Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 40 (5.10.1934)
- Date
- 1934-10-05
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIQIONSOEMEINDE ZU LEIPZIO Qefahr einer beschränkten Vcrniittlungsfähigkeit für die Zukunft gegeben. Es soll aber eine Regelung dahingehend angestrebt werden, daB zumindest gegenüber jüdischen Arbeitgebern von derartigen einschränkenden Bestimmungen für ihre Einstellungen abgesehen werden wird. Ob h/w. wie gegebenenfalls für jüdische Jugendliche Einrichtungen geschaffen werden können, die ähnliche Berechtigungen wie Freiwilliger Arbeitsdienst und Landhilfe gewähren, unterliegt zurzeit noch der Erwägung der maligebenden Stellen. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch eine Anregung der Frankfurter Zeitung: „Da die Handhabung der Einstellungssperre für Jugendliche im ein/einen von der Genehmigungspraxis der Arbeitsämter abhängig ist, wäre es aber möglich, dieser besonderen Lage der Nichtarier durch entsprechende Richtlinien an die Arbeitsämter Rechnung ZU tragen." Im übrigen finden für die Einstellung der Jugendlichen sinngemäß die Absätze 2 und 3 des oben wiedergegebenen § 8 der Anordnung Anwendung. Für die jüdischen Arbeitgeber ergibt sich somit gegenüber jüdischen Arbeitnehmern das Folgende: 1. Bei der Prüfung über die Zusammensetzung seiner Betriebsgefolgschaft hat er die jüdischen Arbeitnehmer mit aufzuführen. (Die zum Teil in der Öffentlichkeit verbreitete Auffassung, die Prüfung sei nur in Betrieben mit einem Vertrauensrat erforderlich, ist irrig; sie ist in allen Betrieben durchzuführen.) 2. Soweit der jüdische Arbeitgeber Zweifelsfragen zu klären wünscht, steht das Sozialamt der israelitischen Religionsgemeinde, Humholdtstraße 13, Fcrnspr. 129 38, zur Verfügung. 3. Ein Austausch eines jüdischen Arbeitnehmers darf erst dann erfolgen, wenn die Gewißheit gegeben ist, daß hiermit für den zu Entlassenden keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit verbunden ist. 1. Bei der Einstellung älterer Arbeiter und Angestellter sind, wenn irgend möglich, jüdische Arbeitskräfte zu berücksichtigen Auch in diesen Fragen steht den Arbeitgebern das Sozialamt zur Seite. 5. Auch über die Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten unter 25 Jahren wird das Sozialamt zur Auskunfterteilung bereit sein. * Jüdische Zeitschau Der Rückgang der jüdischen Studierenden an den deutschen Hochschulen. In der Hochschulstatistik für das Sommerhalbjahr 1933 werden Zahlen veröffentlicht, die zum ersten Mal einen Rückschluß auf die Auswirkung der Neuzulassung von Juden zum Studium zulassen. Danach sind von 1859 nichtarischen Abiturienten 154 Studenten des ersten Semesters geworden, das sind 8,3 "n. Bei den Abiturienten jüdischer Konfession läßt sich dieser Prozentsatz auf 3.6 »o berechnen. Die Gesamtzahl der reichsdeutschen jüdischen Studenten betrag im Sommer 1932 3930 und ist im Sommer 1933 auf 1908 zurückgegangen. Die Gesamtzahl der niehtarischen und nicht voll arischen Studenten an den preußischen Hochschulen betrug im Sommersemester 1933 demgegenüber 1635; davon gehörten 67,04o/o der jüdischen Religion an: rein jüdischer Abstammung waren 00,32O/oi nur teilweise jüdischer Abstammung 5,150/o. Weitere Berechnungen ergeben, daß die Kontingentierung des Anteils der Juden am 1 locli&chulstipendium einen Ausfall von 632 jüdischen Studenten verursacht hat. Inschriften aus der Hasmonaerzeit aufgefunden. Bei archäologischen Ausgraoungsarbeuen in ucr Nähe von Kfar Siloah an der Straße zum Toten Meer sind hebräische Inschriften aus der Hasmonäerzeit von besonderem historischen Wert aufgefunden worden. Die Ausgrabungsarbeiten stehen unter der Leitung des Archäologen der Hebräischen Universität Jerusalem Dr. Sukenik. (JTA). Heldendenkmal für den gefallenen Großrabbiner von Lyon. Am 2. September wurde in Taintrux in den Vogesen ein von der französischen Regierung errichtetes Denkmal des Großrabbiners Abraham Bloch eingeweiht, der am 29. August 1914 unter erschütternden Umständen im Kriege fiel. Die französischen Behörden hatten in aller Eile eine Scheune als Kriegslazarett eingerichtet. Als dieses in die Fcuerzone geriet, sollten die Verwundeten möglichst schnell abtransportiert werden. Einer von ihnen war in besonders bedenklichem Zustande. Er bat den Großrabbiner von Lyon, Abraham Bloch, den er für einen katholischen Geistlichen hielt, ihm doch ein Kruzifix zu reichen, damit er es noch einmal küssen könnte. Bloch machte sich, ohne auf die große Gefahr zu achten, auf die Suche nach einem solchen, um den Wunsch des Sterbenden zu erfüllen. Als er es eriangt hatte, brachte er es dem in den letzten Zügen liegenden Soldaten. In dem Augenblick aber, als die Lippen des Verwundeten sich dem Kruzifix näherten, explodierte eine Granate neben dem Grolirabbiner und tötete ihn Der auf so erschütternde Weise in edelster Erfüllung seiner Pflicht Gefallene wurde nach seinem Tode mit allen Ehren bedacht. Er wurde mit den. Kreuz der Ehrenlegion ausgezeichnet. An seiner Grabstätte auf dem Frieu hof von Saint -Die wurde ein Denkstein errichtet „durch Franzosen alle;- Bekenntnisse, um sein Andenken zu verherrlichen". Nunmehr wurde auf dem Schlachfelde selbst, dort, wo Bloch seine tölliche Verletzung erlitten hatte, durch den Minister George Rivollet ein Denkmal für den Großrabbiner Bloch feierlich eingeweiht. Die Weihrede dc^ Ministers schloß — eingehend berichtet über den ganzen Hergang Le Matin vom 3. September 1934 — mit folgenden Ausführungen: Des großen mensclilischen Gesetzes der Duldsamkeit und der Güte und seiner rühmlichen Verwirklichung gedenken wir hier, der Bestätigung der französischen Brüdeilichkeit, der unzerstörbaren und über alle politischen und religiösen Unterschiede hinweg verbindenden nationalen Einheit. Jeder kann — wir sin.! darauf stolz, und wollen es so — in der treien Wahl des Ideals, das ihm angemessen ist, und der Meinung, der er sich anschließt, die Grundlage seiner Betätigung, seinen Leitstern suchen. Hat nicht Frankreich seit je an der Ehre festgehalten, heimatliche Sammelstätte für alle philosophischen Anschauungen zu sein? Hat es nicht die Pflicht jedes edlen Gedanken, von wo er auch kommen mag, und wohin er aucn zielen mag, Obdach zu bleiben und, wenn es nötig ist, Zuflucht ZU werden? Es ist besonders wertvoll, hier in einem weithin leuchtenden Symbol festzustellen, daß die Kriegsteilnehmer verstanden haben, diese reine Pflicht der Duldsamkeit, die den Geist unseres Vaterlandes erhellt, unberührt zu lassen, zu bewahren und selbst in der Gefahr aufrecht zu erhalten." Das Denkmal trägt die luschrift: Hier ist am 29. August 1914 der Grolirabbiner Abraham Bloch, Feldgeistlicher bei den französischen Heeren getötet worden, nachdem er einem sterbenden katholischen Soldaten das Kruzifix gebracht hatte.". Auf jeder Seite ist in Bronze das Kreuz der Ehrenlegion und das Kriegskreuz in den Stein eingelegt. Unsere Gemeinde. Mitteilung des C.V.-Syndikats. Wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt, hat die juristisch-wirtschaftliche Beratungsstelle des Landesverbandes Mitteldeutschland des Centraivereins deutscher Staat>- bürger jüdischen Glaubens ihre Geschäftsstelle von König-Johann- Straße 17,1, in das Erdgeschoß des gleichen Hauses verlegt. Sprechstunde des Syndikus nach vorheriger Vereinbarung. Der Telefonanschluß bleibt nach wie vor 120 38. Da die segensreiche Einrichtung der Beratungsstelle allen jüdischen Mitbürgern kostenlos zur Verfügung steht, so geben wir auch an dieser Stelle den Gemeindeinitgliedern hiervon Kenntnis. Die Gesellige Vereinigung deutsch-jüdischer Berufstätiger (Q V) hielt am Dienstag, den 25.9. einen Vortragsabend unter Vorsitz von Rechtsanwalt a.D. Dr. Herbert Lindemann ab, bei dem anstelle des erkrankten Herrn Rabbiner Dr. Felix Goldniann Syndikus Kurt Sabatzky referierte. Der Vortragende hatte als Thema „Aus der Geschichte der Judenemanzipation in Deutschland" erwählt. Lr gab zunächst einen Uberblick über die Situation der Juden unter Friedrich dem Großen, schilderte das Wirken Moses Mendel - sohns, um dann auf die Emanzipation durch die französische Revolution einzugehen, die wohl die Juden, aber nicht das Judentum emanzipiert habe. Der Redner entwickelte dann die staatsrechtliche Stellungnahme in den einzelnen Abschnitten des 19. Jahrhunderts und verbreitete sich eingehend über die Geschichte des Emauzipationsedikts vom 12. März 1813. Auch selbst in der Republik Deutschland habe es in bezug auf das Judentum als solches ei.ie völlige Gleichstellung mit den christlichen Religionsgemeinschaften nicht gegeben. Das, was im neuen Deutschland von den Juden erhofft werde, sei die Gruppenemanzipation. Der Brith Chaluzim Datiim wurde im Jahre 192S gegründet. Während er damals 130 Chawerim umfaßte, ist er jetzt auf über 1500 angewachsen. Eine Massenbewegung kann er vorderhand insofern nicht sein, als es ihm nicht bloß um eine berufliche (und geographische) Umschichtung seiner Chawerim zu tun ist. Vielm.hr besitzt für ihn die Not des Juden t u m s dasselbe Gewicht wie dk Not der Juden h e i t. Der Begriff der Hachscharah Ruchanith erfährt bei den Menschen der Thora-Waawodah-Bewegung seine entscheidende Sinngebung und Verwirklichung. Neben den vielen landwirtschaftlichen Zentren in Deutschland wie in Italien, Holland, Dänemark, England steht besonders das lehrgut Genringshof im Vordergrund, das, unter selbständiger Verwaltung des B. Ch. D., über 40 Chawerim Ausbildung in allen Zweigen der Land- und Zuchtwirtschaft gewährt. Der Gehringshof ist die Keimzelle der ersten religiösen Kewuzoth in Erez Israel geworden, von denen der Kibbut Rodges in Petach Tikwah, bekannt auch durch die Aufnahme der religiösen Jugcndalijah aus Deutschland, am bedeutendsten ist. Zu den städtischen Bathe Chaluz des B. Ch. D., vor allem i» Berlin, Frankfurt, Hamburg, Kiel, Lübeck, Magdeburg, kommt seit kurzer Zeit das Beth Chaluz Dati in Leipzig, das 18 auswärtigen Chawerim und Chaweroth, die sich hier in Hachscharah befinden, ein Heim bietet. Ohne die zur religiösen Jugendalija» Gehenden zu zählen, sind im letzten Jahr ungefähr 20 Chawerim des B. Ch. D. Leipzig nach Erez Israel gefahren. Trotzdem war « möglich, wenn auch unter größten Opfern, das hiesige Beth Chaluz Dati zu errichten, zu dessen Erhaltung die Leipziger gesetzes-