Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 3 (15.1.1932)
- Date
- 1932-01-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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' 9. i aa I y ) x_/ v Postauflage dieser Nummer: 4517 SlUcR. emeinö eblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT DER GEMEINDEVERWALTUNG! AnxelgenYerwaltung und Drude: Budidrudterei August Prle», Leipzig, BrOderstr. 59 - Fernruf 700 06 - Post- Khedt Leipzig 53920 - Nachdruck nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung des Verbeten gestattet Qemeindeanloüe 1931. In der Gemeindesitzung vom 21. Dezember 1931 ist die Gemeindeanlage 1931 auf 17 v. H. der Reichseinkommensteuer 1930 festgesetzt worden. Auf diese Gemeindeanlage waren Abschlagszahlungen am 14. Juli und 2. November 1931 zu leisten. Die Restzahlung ist am 3. Februar 1932 fällig. Bescheide über die Veranlagung und endgültige Abrechnung werden den Steuer-' »IRL. Pflichtigen zugestellt. \ \' N ] \' g}{g \ Leipzig, den 28. Dezember 1931. Der Vorstand \ LI PS. der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. 150 Jahre Toleranzpatent In diesen Tagen des beginnenden Jahres ist es am Platze, sich jenes für die Entwicklung der bürgerlichen Stellung der Juden so ungemein bedeutungsvollen Moments zu erinnern, in dem vor ISO Jahren in Oesterreich durch Kaiser Josef II. die bürgerliche Gleichstellung der Juden eingeleitet wurde. Eine solche Erinnerung ist gerade im gegenwärtigen Augenblick besonders angebracht, in dein die Errungenschaften einer 150jährigen Entwicklung wiederum zunichte gemacht, in dem die Juden wiederum in die Verhältnisse eines Mittelalters zurückversetzt werden sollen, das endgültig Uberwunden schien. Vorurteilslose Betrachtung der Entwicklung dieser anderthalb Jahrhunderte muß jedem gerecht Urteilenden den Beweis dafür liefern, daß die von Josef II. eingeleitete Haltung den Juden uegenüber nur zum Nutzen des Fortschritts und der Kultur beigetragen hat. War auch das Toleranz-Edikt von 1782 nur erst ein Anfang, so wies es doch den Weg für die fortschreitende Verbesserung der Lage der Juden. Der Geist, aus dem heraus ee geboren war, ist der Geist der klaren Erkenntnis menschlicher Gerechtigkeit: Es tut not, sich dies angesichts einer ungewissen Gegenwart vor Augen zu halten, um das Vertrauen darauf zu stärken, daß diese Klarheit wohl vorübergehend verdunkelt, nie aber unterdrückt werden kann. . Josef war gereist und belesen. Mit Friedrich von Preußen hatte er sich über Voltaire, mit Lessing, der die Direkton des Burgtheaters I übernehmen sollte, bei seinem Aufenthalt in Wien sicherlich über Fragen der Toleranz unterhalten, die damals zum Schlagwort der Gebildeten auch in Deutschland geworden war. 1089 hatte John Locke den ersten seiner drei Briefe für Toleranz veröffentlicht, 1714 John Toland in seiner Streitschrift die Naturalisierung der Juden Englands gefordert, die auch 1740 für die Juden ■n den englischen Kolonien praktisch durchgeführt wurde, 1776 die Verfassung Virginiens vollkommene Gewissens- und Religionsfreiheit deklariert. 1779 war Lessings „Nathan" erschienen. Da fand der Schritt dieser neuen Zeit, in der die Verheißungen unserer Propheten sich erfüllen sollten, ein mächtiges Echo an einer Stelle, an der man es am wenigsten erwartet hatte. Am 18. Mai 1781, wenige Monate nach seinem Regierungsantritt, verkündete Josef II., er wolle alle Kräfte seines Staates dem gemeinsamen Wohle nutzbar machen, aber auch alle Einwohner seiner Erblande in gleicher Weise die Erfolge und alle mögliche Freiheit genießen lassen. Darum sollten alle Abgaben und Abzeichen, die den Juden seiner Länder die Menschenwürde verkümmerten, wegfallen und ihnen alle Schulen und Berufszweige geöffnet werden. Diese Willenskundgebung des Kaisers wurde den Ministerien, den Landesregierungen und den einzelnen Magistraten zur Rückäußerung übermittelt. Auf Grund dieser Gutachten kam das „Toleranzpatent" zustande. Was es an Einschränkungen der viel weitergehenden Absicht des Kaisers aufweist, versteht man beim Lesen seiner Gutachten. In Mähren waren die Krcishauptleute und Magistrate der königlichen Städte zur Begutachtung aufgefordert worden. Der Brünner Magistrat antwortet mit der Befürchtung, so gut auch die Absicht des Kaisers sein möge, bringe ihre Ausführung zweifellos „Verderben des Publikums, unheilbaren Nachteil der rllein seligmachenden katholischen Religion". Zulassung der Juden zum Gewerbe und Studium sei unmöglich, da Juden und Christen nicht zusammenwohnen dürfen. Brünn besitze seit 300 Jahren ein, erst 1745 erneuertes Privileg, von dem „unreinen Geschlecht" der Juden befreit zu sein, auch könne in Brünn nur Meister werden, „wer von katholischen Eltern frei und ehelich erzeugt sei". iiit