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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1932-12-30 · 33 (30.12.1932) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
8 (1932)
Issue
33 (30.12.1932)
Date
1932-12-30
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG 30. Dezember 1082 Schaffung dieser beiden Stätten vorbehaltlos das seinige: nicht nur die materielle Stiftung, auch die Verwirklichung sind sein ureigenstes Werk. Und er hat. auch nachdem sie ihrer Bestimmung übergeben waren, ihnen wie ein echter Vater seine fürsorgliche Kraft artgedeihen lassen: sie sind und bleiben Denkmäler für einen von tiefster Frömmigkeit durchdrungenen und darum auf das seelische und das körperliche Wohlergehen seiner Menschenbrüder bedachten Juden. Mit Stolz blickte deshalb die Religionsgemeinde auf ihn, mit Dankbarkeit auch die Stadt Leipzig, die ihn durch Benennung einer Straße mit seinem Namen für alle Zeiten ehrte. Von einem Talmudlehrer stammt das Wort: Die wahrhaft Frommen bedürfen keiner von der Nachwelt errichteten Denkmäler: ihre eigenen Werke bewahren das Andenken an sie. Wenn bei irgendeinem, so gilt das Wort bei Chaim Eitingon: Sein Wirken zeugt für ihn. Es wird segensreich bleiben und damit unsere jüdische Glaubenswahrheit bestätigen: Secher zaddik liwocho. das Andenken eines Frommen besteht zum Segen. * Zu einer ungewöhnlich eindrucksvollen Kundgebung gestaltete sich die Trauerfeier, die für den heimgegangenen Herrn Chaim Eitingon am 26. Dezember, 1254 Uhr, in der Ez-Chaim-Synagoge (Otto-Schill- Straße) stattfand. Um die in der Synagoge aufgebahrte Leiche hatte sich mit den Angehörigen eine Trauergemeinde vereinigt, die die Synagoge bis auf den letzten Platz füllte. Unter den Anwesenden wurden Vertreter der städtischen Behörden, der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, die Rabbiner sowie Vertretungen von Organisationen und Vereinen bemerkt, denen der Heimgegangene besonders nahegestanden hat. Nach einleitendem liturgischem Gebet und Chorgesang hielt Gemeinderabbiner Dr. C a r 1 e b a c h die Gedenkrede. Er knüpfte an die talmudische Erzählung von dem wohltätigen König Monobaz an, der alle ererbten Schätze zur Linderung der Not unter die Armen verteilte. Herr Chaim Eitingon habe, wie jener König, mit den ihm gewordenen Gütern Ewigkeit erworben, indem er sie in reichstem Ausmaße zur Errichtung frommer Werke, wie zur Behebung und Linderung von Not und Elend unter seinen Brüdern verwandt habe. Anders aber als jener König habe Eitingon dieses gemeinnützige und auf fremdes Wohl gerichtete Wirken mit Gütern geübt, die er selber in unermüdlichem Fleiße und strengster kaufmännischer Rechtlichkeit erworben habe. Dabei habe ihn niemals der Wunsch nach äußerer Anerkennung geleitet; tiefinnige und aufrichtige Frömmigkeit sei der stärkste Antrieb seines Handelns gewesen. Seine religiöse Ehrfurcht sei dadurch gekennzeichnet, daß er vor seinem Gotte stets gestanden, sich nie niedergesetzt habe. Als weithin sichtbares Werk dieser Frömmigkeit stehe dieses Gotteshaus da. das auch seinen Namen trägt; aus ihr sei auch der Gedanke und die Verwirklichung des Israelitischen Krankenhauses entsprungen, aber auch die Fülle edler Werke, an denen das Leben des Verstorbenen so reich gewesen ist. Der Ansprache folgte eine Reihe von Nachrufen, in denen durch Vertreter der Organisationen der tiefen Trauer über den schweren Verlust und der unauslöschlichen Verehrung für den Heimgegangenen Ausdruck gegeben wurde. Für den Vorstand der Ez-Chaim-Synagoge gab solchen Gefühlen Herr S. Hodes warmen Ausdruck, der als älterer Freund Chaim Eitingon als seinen I unschätzbaren Mitarbeiter in der Verwaltung der Synagoge rühmte. I 1 iefempfundene Worte des Gedenkens sprach Dr. F r a n k c n t h a 1 ah [ persönlicher Freund der Familie und hob besonders das große Verständnis des Verstorbenen für die modernen Bedürfnisse eines Krankenhauses hervor. Der Gemeindevorsteher Carl Goldschmidt widmete dem Ehrenmitglied der Gemeinde Worte dankbaren Gedenken*. Als Mitglied der Gemeindevertretung habe Eitingon stets ausgleichend und friedenstiftend gewirkt und dadurch das Zusammenstehen der verschiedenen Gruppen erleichtert. Besonders aber habe er durch seine hochherzigen Stiftungen Außerordentliches für das Gedeihen der Gemeinde und für die Erfüllung ihrer Aufgaben geleistet. In Anerkenntnis dessen sei ihm ja auch seitens der Gemeinde die höchste Auszeichnung zuteil geworden, die sie zu verleihen vermag. Qemeinderabbiner Dr. Q o 1 d m a n n rühmte an Eitingon die Großzügigkeit, mit der er, selber ein ausgeprägt orthodoxer Jude, doch seine Wohltaten auf jede Richtung im Judentum erstreckte. Insbesondere sprach er den unvergänglichen Dank der Wohltätigkeitsvereine aus: des Krankenunterstützungsvereins „Bikkur Cholim", dessen aktiver Vorsitzender Eitingon war, des „Hilfsvereins israelitischer Gewerbetreibender" und des Krankenunterstützungsvereins „Linas Hazedek", der ihn zum Ehrenmitglied ernannt habe. Rechtsanwalt Dr. Conrad Goldschmidt gab der Trauer der Verwaltung des Israelitischen Krankenhauses über den Heimgang des so verständnisvollen Mitarbeiters und Freundes tiefen Ausdruck. Die Leipzig-Loge widmete dem heimgegangenen Bruder durch ihren Präsidenten. Rechtsanwalt Dr. Löwenheim, Worte herzlichen Dankes für die treue Bewährung der von dem Bne-Briss-Orden aufgestellten Ideale. Von der warmherzigen und großzügigen Förderung, die Chaim Eitingon dem Keren hajessod, dem Palästina-Aufbau, dem Kcrcn kajemeth. der Zionistischen Vereinigung für Deutschland und ihrer Leipziger Ortsgruppe, zuwies, sprach rühmend Herr Wilhelm Dubiner. Die Reihe der Ansprachen schloß Herr Dr. N. Woskin. der in hebräischer Sprache die Liebe des Verstorbenen für die hebräische Sprache und sein hilfreiches Interesse für die hebräische Sprachschule hervorhob. Den Schluß der Feier bildete der Vortrag des El-molc-rachamim-Gebetes durch Herrn Oberkantor Wilkomirski vor geöffneter Lade. Alsdann erfolgte die Uebcrführung nach dem neuen Friedhof, an der sich viele Hunderte beteiligten. Dort erfolgte unter den traditionellen Gebeten die Beisetzung. [Gebt den jüdischen Erwerbslosen Arbeit!] KURT SAB ATZKY, KÖNIGSBERG Syndikus des Landesverbandes Ostpreußen des Centraivereins Die seelische und wirtschaftliche Not der Juden im deutschen Osten Der deutsche Osten, insbesondere die Provinz Ostpreußen, hat durch die Verhältnisse der Nachkriegszeit in politischer und wirtschaftlicher Beziehung mehr gelitten als alle übrigen Teile des Reiches. Durch die Abschnürung vom Reichskörper. Schaffung des polnischen Korridors und Errichtung des Freistaatgebiets in Danzig. die Autonomie des Memellandcs und die Abzweigung des Kreises Soldau sind starke Erschütterungen vor sich gegangen, die in politischer Beziehung einen erheblichen Radikalismus, in wirtschaftlicher Hinsicht eine ganz besonders starke Auswirkung der allgemeinen Wirtschaftskrise hervorgerufen haben. Das durch die Notgemeinschaft zunächst gewordene gesunde Nationalgefühl wandelte sich auf diesem Boden sehr bald in chauvinistischen Nationalismus, der sich unter der immer mehr zunehmenden Verelendung zu einein Nationalsozialismus schlimmster Art entwickelte. Dies geschah in besonderem Maße interessanterweise gerade in den Grenzgebieten der Provinz, in denen der slawische Einschlag am stärksten ist und in denen das Masurische, ein polnischer Dialekt, als Muttersprache gesprochen wird. Der Nationalsozialismus brachte einen hemmungslosen Antisemitismus mit sich, der zunächst in Versammlungen und Presse tobte, sich aber dann im August 1932 in Königsberg und einem Dutzend Provinzstädten in Attentaten gegen Leben und Eigentum von Juden entlud. In den Grenzkreisen haben besonders die kleineren und kleinsten jüdischen Firmen in erheblichem Maße unter der Boykotthetze zu leiden. Es ist selbstverständlich, daß der Centralvcrein der seelischen und wirtschaftlichen Not, der unsere ostprcußisclten Glaubensgenossen ausgesetzt sind, auf das stärkste durch Abwehr- und Aufklärungstnaßnahmen sowie durch intensivsten Rechtsschutz zu steuern sucht. Neben der durch den Antisemitismus hervorgerufenen seelischen Bedrängnis wirkt sich die wirtschaftspolitischc Lage auch in besonders hohem Grade auf unsere Glaubensgenossen aus. Der Handel mit Sowjetrußland ist gegenüber dem zaristischen Rußland vollkommen minimal geworden. Mit Litauen und den übrigen Randstaaten ist er auf Grund der valutarischen Vcrhältnisso so gut wie gänzlich unmöglich. Hierbei waren Juden in starkem Maße im wirtschaftlichen Austausch tätig. Mit Polen besteht noch immer der Handelskrieg, so daß alle diese Wirtschaftsgebiete, mit denen früher reger Handelsverkehr bestand, ausfallen Holz- und Gctreidehandel, der früher hier eine große Rolle spielte und dessen hervorragende Exponenten so gut wie ausschließlich in jüdischen Kreisen zu suchen waren, liegen völlig brach. Der für die Juden früher recht bedeutsame Pferde- und Vichhandcl leidet ebenfalls die größte Not, und auch der Beklcidungshandel ist in sehr erheblichem Maße zurückgegangen. Hierfür bieten die Königsberger Verhältnisse ein anschauliches Bild. Von den 30 größeren und mittleren Königsberger Häusern des Bekleidungseinzelhandels sind heute nur noch fünfzehn zahlungsfähig, während die übrigen sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, darunter nicht weniger als 4 große Firmen. In der Provinz sind die Zahlungseinstellungen und Konkurse in noch trostloserem Maße vorhanden als in Königsberg. Die Verelendung der ostpreußischen Landwirtschaft hat zu einer ungeheuren Not in den Klcingemeinden geführt. Es gibt eine Reihe von jüdischen Gemeinden in der Provinz, die Zuschläge zur Staatseiukommensteuer in Höhe von Auslegung der Wählerliste Gemäß dem In der Gemeindesitzung vom 26. September 1932 beschlossenen Nachtrag zum Gemeindestatut Ist bis Ende April 1933 die gesamte Vertretung der Gemeinde neu zu wählen. Der Tag der Wahl sowie alles Nähere wird noch bekanntgegeben. Die Wählerliste liegt vom 19. Dezember 1932 bis mit 2. Januar 1933, werktäglich von 9 bis 4 Uhr, am Sonntag, dem 1. Januar 1933. von 10 bis 13 Uhr, im Gemeindeamt, LöhrstraBe 10, I, zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten aus. Innerhalb der Auslegungsirist kann gegen die Aufnahme oder Weglassung eines Namens schriftlich Einspruch bei dem unterzeichneten Vorstand erhoben werden. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Einsprüche nur innerhalb der angegebenen Frist erhoben werden können, und daß bei Versäumnis derselben niemand Anspruch auf nachträgliche Berichtigung hat. Von der richtigen Eintragung ist die Ausübung des Wahlrechts abhängig. Wahlberechtigt sind gemäB 8 9 des Üemeindestatuts alle m Gemeindebezirk wohnenden männlichen und weiblichen Gemeindemitglieder, die bis zum WahlUzo das 20. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerliste aufgeführt sind. Leipzig, den 13. Dezember 1932. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig

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