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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1934-04-20 · 16 (20.4.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
10 (1934)
Issue
16 (20.4.1934)
Date
1934-04-20
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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April 1934 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELlülONSGEMEINDE ZU LE1PZIQ Seite 3 Jüdischer Frauenbund, Ortsgruppe Leipzig Abschluß der Winterarbeit Während der vorangehenden Teestunde 16 Uhr Generalversammlung Arbeitsbericht — Kassenbericht. Pünktliches Erscheinen erbeten. Oäste willkommen. Künstlerische Veranstaltung Dienstag, den 24. April, 17 Uhr, rezitiert in den Räumen der Leipzig-Loge Frau Ella Chamizer „Rahel rechtet mit Gott" (Stefan zweig) Titel „Deutschöstcrreiehs Antwort auf die Friedensbedingungen" erschienenen Buches zu lesen ist, die Minoritätcnschutzklausel im Friedensvertrag nicht unter Drohungen, sondern aus eigener positi\er Einstellung zur Idee des Minderheitenschutzes akzeptiert, da sU' auf den Schutz ihrer Konnationalen in den anderen Staaten nicht verzichten wollte. Eine einseitige Abänderung dieses freiwillig geschlossenen Übereinkommens zuungunsten der Juden, weil diese Minderheit für wehrlos gehalten wird, trüge, so erklärt „Die Stimme", alle Merkmale eines perfiden Vertragsbruches in sich. Wie der JTA. mitgeteilt wird, liegt die bedeutsamste Änderung, welche die neue Verfassung auf kulturpolitischem Gebiet bringt, darin, daß allen Religionsgesellschaften öffentlich-rechtliche Stellung eingeräumt wird. Hierdurch wird sich die Möglichkeit zur Bildung einer autonomen repräsentativen Vertretung der österreichischen Judenheit bieten. Erwerb der palästinensischen Staatsangehörigkeit. Der Erwerb ihr palästinensischen Staatsangehörigkeit durch Naturalisation ist nur legalen Einwanderern möglich. Von den drei dem Gesuch unmittelbar vorangegangenen Jahren muH der Antragsteller mindestens zwei Jahre lang seinen Wohnsitz in Palästina gehabt haben. Er muH ferner eine der drei Landessprachen ausreichend beherrschen und die Absicht der dauernden Niederlassung in Palästina nachweisen. (Iber den Antrag entscheidet der High Commislioner. Nach erfolgter Naturalisation sind die Naturalisierten, was ihre Rechte und Pflichten anbetrifft, Vollbürger. Die Staatsangehörigkeit der Ehefrau und der nicht mündigen Kinder richtet sich nach derjenigen des Mannes bzw. der Eltern, so daß mit der Naturalisation auch die Ehefrau und die minderjährigen Kinder die palästinensische Staatsangehörigkeit erwerben. Unsere Gemeinde. Zur Arbeitsschlacht. Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, den die Reichsregierung «iederholt als eine ihrer dringlichsten Aufgaben bezeichnet Hat, hat mit dem 21. März ein neuer Abschnitt begonnen. In wiederholten Aufrufen hat sich die Reichsregierung an alle beteiligten Stellen mit der Bitte gewandt, sie in ihrem Kampf gegen die Geißel der Menschheit zu unterstützen, als die sich die Arbeitslosigkeit in ihren die ganze Welt erfassenden Erscheinungsformen entwickelt hat. Eine Arbeitsschlacht soll gegen sie geschlagen werden, eine Schlacht, die sich nicht in gesteigerten Betriebsüberschüssen oder -gewinnen, sondern in erhöhten Arbeitereinstellungen äußern soll. Fieberhaft arbeiten alle Stellen, um dieser Schlacht zu dem Erfolge zu verhelfen, der notwendig und für alle wünschenswert ist: Die Arbeitsmänner haben für sie besondere Abteilungen eingerichtet, Stadtgemeinden Und andere öffentliche Organe stellen jede sich irgendwie bietende neue Arbeitsgelegenheit zur Verfügung. Soll diese Schlacht geschlagen werden, so bedarf es der Mitwirkung aller, die die Möglichkeit haben, Arbeitnehmer zu beschäftigen und einzustellen. Deshalb hat sich die Reichsregierung an jeden gewandt, der guten Willens ist zu helfen. Die Arheitsschlacht wird im Räume der Wirtschaft geschlagen, einem Räume, der nach dir Stellungnahme der beteiligten Ministerien nicht in den Bereich *ler Ariergesetzgebung fallen soll. So ist auch der jüdische Unternehmer an der Arbeitsschlacht beteiligt; auch an ihn ist die Aufforderung gerichtet, alles zu tun, was zu einer Mehreinsteilling von \rl'< itskräften führen kann. Itoffnungsvoll blicken auf die Maßnahmen, die im Rahmen der Arbeitsschiachl ergriffen werden, die, denen sie in ci>tei Linie dienen sollen, die Arbeitslosen aller Berufe und Schichten. Da auch bei ihnen keinerlei Unterschiede zwischen Ariern und Nichtariern gemacht werden sollen, stehen mit ihnen auch die jüdischen Arbeitslosen in Leipzig bereit, ihre Kräfte wieder einzusetzen, erwarten auch die jüdischen jungen Menschen, die mit dem Abschluß ihrer v bulzeit in das Ärbcftslcbcn eintreten wollen, die Bereitstellung von I ehr- und Anfangsplätzen. Nicht gering ist die Zahl derer, die vornehmlich auf den jüdischen Unternehmet ihre Hoffnung setzen. I ng ist der Raum geworden, in dem der jüdische Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Zu einem Staatsexamen wird er künftig überhaupt nicht mehr, zu einem akademischen ' xamen nur unter Voraussetzungen zugelassen, die bei sehr wenigen noch vorliegen. Bei den Beamten, in den Berufen, die beamtenähnlichen Charakter haben, bei Angestellten und Arbeitern im Bereiche staatlicher, kommunaler und sonstiger öffentlicher Unternehmungen, im Gebiete der kulturellen Berufe, wie z. B. der Presse und der künstlerischen Betätigung, und endlich für die früheren sogenannten freien Berufe, die der Rechtsanwälte und der Kassenärzte, findet der Arierparagraph grundsätzlich Anwendung. So liegt ihre Bctätigungsmöglichkeit so gut wie ausschließlich in der freien Wirtschaft und ihr Hoffen beim jüdischen Unternehmer. Aus den Berichten der verschiedensten Religionsgemeinden läßt sich das Bemühen erkennen, diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden. Ausschüsse zur Unterbringung jüdischer Lehrlinge sind z. B. in einer Nachbargemeinde von den jüdischen Unternehmern gebildet worden und haben in dem Rahmen, den ihnen Behörden und gesetzliche Vorschriften gezogen haben, mit größtem Erfolge gearbeitet. Hinter ihnen nicht zurückzustehen, muß selbstverständliches Bestreben sein. Arbeitslose blicken auf dich; bewährte Kräfte und junge, die sich regen, die nicht überflüssig sein wollen, warten darauf, daß im Rahmen der Arbeitsschlacht auch an sie der Ruf ergeht, zu kommen und mitzuarbeiten. Wer immer dazu imstande ist, lasse ihren Ruf nicht ungehört verhallen, lasse ihre Erwartung nicht unerfüllt bleiben. Dr. Mannes. Das Jüdische Orchester und der Jüdische Chor (Psalterion) treten an euch, jüdische Mitbürger, heran mit der Bitte, ihr Weiterbestehen zu ermöglichen, ihre Arbeit, ihr Streben nach Vervollkommnung zu fördern und dadurch an der Verwirklichung ihres wesentlichsten Zieles mitzuhelfen: brauchbare Werkzeuge für Konzert- und vor allem für Bühnen-Aufführungen zu schaffen! Was in anderen Städten (z. B. Stuttgart und Hamburg) bereits besteht, muß auch in Leipzig möglich sein. Es gilt eine Kiilturaufgabe zu erfüllen, gleichzeitig aber den besonders hart betroffenen jüdischen Künstlern einen Arbeitsweg wieder zu erschließen und ihnen die Freude an der Arbeit zurückzugeben. Euch wollen Sie dafür Freude und würdige Unterhaltung bereiten. Damit erstattten sie wieder, was ihr jetzt gebt, um zu helfen. Ein Werbeaufruf ergeht demnächst an euch. Wir bitten euch, ihn nicht mit dem mißmutigen Gedanken: „Schon wieder eine Sammlung!" zu empfangen, indem ihr ihn in den Papierkorb senkt! Wenn jeder ein kleines Opfer bringt, kann Großes erreicht werden. Mitteilung des C. V.-Syndikats. Von der Allgemeinen Ortskrankenkasse Weißenfels war der-Versuch gemacht worden, einen dortigen jüdischen Dentisten, der Kriegsteilnehmer war, nicht zur Krankenkasse zuzulassen. Da eine Einigung nicht zu erzielen war. so trat das Schiedsamt für Zahnärzte und Zahntechniker beim Obcrvcr- •icherungsamt Merseburg in Funktion. Der Centraiverein hatte dem Dentisten Rechtsschutz gewährt. Er wurde durch Syndikus Sahatzky vor dem Schiedsaint vertreten. Das Urteil erging dahin, daß der jüdische Dentist als Frontkämpfer zuzulassen sei. Von prinzipieller Bedeutung ist, daß im Urteil ausgesprochen wurde, dal! auch die Zulassung zu denjenigen Rcichsvcrsichcrungskrankenkassen erfolgen muß, zu denen eine Zulassung auf Grund der bisherigen Bestimmungen nicht erfolgt war. Auf Grund der neuen Gesetzgebung ist jeder Arzt, Zahnarzt oder Dentist zu allen RVO.-Kassen seines Registerbezirkes zuzulassen, wenn er Frontkämpfer war. Keine Anrechnung von Zuwendungen der jüdischen Wohlfahrtspflege auf die öffentliche Fürsorge. In einer Beschwerdesache des Sächsischen israelitischen OemeindeVerbandes hat das Sächsische Arbeits- und Wohlfahrtsministerium in einer Entscheidung vom 21. Mär/ 19J4 ilttdrficklich festgestellt, daß Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die zur Ergänzung der öffentlichen Fürsorge gewährt werden, von den städtischen Fürsorgeänitern auf die öffentlichen Unterstützungssätze nicht angerechnet werden dürfen. Die Beschwerde hatte eine Verfügung der Kreishauptmaiinschaft Zwickau zur Grundlage, welche die Anrechnung mit der Begründung gebilligt hatte, daß „eine besondere sittliche Verpflichtung der Israelit!- sehen Reiigionsgemeinde zur Unterstüt/ung ihrer Gcmcindemitglicdei bestehe, zumal wenn es sieh wie im vorliegenden FaM um die Unterstützung eines als Gast in Deutschland wohnenden Ausländers handelt". Die bemerkenswerte Entscheidung des Sächsischen Wohlfahrtsministeriums hat Bedeutung für die gesamte jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland.

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