Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 40 (5.10.1934)
- Date
- 1934-10-05
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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5. Oktober 1934 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN REL1ÜI0NS0EMEINDE ZU LEIPZIG Seite 3 Hans Zeitlin Clara-Luitte Zeitlin geb. Bon Vermählte Leipzig 5. Oktober 1934 Hary Volkmann Leopohl C'hwat Verlobte Leipzig Humboldtstraße 26 im September 34 Thomasiusstr. 2 Krna KlMenberg; Josef Kalter Verlobte Leipzig, Humboldtstraße 12_Lortzingstraße 11 Minna Oaldelmann — David Zlrullnlck Verlobte — Tischri 5695 Leipzig, Humboldtstr. 20 Torgau ' Da den Juden die Teilnahme am Freiwilligen Arbeitsdienst oder an der Landhilfe nicht möglich ist, werden für sie die Unterbringungsmöglichkeiten beim Austausch stark eingeengt sein. Es si-i aber unter Hinweis auf den Absatz 2 des vorstehend abgedruckten § 7 ausdrücklich auch noch ein Abschnitt eines Artikels wiederbeleben, den der Präsident der Reicbsanstalt im Reicbsarbeitsblatt vom 5. September 1934 veröffentlicht hat. Da heißt es: „Man kann und muß von den jüngeren Arbeitskräften erwarten, daß sie im Interesse ihrer älteren Arbeitskameraden ihren Arbeitsplatz aufgeben, um sich eine Zeitlang oder für dauernd anderweit nutzbringend zu betätigen. Dagegen kann man ihnen nicht zumuten, der Arbeitslosigkeit mit allen ihren materiellen und moralischen I olgen anheimzufallen." Neben der allgemeinen Schutzbestimmung gegen unfreiwillige Arbeitslosigkeit der zur Entlassung kommenden Jugendlichen sind selbstverständlich auch für jüdische jugendliche Arbeitnehmer noch die besonderen Ausnahmebestimmungen der Anordnung gültig. Darnach werden bei der Freimachung von Arbeitsplätzen jüdische Arbeiter und Angestellte unter 25 Jahren dann außer Betracht zu lassen sein, wenn es sich handelt um 1. männliche Verheiratete, 2. Personen, die durch ihren Arbeitsverdienst zur Unterhaltung von Familienmitgliedern wesentlich beizutragen haben, 3. Personen, die im Lehrverhältnis stehen oder das Lehrverhältnis erst vor weniger als einem Jahre beendet haben, 4. Personen, die mit dem Führer des Betriebes als Ehegatte, Kind, Eltern oder Vorelternteil verwandt sind, 5. Personen, die für die Sicherstcllung des unentbehrlichen Nachwuchses an ordnungsmäßig ausgebildeten Facharbeitern und Angestellten des Betriebes erforderlich sind. Enthält die Anordnung somit Bestimmungen, die die Befürchtungen für eine Vermehrung der Zahl der jüdischen Arbeitslosen betni Austausch nicht als berechtigt erscheinen lassen, so ist andererseits zu hoffen, daß die Austauschaktion auch für das Unterkommen der älteren Arbeitslosen unserer jüdischen Gemeinschaft von Bedeutung werden wird. Hierfür ist das Entscheidende in § 8 der Verordnung gesagt: § 8. (1) Die durch den Arbeitsplatzaustausch freigewordenen Arbeitsplätze sollen mit arbeitslosen älteren Arbeitern und Angestellten, in der Regel mit Familienvätern, insbesondere mit kinderreichen, besetzt werden. Den Familienvätern stehen Mütter gleich, die Ernährer ihrer Kinder sind. Langfristig arbeitslose und auf öffentliche Unterstützung angewiesene Arbeiter und Angestellte sind besonders zu berücksichtigen. (2) Der Betrieb (Verwaltung) fordert die zur Besetzung der freigewordenen Arbeitsplätze nötigen Arbeitskräfte beim zuständigen Arbeitsamt an. Dieses hat für jeden Arbeitsplatz dem Betrieb (Verwaltung) Arbeitskräfte, die den Erfordernissen des Betriebes (Verwaltung) entsprechen, zur Einstellung zuzuweisen. Die Aus- I wähl unter den Zugewiesenen steht dem Betrieb (Verwaltung) i 'U- Dieser kann auch Arbeitslose namentlich beim Arbeitsamt | anfordern, doch hat das Arbeitsamt vor der Zuweisung zu prüfen, ob diese namentlich angeforderten Arbeitslosen den besonderen I Voraussetzungen entsprechen. | Sportverein Schild, Leipzig | Neuer Platz: Leipzig N 42, Theklaer Straße | Endstelle der Linie 1 (Thekla) Große (Fußball- und Handball- ( Wettkämpfe I anläßl. der Eröffnung des Spielbetriebes auf eigenem Platze | Sonntag, den 7. Oktober 1934 1 10 Uhr: ■ I Knabenmannsch. d. Höh. Isr. Schule — Schild 1. Knaben | 13 Uhr: I R. j. F.-Sportgruppe Meiningen 2. — Schild Leipzig 2. I 14.30 Uhr: Handballmannschaft i R. j. F.-Sportgruppe Magdeburg 1. — Schild, Leipzig 1. § 15.30 Uhr: Hauptkampf (Fußball) | R.j. F.-Sportgruppe Meiningen 1. | § gegen Schild, Leipzig 1. | (3) Weist das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen seit der Anforderung keine Arbeitskräfte zu, so kann der Betrieb (Verwaltung) die Einstellung unmittelbar vornehmen. Er hat alsdann dem Arbeitsamt von der Einstellung unverzüglich Mitteilung zu machen und dabei klarzustellen, dal! die Eingestellten den Voraussetzungen entsprechen. Am schwierigsten dürfte sich nach der Anordnung in Zukunft die Einstellung jüdischer Arbeitnehmer unter 25 Jahren gestalten. Sie ist für Betriebe (Verwaltungen), für die ein Vertrauensrat zu bilden ist, vom 1. Oktober 1934 an, für die übrigen Betriebe (Verwaltungen) vom 1. Januar 1935 an besonderen Beschränkungen unterworfen. Bis zu den angegebenen Zeitpunkten gelten die Beschränkungen nicht. Sie gelten auch in Zukunft nicht, soweit es sich um Einstellungen von Lehrlingen handelt, mit denen ein ordnungsmäßiger schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijähriger I )auer abgeschlossen wird. Im übrigen können aber in Zukunft männliche und weibliche Personen unter 25 Jahren nur noch eingestellt werden, sofern eine derartige Einstellung die Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes erhält. Im § 13 der Anordnung ist nun gesagt, daß das Arbeitsamt seine Zustimmung insbesondere an die Bedingung knüpfen kann, daß bei der Einstellung von Personen unter 25 Jahren solche zu bevorzugen sind, die in der Wehrmacht, dem Freiwilligen Arbeitsdienst oder der Landhilfe waren, Altmitglieder der NSDAP, der SA, SS oder des Stahlhelms sind. Hierdurch ist natürlich für jüdische Arbeitnehmer unter 25 Jahren die Sie können Ihre Anzeigen in Zukunft bis Mittwoch abends aufgeben Annahmestellen:- Anzeigen-Verwaltung, Cichoriusstr. 2 a, Tel. 60771, M. W. Kaufmann, Brühl 8, Tel.23009, R. Neumann, Leihbücherei Königsgalerie, Tel 27987, E. Wietepsky, Cigarren, Brühl 52, Tel-28366, D. Rosen Nachf.,Cigarren, PeterssteinweglO,Tel 23768, E. Diamant, Lebensmittel, Humboldtstr. 26, Tel.29541, Rosa Wolff, Haushaltart, K.Johannstr. 2, Tel.29508, Tabakhaus Einhorn, Katzbachstraße 21, Tel.53372, Adlers Warenhaus, Hallische Str. 127, Tel.50367.