Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 11 (15.3.1935)
- Date
- 1935-03-15
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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15. März 1935 in Mardochai. Wachsam wandelt er im königlichen Paläste, deckt eine Verschwörung gegen das Leben des Herrschers auf und bewahrt dadurch das persische Reich vor schwerer Verwirrung. Nicht geringer schätzt er seine Aufgabe, sich für das Wohl seiner Glaubensbrüder einzusetzen und fordert ein gleiches auch von der Pflegetochter, der Königin Esther. Keinen Augenblick verläßt ihn sein Gottvertrauen; aber er gerät doch in Zorn, als er Esther sehwanken sieht, ob sie den Gang antreten soll, der den Versuch einer Rettung ihrer Brüder und Schwestern bedeutet, der aber auch ihr persönliches Verderben bringen könnte. Die Worte des Estherbuches: ,,Wolltest du schweigen in solcher Zeit" umschreibt Joscphus in seiner Darstellung der Vorgänge: ..... sie dürfe nicht so sehr auf ihr eigenes Wohlergehen bedacht sein, als vielmehr auf die Rettung ihres ganzen Volkes". Er hebt damit den Gedanken heraus, der in der Anschauung der Juden als der wesentliche des ganzen Buches empfunden wurde. Jeder ist durch Gott an seinen Platz gestellt; niemand darf der Aufgabe sich entziehen, die der Augenblick ihm gebietet. Und jede Kraft gehört der Gesamtheit, in die sie das Geschick eingewiesen hat. Es ist der Gedanke, der Ausgang aller jüdischen Lebensbetrachtung ist und als ihr Endziel verwirklicht werden soll: das Zusammenstehen aller, die Harmonie unter den Menschen, die Aufrichtung der Einheit des Menschengeschlechts. Ihre Herbeiführung kann nur geschehen, wenn die Menschen dahin kommen, nicht in ihrem eigenen Behagen, im persönlichen Glücke Ziel ihrer Mühen ZU sehen, sondern dieses Glück erst im Gedeihen der anderen gesichert zu finden. Das aber setzt Bereitschaft zu Opfern voraus, Opfern, die nur scheinbar ein Geben, in Wahrheit eine Bereicherung sind. Die Grolle dieses Gedankens ist in unseren Tagen für Tausende von Juden zu einem starken Erlebnis geworden, das ihnen die Kraft des Judentums nahegebracht hat. Es gibt heute in Deutschland wohl keinen Juden, der nicht mehr als je zuvor in seinem Leben mit stärkster Sorge um sich und einen engen Kreis seiner Familie zu kämpfen hat. Jeder weil! es, dalt jeder Jude neben ihm in gleicher Weise mit sich /u tun hat. Aber wer durch ein gnädiges Geschick vor dem Schlimmsten bewahrt blieb, das Tausende anderer Juden betroffen hat, und aus diesem Wissen die gebotene Folgerung zog, sich nicht dem Bruder zu entziehen, der hat dankbar das Glück zu preisen gelernt, da 15 er helfen darf, Lallende zu stützen, Verzagende aufzurichten. So konnte die Gesamtheit Wege in die Zukunft ebnen; die Leistung der Ein/einen, geringer oder grülier, konnte das wunderbare Werk für Hilfe und Aufbau erstehen lassen, das den Entwurzelten neue Zuversicht verleiht. Dieses Zusammenwirken erschloB die Herzen für den Reichtum jüdischen Wollens, für die Grölie jüdischer Ideale. Dies anerkennen, bedeutet aber nicht, dal! nicht doch an man- Juden und jüdische Gemeinden im Mittelalter Von Prof. Dr. Ismar Elbogen. Mit Genehmigung der Jüdischen Buch-Vereinigung, Berlin, bringen wir aus dem demnächst dort erscheinenden Werk „Geschichte der Juden in Deutschland'' von Prof. Ismar Elbogen folgenden Abschnitt zum Abdruck. Die Schriftleitung. Im I iliruar 1090 erschien Kaiser Heinrich IV. in Speyer, der greise Bischof führte es war drei Tage vor seinem Tode - die Vertreter der Judengemeinde bei ihm ein, damit er ihre Rechte bestätigte. Judas b. Kalonymus, David b. Meschullam, Moses b. Jekutiel legten ein altes Privileg ihrer Familien vor und erlangten, dall der Kaiser es für lie, ihre Nachkommen und ihre Gemeinde anerkannte. Es stimmte im wesentlichen mit dem Privileg der Karolinger überein, lautete aber in einigen wichtigen Punkten für die Juden günstiger. Es sichert ihnen wieder Schutz ihres Lebens zu, auch ihres Eigentums an „Höfen, Häusern, Gärten. Weinbergen, Äckern, Sklaven oder sonstigem beweglichen oder unbeweglichen Besitz", gewährt ihnen das Recht, ihr Eigentum, im Rahmen des (iesetzes, frei zu vertauschen, innerhalb des Reiches frei umherzuziehen, erlaubten Handel zu treiben, ohne zu Zoll, zu irgendeiner öffentlichen oder privaten Abgabe, ZU Herberge und Vorspann herangezogen zu werden. Niemand soll ihre Kinder zwangsweise taufen, wer es tut, eine Geldstrafe zahlen; Juden, die freiwillig zur Taufe kommen, sollen sich einer dreitägigen Probezeit unterziehen, sollen auch, entgegen den Rechtssätzen römisch-christlicher Kaiser, ihr Erbteil verlieren. Juden dürfen nicht christliche Sklaven kaufen, wohl aber eben noch die flammenden Mahnworte Mardochais dringen aolttei Es sei nicht von jenen gesprochen, die die Zeichen der Zeit au( heute noch nicht verstehen wollen und verächtlichen und erbärn liehen Eigennutz, hinter durchsichtigem Vorwand zu verbergen suchen Sie sind erfreulicherweise nicht groll an Zahl. Aber nicht imnu aus Verkennung der Pflicht, aus bösem Willen oder Selbstsucht tu; nicht alle in dem Malle, das was möglich wäre, was geschehen könnt, Gedankenlosigkeit versagt oft einer Einrichtung, die man bisher gefördert hat, den Beitrag, lälit übersehen, dali sie beute mehr denn i> auf jede Stütze angewiesen ist, weil so viele, die einst großzügig halfen, ilie Hilfe, die sie gern gewährten, nicht mehr leisten können Ein wenig Nachdenken müßte die Erkenntnis wecken, dall heut keine dieser Stellen auf nur einen einzigen verzichten kann, der ihl zu helfen vermag, dal) nur eine gesteigerte Anspannung der Opfer bereitschart genügt, um zu erhalten, ja um neu aufzubauen, was der so unendlich gewachsenen Not abzuhelfen bestimmt ist. Und diese Opferbereitschaft verlangt keineswegs nur Immei Geld und Goldeswert, verlangt oft nur ein soziales Verstehen, ein sichtiges Wollen. Viele, die einst gute Tage gesehen und anderen hilfreich zur Seite standen, müssen heute, ein hartes Brot, von Tin zu Tür gehen, um sieh durch Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs einen kärglichen Verdienst zu erkämpfen. Vergegenwärtigt man sich, wenn man sie abweist, dali man mit einem geringen Opfer, falls man ein paar Pfennige mehr bezahlen sollte, einem sorgenerfüllten Mensehen das frohe Bewußtsein vermittelt, von äußerster Not bewahrt zu bleiben? Macht man sich immer klar, daß man einen schwergeprüften Menschen zur Sorge auch noch die Beschämung fügt, wenn man vor ihm schroff die Tür zuwirft? Und hat man sieh klar werden lassen, daß es oft nur ein klein wenig Unbequemlichkeit erfordert, wenn man einem Boten, der Beiträge einzieht, sofort die Summe aushändigt, statt ihn zwei-, dreimal, ja öfter die Wege machen zu lassen? Weiß man, wie schwer diese Pfennige verdient werden? Zusammenstehen bedeutet: wahres Gemeinschaftsgefühl, das auch in dem Leidenden den Bruder achtet mit all seiner Seelennot; das auch in ihm das Bewußtsein der Geborgenheit in der Gemeinschaft wahren will und damit erst wahre Gemeinschaft. Als Mardochai über Esther zürnte: das Fehled dieses Gemeinschaftswillens, und setzte er auch nur für einen Moment aus, erregte ihn. Denn die sittliche Grundforderung des Judentums bricht zusammen, wenn nicht jeder bereit ist, für das Schicksal aller sieli einzusetzen. Und zumal in einer Zeit der Bedrängnis, in der es auf jeden ankommt. Das ist die tiefe Bedeutung des Purimtages, daß wir einander erfreuen; nicht nur für diesen Tag. Sondern täglich und immer. Rabbiner Gustav Cohn. heidnische und diese auch dann in ihren Diensten behalten, wenn sie christlich geworden sind. Christen dürfen von Juden gegen Lohn beschäftigt, Dienstboten und Ammen sogar ins Haus genommen werden. I He Bestimmungen über Gerichtsbarkeit bleiben die alten, werden jedoch so geändert, daß zu einer Beweisführung gegen einen Juden neben christlichen auch jüdische Zeugen erforderlieh sind. Dem talmudiscbcu Recht entsprechend, wurde den Juden die Befugnis zugesprochen, für gutgläubig von ihnen erworbene Gegenstände, die dein ursprünglichen Besitzer entwendet waren und von ihm reklamiert wurden, eine Entschädigung zu fordern; dieses Hehlerrecht, das im Augenblick recht günstig war, wurde gegen Ende des Mittelalters eine schwere Geißel für die Juden. Etwa um dieselbe Zeit hat Heinrich IV. den Juden in Worms, die durch ihren „Judenbischof" Salman vertreten waren, die gleichen Rechte gewährt. Die Wormser Juden standen in besonder ei Gunst hei ihm, da sie ihn mit den Bürgern zusammen im Kampf gegen den Bischof unterstützt hatten. Seit 1(173 gab es keine geordnete bischöfliche Gewalt in Worms; „um die Bürger von Worms für ihre Treue zu belohnen", erließ ihnen Heinrich IV. den Zoll, den sie, sowohl die Juden wie die übrigen Wormser, bisher an allen der kaiserlichen Gewalt unterstellenden Orten, nämlich in Erankfurt, Boppard, Hammerstein, Dortmund, Goslar und Angern zahlen mußten. Hier sind die Juden gleichberechtigt neben den Bürgern, sogar vor ihnen, genannt. Die gleiche Gunst des Kaisers spricht aus der Gewährung des Judenprivilegs an die Wormser Gemeinde, das dem von Speyer entsprach. Eine gleiche Urkunde hatten auch die Juden in Regensburg. Aber ihr Recht muß auch für die in Mainz und in anderen Orten gegolten haben. Die Judenschaften dieser Orte bildeten Körperschaften für sich unter eigenen Vorstehern oder Judenbischöfen (hebr. Parnes), die vom Herrscher anerkannte Persönlichkeiten waren und dem Schult-