Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 12 (20.3.1936)
- Date
- 1936-03-20
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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< Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGlONSGF.MFjNnE ZU LEIPZIG 20. Marz 1936 Da seif Herbst 1934 ein Bartransfer, d. h. die Zuteilung freier Devisen für Auswanderungszwecke nicht mehr erfolgt, ist der Auswanderer auf bestimmte Möglichkeiten des Frsatztnmsfers angewiesen, von dciicii erwähnt werden: 1. ) Oberweisung von Auswanderergeldern im Rahmen der mit verschiedenen Ländern abgeschlossenen. Verrcdinungsabkunimen (z. B. bei Rückwanderung tschechoslowakischer Staatsangehöriger). 2. ) Mitnahme von Waren zum Eigenbedarf und von Einrichtungsgegenständen (z. B. Maschinen, ärztliche Instrumente). Eigenbedarf lieg* aber nur dann vor, wenn die waren im Betriebe des Auswanderers investiert oder verarbeitet werden sollen nrJer Je; Auswandcrei sich mit diesen 'waren an einem ausländischen Unternehmen maßgeblich beteiligen und die Waren als Sacheinlage einbringen will. Dagegen wird eine Mitnahme von Wire:: Sttr Weitet veiüuScruiig ükhi gestattet. Der Auswanderer, der sein Vermögen in Form von Waren zur Weiterveräußerung transferieren will, kann dies vielmehr nur mit entsprechender Genehmigung durch Bezahlung des Bezugs deutscher Waren bis 25% bezw. bei zusätzlichen Warenbezügen bis 50% aus Sperrgutbezw. Auswanderungsguthaben durchführen. 3. ) Mitnahme von Wertpapieren oder Verwertung von im Ausand liegender Wertpapiere. Zu unterscheiden sind: a) Reine Auslandspapiere d. h. solche, die weder börsenmäßig zugelassen noch im Freiverkehr gehandelt werden. Ihre Mitnahme wird grundsätzlich nur dem Eigentümer gestattet; ihre Verwertung im Ausland nach der Auswanderung ist im Gegensatz Vu dem bisherigen Rechiszustand genehmigungsbedürftig, soweit die Freigrenze von 1000 RM überschritten wird. b) Ausländische Arbitragepapicre d. h. börser.mäßig zugelassene oder im Freiverkehr einbezogene Wertpapiere werden nur freigegeben, wenn sie schon vor dem 1. 1. 1933 dem Auswanderer oder bestimmten nah. verwandten Personen gehörten. Die Freigabe dieser Wertpapiere erfolgt aber nur im Rahmen eines ordnungsgemäß geprüften AuswandererinIniges und wird auf den zur Begründung einer bescheidenen Existenz notwendigen Teil beschränkt. Weitere Voraussetzung ist insbesondere, daß der Auswanderer den nicht freigegebenen Teii der Wertpapiere einer Devisenbank in Verwahrung gibt und sich mit einer evtl. Veräußerung der Wertpapiere im Ausland durch die Golddiskontbank einverstanden erklärt, wnhei ^er RdchsaurkgCgenwert einem Auswanderersperrkonto gutgebracht wird. c) Die Freigabe inländischer Wertpapiere unterliegt diesen Be schränkungen nicht. Praktisch scheidet allerdings eine Mitnahme inländischer Wertpapiere aus, weil im Ausland der Kurs für Wertpapiersperrguthaben niedriger ist als der von Auswanderersperrguthaben. Um die Veräußerung der Wertpapiere zur günstigsten Zeit zu ermöglichen, kann der Auswanderer die Wertpapiere einer Devisenbank in Depoi geben; der Erlös wird dann auch nach der Auswanderung wie ein Auswandererguthaben behandelt. 4. ) Die Überführung einer auf Fremdwährung lautenden eigenen Lebensversicherung in den ausländischen Bestand urr Versirhentm« unternchmting ist nur megiien, wenn ve vor dem ib. 7. 1931 abgeschlos-11 sen worden ist. Sie wird unter Anrechnung auf den von der Auswanderer-1 beratungsstelle begutachteten Betrag nur dann genehmigt,, wf»nn der Aus I Wanderer eine Erklärung der Versicherungsunternehmung vorlegt, wonach l die Überführung ohne Inanspruchnahme der Devisenbestände der Reich«. I bsnk möglich ist. Die Genehmigung wird — abgesehen von Härtefällen — mit der Auflage verbunden, daß der Auswanderer mit Rücksicht auf den künftigen Devisenausfall an die Golddiskontbank für Ausfuhrförderungszwecke einen von Fall zu Fall festzusetzenden Reichsmarkbetrag abführt. Die Überführung einer aflfRe ichsmark lautenden Lebensversicherung wird nicht gestattet. 5. ) Genehmigungsfrei ist der Tausch eines inländischen Grundstücks gegen ausländischen Grundbesitz zwischen einem Auswanderer und einem künftigen Einwanderer, jedoch ohne Verrechnung von Kapitalforderungen, die der Genehmigung bedarf. Ebenso zulässig ist, daß ein Auswanderer vor seiner Aus* ander ui ig von einem Inländer ausländische Grundstücke gegen Reichsmark erwirbt. Für die Behandlung der Auswanderungsanträge gelten im allgemeinen die bisherigen Grundsätze. Die Genehmigung zur Iransferierung von Vermögenswerten hängt hiernach davon ab, daß der Auswanderer seine ernste Auswanderungsabsicht glaubhaft macht (z. B. durch Passagepapiere, polizeiliche Dauerabmeldung, Einreisesichtvermerk), ferner das Gutachten einer Auswanderer-Beratungsstelle über die wiitschaftliche Durchführbarkeit der Auswanderung, ein Vermügensverzeichnis, aus dem sich die inländische Schuldenregeiung ergibt und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts beibringt, wonach Sreuerrück stände nicht bestehen. Für die Auswanderung nach Palästina bleiben bis zum Erlali besonderer zusammenfassender Anweisungen, die sich die Rcichsstcüc für Devisenbewirtschaftung vorbehalten hat.die bisher gelicuden Bestimmunngen in Kraft. i i f i Morgen letzte Wtnterhiifssammlung l Barabgeltung! Jüdische Zelts.^hni; «... ö ■• ., ,. __.......\U£la;3£.oi»iSfl ...l.v....iiii ifrr*Sr*»cJttfc#Brri >?!S_- «_*»■:»«<?.-•: Sterbelälle und M Eheschließungen gezählt. 14 Pc nen^ erklärten ihren Austritt aus der Qcffieiuue, 6 traten wieder ei fU sonen r\ .... WJr- 1-uK.iurje ures"ctcn 23 Geerbt. Die Zahl der Geburten ist in den letzten drei Jahren gleich geblieben. Dasselbe gilt im wesentlichen auch von (Jer Anzahl üci Sterbefjtflc. Die Ehetthhemingen betrugen 1933 lb, 1934 12, gegenüber 20 im Jahre 1935. Die Zahl der Austritte aus der Gemeinde hat sehr erheblich abgenommen. Sie belief sich 1933 noch auf M und auch 1934 wurden noch 22 Austritte gezählt. Demgegenüber betrafen die Wiedereintritte im Jahre 1933 nur einen einzigen Fall; 1934 dagegen 13 Fälle. (j | A.) Die Zahl der jüdischen Schüler auf den mittleren Schulen in Preußen. Am 15. Mai 1035 wurden entsprechend einer Mitteilung in „Wirtschaft und Statistik" in Preußen insgesamt 1013 mittlere Schulen mit 19550b Schülern gezählt. 3202 oder 1,6 v. H. waren jüdisch. (JTA.) Statistik der Berliner Juden. In dem „Statistischen Jahrbuch für Berlin", das statistische Ergebnisse für das Jahr 1934 bringt, wird die Zahl der in Berlin wohnenden Juden mit 163796 angegeben' unter denen sich 200 Mitglieder der Adaß-Gemeinde und 596 der Gemeinde Spandau befinden. Die Zahl der jüdischen Eheschließungen im Jahre 1934 betrug 1025. Es wurden 371 Mischehen von 256 jüdischen Männern und 115 jüdischen Frauen geschlossen. 282 jüdische Ehen ■wurdeSE ffeschicdeu; in iyy Fallen wurden die Männer, in 83 die! rauen als schuldiger Teil befunden. - Im Jahre 1034 starben 1226 jüdische Männer und ii/5 t rauen, zusammen 2401. Dem standen nur 173 Geburten gegenüber, von denen 220 Knaben und 233 Mädchen aus rein jüdischen Ehen stammten, währen außerdem 102 Geburten aus Mischehen verzeichnet wurden. Für die rein jüdischen Geburten und Todesfälle kommt somit eine Geburt auf fünf Todesfälle. 175 Knaben wurden Barmi/wa. Es wurden!S! TrSUVUgen und 257') Beerdigungen vollzogen. 116 Personen erklärten ihren Austritt aus der Jüdischen Gemeinde, während es im Jahre 1933 noch nun waren. Am 1. Mai 1934 befanden sich auf den öffentlichen höheren Knabenschulen 1506 Schüler (1933: 3267), in den öffentlichen höheren Mädchenschulen 1285 (1^33: 2715), in den städtischen Mittelschulen 204 (1633: 377), in den städtischen Volksschulen 4614 (1933: 6264), in den städtischen. Sonderschulen 113 (1933: 123) zusammen 7722 (1933: 12746) Schüler. (JTA.) Bild-Archiv der Z. V. f. D. Die Z. V. f. D. hat ein Bild-Archiv eingerichtet, das außer Palästina alle Vorgänge jüdischen Lebens umfassen soll; sie bittet, vorhandenes Material (möglichst Negativ und einen Abzug) dem Bild-Archiv zuzuleiten. Sorgfältige und ordnungsmäßige Behandlung wird zugesichert. Heim Wyk a./Föhr des Jüdischen Frauenbundes. Am 2. März 1936 fand in Berlin die Kuratoriumssit/ung des Heimes Wyk a./Föhr des Jüdischen Frauenbundes Berlin unter lebhafter Beteiligung statt. Aus den verschiedenen Berichten über die Arbeit des Heinis ging