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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1932-04-29 · 18 (29.4.1932) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
8 (1932)
Issue
18 (29.4.1932)
Date
1932-04-29
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seit« 2 OEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer IS mit gesetzlichen oder freiwilligen Aufwendungen für den Unterhalt von Angehörigen. Wer hatte heute solche Verpflichtungen nicht? Ein jeder, dem heute ein gütiges Geschick noch gestattet, anderen zu helfen, sollte hierfür dankbar sein und nicht der Gemeinde zumuten, daß sie ihm einen Teil dieser Lasten durch Steuerermäßigung abnimmt, zu einer Zeit, WO sie die Bedürftigsten fast ganz ohne Beistand lassen muß. Ks gibt auch (iemeindemitglieder, die sich darüber ärgern, daß die Steuerlasten angeblich ungerecht verteilt sind. Sie behaupten, daß andere viel Leistungsfähigere gar keine oder zu niedrige Gemeindesteuern bezahlen. Beweisen können sie derartige Behauptungen nicht. Merkwürdigerweise nehmen sie nur Anstoß an der Gemeindesteuer, die sich doch streng an die Reichseinkommensteuer hält. Daß diese ein Vielfaches der Gemeindesteuer beträgt und deshalb bei ungleichmäßiger Veranlagung eine viel krassere steuerliche Ungerechtigkeit bedeuten würde, scheint sie nicht aufzuregen. Ihr ganzer Unmut richtet sich gegen die Gemeinde, die nicht das Recht zur selbständigen Veranlagung hat, sondern an den Maßstab der Reichseinkommensteuer gesetzlich gebunden ist. Durch alle Einwendungen kann sich die Gemeindeverwaltung nicht von dem Grundsatz einer gleichmäßigen und gerechten Behandlung aller ihrer Mitglieder abbringen lassen. Ganz haltlos ist das Gerede, wegen der Steuern könne man mit der Gemeinde handeln. Diese weicht von den Unterlagen, die ihr von den Finanzämtern zugehen, nicht ab. und nur in seltenen Ausnahmefällen wird die Gemeindeanlage ermäßigt. Dieses Recht steht ausschließlich dem Gemeindevorstand zu und wird nur von ihm ausgeübt. Eine Ermäßigung wird nur gewährt, wenn eine Notlage vorliegt oder die Wirtschaftsführung durch die volle Entrichtung der Steuern in einem unerträglichen Maße beeinträchtigt würde. Selbstverständlich werden die Gesuchsteller nicht einem inquisitorischen Verfahren unterworfen, sondern es wird vorausgesetzt, daß die Angaben nach Treu und Glauben gemacht werden. Immerhin mag es vorgekommen sein, daß einmal das Vertrauen getäuscht und eine ungerechtfertigte Ermäßigung erschlichen worden ist. Ks wird deshalb jetzt in jedem einzelnen Falle um so sorgfältiger geprüft und Auskunft eingeholt, bevor eine Krmäßigung zugestanden wird. Auch durch Drohungen mit dem Austritt kann sich die Gemeinde nicht zu steuerlichen Zugeständnissen bewegen lassen, aber die Gemeindearbeit wird peinvoll gelähmt durch solche Mitglieder, die sich nicht zuinnerst mit der Gemeinde verbunden fühlen. Ks muß zum Ruhm vieler gesagt werden, daß sie, ohne ein Wort zu verlieren, ihre oft beträchtlichen Steuern entrichten, obwohl sie keine Gemeindeeinrichtung in Anspruch nehmen; aber andere glauben, aus dem gleichen Grunde eine Steuerermäßigung fordern zu dürfen, und suchen ihrer Forderung durch die Drohung mit dem Austritt Nachdruck zu verleihen, wobei sie oft stolz darauf hinweisen, daß sie in besseren .lahn-n ihrer Steuerpflicht voll nachgekommen sind. Doch es ist kein Verdienst, in guten Jahren ein weniges für das Gemeinwohl zu tun, in schlechten Zeiten bewährt sich die Treue zur Gemeinschaft. Unsere Voreltern bezahlten sie zu Tausenden und Abertausenden mit ihrem Leben, vom jetzigen Geschlecht wird nur ein kleines Geldopfer gefordert. dasimVerhältniszurLebenshaltungoftgenugsehr geringfügig ist. Man kann in Sachsen nicht aus der Gemeinde austreten, sondern nur aus dem Judentum. Es gibt also kein privates Judentum, sondern nur ein Bekenntnis zur Gesamtheit. Wer ihr den Rücken kehrt, sei sich darüber klar, daß er einen Schritt tut, der nicht nur für seine Person und seine Familie von weittragender Bedeutung ist. sondern daß er damit in der Stunde der Not die seit Jahrtausenden angestammte Gemeinschaft im Stiche läßt und seine Herkunft verleugnet. Das laufende Jahr bringt Schwierigkeiten fast in jedem Haus. Dessen ist sich die Gemeindeverwaltung voll bewußt. Aber sie vertraut auf den Opfermut und die Lebenskraft unserer Gemeinschaft, die viel schlimmere Nöte überwunden hat, und ruft in dieser Zeit äußerer und innerer Bedrängnis zu um so stärkerem Zusammenhalt auf. Wesen und Ziele der Gemeindeverwaltung Von Dr. h. c. Wilhelm K 1 e e in a n u , Vorsitzendem des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Im „Gcmcindcblatt der jüdischen Gemeinde zu neriin" wird der nachstehende Aufsatz veröffentlicht. Mit freundlicher Zustimmung de» Verfassers können wir ihn hier zum Abdruck bringen. Seine Ausführungen sind naturgemäß den Verhältnissen der Berliner Gemeinde entnommen und ihnen angepaßt. Sie dürfen aber in ihrer gesamten Tendenz und in ihren Wesentlichen Stücken auch an dieser Stelle Beachtung beanspruchen als Gedankengänge eines Mannes, der nicht nur als Führer der größten jüdischen Gemeinde in Deutschland, sondern «m-h als Personliehkeit gehört zu werden verdient, wo (Hier die Zukunft unserer Gemeinden gesprochen wird. Die Schriftleitung Es hat eine Zeit gegeben, in der die Gemeindeverwaltung in Ruhe und Zurürkgezogenheit ihre Arbeit leisten konnte. Es waren die Jahre, in denen Deutschland und seine Reichshauptstadt sich gesicherten Wohlstandes und stetig fortschreitender wirtschaftlicher Entwicklung erfreuten. Mit Reich und Stadt wuchs und gedieh auch die Berliner Jüdische Gemeinde. Sie konnte in den Jahren des wirtschaftlichen Aufstiegs und des Friedens ihr mobiles und immobiles Vermögen vermehren. In diesen Zeiten ging es auch unseren Gemeindemitgliedern gut. Sie zahlten gern die geringen Steuern, die von ihnen verlangt wurden; um die Verwaltung oder die Angelegenheiten der Gemeinde kümmerten sie sich nicht, oder doch nur in ganz geringem Maße. Die Einstellung zur Gemeindeverwaltung änderte sich aber mit einem Schlage, als die wirtschaftliche Not über unser Vaterland und damit auch über die Gemeinde hereinbrach. In der Haltlosigkeit der Zeit suchten die Menschen nach einer inneren Verankerung, und wo anders sollten die Juden diese finden als in der jüdischen Gemeinde. In den wirtschaftlichen und seelischen Nöten von einem niemals vorher dagewesenen Ausmaß suchten die Geiiieindemitglieder Halt und Stütze bei der Gemeinde, und hieraus entwickelte sich ein immer lebhafter werdendes Interesse an der Geineindearbeit. an dem, was in der Gemeindestube in der Oranienburger Straße beschlossen und geplant wurde. Die Gemeindeverwaltung hat diese Bekundung der Anteilnahme an ihren Arbeiten immer mit Freuden begrüßt. Sie war und ist glücklich, wenn ihre Leistungen von den Gemeindemitgliedern anerkannt wurden und werden, und auch jedes Wort sachlicher Kritik hat im Vorstandszimmer in der Oranienburger Straße immer williges Gehör gefunden. Je mehr sich die wirtschaftliche Krise zuspitzte, je tiefer die seelische Not in uns brannte, desto dringender wurden die Hilferufe, die zu uns kamen. Von allen Seiten wurden Forderungen an die Gemeinde gestellt. Sie sollte helfen und raten. Vereine und Organisationen, die sich früher aus eigenen Mitteln erhalten konnten, schickten immer dringendere Notrufe, und es gibt heute kaum eine Institution mehr, die ohne Unterstützung der Gemeinde ihre Ziele erfüllen kann. Die Gemeinde hat getan, was sie konnte, sie faßte alle Kräfte zusammen, um mit den vorhandenen Mitteln zu leisten, was irgend möglich ist. Aber sie kann nicht alles erfüllen, was von ihr erwartet wird. Wohl wissen wir, wenn wir uns an jedem Dienstag zu der ordentlichen Sitzung des Gemeindevorstandes zusammenfinden, daß von unseren Beratungen und Beschlüssen viele Geschicke bestimmt werden, aber in manchen Fällen diktiert der harte Zwang der Notwendigkeit Ablehnungen, wo wir gern freudig zustimmen würden. Soll die Gemeinde die elementarsten Forderungen erfüllen, die billigerweise an sie gerichtet werden können, dann darf sie ihren Wirkungskreis nicht überspannen und muß ihre Kräfte auf das Nötigste konzentrieren. Und jeder weiß, was in dieser Zeit das Nötigste ist: die Stützung von Existenzen, die Erhaltung von Familien in ihrem Bestände, kurz die soziale Arbeit, von der in diesen Blättern ausführlich gesprochen wird. Gemeindearbeit bedeutet: sich einsetzen für unsere religiöse Gemeinschaft, Zusammenstehen aller für die Erhaltung der Gesamtheit, und damit auch Dienst an unserer deutschen Volksgemeinschaft. Alle wahrhaft verantwortlichen und führenden Männer sehen sich heute vor das eine Ziel gestellt, vor die eine heilige Aufgabe, das was ihnen anvertraut ist, unversehrt für eine bessere Zeit zu erhalten. Uns, den Vorstandsmitgliedern der Berliner Jüdischen Gemeinde, ist die hohe Pflicht erwachsen, die Einrichtungen und Institutionen der Gemeinde zu bewahren und die Einheit und Geschlossenheit unserer religiösen Gemeinschaft den Kommenden unangetastet zu übergeben. Jedes Mitglied des Gemeindevorstandes ist erfüllt von dem Gefühl

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