Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 22 (25.9.1932)
- Date
- 1932-09-25
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seile 2 GFMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG September 1932 geschichtliche Bedeutung gehabt. Sic wird schon durch das Kultinventar gekennzeichnet: Hier stand die „Lade .I.V. das alle Wüstenheiligtum Israels, das Symbol des religiösen Hundes der Israelstämme, dessen Zurüekfühnmg auf die mosaische Zeit durch die beiden Wundersprüche Num. Ii», 35- 36 gesichert ist. Hier befanden sich auch die heiligen Orakelgeräte, durch die man „J, befragte", Ephod, Urim und Tummttn, auch sie ein Erbe Moses (Deut. 33, 8). l'eber der Qrflndung und den Gründern dieses bedeutendsten Heiligtums in Israel liegt ein merkwürdiges Dunkel, um so merkwürdiger, als die „Hundeslade" vorher und nachher im Mittelpunkte des Interesses unserer Ouellen steht. W ir erfahren nur. daß die Lade nach dem Uehergang über den Jordan im heiligen Steinkreis von Gilgal bei .lericlio Stand, und als letztes war wohl in .lud. 2, 1 ursprünglich erzählt, daB die Lade von dort aufs Gebirge nach Betel*) zog. Hier aber ist der Zusammenhang des Textes brüsk unterbrochen. Erst mindestens ein Jahrhundert später finden wir die Lade dann im Heiligtum zu Siloh. Aber auch über die Herkunft der Priesterfamilie von Siloh liegt dasselbe geheimnisvolle Dunkel. Wir finden hier später den hochbetagten Oberpriester 'Fli, ohne zu erfahren, woher er stammt, und wie er zur Leitung dieses wichtigen Heiligtums gelangt ist. Das ist um so auffallender, als alle Kultgegenstände des Heiligtums auf Mose zurückgeführt sind. Wie ist er in ihren Besitz gekommen? Hier kann nur ein absichtliches Verschweigen, d. h. eine Umarbeitung älterer, unbequem gewordener Traditionen vorliegen. Darauf deuten auch die Namen hin, die in seiner Familie vorkommen. Sein Sohn heilit Pinhas, ein rein ägyptischer Name, welcher ..der Mohr" bedeutet. (Sicher ist wohl auch der Name seines Bruders, Hophni. ägyptisch, ebenso vielleicht auch 'Fli. der aus dem Hebräischen nicht ableitbar ist.) Der Name Pinhas begegnet nur noch einmal, als Sohn des El'azar, Enkel des Aharon. Also wollte augenscheinlich eine Tradition, die später durch das Priestergeschlecht der Sadokiden zur Anerkennung gebracht worden ist, die Familie der Bilden, und damit ihren eigenen Ahnherrn Sadok, von Aharon. dem Bruder Moses, herleiten. Nun ist aber der Name des Aharon-Sohnes El'azar In seinen Konsonanten identisch mit dem Namen des Mose-Sohnes Fli'ezer. Daraus haben Fd. Meyer (Isr. S. 92—93) und QreBmann (Mose S. 274) mit Recht geschlossen, daß eine ältere Tradition, die eben verwischt werden sollte, die Bilden auf Mose als ihren Ahnherrn zurückführt e. Damit erklären sich die ägyptischen Namen in dieser Familie, denn auch Mose ist bekanntlich ein ägyptischer Name. Damit erklärt sich auch in überzeugender Weise, wie die Fliden in den Besitz des mosaischen Kultinventars und damit zur Leitung des Heiligtums von Siloh gelangt sind: Sie haben beides, Amt und Inventar, als Familieuerhe überkommen. Wir haben also am Anfang der Familie die Reihe: Mose, Fli'ezer Pinhas I.. als Fortsetzung später 'Fli, Pinhas II., Ahitub Ahimelech, Ebiatar (zur Zeit Davids). Aber auch die Lücke zwischen beiden Reihen i So ist wohl nach der Stptuaginta .ler im masoretischen Text ganz unverständlich \V.in;.,ul tu rekonstruieren. Der „En^el J.V iit erst zur Verbindung mit der folgenden au späterer Zeit stammenden Rede eingesetzt worden. Die Unterbrechung eines ilteren Zusammenhanges ist auch im maioretitchen Text noch durch eine Lücke gekennzeichnet. läßt sich überbrücken. Wenn wir, wie es oben geschehen ist, den Aufbruch der Israeliten aus Aegypten auf 1260—1250 datieren, den Aufbruch aus Kades auf etwa 1225—1220, so ist die Geburt des Fli'ezer auf etwa 1230 anzusetzen, die seines Sohnes Pinhas I. auf etwa 1205 (oder beide wenig früher). Auf der anderen Seite hat Fd. Meyer den Tod des fast hundertjährigen 'Fli auf ca. 10S0 errechnet. Fr ist also um 1175 geboren. Aus diesen zeitlichen Verhältnissen folgt, daß höchstwahrscheinlich 'Fli der Sohn Pinhas I. und der Urenkel des Mose war. Wer war nun der Gründer des Heiligtums von Siloh? Fs kommen da eigentlich nur zwei Männer in Frage: Fli'ezer oder sein Sohn Pinhas I. Einen Anhaltspunkt liefert hier die lokale Tradition. Sie berichtet von Fli'ezer (Jos. 24, 33): „Sic begruben ihn auf dem Hügel seines Sohnes Pinhas ... auf dem Gebirge Fphraim." Eine sehr auffallende Angabe! Sonst sagt man wohl immer von einem Toten: er wurde im Frbbegräbnis seines Vaters beigesetzt. In dieser merkwürdigen Form kann die Tradition nur bedeuten, daß von einer Grabstätte Eli'ezers in der Gegend von Siloh nichts bekannt war. wohl aber von der des Pinhas. Wir müssen daraus schließen, daß Pinhas I. der Gründer des Heiligtums von Siloh war. Diese Gründung ist demnach etwa auf die Zeit um 1175 anzusetzen. Sie zeigt, daß zu dieser Zeit, etwa fünfzig Jahre nach der Einwanderung, das Zentrum des Gebirges Fphraim als unbestrittener und völlig gesicherter israelitischer Besitz angesehen wurde. Aus welchem Grunde die Wahl gerade auf Siloh fiel, ist nicht mehr mit Sicherheit zu erkennen. Vielleicht nur wegen seiner wirklich zentralen Lage im ephralmltiscben Gebiet, fast genau in der Mitte zwischen Betel und Sichern und nahe der großen Nord-Siid-Straße; vielleicht aber auch deswegen, weil dieser Platz bereits in kanaanäischcr Zeit heilig war (ähnlich wie später der Platz für das Heiligtum Davids und Salomos auf der „Tenne des Arawna"). Dafür spricht die sehr genaue geographische Angabe, daß hier alljährlich ein „Fest J.'s" gefeiert wurde, bei dem ein ritualer „Tanz der Jungfrauen" und ein Ritus des Frauenrauhes eine Rolle spielten — zwei von den sonstigen israelitischen Bräuchen so abweichende altertümliche Riten, daß wir sie unbedenklich als Frbe der Kanaanäer ansprechen können. Das Heiligtum, das hier errichtet wurde, ist nach allen erhaltene! Nachrichten ein für diese alte Zeit recht stattliches gewesen. Es wai ein festes Haus mit eingesetzten Türen (I. Sam. 3. 15), die in Torpfostei schwangen (1, 9). Der Dienst wurde von mehreren Priestern und Tempeldienern versehen, es wurden Schlachtopfer. Mehl- und Wcinspendei dargebracht (1. 24). und ein fester Brauch sicherte dem Priester seiner Anteil (2, 14). Von weit her kamen Wallfahrer, um in Siloh regelmäßig. Jahresopfer darzubringen oder besondere Gelübde einzulösen. Da- Hauptstück des Heiligtums, die „Lade J.'s", stand in einem besonderei Raum, der Betern zugänglich war, bei Nacht durch eine Lampe erleuchtet (3, 3) und von einem der Gottheit geweihten Jüngling gehütet wurde, der vor der Lade schlief (eine Sitte, die auch für das WüstenheUigtum J.'s bezeugt ist: Fxod. 33, II). Das Heiligtum und die Ladt sind auch für den Krieg ein wichtiges Zentrum Israels gewesen. Gedenkt anläßlich der hohen Feiertage der Bedürftigen unserer Gemeinde! JULIUS FOLMASN Die Tätigkeit der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege Jugendgerichtshilfe und soziale Gerichtshilfe. Insgesamt haben wir im vergangenen Jahre 50 Berichte in Gerichtsfällen abgefaßt: davon entfallen 21 auf Jugendgerichtshilfe und 29 auf die soziale Gerichtshilfe für Erwachsene. Von der Jugendgerichtshilfe lagen vor: Wegen Schulversäumnis.....7 Fälle widerrechtliche Entziehung elektr. Aibeit.......3 . Diebstahl bzw. Unterschla- .. gung.........3 „ Übertretung der Verkehrsordnung ........5 . Kinderarbeiteriarte .... 1 Fall Widerstand gegen Staatsgewalt ........1 „ Diebstahl........I . In der sozialen Gerichtshilfe wurden bearbeitet wegen: Unterschlagung.....3 Fälle Betruges ........7 . Konkursvergehens .... 2 Nichtabführung der Versicherungsbeiträge .....3 Widerstandes......2 Urkundenfälschung .... 2 Schankvergehens.....1 unlauteren Wettbewerbes . 1 Kreditbetruges......1 Paßvergehens......1 Vergehen gegen das Reichsbörsengesetz .... Schweren Diebstahles Lohnsteuerhinterziehung Urkundenfälschung . . . Steuerhinterziehung . . Hehlerei........ Fälle Fall In Nr. 33, Jahrgang 1931, unseres Gemeindcblattes hatten wir über den Zweck und die Notwendigkeit der sozialen Gerichtshilfe berichtet, besonders in Zeiten wirtschaftlichen Niederganges häufen sich Uebert retungcii. Da dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse und die persönlichen Lebensverhältnisse ausschlaggebende Bedeutung haben, sollen Gericht und Staatsanwaltschaft von der persönlichen Eigenart der strafrechtlich verfolgten Personen unterrichtet werden. Die Gerichtshilfe soll neutral und objektiv sein: unsere Aufgabe ist es nicht, die Tat zu klären, sondern die Umstände, die zur Tat geführt haben. Abstammung. Erziehung und berufliche Entwicklung lassen Rückschlüsse auf die persönliche Eigenart zu. Diese zu ergründen, ist unsere Aufgabe. In unserem Hericht an das Gericht können wir im Rahmen der (Schluß gesetzlichen Bestimmungen Vorschläge für das Ausmaß der Strafi machen. Landeskasse Sachsen für jüdische Wanderfürsorge. Viele Anfragen aus den Kreisen unserer Gemeindemitglieder be weisen, daß noch ein großer Teil wenig über unsere Tätigkeit auf den Gebiete der Wanderfürsorge unterrichtet ist. Wir geben deshalb in gc dräugter Form Aufschluß über die Arbeit, die sich über ganz Deutsch land erstreckt. Die Not in den östlichen Ländern treibt große Massei unserer Glaubensgenossen zur Auswanderung. Durch seine geographisch. Lage ist Deutschland das Durchgangsland für den Wanderstrom. de' sich vornehmlich von Osten nach Westen bewegt. Im April 1925 wurde die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorgi und Arbeitsnachweise mit dem Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgab, ist es, die Wanderfürsorge über das ganze Reich organisch auszubauci und zweckmäßig zu gestalten, darüber hinaus Verbindungen mit den Auslande und mit den großen Ueberseeauswanderstcllen herzustellen. Eine allgemeine Ordnung und die Einrichtung eines über ganz Deutschland verbreiteten Meldesystems ermöglichen, daß der Weg, den der Wanderer durch Deutschland nimmt, genau verfolgt werden kann. Die Wanderordnung ist für alle in Deutschland bestehenden Wander lassen richtunggebend. Die Mehrzahl der Beförderungen betrifft die Rückreise in die Heimat oder an den Ort, wo Arbeit nachgewiesen werden kann. Daneben gibt es auch zahlreiche andere Gründe, in denen Beförderungen und Untcrstützungci gewährt werden. Die sächsischen Gemeinden sind in der Landeskasse für jüdische Wanderfürsorge zusammengefaßt, deren Sitz Leipzig ist. Zweigkasse» befinden sich in Dresden und Chemnitz. Im vergangenen Jahre haben bei der Leipziger Kasse vorgesprochen 1046 Wanderer, davon 911 Männer, 114 Frauen und 21 Kinder. Wie die nachstehende Statistik zeigt, setzt sich der überwiegende Teil aus polnischen Staatsangehörigen zusammen. Die strenge Handhabung der Aufenthaltsbestimmungen und die geringen Aussichten, Beschäftigung zu erhalten, haben eine Abnahme der ausländischen Wanderer bewirkt. Dagegen hat die Binnenwanderung in Deutschland stark zugenommen.