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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1935-10-04 · 40 (4.10.1935) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
11 (1935)
Issue
40 (4.10.1935)
Date
1935-10-04
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 GEMEIN DEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSOEMEINDE ZU LEIPZIG 4. Oktobber 1035 Das Reisekleid paßt nicht zum Sabbat; denn mit diesem verbunden war die Sabbatgrenze. Nur notgedrungen sollte der Jude den Sabbat außerhalb seiner Familie, seiner Gemeinde, seines Wohnorts feiern; abgesehen von den uns heute zur Lebensgewohnheit gewordenen Erholungsferien kann man ihn nirgends weihevoller als im vertrauten Kreise begehen, dem sich der Sabbat am schönsten mitteilt, weil er das Gewohnte und Alltägliche verklart. Auch unsere Jugendlichen müssen mit dieser Wahrheit wieder vertraut werden; unsere Jugend- und Gruppenführer müssen von Josua beu Chananja lernen, daß die alten Weisen den Jüngeren ein Beispiel der Unterordnung und Disziplin geben wollten. Sie dürfen nicht mehr geringschätzig über Gemeindegebet, Thora und üotteswort urteilen, und ihre Fahrten »nd Ausflüge nicht mit Vorliebe auf unsere geheiligten Tage der Ruhe und Weihe verlegen. Und die Geldbörse am Sabbat ruhen zu lassen, dagegen für den Sabbat und seine höheren Bedürfnisse anzustrengen, sollte das so schwer sein? Noch müssen Tausende, im Erwerb stehende Juden unfreiwillig am Sabbat arbeiten, schaffen, verdienen, um zu leben. Vielleicht wird in dieser tiefen Notzeit der Sabbat der Sabbate sie innerlich so reich machen, daß ein neues Sehnen sie nach den Sabbaten des Jahres ergreift, alle frei von alltäglicher Arbeit und Plage, aber leuchtend in neuem Gottcsglanz. „Grundloser Haß". (Aus Hermann Cohens „Jüdische Schriften" [111,72 f.); jetzt auch in dem Auswahlband „Der Nächste'' [Bücherei des Schocken Verlags Nr. 19J). Die Bergpredigt machte einen Gegensatz geltend, gegen den alten Bund, dessen Berechtigung nachzuweisen den Erklärern schwer werden muß. „Ihr habt gehört, daß gesagt ist: ,Du sollst deinen Nächsten liehen und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: liebet eure Feinde usw." (Matth. 5, 43f.). Zunächst ist zu bemerken, daß bei Lukas (6,27) dieser Gegensatz nicht zum Ausdruck gebracht wird. Da nun im ganzen Alten Testament keine Stelle sich finden ließ, in welcher der Haß des Feindes empfohlen wurde, so erklärt sich, daß De Wette den Gegensatz ganz fallen lassen konnte. Andere Erklärer sahen sich wenigstens genötigt, die Worte „es ist euch gesagt" auf die mündliche Lehre zu beziehen. Soweit dieselbe jetzt aber schriftlich im Talmud uns vorliegt, wissen wir, daß auch in dieser Form der Angriff falsch ist. Daß in einem Sprech- ■•aal von Autoren aus mehreren Jahrhunderten vereinzelte Äußerungen sich auffinden lassen, in denen Schmerz und Entrüstung zu scharfen und harten Ausdrücken der Abwehr geführt haben, das ist für jeden Kenner antiker und moderner Literatur selbstverständlich. Aber solche vereinzelte Meinungsäußerungen beweisen nichts gegen den schriftstellerischen Charakter des ganzen weitschichtigen Werkes, und am allerwenigsten gegen den Wert der Entscheidungen, in denen da^ Recht und Gesetz endgültig formuliert wird. Der Talmud hat nun aber vielmehr die Feindesliebe durch einen Begriff vertieft, welcher die psychologische Beseitigung der Feindschaft zu ermöglichen geeignet ist . Es ist das der Begriff des „grundlosen Hasses". „Der Unsere Gemeinde erachtet es als Ehrenpflicht, der Trauer um den Heimgang des Oberrabbiners von Palästina Rabbi Abraham Jizchak Kuk öffentlich Ausdruck zu geben. Es wird deshalb die Predigt am Schabbath Schuwa in der Synagoge Otto-Schill-Straße mit einer Gedenkfeier für den großen Entschlafenen verbunden werden. Sabbath, den 5. Oktober, 10.15 Uhr. Leipzig, den 1. Oktober 1935. Der Vorstand der Israel. Religionsgemeinde |zu Leipzig. grundlose Haß ist gleichwiegend mit Götzendienst, Blutschande und Mord. Des grundlosen Hasses wegen ist der zweite Tempel zerstört worden" (Joma 9b). Man pflegte, heißt es daselbst, unter dem zweiten Tempel die Thora, die zeremoniellen Gesetze und die Liebespflichten; aber der grundlose Haß herrschte. So wird dieser gleichgesetzt den wichtigsten der sieben noachidischen Gebote. Und der noachidische Codex, also die Grundlage der allgemeinen menschlichen Sittlichkeit, wird als das Fundament des Nationalheiligtums erklärt. Ohne das Fundament der Sittlichkeit soll keine Religion als Judentum anerkannt werden. Und mehr als die Nächstenliebe ist der negative Ausdruck des grundlosen Hasses das entscheidende Symptom der menschlichen Sittlichkeit. Der grundlose Haß bedeutet nicht etwa eine besondere Bestreitung und Einschränkung des Hasses: als ob ein Grund als ein Recht zum Hasse nur bisweilen fehlen könnte. Der Ausdruck will keineswegs etwa den Haß einteilen: in begründeten und unbegründeten; sondern der Haß überhaupt und an sich wird als grundlos bezeichnet. Von andern Sünden und Vergehen, deren der Mensch fähig wird, sind Gründe und Veranlassungen anzuerkennen, nicht so vom Hasse, ts ist ein psychologisches Problem, ob der Haß überhaupt eine psychologische Tatsache im menschlichen Gemüt ist; oder ob er nicht vielmehr durch andere Verirrungen verdeckt und verkappt ist. Der primitive Affekt des Hasses, als einer selbständigen, eigenen, von anderen Affekten unabhängigen Richtung des Gemütes, ist in der Tat eine nicht bewiesene Annahme. Der Haß ist grundlos im menschlichen Gemüte. Daher macht der Talmud ihn zur eigentlichen Todsünde. Der Haß ist grundlos. Das ist das tiefste Wort, das über diese Verirrung des Gemütes gesprochen werden kann. Es gibt keinen Grund zum Haß. Jeder scheinbare Grund ist ein Irrtum und eine Verirrung. Der Mensch ist zum Lieben da. Und wenn er haßt, so wird sein Dasein vergeblich. Es ist nur satanische Dialektik, die ihm das Recht zum Hasse vorspiegelt, und die sein Gemüt in die Richtung zum Hasse verrenkt. Belehrend ist es in unseren Gebeten, daß der Haß, um dessen Abwendung gebetet wird, als der „grundlose Haß" bezeichnet wird. In dieser Erkenntnis schon findet das Gebet seine Erfüllung. Jüdische Zeitschau Auswanderungs- und Siedlungswesen. Der Hilfsverein der Juden in Deutschland hat soeben die neue Nummer des „Korrespondenzblattes über Auswanderungs- und Siedllingswesen" herausgegeben, das die vielseitigen Erfahrungen wiederspiegelt, die der Hilfsverein mit seinem weitverzweigten Korrespondentennetz und durch seine Beratung von Tausenden von Auswanderern gesammelt hat. Die neue Nummer ist noch vielseitiger als die bisher erschienenen Hefte. Sie zählt 109 Seiten im Quartformat und behandelt die allgemeinen Verhältnisse und die Berufsaussichten in 76 Ländern, tiarunter insbesondere sämtliche europäischen Länder, die Vereinigten Staaten, Argentinien, Brasilien, Chile, Equador, Kolumbien, Paraguay, Südafrika, und Australien. Ein besonderes Kapitel ist den Siedlungsmöglichkeiten in Argentinien und Brasilien gewidmet. Bei jedem einzelnen I ande wind die wichtige Frage der Gehälter, Lohne und Lebenshaltungskosten behandelt. Außerdem wird noch eine Gesamttabclle über Lebenshaltungskosten und Gehälter in 96 Ländern gebracht. Es werden weiterhin die Frinwanderungsbestimmungen, speziell die Vorschriften für die Erlangung der Visa, sowie der Aufenthaltsutid Arbeilserfaubnis dargelegt. Briefe von Ausgewanderten an den Hilfsverein vermitteln lebendigste Eindrücke von den Sorgen und Erfolgen der jüdischen Einwanderer in der Fremde. Gegenüber den vorangegangenen Korrespondenzblättern sind einige wertvolle Neueningen zu verzeichnen. So wird ein Ueberblick über das Schul- und Bildungswesen in einer Reihe von Ländern gegeben; er wird besonders Eltern interessieren, die mit ihren Kindern auszuwandern gedenken. Schließlich wird noch ein Ueberblick über Zahl und Verteilung der Juden auf der Erde angefügt. Für den Auswanderungswilligen wird das Korrespondenzblatt zahlreiche wesentliche Informationen geben und vor den sie mannigfachen Gefahren bewahren, die eine nicht genügend vorbereitete Auswanderung mit sich bringt. Das „Korrespondenzblatt für Auswanderungs- und Siedlungswescn" kostet RM 1.— (bei Zusendung durch die Post: RM 1.30) und ist zu beziehen beim Hilfsverein der Juden in Deutschland E. V., Berlin W. 35, Steglitzer Str. 9 (Telephon: Lützow 6238/39, Postscheckkonto vorläufig noch wie folgt: Hilfsverein der Deutschen Juden, Berlin No. 33126). Professor Dr. Hugo Sinzheimer an die Universität Leyden berufen. Die Vereinigung mr Förderung des Studiums der Arbeitsgesetzgebung in Holland hat Prpfessor Dr. Hugo Sinzheimer, ehemals Frankfurt a.Ttf., der' als frotesor'für "Arbeitsgesetzgebung für *wei Jahre an dk Städtische UniversitSt Amsterdam bernfen wurde, auch für die Staatsuniversität Leyden,verpflichtet, wp ProfessorSinMKWeriYw'esungeji .Über Biologie der Arb^g«sel*gebj#ig hfltfjn ^rd,,,,,,, „^|j,riUJ$

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