Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 9 (26.2.1932)
- Date
- 1932-02-26
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Februar 19U2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Seit« 3 ibenden vorgeht, und in welcher Art die Gerichte darauf reagieren i Schutz gewlhren. So hatte selbst im natlonalsosialistihen Kobiiru das dortige Landgericht der „Koburger Nationalitung" Boykotlaufrufe Reuen die jüdischen Geschäftsleute hei rafandrohung untersagt. Trotzdem veröffentlichte die itung wiederum in einer Prauenbeilage die nachstehende Auffor-; rung: „Krauen, die heiin .luden kaufen, die deutsche Waren verhmähen, begehen Verrat am deutschen Freiheitskampf, gebt ihnen die Antwort". Diese Aufforderung verstieß offeneh11 ich gegen die erlassene einstweilige V e r - f 0 g u n g , u nd es wur de d ah er di e Bestrafu ng der /.••itung b ea n t ra g t. Das Oberlandesgericht Bamberg, das sich in einem früheren Kalle noch ablehnend gegenüber der Verfolgung von judenfelndllchen Boykottaufforderungen verhalten hatte, setzte in diesem Kalle eine Geldstrafe von!t(M) Mark gegen den Hauptscbrlftleiter und gegen den Zeitungsverlag fest. Die Begrün- .1 ii n ix, die das Oberlandesgericht seiner Straffestsetzung gibt, verdient in wesentlichen Teilen hier wiedergegeben zu werden. Es führt aus: . 'nnärhst muß ohne weiteres zugegeben werden, dafl der Begriff der Boykotterklärung erfüllt ist. Denn die Beklagten greifen in iller Form zur Verrufserklärung, indem sie jeden, der sich unter* stehen sollte, ihre Aufforderung zu mißachten, als Verräter am deutschen Volk brandmarken. Der in Frage stehende Boykott ist besonders verwerflich und ohne weiteres unerlaubt, weil er deut- -chen Staatsbürgern die Existenzberechtigung auf wirtschaftlichem Gebiet aus keinem anderen Grunde abspricht als dein, daß sie der jüdischen Rasse angehören. Eine solche Verrufserklärung verstößt in gleichem Maße gegen das Sittengeselz — § 826 BGB. — als gegen den (ieist der deutschen Reichsverfassung Art. 109, IIS, IIS RV. $ 828 BGB. Mit einem sachlichen Kampf gegen die Auswüchse des Wirtschaftslebens, der unter Umständen recht verdienstlich sein kann, hat diese Art des Vorgehens nichts gemein. Die deutschen Kaufleute sind in Gegensatz gestellt zu den jüdischen Geschäften, worin zum Ausdruck kommt, daß die .luden keine Deutschen sind. Da die in Krage kommenden .luden aber nach ihrer Staatsangehörigkeit zweifellos Deutsche sind, kann sich die Alierkennuug des Deutschtums nur auf Ihre Rasse und Gesinnung beziehen. Das Kaufen von Waren in ihren Geschalten wird als Verrat am Freiheitskampf des deutschen Volkes gekennzeichnet, womit gesagt ist. daß die .luden die Bedrücker des deutschen Volkes seien, gegen die es gelte, einen Freiheitskampf tu führen und mit denen auch nur in geschäftliche Verbindung zu treten, Volksverrat gleichkomme. Damit ist zwar nicht ausdrücklich, aber in umschreibenden Wendungen, die au Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglassen, der .lüde zum Volksfeind gestempelt und somit eine derjenigen beleidigenden Behauptungen gebraucht, die unter Strafe gestellt sind ... Bei der Hartnäckigkeit, mit welcher die Beklagten ihre Spekulationen auf die niederen Rasseninstinkte der Massen zur Forderung ihrer politischen oder geschäftlichen Zwecke betreiben, und bei der Größe des Schadens, der den Verrufenen durch die Handlungsweise der Beklagten unter Umständen entstehen kann, ist eine hohe Strafe am Platte." Der vorstehende Fall ist nur einer von sehr zahlreichen aus der umfangreichen Rechtsschutsarbeit, die der ('. V. auf dem Gebiete der Boykottbewegung leistet. Er zeigt an einein Schulfalle, wie dem Vernichtungskampf der nationalsozialistischen Bewegung erfolgreich entgegengetreten werden kann (C.V.-Pressedientt). Aus aller Welt 75. Geburtstag von Charham Gaster. Chacham Dr. Moses Gaster. der hervorragende jüdische Gelehrte und frühere Rabbiner der anisch-portugiesischen Gemeinde in London, vollendete in diesen lagen sein 75. Lebensjahr und war aus diesem Anlaß Gegenstand herllicher Ehrungen seitens zahlreicher jüdischer Organisationen! Irlands und des Auslands. Die Londoner Sektion des Jiddischen issenschaftlichen Instituts in Wiina hat sich mit mehreren I nst itu- I neu ztisammengelan, um den 75. Geburtstag Chacham Gasters fest- I Ii zu begehen. 1 larham Dr. Moses Gaster wurde 1K5(i in Bukarest geboren, Studierte in Breslau au der Universität und dem .Jüdischen Theologilien Seminar und wurde 1882 Lektor für rumänische Sprache und I leratur iin der Universität Bukarest. 1885 aus politischen Gründen, besondere wegen seines Auftretens gegen die Behandlung der den, aus Rumänien ausgewiesen, ging er nach England, wo er nächst als Lektor für slavische Sprachen an der Universität Oxid wirkte. 1887 wurde er zum Chacham der spanisch-portugiesilen Gemeinde in London gewählt, die er bis zu seiner Pensionielg (102:1) leitete. Gasters wissenschaftlich-literarische Tätigkeit außerordentlich vielseitig. Er schrieb zahlreiche historische und I Unlogische Werke, insbesondere zur Geschichte Rumäniens, seiner P räche und Literatur. Auf dem Gebiete der Wissenschaft des Juden- ' ns bat sich Gaster besonders als Kolklorist betätigt und als 1 ler der ersten .luden diesen Wissenszweig behandelt. — Gaster. i im Öffentlich-jüdischen Leben in Hingland eine hervorragende Sl Hunt; einnimmt, schloß sich frühzeitig der Chihhnth Zion-Bewegung Und leistete Theodor iierzi. als dieser IKiMi behufs Aufnahme von M illingen zu den Chowewe Zion nach England kam. aber auch »| der. besonders bei der Gründung des .lewish Colonial Trust, werlle Dienste. Kr war mehrfach Präsident des Landesverbandes der iglisehen Zionistcn und Mitglied des Präsidiums zahlreicher Zioninkongresse. Während des Weltkrieges beteiligte er sich an den : litischen Aktionen, die von Chaim Welsmann und Nahum Sokolow < England zugunsten des Zionismus unternommen wurden und zur 1 iiiiur-Deklaration führten. Seit einigen Jahren aber übt Gaster. " r fast erblindet ist. keine öffentliche Tätigkeit mehr aus. 1 uweihung des neuen Kinderhauses in Kowno. Als am '27. .lau. 1030 - jüdische Kinderhaus in der Srbloßgasse zu Kowno. in welchem "'ehr als luo eltem- und heimatlose jüdische Kinder untergebracht waren, abbrannte, haben die verantwortlichen Organisationen des litauischen Judentums gemeinsam mit dem Hilfsverein der Deutschen .luden in Berlin und dem American Joint Distribution Commitee beschlossen, ein allen modernen Errungenschaften entsprechendes neues Heim in gesunder Gegend aufzubauen. Joint steuerte rür den Bau 70 000 LR, der llilfsverein 50000 LH bei, in Litauen wurden 130 000 Lit gesammelt. Da der Bau und die Einrichtung 400 000 Lit (40 000 Dollar) kosteten, blieb ein Defizit von 150 IHM» Lit. zu dessen Deckung die Regierung eine Anleihe von 120000 Lit. abzahlbar in zehn Jahren nebst (i Proz. Zinsen, gewährt hat. Erbaut wurde auf «lein sogenannten ..Grünen Berge" ein Vieretagenbau mit 0500 Kubikmeter Raum und einem Garten von 2000 Quadratmeter. Das Haus hat Zentralheizung. Warmwasser für alle Zimmer, eine Säuglingsmilchanstalt. Bade- und Waschräume und sonstige moderne hygienische Einrichtungen. Alle Zimmer liegen zur Sonnenseite und haben Balkone für Sonnenbäder. Das Haus ist für 120 Kinder eingerichtet, und zwar für 50 Säuglinge und 70 größere Kinder. Das Gebäude wurde nach dem Plane des Regierungsbaumeisters Ludwig Hirschfeld, Berlin, erbaut, der die künstlerische Oberleitung hatte. Der Einweihung des neuen Hauses wohnten die Kührer des litauischen Judentums. Vertreter der Regierung und der Presse in großer Zahl bei. Unter den zahlreich eingelaufenen Itegrüßungstelegrnmmen war eines von dem Präsidenten des Hiltsverelns Herrn Dr. James Simon. Die nichtjüdischen Gäste besonders gaben ihrer uneingeschränkten Bewunderung für die Institution Ausdruck, die etwas in den balti sehen Staaten Unerreichtes darstellt. Von der Keier wurden Danktelegrainine an das europäische Joiut-Büro in Berlin und an den llilfsverein der Deutschen Juden für die Ernieglirhung des Baus durch große Beiträge abgeschickt. (ITA.) Oeffentliche Vorträge Am Sonntag, den 28. Februar, 5 Uhr nachmittags, hält Herr Gemeinderabbiner Dr. Ooktmann in der Gemeindesynagoge, Gottschedstraße 28. den nächsten seiner Vorträge über „D a s W e s e n der j ii d 1 SC h e n R e 1 i g i 0 n". Das Thema des Vortrags lautet: „D I e Verwirklichung d e r L e h r e d U r C h das (i e s e I z." Der Vortrag beginnt pünktlich zur angesetzten Zeit. Jedermann ist herzlich willkommen. Leipsig, den 8. Februar 19H2. Der Vorstand der israelitischen Religionsgeiueinde zu Leipzig.