Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1935-10-04 · 40 (4.10.1935) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
11 (1935)
Issue
40 (4.10.1935)
Date
1935-10-04
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4876568-5968806-5969547--5641-4881387
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4. Oktober 1935 OEME1NDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIQIONSQEMEINDE ZU LEIPZIG Seite 3 UAWft *>m inwa ypn Unserem lieben, teuren Vater HILLEL SCHNEIDER gratulieren zu seinem 75-sten Geburtstag, aus ton«p px und wünschen ihm niv an^yi rwa iy üvjiwik Orjeh Schneider u. Farn. Matltjahu Müsch Inski u. Farn. Jehuda Nosanowskl u. Farn. Jehoschua Beck u. Fam. Tel-Awiv, Pardess-Chana rsm 'wn Oktober 1935. Statt Karten! Iis« Wachtel Ralf Kahan geben zugleich im Namen beider Eltern ihre Verlobung bekannt. Adorf i. Vgtl. Oktober 1935 Leipzig, Waldstr. 52/54 für Jaum Kippur Blumen nur von fange t Tauchaer Straße 16 / Telefon 28789 / Lieferung ins Haus _ ■ JUdiSChe RlindSChail abonniert zum Originalpreis 1 I (M. 2.- p. Mt.) bei Buchhandlung M. W. Kaufmann, Brühl 8J Zinsermäßigung der Anleihe der Israelitischen Gemeinde Mannheim vom Jahre 1925. Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland übergibt uns nachstehende Mitteilung des Synagogenrates der Gemeinde Mannheim: „Nachdem der Herr Reichsminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister die Vorschriften der §§ I bis 12 des ücset/.es über Ziuscrmäßiguiig bei den öffentlichen Anleihen vom 27. Februar 1935 auf Grund des § 14 desselben Gesetzes für die mit 6 (8) v. H. verzinsliche Anleihe der Israelitischen Gemeinde Mannheim vom Jahre 1925 für entsprechend anwendbar erklärt hat, wird hiermit den Gläubigem der auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen mit verbindlicher Wirkung für die Schuldnerin die Herabsetzung des Zinssatzes auf 4'/. v. H. jährlich mit Wirkung vom 1. April 1935 angeboten. Den Gläubigem, die das Angebot annehmen, wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2 v. H. des Nennbetrages der Schuldverschreibung ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt mit dem nächsten nach dem 30. Juni 1935 fälligen Zinsschein in bar. Das Angebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht binnen einer Frist von 10 Tagen abgelehnt wird. Die Frist beginnt mit dein auf die Veröffentlichung dieses Angebots im Reichsanzeiger folgenden Tage. Eine Ablehnung des Angebots ist nur wirksam, wenn sie bei dem Syuagogenrat der Israelitischen Gemeinde Mannheim durch schriftliche Erklärung des Gläubigers unter Hinterlegung der betr. Schuldverschreibung erfolgt. Im übrigen wird auf die obengenannten Bestimmungen der §§ 1 bis 12 und § 14 des Gesetzes über Zinsermäßigung hei öffentlichen Anleihen vom 27. Februar 1935 (RGBl. Teil I Nr. 22, S. 286ff.) Bezug genommen. Unsere Gemeinde. Atelier-Ausstellung. Im ehemaligen Atelier Max Klingers stellte der hiesige Bildhauer, Dr. med. Raphael Chamizer, von dem wir bereits vor einigen Jahren Werke im „Museum für bildende Künste" kennengelernt, sein Hauptwerk „Hiob" aus. Dasselbe wurde vom Museum in Tcl-Aviv eingefordert. Es war ein hoher Genuß, dieses Werk zu besichtigen. Erschüttert stand man vor der in Bronze ausgeführten lebensgroßen Gestalt, die das Empfinden des zu Gott zurückgefundenen Mannes ergreifend wiedergibt. Man weiß nicht, was man am meisten bewundern soll, das erhobene Antlitz mit den sprechenden, kantigen Zügen, den Ausdruck der Hände, oder die Wiedergabe des verkrampften Körpers, der in jeder Linie und Windung den Meister der Bildhauerkunst und das Auge des Arztes offenbart. C. Sch. Bevorstehende Veranstaltungen 24. Oktober: lud. Kulturbund: Vortragsabend Otto Bernstein und Jenny Schaffer. Amtliche Bekanntmachungen Andacht und Würde der Gottesdienste. Durch vorzeitigen Aufbruch vor Schluß des Gottesdienstes in der Gemeindesynagoge und der Aula (Gustav Adolf-Straße) wird die Andacht der Beter in empfindlicher Weise gestört. Vielfache Beschwerden sind darüber laut geworden. Wir richten deshalb an die Besucher der Gottesdienste das dringende Ersuchen, durch stilles Verbleiben auf ihren Plätzen auch wahrend der letzten wenigen Minuten Wörde und Andacht der Gottesdienste zu wahren und dadurch insbesondere dem Kaddisch- Gebet und dem SchluBgesange ihre Wethe zu erhalten. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Unsere geliebte Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante, Frau Friederike Rummelsburg geb. Seelig ist nach kurzem,schweren Leiden im74. Lebensjahr v.uns gegangen. Leipzig, Berlin, Uli Kroch geb. Rummelsburg, 29. IX 1935. Clara Kraft geb. Rummelsburg, Dr. iur. Curt Kroch, Die Beerdigung hat in Dr. med. Adolph Kraft Berlin stattgefunden. und drei Enkelkinder. Einlaß in die Synagoge Otto-Schill-Straße zu den honen Feiertagen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß es laut polizeilichen Vorschriften strengstens untersagt ist, an den Feiertagen auf den Frauen-Emporen der Synagoge Otto-Schill-Straßc mehr Besucher zuzulassen als Plätze vorhanden sind. Nur Platzinhaber können Zutritt finden, alle anderen Personen — Erwachsene wie Kinder — werden in diesem Jahre von den Aufsichtsbeamten unnachsichtig zurückgewiesen werden. Leipzig, den 10. September 1935. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Kleiderablage in der Gemeindesynagoge an den hohen Feiertagen. Die in der Kleiderablage der Gemeindesynagoge abgegebenen Kleidungsstücke werden sorgfältig bewahrt und an den Berechtigten gegen Rückgabe der ihm ausgehändigten Marke ausgefolgt. Es wird daher strengstens untersagt, Kleidungsstücke eigenmächtig selbst zu entnehmen. Die den Dienst versehenden Personen sind streng angewiesen, gemäß dieser Bestimmung zu verfahren. Irgendwelche Haftung für abhandengekommene Kleidungsstücke übernehmen wir nicht. Leipzig, den 17. September 1935. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeiude zu Leipzig. Aufrechterhaltung der Ordnung anläßlich der Feiertagsgottesdienste. In dankenswerter Weise hat sich auch in diesem Jahre der Reichshund jüdischer Frontsoldaten für den Ordnungsdienst den Synagogen an den hohen Feiertagen zur Verfügung gestellt. Es wird deshalb von allen Gemeindemitgliedern verlangt, daß sie den Anweisungen der an der Plakette erkenntlichen Ordner des Frontbundes unbedingt Folge leisten. Insbesondere bitten wir, ermahnend auf die Kinder hinzuwirken, jeden unnötigen Aufenthalt vor den Gotteshäusern zu unterlassen und sowohl im Wesen als auch in der Kleidung jede Auffälligkeit zu vermeiden und die gebotene Zurückhaltung zu üben. Wir weisen noch besonders darauf hin, daß der Reichsbtmd jüdischer Frontsoldaten ehrenamtlich und im Interesse eines jeden Synagogenbcsuchers tütig ist. Es ist daher Pflicht eines jeden üemeindemitglicdes, diejenigen Herren, welche diesen Dienst ausüben, in jeder Weise verständnisvoll zu unterstützen. Leipzig, den 19. September 1935. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Höhere Israelitische Schule zu Leipzig. Nach ministerieller Verordnung vom 20. August 1935 sind die Noten für die Beurteilung der Gesamtleistung der einzelnen Fächer folgende: 1 sehr gut 2 gut 3 — genügend 4 nicht genügend. Es diene den Eltern unserer Schüler zur Kenntnis, dall in den am II. Oktober ausgegebenen Herbst/eugnissen für die bisher erteilten Noten: 1 b, 2a und 2 - 2 (gut) 2b, 3a und 3 3 (genügend) 3 b 4 (nicht genügend) zu setzen ist. Leipzig, den 1. Oktober 1935. Die Schulleitung. Mädchenkonfirmation. Die Vorbereitungskurse für die Mädchenkonfirmation beginnen im Oktober. Vorbereitung und Konfirmation sind unentgeltlich. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Mädchen, die am 1. April 1936 das 15. Lebensjahr vollendet haben werden, jüngere nur, wenn sie die Schule verlassen, um ins Leben zu treten. Schriftliche oder mündliche Anmeldung bis 12. Oktober d. J. bei Herrn Gemeinderabbiner Cohn, Walter-Blümel-Straße 10,111 (Sprechstunde: Montag, Dienstag und Donnerstag 101/.—ll'/i Uhr, Fernsprecher 29641). Leipzig, den 17. September 1935. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeiude zu Leipzig.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.