devisen. Das Problem der Finanzierung der Auslandsreise scheint gelöst, wenn mau im Ausland Freunde oder Verwandte hat, welche die Mittel für den Aufenthalt zur Verfügung stellen. Eine restlose Lösung ist dies aber nur, wenn man bei seinen (lönnern zu Gasl ist. Erhält man von ihnen Barmittel, so ist es nicht zulässig, ohne Genehmigung der Devisenstelle darüber zu verfügen. Man inuli sich diese Genehmigung vor der Reise besorgen und kann übrigen* in der Regel sicher sein, sie zu erhalten. Die Rückreise. Für die Rückreise ist zu beachten, daß es nicht zulässig ist, die nichtverbrauchten Devisen unter Ausnutzung des ausländischen Disagio in Reichsmark umzuwechseln und nach Deutschland zu verbringen. Unter allen Umständen verboten ist das Einbringen von Reichsmarknoten. Aber auch Scheidemünzen dürfen nur bis zu dem Betrag von 10 RM. für die Person wieder mitgebracht werden. Wer auf Grund einer Dring!ichkeitshe«cheinigung mehr als 10 RM. mitgenommen und nicht voll verbraucht hat, muß entweder für den unverbrauchten Mehrbetrag Reiseschecks des M. F.. R. bei dessen ausländischer Agentur kaufen oder sich bei der Ausreise an der Grenze bescheinigen lassen, daß er den Mehrbetrag in deutschem I lartgeld zulässigerweisc mitgenommen hat. für Binnen- und Auswanderung für die Zeit des letzten Vierteljahres 1936. Durch einen Ausbau des Meldewesens ist es gelungen, die Unterlagen zu erweitern und das Ziffernmaterial abzustimmen. Die süddeutschen Landesverbände stellen ab Januar 1037 ihre Meldeergebnisse dem Preußenverband zur Verfügung, so daß eine einheitliche Auswertung der Wanderungszahlen für das ganze Reich gesichert ist, Für das Vierteljahr Oktober-Dezember 1936 liegen 7543 Wegzugsmeldungen vor. Im vorangegangenen Quartal waren es nur 5311. Diese Steigerung sei, so wird gesagt, im wesentlichen auf eine Verbesserung des Melde- und Kontrollverfahrens zurückzuführen. Die Wegzüge verteilen sich auf 2282 (2043) Binnenwanderungen und 5261 (3268) Auswanderungen. Die Binnenwanderung entspricht zahlenmäßig etwa der des voraufgegangenen Quartals und bestätigt die Schätzung einer jährlichen Binnenwanderung von 10—12000 Personen. In Preußen haben, außerhalb der Großgemeinden, Ostpreußen und Pommern die meisten Ve'-histe durch Binnenwanderung zu verzeichnen; es folgt dann das Land Hessen. An der Spitze der Großgemeinden stellt Frankfurt a. M. mit einem Verlust, der noch einmal so groß ist wie in Pommern, Ostpreulier und Hessen. Auffällig ist, daß auch in diesem Vierteljahr wieder Hausangestellte und berufslose weibliche Personen stark an der Binnenwanderung beteiligt sind, die zum überwiegenden Teil die Altersklassen bß 30 Jahre betrifft. Das bedeutet, daß die Altersschichtung in den Kleingemeinden nicht nur durch die Auswanderung, sondern in fast noch stärkerem Maße durch die Binnenwanderung sich verschlechtert. So sind denn auch nicht viel weniger als zwei Drittel der Binnenwanderer ledig und der Staatsangehörigkeit nach fast zu 90°/u Reichsdeutsche. Jüdische Schulen. Das Schulgeld für die Monate juii^ und August ist bis ztif 7. Juli 1937 zu entrichten. Während der Schulferien ist die?Schu!kasse, Hiunholtltstr. U Erdgesch, täglich von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Leipzig, den 25. Juni 1937 Der Vorstand des Israel. Schulvcrcins Leipzig e.