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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1933-12-29 · 52 (29.12.1933) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
9 (1933)
Issue
52 (29.12.1933)
Date
1933-12-29
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 OEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIOIONSOEMEINDE ZU LEIPZIG 29. Dezember 1933 Sind wir noch das Volk der Bibel? Der 2. Gemeindeabend erhielt ein besonderes Gepräge durch die Persönlichkeit des Vortragenden. Der Name Martin Bubers rief so viele Gemeindemitglicder in die Oenieindesynagoge. daß sie schon lange vor Beginn buchstäblich überfüllt war. Aus der Tiefe des biblischen Schrifttums schöpfte der sprachgewaltige Redner Gedanken, die in ihrer Verwirklichung die seelische Sicherung der Juden in der drückenden Situation unserer Tage gewährleisten. Um diese Kräfte lebendig zu machen, deutete Professor Martin Buber unter Heranziehung alter midraschischer Erklärungen die von ihm aufgeworfene Frage: Sind wir noch das Volk der Bibel? Die Besonderheit, die dem Volke der Bibel eignet, sieht er zunächst in einer Kraft, die von Urzeit her sich in allen Geschlechtern bewährt hat. Bie Bibel erzählt von dem tausendfältigen Abfall von der dem Volke seit Abraham her auferlegten Bestimmung, erzählt aber zugleich, wie in Zeiten der Drangsal das Volk immer wieder zu sich zurückfand. In dieser Fähigkeit, sich wieder zu "'enden, zeigt sich das Wesen des Volkes der Bibel. Diese Rückkehr soll Israel immer wieder in dem Glauben bestärken, daß es im Schicksal nicht ein unabwendbares Verhängnis in dem Sinne erblicke, wie dies die heidnischen Völker um Israel herum taten. Wenn der Midrasch sagt, Gott hat Abraham über den Planeten erhoben, so soll damit dieser Glaube ausgesprochen sein: Indem der Einzelne sich der ihm zufallenden göttlichen Aufgabe voll hingibt, wirkt er mit an der Gestaltung des Schicksals. Immer wieder lesen wir in der Bibel, daß dieses Sich-Umwenden des Volkes in ernster Bedrängnis gelungen ist, und daß damit wesentliches für die Sendung des Volkes vor sich gegangen ist. Es zeigt an dieser Fähigkeit zur Bewegung, zur Umkehr, zum Aufsteigen, daß es der dem Abraham gegebenen Bestimmung sich immer wieder bewußt wurde und an ihr arbeitete. Schwach ist das Volk immer dann, wenn es von Gott abfällt; stark ist es, wenn es den Weg zum Göttlichen zurückfindet. — Dieser Weg zu Gott kann immer nur dann beschritten werden, wenn die Einheit der Gemeinschaft wieder aufgerichtet wird. Buber sieht diese Einheit nicht allein in der durch die Natur gegebenen Zusammengehörigkeit, sie ruht vielmehr in der innerlichen Gemeinschaft, die zugleich eine Zugehörigkeit zum Göttlichen bedeutet. Solche Einheitlichkeit wird von der Bibel in ihrer sozialen Gesetzgebung angestrebt. Der Ausgleich der Unterschiede, den diese Gruppe von Gesetzen anstrebt, soll ein Gegengewicht gegen die Störung der Einheit darstellen. Gemeinschaft muß mehr sein als naturhaftes Zusammenwachsen, muß im Zusammenhalt wie Bruder zu Bruder bestehen, und muß in diesem Sinne immer wieder neu sich stiften und erhalten. Wie eine schwere Anklage ruft Buber die Frage in die Gemeinde hinein: Sind wir in diesem Sinne noch das Volk der Bibel? Zeigen wir in dieser Zeit der Not die Kraft, die sozialen Unterschiede beiseitezustellen, um in der Not dem Bruder zu helfen, d. h. für Gott zu wirken? Israel sieht in der Geschichte ein Zwiegespräch zwischen Gott und Menschheit. Seine Auscrwähltheit erblickt es darin, daß es zuerst von den Völkern unter dem bewußten Aufnehmen dieser Anrede gestanden hat. Die Fähigkeit, Gott zu vernehmen, hat aber Israel nur dann, wenn es eine Einheit bildet: Sind wir noch eine solche Einheit, oder ist die Zerklüftung in Parteien so tief, daß die einzelnen Gruppen nicht mehr zusammenfinden können, daß die Gegensätzlichkeiten nicht mehr ausgeglichen werden? — Die geschichtliche Anrede Gottes bedeutet für den Menschen die seit der Urzeit ihm gesetzte Aufgabe, Helfer Gottes in dem Werk an der Erfüllung der Geschichte zu sein. Aus dem Werk der Schöpfung soll ja schließlich das Reich Gottes hervorgehen. Das Tiefste am jüdischen Volksein ist, daß es in Israel immer wieder Künder gegeben hat, die auf diese große Zielsetzung hingewiesen und Gefolgschaft gewonnen haben, Künder, denen man glaubte. Diese Künder erneuerten immer wieder den Willen des Einzelnen, nicht zu allererst an sein eigenes persönliches Schicksal zu denken, sondern das eigene nur in Verbindung mit dem Schicksal der anderen anzustreben, es allein dadurch beglückt und erfüllt zu sehen. Sind wir noch das Volk der Bibel, indem wir die Fähigkeit in uns bewahrt haben, daß wir so miteinander leben, wie Gott es meint? Daß wir echte Gemeinschaft leben? — Buber lenkt von da aus den Blick auf den starken Zukunfrsglaubcu, der dem Volk der Bibel eigen ist. Das Volk der Bibel, wie er es mit seinen Fragen gedeutet hat, schafft in der Zeit der Drangsal den Glauben an sich selbst, den Glauben an seinen Bestand und seine Aufgabe. Es wurde stark, indem es den Willen zur Gemeinschaft wieder festigte und durch den Halt der Gemeinschaft sich an der beglückenden Mitarbeit an der Zukunft bewährte. Aus solchem Glauben erwuchs dem Volke der Bibel der Glaube an das kommende hellstrahlende Licht. Mit einer wunderbaren Deutung des Jesajahwortes (21, 12) schließt er: Den Morgen wird Gott kommen lassen, wenn wir es wollen, wenn wir die Umkehr vollziehen. Darum ergeht der Ruf: Kehret um, kommet! — Eingeleitet wurde der Abend durch eine dringliche Aufforderung von Dr. Leo Goldhaber, der die Aufgabe der Gemeindcabcnde unterstrich. Es genüge nicht, daß man könne, um zu hören; es sei notwendig, daß man von dem Gehörten ausgehend in die jüdischen Quellen hinabsteige, um ganz Jude zu werden. Diesem Zwecke dienen die seitens der Gemeinde eingerichteten Kurse. Es werden Anmeldungen für diese Kurse in großer Zahl erwartet. — Eröffnet und abgeschlossen wurde der Abend durch feinsinnig gebotene Cellovorträge von Josef Wassermann, an der Orgei begleitet von Kapellmeister Alfred Simon. Jüdische Zeitschau. Eugenik und Judentum. In der Gesellschaft für jüdische Familienforschung sprach in einer unter dem Vorsitz von Archivar Dr. Jacobson abgehaltenen Sitzung Dr. A. Czellitzer über „Eugenik und Judentum". Er ging davon aus, daß bekanntlich in Bibel und Talmud eine überaus große Zahl von hygienischen Vorschriften gegeben werden, nicht immer mit hygienischer Begründung, aber stets mit hygienischer Wirkung. So werden kurz die Speisegesetze, die Mäßigkeit, die Reinlichkeit, der Schut/ gegen Infektionen (bes. gegen Aussatz), der Sauglingsschut/ und die Beschneidung erwähnt. Alle diese längst bekannten und gewürdigten Maßregeln betreffen das, was wir heute als persönliche und als soziale Hygiene betreiben. Weniger gewürdigt wurden bislang die in das heute Eugenik genannte (iebiet gehörigen Vorschriften, die /um Ziele oder doch zur Wirkung hatten, die Fortpflanzung der wertvollen und gesunden Familien zu begünstigen, diejenige der unerwünschten Elenente zu erschweren. Redner stellt Zusammen, was über Ebeleben gefordert wird. Neben dem Verbot der Prostitution und jeglicher Art von Perversitäten steht die in früheren „normalen" Zeiten gerade/u selbstverständliche Frühehc mit dem Gebot des „Seid fruchtbar und mehret euch!" Jene Verbote wurden /u einer Zeit schon erlassen, da ringsumher zügellose sexuelle I reihert herrschte; man denke an die Geschwistcrehe in Ägypten und die in Hellas und Rom nicht verpönten Ausschweifungen jeder Art. Die Einschrinkung des ehelichen Verkehrs auf etwa zwanzig erlaubte Tage im Monat gewährte Schonung dem Körper der Frau; der schriftlich /u fixierende Lhevertrag und die bei der Scheidung gebotenen I ormen Schutz ihrer materiellen Existenz. Verboten waren Lhen mit taubstummen und unzurechnungsfähigen Personen: da zu diesen alle Schwachsinnigen gehören, wurde im Prinzip erreicht, was man heute mit der Sterilisierung der Idioten anstrebt, die Verhütung ihrer Fortpflanzung. Für die Ausschaltung der ethisch Minderwertigen sorgten die Eheverbote für Ehebrecherinnen und deren Nachkommen sowie überhaupt mit einem Mamser, d. h. einem Nachkommen aus verbotener Ehe sowie mit einem Schetuki, d. h. dem unehelichen Kind einer, unbekannten Vaters. Zum Schluß wurde die Stellung des Judentums zur gewollten Beschränkung der Kinderzahl erörtert. Wichtiger als alle modernen Versuche, durch steuerliche Belastung Kinderlose und Kinderarme zu treffen oder durch materielle Vorteile die Kinderreichen zu lohnen, sei eine Änderung der Gesinnung, eine Umformung der seelischen Einstellung /u Familie und Kind. Emep Beweis für die Richtigkeit dieser Ansicht erblickt Dr. Czellitzer in dem Kinderreichtum des neuen Palästina auch bei den Schichten, die aus der westlichen Kultur mit ihrem egoistischen Individualismus und der westlichen Scheu von großer Kinderstube herkommend eingewandert sind. Kardinal Faulhaber über das Sozialrecht der Bibel. Wie dem „Berliner Tageblatt" aus München telegraphiert wird, beschäftigte sich Kardinal I aulhaber in seiner dritten Adventspredigt, die in der überfüllten Michaeliskirchr gehalten und in eine Anzahl anderer Kirchen durch Lautsprecher übertragen wurde, mit den Pechts- und Moralvorschriften des Alten Testaments, insbesondere mit seiner sozialen Gesetzgebung, die vielfach Grundsätze enthält, wie sie erst in den modernsten Sozialgesetzen verwirklicht wurden. So sei, heißt es im Bericht des „Berliner Tageblatts", etwa die Armenpflege bereits durch die Bibel geboten; sie schreibe vor, die Nachlese auf den Feldern, in den Weinbergen und auf den Ölbäumen den Armen zu überlassen und ihnen alle drei Jahre den zehnten Teil der Ernte vor die Haustür niederzulegen. Das christliche Gebot „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" sei nicht erst von Christus aufgestellt, sondern von ihm aus dem mosaischen Gesetzbuch übernommen worden. Das mosaische Oesetz ordne den einzelnen Menschen in das Staatsganze ein, aber es statuiere auch das Recht eines jeden auf persönliche Freiheit, auch dem Staat und den Großen des Staates gegenüber. Besonders charakteristisch sei das mosaische Arbeitsrecht: „Du sollst den verdienten Lohn nicht in der Hand behalten bis zum andern Morgen." Damit verkünde die Heilige Schrift die sittliche Würde der Arbeit bereits zu einer Zeit, in der sonst überall nur Sklavenarbeit bekannt war und rage so über die Gesetzgebung aller anderen Vöiker des Altertums hinaus, in der Rechtspflege verbietet das Alte Testament bereits ausdrücklich jede Rechtsungleichheit vor Gericht, etwa zuungunsten des Armen, nur weil er arm sei. Gerechtigkeit erhöhe ein Volk, aber Ungerechtigkeit sei das Verderben der Völker. Niemand solle sich scheuen, die Wahrheit zu sagen; auch den Großen ihrer Zeit, den Königen und Priestern härten die Propheten scharfe Worte mitten ins Gesicht gesagt, wenn sie die Gerechtigkeit vernachlässigt hätten.— Unter besonderen Schutz stelle das mosaische Gesetz die Fremden und Armen, -Witwen und Waisen. Vielfache Anklänge an modernes soziales Empfinden weise das mosaische Gesetz auch in seinen Bestimmungen gegen wucherische Tendenzen des Großgrundbesitzes auf. Auch die Art, in der das mosaische Gesetz gegen Zinsknechtschaft und Wucherzins Stellung nimmt, mute heute durchaus nicht fremd an: nur vom» Fremden, vom phönizischen Handelsmann etwa, war Zins zu nehmen gestaltet, und zwar nur, wenn das Darlehen gegeben war, um Geschäfte zu machen, nicht um einen Notstand zu beheben. Aus seinen Ausführungen zog der Kardinal die Schlußfolgerung, daß jedes soziale Unrecht nur auf dem Mangel an Gottesglauben basieren könne. Jede Rechts- und Gesellschaftsordnung könne nur dann Bestand haben, wenn sie auf den Grundgeboten vom Sinai fusse. Darum sieht der Kardinal in dieser mosaischen Gesetzgebung auch nicht Geist vom Geiste des Volkes Israel, sondern eine Eingebung des Geistes Gottes: die Inspiration des Heiligen Geistes. Es gebe hier keine Wahl: entweder müsse man an diese Inspiration glauben, oder aber müßte man in den mosaischen Büchern ein Werk der vorchristlichen luden sehen und damit diese für ein Übervolk, für das .genialste Volk der Weltgeschichte erklären. Ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers. Die Tagcspresse hat folgendes Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Landesregierungen und die Spitzenverbände veröffentlicht: „Die ungestörte Abwicklung des Weihnachtsgeschäfts wird vielfach örtlich durch Maßnahmen zugunsten einzelner Gruppen des Einzelhandels gefährdet. Sonderaktionen gehen dahin, die anderen Gruppen, insbesondere die Großuntemchmungen des Einzelhandels, die Waren- und Kaufhäuser, Einheitspreis- und Filialgeschäfte usw. sowie iiichtarische Einzclhandelsgeschäfte vou dem Verkauf von Weihnachtsartikeln und Christbaumschmuck auszuschließen und ihnen die weih- K

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