Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 22 (2.6.1933)
- Date
- 1933-06-02
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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JCItO OEMLINDLBLATT DLK ISRAELITISCHEN RELIQIONSQEMEINOE ZU LEIPZIG 2. Juni 1933 lichkeiten sind es, die sich uns im Momente bieten. Wir können Menschen in handwerklichen und landwirtschaftlichen Berufen ausbilden und dann versuchen, sie in andere Länder, vor allem nach I uv Israel, zu schicken, wo heute fast nur noch Aufnahmemöglichkeiten für derartige Menschen bestehen. Andrerseits sind sowohl hier in Deutschland als auch in Palästina junge Madeis als Hausangestellte in I amilien unterzubringen. Doch scheitert dieses Vorhaben meistens an dem noch heute in den weitesten Kreisen bestehenden Vorurteil gegen diesen Beruf. Mädels, die seither in Geschäften waren, weigern sich, solche Stellen an/unchmen, obwohl sie oft spater als Hausfrauen ganz selbstverständlich dieselben Arbeiten im eigenen Haushalte ausüben würden. Dein Vernehmen nach ist beabsichtigt, in allen größeren Städten Ausbildungskurse für Hauswirtschaft einzurichten (auch hier in Leipzig) und dann den Ausgebildeten jeweils in anderen Städten Stellen nachzuweisen. Man hofft, auf diese Weise doch noch viele zur Umschichtung ZU bewegen, denen es unangenehm wäre, in ihrem seitherigen Wirkungskreise eine solche Stelle zu versehen. Wenn wirklich die heutigen, schweren Zeiten einen Sinn für uns haben können, dann nur den, daß wir uns raschestens auf eine natürlichere und gesündere Lebensweise besinnen und die Parole befolgen: „Hinein in die handwerklichen, landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Berufe!" Rabbiner Dr. Leo Baeck 60 Jahre. Am 23. Mai feierte der Vorsitzende des Rabbinerverbandes in Deutschland und Großpräsident der Oroßloge D.O. B.B. für Deutschland Dr. Leo Baeek seinen 60. Oeburtstag. Lr wurde i. J. 1S7J in Lissa (Posen) als Sohn des Rabbiners Samuel Baeck geboren, studierte au den Universitäten Breslau und Berlin Philosophie und Philologie und erhielt nach Vollendung seiner rabbinischen Studien am Jüdisch- Theologischen Seminar zu Breslau und an der Berliner Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums von dieser i. J. 1807 das Rabbinerdiplom. Nach seiner im gleichen Jahre erfolgten Promotion wirkte er bis 1907 als Rabbiner in Oppeln, von 1007 bis 1912 in Düsseldorf. I nde 1012 wurde er als Rabbiner nach Berlin und gleichzeitig als Dozent für Homiletik und Midrasch-I orseluing an die Hochschule für die W issenschaft des Judentums berufen. Dr. Baeck. einer der geistigen I uhrer der religiös-liberalen Richtung im deutschen Judentum, hat seine religions-philosophischen Anschauungen in -einen beiden Hauptwerken ..Das Wesen des Judentums" und „Romantische Religion" niedergelegt. Lr erblickt im Judentum eine an die judische Gemeinschaft gebundene, auf universalistisch-sittlicher W eltanschauung füllende Religion der Tat. I ine intensive und weitreichende Tätigkeit entwickelt Dr. Baeck auf dem Gebiet der Sozialarbeit. Als Leiter der Zcntralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden hat er Außerordentliches in der Organisierung moderner judischer Sozialfürsorge geleistet. Alle Lager und (inippen des deutschen Judentums schätzen seine Fähigkeit, aufbauend. Kr.ifte zusammenzufassen und scheinbare Gegensätze zu überbrücken, besonders hoch ein. Diesen Fähigkeiten sind seine großen I rfolge bei der Schaffung und Festigung der Landesverbände der deutschen Juden zu verdanken. Dr. Baeck ist im Rat des Preußischen Landesverbandes mit wichtigen Aufgaben betraut und nimmt eine leitende Stellung in der iieugebildeteu Reichsvertretung der deutschen Juden ein. Besondere Bedeutung kommt der Wirksamkeit Dr. Baecks im Rahmen allgemein jüdischer Bestrebungen zu. Lr ist Mitglied des leitenden Ratede- W elt\erbandefür liberale- Judentum, auf dessen Berliner Konferenz im Jahre 1928 er das Hauptreferat hielt. An der Arbeit für den jüdischen Palästina-Auf bau nimmt er in hervorragender Weise Anteil Lr hat au der Erweiterung der Jewish Agency und an der Bildung ihrer deutschen Sektion entscheidend mitgewirkt. Nach Ausbruch de- Weltkrieges ging Dr. Baeck als einer der ersten als Feldrabbiner an die Front und spielte eine wichtige Rolle beim Aufbau und der Organisation der jüdischen Militärseelsorge. \nläßlich -eme- 60. Geburtstages erscheint im Schocken-Verlag zu Berlin ein neue- Sammelwerk -einer Redin und Aufsätze unter dem Titel „W ege im Judentum". I - enthalt zahlreiche bisher ungedruckte Beiträge Dr. Baecks zu den wichtigsten, damoderne Judentum bewegenden I ragen. Können Arbeitnehmer wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum gekündigt werden? Zu dir in letzter Zeit vielfach erörterten I rage, ob Kündigungen von Arbeitnehmern nur aus dem Grunde, weil -ie dem Judentum angehören, nach den jetzt geltenden rechtlichen Bestimmungen zulässig sind, veröffentlich! w. S. M. in der „C.V.-Zeitung" einen besonders aufschlußreichen Artikel. \\. ->. M geht von einem Runderlaß des Preußischen Innenministeriums vom 28. April 1933 aus, der, an das ein besondere- Verfahren für staatsfeindlicher Einstellung verdachtige Kl titnehmer vorsehende ..(it-etz über Betriebsvertretungen und wirt- KhaftHch< Vereinigungen vom 1. April 1933" anknüpfend, eindeutig feststellt, dal', eine Entlastung von Arbeitnehmern wegen nichtarischer Abstammung auf Orund dieses Oesetz es nicht zu erfolgen hat. Wenn also Entlassungen mit der Zugehörigkeit zum Judentum begründet worden sind, -o gelten nach wie vor die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. f ur die Wirksamkeit def ortbestehens des Arbeitsverhältnisses, wird m dem Artikel weiter ausgeführt, muH in jedem Einzelfall von d« I rage ausgegangen werden, ob dem Arbeilgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zuzumuten ist. Diese Frage wird grundsätzlich beiaht werden müssen und kann selbst dann, wenn die Kündigung mit dem Verdacht staatsfeindlicher Linstellung begründet wird, im allgemeinen nur zu einer gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Kündigung, nicht aber zur fristlosen Entlassung führen. Der preußische Ministerpräsident hat durch Runderlab vom 8. d.M. bereits darauf hingewiesen, daß sämtliche „Kommissare", die nicht von der obersten Landesbehörde bestätigt werden, ihre Tätigkeit einzustellen haben. Hierbei erhebt sich die Frage, was aus den Maliuahmeu gegen jüdische Arbeitnehmer wird, die „Betriebskommissare", „Personalkontmissare" oder ähnliche Instanzen allein oder in Zusammenwirkung mit der Oeschäftsleitung vorgenommen haben. Zu dieser Frage stellt der Rund erlab in Ziffer 4 folgendes fest: „Die Kündigung eines Arbeitnehmers midi, um Rechtswirkung zu haben, vom Arbeitgeber selbst ausgesprochen worden sein. Nicht als eine solche Kündigung kann daher die von einer weder im Namen noch im ausdrücklichen Auftrage des Arbeitgebers handelnden Stelle vorgenommene Entfernung eines Arbeitnehmers aus dem Betriebe angesehen werden. In solchen Fällen wird vielmehr nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen das Arbeitsverhältnis als fortbestehend anzusehen sein, wenn die Kündigung nicht formgerecht wiederholt wird." Schließlich weist der Verfasser darauf hin, daß auf Grund eines Erlasses des Ministerpräsidenten (ioering eigenmächtig von Einzelpersonen vorgenommene Absetzungen bisheriger Betriebsvertretungeu als unwirksam zu betrachten sind. Die beim hiesigen Sozialamt eingerichtete Abteilung für Rechtsberatung (Löhrstr. 10) steht allen Betroffenen für die Durchführung der erforderlichen Schritte zur Seite. 2158 jüdische Anwälte in Preußen zugelassen Das preußische Justizministerium gibt nunmehr die Zahl der endgültig in preußischen Oberlandesgerichts-Bezirken zugelassenen arischen und nichtarischen Anwälte bekannt. Insgesamt sind in Preußen 11814 Anwälte bisher zugelassen gewesen, davon 8299 Arier und 3515 Juden. Von diesen Juden waren 775 Frontkämpfer und 1383 Alt-Anwälte (iegen 923 Juden und 118 Kommunisten sind Vertretungsverbote erlassen worden. Insgesamt sind an jüdischen Anwälten künftig 2158 zugelassen. Die wiederzugelassenen Rechtsanwälte verteilen sich auf die einzelneu preußischen Oberlandesgerichtsbezirke laut folgender Aufstel lung, in der die sogenannten Alt-Anwälte (bereits vor August 1914 zt! gelassene Anwälte) mit A, die auf Orund ihrer Teilnahme am I mir kämpf zugelassenen mit I bezeichnet werden. Hierzu ist zu bemerke Ii, dall selbstverständlich auch sehr viele „Alt-Anwälte" I rontkämplV waren. Berlin 707 A 100 I zusammen 1203 (früher 1998) Königsberg 11 „ 20 ., „ 5i ,. 1051 Marienwerder •> „ l .. ,, 10 „ 1") Breslau 164 ,. 75 „ ,. 239 „ 3641 Stettin 23 „ 24 ., ,. 17 ,. 50) Kiel 27 ., 10 ., „ K> „ 51) Celle 11 „ 25 „ ,. 5o „ 81) Hamm ()5 .. 25 „ ,. 90 „ I5S) Kassel 19 „ 12 ,. „ 31 „ II) Naumburg 32 ., 21 ,. .. 5 t „ 05) Düsseldorf 55 „ 11 „ „ 88 „ 141) Köln 4(1 „ 17 ,. .. 77 „ 124) I rankfurl a M. 01 74 „ _ Hn ,. 275) 1)81 A 775 L. zusammen 2158 früher 3515) UTA.) Die jüdische Petition vor dem Völkerbundsrat. Bekanntlich hat ein jüdischer Einwohner Oberschlesiens, namen- Bernheün, an den Völkerbund den Autrag gerichtet, die Beeinträchtigung der Rechte der Juden in Deutschland zu prüfen und um Wiederherstellung des früheren Rechtszustandes und Entschädigung der durch die geschehenen Mabnahmen Betroffenen gebeten. Wie der „Frankfurter Zeitung" aus Genf berichtet wird, wünscht der deutsche Ratsvertreter üher die Legitimation des Petitionärs Bentheim noch Erkundigungen einzuziehen. Es handelt sich dabei darum, ob Bernheim, der nach seineu eigenen Angaben in Salzburg geboren wurde, Bürger von Württemberg ist, in (ileiwitz zuletzt tätig war und zurzeit sieh in Prag aufhält, als Einwohner von Oberschlesien zu betrachten ist oder nicht. Die Handhabe zur Erörterung der Petition sollen jene Erklärungen bieten, die im Jahre 101Q von der deutschen Delegation auf der Friedenskonferenz abgegeben worden sind. Die deutsche Friedensdelegation hatte in einer am 2«». Mai I0D den alliierten und assoziierten Mächten eine Note überreicht, in du gewisse Rechte für jene Teile der deutschen Bevölkerung verlangt wurden, die auf Grund der Bestimmungen des Friedensvertrages außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches bleiben würden. Gleichzeitig wurde erklärt, daß Deutsehland seinerseits entschlossen sei, die auf seinem (iebiet lebenden Minderheiten nach denselben Grundsätzen zu behandeln. In einer Note vom 16. Juni 1010 teilten die alliierten und assoziierten Mächte dem Deutschen Reich mit, daß sie die Erklärung der deutschen I ricdensdclegation betreffend die Behandlung der Minderheiten in Deutschland zur Kenntnis genommen hätten. Am 12. September 1022 faßte die dritte Vollversammlung des Völkerbundes eine Entschließung, in der der Hoffnung Ausdruck gegeben wurde, die nicht durch Minderheitenverträge gebundenen Staaten würden die auf ihrem Sie müssen bei unseren Inserenten kaufen!