Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 18 (29.4.1932)
- Date
- 1932-04-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Poslauf läge dieser Nummer: 4450 SlilcR. ßetneitiö cblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT DER GEMEINDEVERWALTUNG! Das Gemelndeblatt erMhelnt Irden Freitag und wird den Mitgliedern der Rell|rloiuwcnielnde unentgeltlich durch die Pott zugestellt - Schrlftleltung: Gerne Inder abbin er GuataT Cohn, Leipzig, LohntraSe 10 NUMMER 18 / JAHRGANG 8 FREITAG 20» APRIL 1012 Anxelgenverwaltung und Druck: Buchdrudkerel August Priem, Leipzig, Brüderstr. 59 - Fernruf 70008 - Postscheck Leipzig SM 20 - Nachdruck nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung des Verfassers gestattet An unsere Leser! Zu unserem lebhaften Bedauern muß aus Gründen wirtschaftlicher Natur Herstellung und Versand unseres Gemeindeblattes auf eine andere Firma übergehen. Die vorliegende Nummer ist die letzte, die durch die Firma August Pries hergestellt wird. Wir möchten nicht unterlassen, der Firma August Pries, die seit Dezember 1928 das Gemeindeblatt hergestellt hat, unseren Dank für die sorgfaltige und pünktliche Ausführung der übernommenen Arbeiten wie auch für die jederzeit reibungslose Zusammenarbeit, insbesondere unserer Schriftleitung mit den von der Firma beauftragten Instanzen, zum Ausdruck zu bringen. Da die Vorarbeiten seitens der neuen Vertragsfirma noch nicht abgeschlossen sind, muß zu unserem Bedauern eine Unterbrechung im Erscheinen des Gemeindeblattes eintreten. Wir hoffen, daß schon in 2—3 Wochen unsere Gemeindemitglieder wieder das Gemeindeblatt erhalten werden. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Leipzig, den 27. April 1932. Gemeinde in Not Der Gemeindovorstand übergibt uns folgende Ausführungen zur Veröffentlichung: Die Schriftleitung Seit Wochen beschäftigt den Gemeiudevorstand die Aufstellung des Haushaltplanes für das neue Rechnungsjahr, welches am 1. April 1982 begonnen hat und die Zeit bis »1. März 1933 umfaßt. Noch schwerer als alle anderen öffentlichen Körperschaften leiden unter den wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Keligionsgesellschaften. Ihre Haupteinnahnien, die Steuern, errechnen sich nach einem Maßstab, der auf eine schon weit zurückliegende Zeit zurückgeht. Die Gemeindeanlage 1931 beruht auf der Reichseinkommensteuer 1930. Dies ist unabänderlich, weil das Gesetz eine andere Berechnungsart nicht zuläßt. Da nun auch gerauine Zeit für die Einziehung der Gemeindeanlage notwendig ist, so kommt es. daß sie sich gegenwärtig bis in die Mitte des .lahres 1932 hinzieht, obwohl sie zur Grundlage das Einkommen von 1930 hat. Leider haben sich die Kinkoinmensverhältnisse bei vielen Gemeindemitgliedern inzwischen so wesentlich verschlechtert, daß sie in der vorstehend geschilderten Steuerberechnung eine Unbilligkeit erblicken. Dem ist nicht so, denn der Rückgang des Einkommens wirkt sich ja bei der nächstjährigen Gemeindeanlage voll aus. Weiter wird geklagt über die Höhe des Steuersatzes. Unsere Gemeinde erhebt einen Zuschlag von 17°/«i zur Einkommensteuer, andere Gemeinden müssen weit höher gehen, viele kleine bis zu 100" 0. Wir können uns nicht mit der Berliner Gemeinde vergleichen, die von früher her ein bedeutendes Vermögen besitzt und auch heute noch zahlreiche steuerkräftige Mitglieder hat. Köln erhebt 2©Vt und dazu noch ein Gemeindegeld (Kopfsteuer), Frankfurt a. M. 15" u unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer nachträglichen Erhöhung. Es ist auch nicht so, daß unsere Gemeindeverwaltung nicht rechtzeitig die Notwendigkeit zur Sparsamkeit erkannt hätte. Unser Steuerbedarf ist von 617 500 Mark im Rechnungsjahr 1029/80 auf 47« 000 Mark im Rechnungsjahr 1931/32 herabgedrüekt worden, zum großen Teil zu Lasten der Beamten und Angestellten, deren Gehälter früher und stärker als beim Reich und Staat gekürzt worden sind. Trotzdem sieht sich der Gemeindevorstand veranlaßt, in erster Linie an sie heranzutreten, daß sie neue Opfer bringen, obwohl solche von ihnen nur unter harten Entbehrungen ertragen werden können. Denn bei de 111 Mangel an Steuerwilligkeit besteht schwerste Gefahr für die Erhaltung der Gemeinde überhaupt. Aber die Beamten und Angestellten müssen da sein und leben, um die Einrichtungen fortzuführen, un<< können nicht unentgeltlich arbeiten. Daß alle anderen Ausgaben auf das unbedingt notwendige beschränkt werden, ist selbstverständlich. So werden bedauerlicherweise die Aufgaben auf kulturellem und wohlfahrtsptlegerischem Gebiet nm meisten Not leiden, da der Haushalt noch weiter ganz i-iuschiieidend herabgesetzt werden muß. Manche Gemeindemitglieder begründen Steuerermäßigungsgesurhe Mnnt