Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1932-01-15 · 3 (15.1.1932) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
8 (1932)
Issue
3 (15.1.1932)
Date
1932-01-15
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4876568-5968808-5969297--4291-4881414
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 2 QEMBINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSOEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer Ii Der Kreishauptmann von Olmütl erinnert daran, daß die General- Polixei-Proieß- und Kommerzialordnung von 1754 solche Ausübungen, wie Se. Majestät nunmehr den .luden einräumen wolle, nicht gehalten. Dem Magistrat von Iglau wird dafür eine Rüge erteilt, daß er, anstatt sein Votum mitzuteilen, die ganze Bürgerschaft in dieser Angelegenheit einberufen und so alarmiert habe. In ihrem Schlußbericht beruft sich die mährische Landesstelle auf ein angebliehet jüdisches „Vorurteil, als ob alles dieses, was Christen an Gut und Ciold besitzen, das wahre Eigentum der Juden sei". Sie behauptet, daß die .luden als Hausierer und Handwerker, sogar die jüdischen Frauen durch „Spitzenklöppeln und Strümpfestricken" ohnedies „die stärksten Nahrungszuflüsse an sich gezogen" hätten. Der Kaiser meine deshalb wohl, daß die Juden in Zukunft „nur bei der .ludenschaft", am allerwenigsten aber in'den königlichen Städten, wo sie niemals geduldet worden, zu Meistern zugelassen werden sollen. Während somit hier in Mähren den Juden unterschoben wurde, sie betrachteten sich als rechtmäßige Eigentümer allen christlichen Besitzes, berief man sich in Böhmen hinwiederum auf die alte „Kammerknechtschaft" der Juden, laut welcher alle jüdische Habe Eigentum des Laudesfürsten sei. Und von den böhmischen Ständen wurde, besonders nach Josefs Hinscheiden, das Toleranzpatent mit der Begründung bekämpft, daß Oesterreich „ein katholischer Staat" sei. Ihnen entgegnet — ein Zeichen, daß Josef mit seinen Ansichten doch nicht allein stand — der Referent des böhmischen (iuberniums, v. Riegger: „Wie kann Christus eine herrschende, eine regierende Religion wollen, er, der niemals herrschen, niemals regieren wollte? Das Christentum ist selbst bloß Toleranz, allgemeine Menschenliebe mit Gottesliebe verbunden. Nimmt man ihm diesen Vorzug, so ist es nicht mehr die vom göttlichen Stifter festgesetzte göttliche Religion!" Von diesem „josephinischen" Geist beseelt finden wir auch unter den Wiener Beamten, die ihr Gutachten dein Kaiser abstatten, einen weißen Haben in der Person des Hofrates Greiner. Die anderen Hof- und Staatsräte „verkennen nicht, daß des Kaisers Intention dein saeculo und der Regierung zum Ruhme gereiche", aber ein Probst halie gegen die Zulassung jüdischer Kinder zum öffentlichen Unterricht Hedenken geäußert, die Juden seien eine „elende Nation", nur auf Wucher und Betrug bedacht, sie leisteten keinen Heeresdienst — was ja Josef bekanntlich auch geändert hat —, sie wollten selbst durch liarttragen usw. von den Christen äußerlich unterschieden sein usw. Aus den Urteilen der hohen Behörden spricht demnach meist niederer Judenhaß. Aber nicht nur bei der christlichen Bevölkerung, sondern togar in manchen jüdischen Kreisen begegnet der Kaiser zähem Widerstände. Von einem bekannten Rabbiner wird erzählt, bei der Nachricht von der Emanzipation der Juden seien ihm Tränen in die Augen getreten. Er erklärte sie mit folgendem Gleichnis: „Ein auf eine ferne Insel Verbannter hielt täglich nach einem Schiffe Ans Khan, das ihn in die Heimat zurückbringen sollte. Nach langen Jahren kam endlich das ersehnte Schiff. Aber sein Jubel wandelte sich in Trauer, als man aus dem Schiffe alles Material herausbrachte, um ihm auf der Insel ein behagliches Heim zu errichten. Bis dahin hatte ihn die Hoffnung auf Heimkehr aufgerichtet. Nun wußte er, dat.! er für immer auf der Insel bleiben solle." Daß, wie dieser ehrlich Fromme, noch so manche unter den Juden von der Lösung der Sklavenkette, der Sprengung des Ghettos und der Heranziehung zu engerem Zusammenleben und -wirken mit Andersgläubigen für die Erhaltung des Judentums eine Gefahr erblickten, bestärkte aber den Kaiser nur in seiner Politik, dem Einfluß der Rabbiner, die für ihn den Inbegriff aller Hückständigkeit und allen Kulturhasses bedeuteten, möglichst entgegenzuwirken. Waren ihm doch ohnehin Schrifttum und (lebete der Juden als (Juellen des krassesten Aberglaubens und Christenhasses geschildert worden. Daher sein Bedenken, wo jüdische Gemeinden nicht schon bestanden, die Gründung neuer mit Anstellung von Rabbinern und die Hinfuhr hebräischer Bücher aus dem Auslande zu gestatten. Daß das Toleranzpatent den Zuzug von Juden als nicht in der Absicht des Monarchen gelegen bezeichnet, erklärt sich zur Geniige aus seinem Bemühen, den in Angriff genommenen liebergangsprozeß zunächst an und mit den bereits ansässigen durchzuführen und sich auswirken zu lassen. So brachte denn das Tnleranzpatent manchem zu viel, den meisten Juden zu wenig. Immerhin kam es den Wiener Juden wie eine .Messiasbotschaft. Sie wurden, um ein Wort Bismarcks anzuwenden, in den Sattel gesetzt und hatten nun zu zeigen, ob sie reiten konnten. Und dies haben sie sattsam bewiesen. Was das Patent an Härten enthielt, war Josef in den knapp acht Jahren seiner weiteren Regierung zu mildern eifrig beflissen. Jüdische Aerzte sind, so dekretierte er, wie alle anderen auf eine) erbländischen Universität promovierten zu behandeln, jüdischen An Wärtern juridische Praxis gestaltet (llofdckrel vom 80: Oktober 1789). und da dies für Akademiker galt, wurde es um so mehr von Josel für das jüdische Handwerk und andere Berufe bestimmt. Wurdi einem Juden von einem Magistrat das Bürgerrecht verliehen, was doch auch, wie vor Josef die akademische Promotion, zumeist an die Ablegung eines Eides auf das katholische Dogma verbunden war, so erleilte der Kaiser ohue weiteres die Bestätigung. Berief man sich gelegentlich gegen seine Reformen auf die Judenpolitik Ferdinands IL, so antwortete er prompt, man lebe eben jetzt nicht in jenen Zeiten. Die Bezeichnung „der Jude" N. N. in amtlichen Schrift stücken wurde untersagt, da ja auch nicht analog „der Christ" als Apostrophe üblich sei. Daß Josef seine Juden „erziehen" wollte, trifft insoweit zu, als er dem Staate und ihnen selbst dadurch zu nützen glaubte, daß er ihnen die deutsche Sprache und allgemeine Bildung zu vermitteln bestrebl war. In einem Votum seiner Kanzlei von 178*2 liest man: „Sobald die Juden, wie es ungemein nützlich schon dermalen geschieht, in Han del, in Unterricht, in Sprache und in den wechselseitigen Verrich tungen mit Christen aus dem anklebenden Joch der alten Dienstbar keit gezogen werden und ihnen als Menschen auch menschliche Frei heit vergönnt wird, so hat man bessere Bürger zu hoffen." „Dieses unglückliche Volk" müsse aufgerichtet werden. Betrachtete man dii Juden bisher nur aus dem doppelten Gesichtspunkt, aus ihnen Kapital zu schlagen und Christen zu machen, so trachtete Josef dahin, sie zu brauchbaren Bürgern heranzuziehen, wobei ihm, wie er bei der Auf hebung der Leibmaut und der Gründung des noch heute bestehen den mährischen Landesmassafonds bewies, Engherzigkeit in finanziel len Fragen fernlag. Und gegen Verletzung des religiösen Empfindens der Juden, gegen Nottaufen und Kinderraub, wie er bekanntlich ii Galizien noch bis in die neueste Zeit hinein sich oft genug wieder holte, schritt er entschieden ein, „weil es der Religion an guter Christen, nicht aber an Getauften gelegen ist". Josef wollte aber nicht nur die Juden zu Staatsbürgern erziehen, die dem Lande ihrer Gebur sich durch Dankbarkeit und Liebe verbunden fühlen sollten. Er er zog gleichzeitig planmäßig seine christlichen Untertanen zur Duld samkeit gegen die Juden. Ausdrücklich schärft er den Professoren der Mittelschulen ein, daß sie in liebevoller Behandlung jüdischei Schüler mit gutem Beispiel vorangehen, den Behörden, daß sie di> Professionisten zur Aufnahme jüdischer Lehrlinge anhalten, allge mein die Juden als „Mitmenschen" der Bevölkerung anleiten sollten. Was er auf diesem Weg noch erreicht hätte, wäre ihm längere Zeit be schieden gewesen, läßt sich bei seinem gutenWillen und seiner gerade zu explosiven Tatkraft kaum ermessen. Konnte er doch noch sein Bei spiel in anderen Ländern — in Baden wurde den Juden u.a. da- Handwerk freigegeben — des Westens wie des Nordens befolgt sehen Der schmähliche Leibzoll wurde 1784 in Frankreich aufgehoben, in München 1790 einem Gastwirt, der sich auf seinem Schild jüdisch" Gäste verbat, von der Polizei dieser Unfug verboten usw. Für un Juden ist es aber wichtig zu betonen, daß, was Josef für uns geleistet er nicht in Anwandlung einer schwärmerischen Schwäche, eine „Humanitätsduselei" getan hat, sondern in klarer Erkenntnis Staat licher Notwendigkeit und als Hüter der Gerechtigkeit. Auch hierfür sprechen unter anderem folgende Beispiele: Die Juden der kaiserlichen Familienherrschaft Göding wurden gerüchtweise de Brandlegung bezichtigt, obwohl sie selbst durch das Feuer den schwersten Schaden erlitten hatten. Maria Theresia ließ sie auf diese Verleumdung hin, gegen die Vorstellungen des obersten Hofkanzlers, ausweisen. Der wirklich Schuldige wurde ermittelt und hingerichte' den ausgewiesenen Juden aber trotzdem die Rückkehr nicht gestattet. Als nun ein Jude sich um die Pachtung der Brauerei in Göding bewarb, aber mit dem Hinweis auf dieses Aufenthaltsverbot abgewiesen wurde, verwarf der Kaiser diese Entscheidung mit der Bemerkung, der einzige Grund für die Vertreibung der Gödinger Juden sei gewesen, daß sie nicht Christen sind. Für ihn seien si „aber menschliche, konsumierende und Steuer zahlende, somit nützliche Wesen". In weiterer Folge hob er das ßannedikt seiner Mutter auf. Von den Juden Galiziens sagte er, er habe sie „immer nicht als di beste Art von Menschen, aber doch als eine Population angesehen, nicht als die besten Produzenten, jedoch als Konsumenten, nicht a - die für den Staat vorteilhaftesten Handelsleute, dennoch aber a;- solche betrachtet, die sich mit einem kleinen Gewinne begnügen und mehr Geld in Umlauf bringen". „Ein nach dieser Erklärung eing< - richtetes Patent müßte jedermann zur Ueberzeugung führen, daß «s für einen Staat eine nutzbare Handlung sei, etliche hunderttausend

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.