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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1933-03-03 · 9 (3.3.1933) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
9 (1933)
Issue
9 (3.3.1933)
Date
1933-03-03
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG 3. März 1933 Nachtrag zur Steuerördnung und Festsetzung der Qemelndeanlage 193 2. I. In der Gemeindesitrung vom 18. Januar 1933 ist aar Steuerordnung für die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig vom 1. Joni 1931 ein Nachtrag unter Berücksichtigung der Notverordnung über das Stenerrecht der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellaehaften vom 22. Oktober 1982 beschlossen worden. Hierzu hat das Ministerium für Volksbildung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Genehmigung ausgesprochen. Der Nachtrag zur Steuerordnung liegt vom 6. März bis mit 17. März 1933 werktäglich von 9 bis 13 Uhr im Gemeindeamt, Lohr straBe 101. zur Einsichtnahme aus. II. Die Berechnung der Gemeindeanlage 1932 erfolgt auf Grund des im vorerwähnten Nachtrag enthaltenen Maßstabsteuertarifs. In der Gemeindesitzung vom 18. Januar 1933 ist die Gemeindeanlage 1932 auf 22>» v. H. der Maßsl tbsteuer festgesetzt worden. Auf diese Gemeindeanlage waren Abschlagszahlungen am 18. Juli und 2. November 1932 au leisten. Die Restzahlung ist am 15. März 1982 fällig. Bescheide über die Veranlagung und Abrechnung werden den Steuerpflichtigen zugestellt. Leipzig, den 24. Februar 1933. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Warum 22%% Gemeindesteuer? Die Festsetzung der Gemeindeanlage 1932 auf 22)4% der Reichseinkommensteuer 1981 hat begreiflicherweise manche Verstimmung hervorgerufen, zumal einige Verordnete in der Gemeindesitzung vom 18. Januar d. J. gemeint hatten, man könne mit 20% auskommen. Demgegenüber hat die überwiegende Mehrheit auf dem höheren Satz bestanden. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung waren die zah lenmäßigen Unterlagen für die Beschlußfassung in einer Denkschrift gegeben, aus der im folgenden das wesentliche mitgeteilt sei. Bei der Festsetzung der Gemeindeanlago 1931 wußte die Gemeindevertretung, daß der Stouerbedarf des Rechnungsjahres 1931/32 von 478 000 RM. durch die laufende Steuer allein nicht gedeckt werden konnte, doch stand eine einmalige, nicht wiederkehrende große Ein nähme zur Verfügung, dank welcher der Steuersatz nicht Uber 17% gesteigert zu werden brauchte. Da unerwartet das Steueramneetiegeeetz erhebliche Nachveranlagungen für frühere Jahre brachte, ergab sich sogar eine Mehreinnahme, durch die es möglich war, den außerordentlichen Haushalt des Rechnungsjahres 1931/32 ohne Rückgriff auf dos Vermögen zu decken und das Ausgleichakonto, das im vorausgegangenen Rechnungsjahr mit einem kleinen Botrag beansprucht werden mußte, wieder auf den Stand vom 31. März 1930 aufzufüllen. In einem vor kurzem veröffentlichten Aufsatz ist schon darauf hingewiesen worden, daß der Haushalt von 803000 RM. in 1929/30 auf 503 000 RM. gesenkt worden ist. Infolgedessen konnte der Steuerbedarf von 618000 RM. in 1931/32 gedrosselt worden. Er wurde im Voranschlag 1932/33 durch weitere einschneidende Sparmaßnahmen auf 383 000 RM., also um nochmals fast hunderttausend Mark herabge drückt. Die immer mehr steigende Not zwang allerdings zu Uberschreitungen und Nachbewilligungen im Fürsorgeetat, so daß der Steuerbedarf für 1932/33 400000 RM. beträgt. Nun ist das der Gemeindeanlago zu Grunde liegende Reichseinkommenstoueraufkommen der Gemeindemitglieder von 3 Millionen RM. in 1930 auf 1,6 Millionen RM. in 1931 zurückgegangen. Eine Gemeindeanlage von 26 X 400000 RM. würde, wenn man nur mit einem Ausfall von 10% - 40000 RM. rechnet 360000 RM. erbringen. (In Wirklichkeit ist erfahrungsgemäß der Ausfall, der zum großen Teil auf nachträgliche Herabeetzungen der Reichscinkommensteuer zurückgeht, höher). Es würden also 40000 RM. felüen. Der Oemeindevoretand hat jedoch mit dem Steuersatz nicht so hoch gehen wollen, sondern der Gemeindesitzung empfohlen, 22)4% zu erheben. Danach ergeben sich 360ODO RM. abzüglich 10% Ausfall 36 000 RM. - 324000 RM. 31000 RM. Dazu sind noch nachträgliche Eingänge aus rückliogendon Jahren von etwa zu erwarten, so daß die Gesamteinnahme auf 355000 RM. geschätzt werden kann. Es verbleibt also selbst bei einem Steuersatz von 22)4% ein Fehlbetrag von 45 000 RM., der aus dem Ausgleichskonto gedeckt werden soll. Dieses enthielt am 31. März 1932 rund 110000 RM., doch sind das durchaus nicht etwa greifbare Gelder, sondern nur der buchmäßige Uberschuß der Aktiva Uber die Passiva. Die Gemeinde hatte am 31. Marz 1932 langfristige Schulden von insgesamt 698000 RM. Dem stehen in der Hauptsache nur zweckgebundene Vermögenswerte gegenüber, dio gar nicht veräußert werden können, zumal sie kaum einen Verkehrswert haben. Allein mit der Hälfte des Betrages steht der neue Friedhof zu Buche. Eine nach kaufmännischen Gesichtspunkten aufgestellte Bilanz würde weit ungünstiger aussehen, als die nach Verwaltungsgrundsätzen gefertigte. Daß die Gemeinde bisher ihren Verpflichtungen nachkommen konnte, liegt daran, daß sie noch unmittelbar vor Auebruch der Danatbank-Krise eine langfristige Anleihe erhielt. Dieser Glücksfall ist dem Umstand zu verdanken, daß der Gemeindevorstand in richtiger Voraussehen schon im Herbst 1930 darauf hinarbeitete, dJo damaligen hohen schwebenden Schulden durch eine langfristige Anleihe abzulösen. Aber gerade die Anleiheverbindlichkeiten verpflichten die Gemeinde zu einer Wirtschaftsführung, die sie imstande beläßt, denselben auf die Dauer gorecht zu werden. Deshalb stellte eich die große Mehrzahl der Gemeindevertreter mit Entschiedenheit und im vollen Bewußtsein ihrer Verantwortung auf den Standpunkt, daß ein allzugroßer Fehlbetrag im Haushalt eines Rechnungsjahres unter allen Umständen vermieden werden müsse und das Auegleiohekonto keinesfalls aufgezehrt werden dürfe Diese Auffassung wurde noch nachhaltig durch die Erkenntnis unterstützt, daß das Wirtschaftsjahr 1932 keine Besserung gegenüber 1931 zeigt, so daß aus der Gemeindeanlago 1933, die sich auf der Reichscinkommensteuer 1932 aufbauen wird, keine Auffüllung eines Fehlbetrages erwartet werden darf. Darum trat die Gemeindesitzung dem Vorschlag des Vorstandes bei, in der Überzeugung, daß die Erhebung von 22)4% eine unbedingte Notwendigkeit ist und ein niedrigerer Satz den Bestand der Gemeinde aufs schwerste gefährden würde. In den Tageszeitungen häufen sich die Berichte Uber die Geldschwierigkeiten der bürgerlichen Gemeinden. Ihnen bleibt aber zuletzt die Hilf« des Reiches oder des Staates. Selbst wenn uns diese im gleichen Maße zuteil würdo wie den anderen großen Religionsgesell- Büu&ftcü, kuiuitc sie uns sieht rettes, —ena wir eine Defizitwirtechaft einreißen lassen würden. Wir sind auf unsere eigene Kraft angewiesen, und darum ergeht der Aufruf am Eingang dieses Blatte« an alle Gemeindemitglicder, den Ernst der Lage durch den seit Jahrtaueenden bewährten Opfermut unserer Gemeinschaft zu würdigen. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Jüdische Zersetzung? Kulturbolschewismus? Graf Hermann Keyserling, der Schöpfer der Darmstädter „Schule der Weisheit", der das Aufkommen des Nationalsozialismus mit Hoffnungen begleitete, veröffentlicht im Leitartikel der „Deutschen Allgenn inen Zeitung", die ebenfalls die Ergreifung der Macht durch Hitler geistig vorbereitet hatte, Gedanken über die kulturelle Aufgabe beim Neuaufbau dos Reiches, aus denen eine gewisse Enttäuschung hinsichtlich der bisherigen F/ntwicklung herausklingt. Wir entnehmen dem Aufsatz diese folgenden Abschnitte: Wo ein Ethos selbstverständlich herrscht, da sind alle Zersctm|l oder EntgleiiMingsorscheinungen, wie sio in Deutschland an der Tagesordnung sind, von ihrer Wurzel her unmöglich oder doch unschädlich gemacht. Dann erscheint es physiologisch, jedes Jahr nach anderer Richtung „umzufallen", gegen die Regeln der probite intellectuelle womöglich täglich zu verstoßen, oder in sachlichen Fragen letztlich persönliche Kleinlichkeiten entscheiden zu lassen. Edlere Gefühle als solche, wie sie heute herrschen, müssen deshalb von oben her allen Jungen eingebildet werden. Und solche Einbildung ist auf die Dauer sehr wohl möglich, da sie mit richtiger Beeinflussung der S< als zusammenhängt. Nur ist eins dafür Bedingung, und die zu erfüllen, ist in Deutschland äußerst schwer: diese fragliche Ein-Bildung muß unabhängig von aller besonderen Weltanschauung, unabhängig von allen Theorien über Kasse und Volk und deutsches Wesen erfolgen. Hier kommt gerade kulturell tatsächlich alles auf das reine Ethos an. Gefühlo allein, nicht Begriffe, halten Gemeinschaften dauernd zusammen. Kultur ist eine Frage der Gefühl6bindung und nicht des Geistes, denn nur Gefühle lassen sich fixieren und binden dadurch geistigen Wert in unserer Erdenwelt. Der Geist als solcher ist frei und niemals festzulegen. Insofern ist es physiologisch allemal erklärlich, wenn der wesentlich Geistige in Fragen manohor Bindungen versagt: er spürt sio nicht. Doch die Freiheit des Geistes kann anderseits dort allein kulturbildend wirken, wo er im Rahmen festgelegter Gefühle waltet. Daher denn das so häufig rein Zersetzerische des deutschen Geistes: es fohlt die Gefühlskultur. Und man denke ja nicht, hier handele es sich um „jüdischen" Geist: in anderen Ländern erweist letzterer sich kaum merklich als zersetzend. Daß der deutsche Judo äußerst leicht zersetzerisch wird, liegt am Mangel gefühlsmäßiger Selbstverständlichkeit, die der Jude in Frankreich, England, Holland, Schweiz und nicht zuletzt im Italien Mussolinis mit der Luft des Landes selbstverständlich einsaugt und Ubernimmt. Hat eich nun die Reichsleitung zur Anerkennung eines höheren Ethos als Grunderfordernis einer neuen Volkskultur durchgerungen, dann wird kein Ernstzunehmondor mehr daran denken, gewisse Typen, gewisse Weltanschauungen ausscheiden zu wollen. Alles Konstruktive wird dann gleichsinnig gefördert werden, so verschiedenartig und weitersprechend es sei; Das Destruktive aber wird dann aus dem höheren Ethos heraus so selbstverständlich verurteilt werden, daß die betreffenden Typen jede Bedeutung verlieren werden. Allerdings ist

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