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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1934-11-02 · 44 (2.11.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
10 (1934)
Issue
44 (2.11.1934)
Date
1934-11-02
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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2. November 193*1 Prozesse um „die Protokolle der Weisen um Zion" In dein südafrikanischen Prozeß wegen der „Dokumente" der Weisen von Zion, der mit einer Verurteilung der Angeklagten endete, wurde kürzlich das gesprochene Urteil im W ortlaut veröffentlicht. Nach der Feststellung, dal) der Gang des Beweisverfahrens nicht den geringsten Zweifel über die Fälschung der angeblichen „Dokumente gelassen habe, wird betont, dali die Angeklagten zu dieser Fälschung offenbar in der Oberzeugung gegriffen haben, es wurde sie niemand vor Gericht belangen können. Der eine der Angeklagten, v. .Moltkc, könne einige Zeit, nachdem er mit hieb, dem Urheber der Fälschung in Verbindung getreten war, in der Sache der „Dokumente" nicht guten Qlaubens gewesen sein. Die t iraulumdcnbcwcgung, bis ZU denn Auftreten die ludenhetze in Südafrika unbekannt gewesen ist, habe offenbar ein besonders wirksames Propagandamittel gesucht, um sich bei dem von Natur aus freibeitliebendeii und in religiösen Dingen toleranten südafrikanischen Volk durchsetzen zu können. „Den Angeklagten ist es nicht gelungen, auch nur die Spur eines Beweises für das Bestellen einer sogenannten jüdischen Welt Verschwörung ZU erbringen . . . Für alle Angeklagten wurde ein umfangreicher Zeugenbeweis ZU dem Zweck angeboten, das Vorhandensein einer sogenannten Weltverschwörung nachzuweisen, die die Juden zu dem Zwecke angezettelt hatten, ,die christliche Kirche und die Religion im allgemeinen zu zerstören und die Kulturwelt zu judaisieren'. Dali die Angeklagten in einem späteren Stadium des Prozesses auf den Prozeli verzichten wollten und eine IZntschuldigungscrklärung angeboten haben, enthebt das Gericht der Notwendigkeit, sich mit diesem Teil des Talles zu beschäftigen; aber wir halten es für richtig, einige Worte darüber zu sagen, um so mehr, als durch die Behauptung, das Dokument sei in der Western Road Synagoge gefunden worden, der Kläger beschuldigt wurde, in die Verschwörung verwickelt zu sein. Dies wurde nicht nachgewiesen." — Bedeutungsvoll ist auch der Teil des Urteils, der sich auf die sogenannten „Protokolle der Weisen von Zion" bezieht, und die in dem mißlungenen Verteidigungsversuch der Angeklagten eine große Rolle spielten: Sie werden in dem Urteil als Fälschungen zu antisemitischen Propagandazwecken erklärt. Mit grober Spannung sieht man der Entscheidung entgegen, die über einen in der gleichen frage in Wien angestrengten Prozeli getroffen werden wird. Dort hatte Frau Irene Ilarand, die bekannte Führerin der christlichen Bewegung gegen den AntisemitismilS in osterreich, in der von ihr herausgegebenen Zeitung „Gerechtigkeit" einen Aulsatz veröffentlicht, in dem erklärt wurde, dali die seinerzeit in Wien erschienene, inzwischen behördlich eingestellte Zeitschrift „Der Stürmer" allwöchentlich das Strafgesetz übertrete, die erbärmlichsten Verleumdungen und Lügen verbreite, gemeine Uetzarbeit verrichte und schurkische Karikaturen bringe. Zum Schiuli wurde der Staatsanwalt ersucht, einzugreifen. Der Herausgeber der angegriffenen Zeitschrift verklagte die Verfasserin de* Aufsatzes, Frau Irene Harand, und den verantwortlichen Redakteur der „Gerechtigkeit" Franz Weniger, wegen Ehrenbeletdigung. Die Beklagten boten den Wahrheitsbeweis für ihre Behauptungen an. Nunmehr haben sie durch ihren Verteidiger Dr. Zalman die Anträge zum Wahrheitsbeweis überreicht. Der 127 Seiten umfassende Schriftsatz geht sehr ausführlich auf die vom Wiener „Stürmer" veröffentlichten Anschuldigungen gegen die Juden ein, deren gerichtsordnungsmäliiger Behandlung und Widerlegung grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird. In dem Schriftsatz werden zunächst die „Protokolle der Weisen von Zion" besprochen, deren Echtheit der „Stürmer" behauptet hatte. Auf 4(1 Seiten wird die Entstehungsgeschichte der „Protokolle" geschildert und der Nachweis angetreten, daß es sich hier um eine der plumpesteu I älsehungen der Weltgeschichte und ein Plagiat handle, das zu Judenpogromen geführt habe. Frau Harand hatte angekündigt, sie werde bei der Verhandlung die echten Protokolle über den im Jahre 1S97 abgehaltenen I. Zionistcnkongrcß vorlegen, und beantragt nun die Vorladung und Vernehmung folgender Teilnehmer an diesem Kongreß, die bezeugen sollen, daß aut ihm ausschließlich die I rage der Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für die Juden in Palästina besprochen wurde: Dr. Nathan Birnbaum, Dr. Mayer Ebner-Czernowitz, Dr. S. R. I.andau-Wlen, Dr. Isidor Schabt-Wien, den Präsidenten der Zionistischen Weltorganisation Nahum Sokolow und Prof. David Wolfsolm. Ferner wird in dem Schriftsatz gegen die Behauptung des Wiener „Stürmer" Stellung genommen, daß die Geschichte der Juden „ihre Ehrlosigkeit und Feigheit" beweise. Auf 30 Seiten werden die wichtigsten Ereignisse aus der jüdischen Geschichte angeführt, die vom Heldenmut und Freiheitsdrang der Juden Zeugnis ablegen. Da in der antisemitischen Wiener Wochenschrift der Inhalt des von Henry Eord im Jahre 1021 herausgegebenen Buches „Der internationale Jude" und die in ihm enthaltenen Beschuldigungen gegen die Juden wiedergegeben worden waren, enthält der Schriftsatz auch den Antrag auf Vernehmung des Automobilfabrikanten Eord in Detroit darüber, daß er dieses Buch feierlich widerrufen und an den damaligen Fuhrer der amerikanischen Juden Louis Marshall einen Berief gerichtet hat, der folgenden Passus enthielt: „Als Ehrenmann halte ich es für meine Pflicht, das Unrecht wieder gutzumachen, das ich an den Juden als meinen Mitmenschen und Brüdern begangen habe, indem ich sie um Entschuldigung bitte fin den Schmer/, den ich ihnen ohne Absicht bereitet habe, indem ich die Lügen mit allem Nachdruck widerrufe, die ich durch diese Veröffentlichung bereitet habe, und indem ich ihnen die uneingeschränkte Versicherung gebe, daß ich ihnen in Freundschaft und mit gutem Willen gegenüberstehen werde." Auch auf die phantastische Behauptung der Zeitschrift, dei Weltkrieg sei ein Werk jüdischer Freimaurer gewesen, geht dei Schriftsatz ausführlich ein, indem er alle Staatsmänner aufzählt, die zur Zeit des Kriegsausbruchs im Amte waren, und unter denen kein einziger Jude sich befand. Es werden sodann an Hand von statistischem Material die Angriffe widerlegt, die das Wiener antisemitische Blatt im besonderen gegen die deutschen Juden wegen ihrer Rolle im Krieg und ihrer Berufsgliederung gerichtet hatte. Zu der Rassenfrage, die in diesem Blatt wiederholt behandelt worden war, werden Sachverständige aus dem Gebiet der Rassenkunde angeboten, die bezeugen sollen, daß weder aus den physischen, noch aus den seelischen Merkmalen der jüdischen Menschengruppe auf deren Minderwertigkeit geschlossen werden kann. Sehr ausführlich werden auch die Lügen behandelt, die von der antisemitischen Zeitung über den Talmud verbreitet worden waren. Zum Schluß befaßt sich der Schriftsatz, mit den in jener Zeitschrift erschienenen Karikaturen, die deshalb als schurkisch bezeichnet werden, weil durch sie hervorragende jüdische Gelehrte, Schriftsteller und Künstler als bösartig, widerwärtig und ekelerregend hingestellt worden waren. Durch diese Karikaturen seien der jüdischen Rasse geflissentlich die bösartigsten und widerwärtigsten Züge angedichtet worden. Kurz vor dem für die Verhandlung vorgesehenen Termin hat das Gericht eine Einstellung des Verfahrens beschlossen, da der „Stürmer", in dosen Namen die Ehreubeleidigungsklage angestrengt worden war, aufgrund polizeilicher Anordnung eingestellt ist und ein nicht mehr bestehendes Organ keine Klage führen kann. Frau Harand hat, wie der JTA-Vertreter erfährt, gegen die Einstellung des Verfahrens Einspruch erhoben; sie besteht darauf, daß das gegen sie eröffnete Strafverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird, da sie den Wahrheitsbeweis in voller öffentlichkeit erbringen will. Um so größerem Interesse begegnet der Prozeß um die „Protokolle der Weisen von Zion", in dem der Präsident des Israelitischen Gcmciudchimdcs der Schweiz J. Dreyfus-Brodsky und der Präsident des Schweizer Zionisten-Verbandes Dr. Marcus Cohn als Kläger auftreten, und der seit einigen Tagen vor dem Strafgericht in Basel durchgeführt wird. In der am S. Juni 1034 stattgefundenen Vorverhandlung hatte der' Strafgerichtspräsident den Klägern und dem beklagten ehemaligen Redakteur der nicht mehr erscheinenden Zeitschrift „Der eiserne Besen", Dr. A. Zander, der in einem im vorigen Jahr erschienenen Artikel behauptet hatte, die „Protokolle" seien echt, einen Vergleich vorgeschlagen, wonach Dr. Zander anerkennen sollte, daß er die Echtheit der „Protokolle" nicht beweisen könne. Da Dr. Zander diesem Vergleich nicht zugestimmt hat, muß das Gericht in die materielle Prüfung des Prozeßgegenstandes eintreten. Auf Ersuchen des Baseler Strafgerichtes ist nun der Professoi der Theologie au der Züricher Universität und ehemalige Rektor Dr. Ludwig Köhler, der schon im Jahre 1924 in öffentlichen Vorträgen und in Zeitungsartikeln erklärt hatte, daß nach seiner Überzeugung diese „Protokolle" nichts als Fälschungen sind, vom Züricher Richter als Zeuge und Sachverständiger vernommen worden. In zwei an das Sekretariat des Jüdischen Gcmcindchundcs und an den Rechtsanwalt der Baseler Kläger gerichteten Briefen hatte Prof. Köhler seine früher geäußerte Meinung bestätigt und die „Protokolle" als antisemitische Hetzschriften, als „einfältige, aber auch böswillige Fälschungen" bezeichnet. Den Verfassern könne nicht entgangen sein, daß sich gegen dieses Machwerk ernste und erhebliche Widersprüche erheben. Prof. Köhler erklärte, daß er im Interesse von Wahrheit und Gerechtigkeit bereit sei, dieses Gutachten vor den Behörden zu bestätigen. Auf die Frage des Richters, ob er die beiden Briefe geschrieben habe und sich zu ihren; Inhalt bekenne, antwortete Prof. Köhler, er halte das in dieser Briefen ausgesprochene Urteil vollkommen aufrecht. Eine Fälschung sei darin zu erblicken, daß versucht werde, die „Protokolle" als von einem Juden verfaßt darzustellen, um auf diese Art die Juden als Schädlinge erscheinen zu lassen. Das Judentum — erklärti Prof. Köhler sei nicht unmoralisch, es stehe im Gegenteil aul höchster ethischer Stufe. Bei den „Protokollen" handle es sich um ein aus russischer Quelle stammendes Elaborat. Aufsehen erregend wirkte die ein bezeichnendes Licht auf die augenblicklicher lokalpolitischen Verhältnisse werfende Erklärung des Zeugen, er habe vor seiner Vernehmung einen eingeschriebenen Brief von Dr. Zander erhalten, dessen Inhalt er jedoch dein Richter nicht bekanntgeben könne. Das Gericht wird in seinem Urteil zum ersten Mal zu entscheiden haben, ob die besonders in letzter Zeit stark verbreiteten und immer wieder zitierten „Protokolle der Weisen von Zion" oder „Zionistischen Protokolle" eine Fälschung darstellen odei nicht. Die Kläger verlangen, daß die seinerzeit auf Verfügung de> Strafgerichtspräsidenten in Baseler Buchhandlungen beschlagnahm ten 780 Exemplare dieser Bücher konfisziert und vernichtet werden.

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