Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 37 (12.9.1935)
- Date
- 1935-09-12
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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13. September 1935 ÜEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIQIONSÜEME1NÜE ZU LEIPZIG Seite 5 Synagoge Aus*abe der Synagogen-Karten. Die Erneuerung der Synagogenkarten für das Jahr 56Q6 findet in der Synagoge vom Sonntag, ElZ Cl*iai llfl den 15. September ab statt, werktäglich von 17- IQ Uhr, an den Sonntagen von 16 —IQ Uhr. --Den bisherigen Platzinhabern bleiben die Plätze spätestens bis zum 20. September reserviert. Otto-Schill-Str. e.V. Der Vorstand der Synagoge Otto-Schill-Str. e. V. ZIGARREN Spezialhaus feinster Qualitäten D. ROSEN NACHF. Inh. R. Goldstein Lieferg. frei Haus Peterssteinweg 10 Telefon 23768 L Bücher und Ritualien rechtzeitig einkaufen M. W. Kaufmann, Brühl 8 2. September 1935 Jakob QrOnblatt, Auenstr. 14. 2. September 1(J35 Isaak Rogenberg, Katharinenstr. 18. 2. September 1935 Emma Perls, üustav-Adolf-Str. 27. Austritte aus der israelitischen Religionsgesellschaft: Nach geltendem Sächsischen Recht bedeutet der Austritt aus der israelitischen Religionsgcsellschaft den Austritt aus dem Judentum, nach unserer Friedhofsordmuig hat der Austritt aus dem Judentum den Verlust des Anrechts auf Beisetzung und auf eine etwa früher erworbene Grabstclle auf unseren Friedhöfen zur Folge. Verkäuferin Klara Kauber recte Grimberg, geb. 1(1. Nov. 1911, wohnhaft Humboldtstraße 7. Servierfräulein Anna Marie Natowicz geb. Kunze, geb. 8. Mai 1906, wohnhaft Rabet 6. Aus dem Gemeindeamt Organisation aller jüdischen Künstler. Dem am 27. April 1935 gegründeten „Reichsverband der jüdischen Kulturbünde in Deutschland" ist durch den Sonderbeauftragten des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels, Herrn Staatskommissar Hinkel, die Organisation samtlicher kulturellen Vereine und Organisationen in Deutschland ubertragen worden. (Iber die Verpflichtung der Vereine und Verbände zum Anschluß an den Reichsverband sind die interessierten Körperschaften direkt durch den Reichsverband sowie durch die allgemeine jüdische Presse unterrichtet. An dieser Stelle sei noch besonders hingewiesen auf die Bestimmungen, die sich auf die ausübenden jüdischen Künstler beziehen: Um bei den Veranstaltungen des Rcichsvcrbandcs und der ihm angeschlossenen Organisationen den Charakter geschlossener Veranstaltungen zu wahren, werden alle ausübenden Künstler, die im Rahmen des Reichsverbandes zur gelegentlichen Mitwirkung oder Festverpflichtung herangezogen werden, ihre Anmeldung beim Reichsverband vollziehen. Diese Anmeldung verpflichtet den Reichsverband nicht zu Engagements, gibt aber die generelle Berechtigung, in sämtlichen dem Reichsverband angeschlossenen Organisationen Engagements anzunehmen. Über die Beitragspflicht wird von Fall zu Fall entschieden. Wir bitten, die Anmeldung bis zum 30. September zu vollziehen. Förderung der Ausbildung jüdischer Krankenschwestern. Der Beruf der jüdischen Krankenschwester gehört zu denjenigen Frauenberufen, die nach wie vor aufnahmefähig sind und jüdischen Mädchen die Möglichkeit geben, Beruf und Berufung in ein lebendiges Verhältnis zueinander zu bringen. Die Arbeit der Krankenschwester ist gewiß nicht leicht, aber wie kaum eine andere vermag sie es, den ganzen Menschen zu erfassen und im Dienst am Kranken innere Befriedigung zu gewähren. Bereits seit längerer Zeit besteht ein ausgesprochenes Bedürfnis nach jüdischen Krankenschwestern, die in den jüdischen Krankenhäusern, in der Krankenpflege, in den Familien, auch im Ausland - vor allem in Palästina — Beschäftigungsmöglichkcitcn finden können. Angesichts dieser Tatsache hat die Reichsvertretung der deutschen Juden, Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle, beschlossen, die Ausbildung von Krankenschwestern zu fördern. Eine Reihe jüdischer Schwcsfernheimc und Krankenhäuser hat sich bereit erklärt, über ihren eigenen Bedarf hinaus zusätzlich Lehrschwestern aufzunehmen und unter besonderen Bedingungen auszubilden. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Darüber hinaus wird von der Lehrschwester die Verpflichtung verlangt, nach beendeter Ausbildung drei Pflichtjahre in einem Krankenhaus oder in einem Schwesternheim als Krankenschwester zu arbeiten. Jedoch wird der Schwester das Recht eingeräumt, nach mindestens einem Pflichtjahr diese Arbeit bereits vorzeitig zu beenden, sofern sie nachweislich ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt. Bei der Aufnahme als Lehrschwester ist ein Pflegesatz von monatlich RM. 60.— zu entrichten. Sollten die Lehrschwestern selbst nicht in der Lage sein, am besucht Sonntag das Sportfest der jüdischen fdiäten Leipzigs Nachm. 2 Uhr auf dem Bar Kodiba Platz die Ausbildungskosten in voller Höhe aufzubringen, übernimm! die Reichsvertretung der deutschen Juden innerhalb ihres Berufsausbildungswerks und nach Maßgabe der von der Abteilung Berufsausbildung und Berufsumschichtung aufgestellten Richtlinien die Qewährung von Zuschüssen und damit die Sicherung dir Ausbildung. Die Bewerbung als Lehrschwester sieht allen körperlich gesunden jüdischen Mädchen frei, die mindestens das IS. und möglichst das 20. Jahr vollendet haben und nicht älter als 30 Jahre sind. Bewerbungen sind an das Krankenhaus bzw. Schwesternheim direkt zu richten; Auskunft über freie Ausbildungsplätze erteilt auch die Reichsvertretung der deutschen Juden, Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle (Berlin-Charlottenhurg 2, Kantstratte I5S). Anträge auf Bezuschussüng der Ausbildungskosten nehmen die für den Wohnsitz der Anwärterin zuständigen jüdischen Bezirksstellen für Berufsausbildung entgegen. Für einen der verantwortungsvollsten Frauenberufe hat die Reichsvertretung der deutscheu Juden die Förderung des Nachwuchses übernommen. Zahlreichen jüdischen Mädchen eröffnet sich damit der Weg zu einem schönen und inhaltsreichen Beruf.