Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 14 (1938)
- Issue
- 41 (14.10.1938)
- Date
- 1938-10-14
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2______ JODISCHES OEMEINDEBLATT LEIPZIO 14. Oktober 1938 / Nr. 41 austaltungeu, nicht nur im Tempel, sondern auch im Lande und — außerhalb des Landes. Was liegt näher, als daß die Vorbilder bei der Wahl von Symbolen für die Pflege des geistigen Zusammenhangs mit dem Judentum dem Anschauungskreise des Tcmpcklienstes entnommen wurden. Wie der Aufbau des Gottesdienstes sich an den Tempeldienst angelehnt hatte, so mm auch die Merkzeichen, die an ihn erinnern sollten. L'ihJ was ist natürlicher, als dal! dabei dem heiligsten Gerät des Tempels, der heiligen Lade, eine bevorzugte Stellung zukam. Line bevorzugte Stellung, nicht jedoch die Bedeutung eines ausschließlichen Symbols. Vielleicht sogar geht die Verwendung der AV e n o r a Ii als jüdisches Sinnbild noch weiter zurück. Sie war schon immer und jederzeit dem Volke wahrnehmbar, das den Blick in das Heehal, den heiligen Raum, richtete; sie war als Träger des Lichts au und für sich schon von sinnbildlicher Bedeutung: in der Bibel wird oft genug das Licht als Bikl für die göttliche Lehre, das göttliche Gesetz, für die im Menschen wirkende göttliche Seele gebraucht. Es wäre daher nicht verwunderlich, wenn sie schon recht früh außerhalb des Tempels dargestellt worden wäre, um die Gedanken auf den heiligen Dienst hinzulenken. Die mannigfachen Abwandlungen, in denen die Menorah geformt wurde — wir kennen Dutzende von Typen —, lassen jedenfalls Rückschlüsse auf die Beachtung zu, die ihr geschenkt wurde und die den künstlerischen Sinn lebhaft anregte. Die Eignung des Leuchters als jüdisches Sinnbild wurde aber weit überragt von der der Lade. Was Juden in die Länder der Zerstreuung mitnahmen, war die Thora; sie bildete das alle Teile des jüdischen Volkes einigende Band; sie war der unerschöpfliche Quell, aus dem jüdischer Wille, jüdisches Denken genährt werden konnten. Und sie besaß die Kraft, die Gedanken auf den Tempel hinzulenken. So entstand dieses neue Symbol und fand weiteste Verbreitung. Bezeichnend ist, daß die Beispiele, die gefunden wurden, nicht die Lade des Tempels darstellen, in der die beiden Bundestafcln ruhten, sondern die in Synagogen aufgestellten Schränke mit Schriftrollen. An die alte Lade erinnern dabei nur die Tiere, die mit den Schränken in Verbindung gebracht sind, wie die Kerubim, die den Deckel der Lade zierten; man vertauschte diese Engelsbilder aber mit den Löwen, bisweilen auch mit anderen Tiergestalten. In solcher Form findet sich der Thoraschrein auf Münzen, auf Goldgläsern (wie sie als Grabbeigaben entdeckt wurden), im Mosaikfußboden von Synagogen, in den Grabgewölben der Höhlengräbcr in Palästina oder der jüdischen Katakomben anderer Länder usw.; auch auf einer in Naana ausgegrabenen Bronzcschale war ihr Bild (auch das des Leuchters) eingraviert. Der künstlerische Gestaltungswille der Juden hat auch Für sie Variationen erfunden. Auf einem Fresko über der Thoranischc der Synagoge in Dura Europos ist sie als ein zweitüriger Schrank dargestellt, dessen Scitenkanten zwei einen verzierten halbkreisförmigen Aufsatz tragende Säulen bilden; die in ihm ruhenden Thorarollen sind als .zwei Kreise angedeutet. In einem Mosaik der Synagoge von Beth Alpha zeigen die Türen eine Aufteilung in Quadrate, in denen ornamentale Figuren zieren. Auf einem Goldglas ist der Schrein auf ein Postament gestellt, die Türen sind geöffnet, EINTOPF SAMMLUNG FÜR DIE JÜDISCHE WINTERHILFE 16.0KTOBER die Fächer sind mit den Rollen ganz angefüllt, der obere Rand zeigt eine schlichte Krönung. Etwas abweichend davon hat der Schrein auf einem anderen Goklglas einen kuppclförmigen Aufbau, die Rollen sind nicht rund, sondern oval. Die geöffneten Türen werden dann ein wesentliches Kennzeichen: auf einer Grabplatte in einer römischen Katakombe ist die Lade schon ganz Symbol, wird nur in Linien angedeutet, weit geöffnet sind die Türen und zeigen sechs Kreise zur Kennzeichnung der Rollen. Diese Art der Andeutung der Rollen beruht auf der in jener Zeit gebräuchlichen Übung, Bücher aufzubewahren: sie wurden der Länge nach in die Tiefe des Schrankes in einer Reihe nebeneinander und dann in weiteren Reihen darüber gelegt. Noch fehlten die heute üblichen Hölzer, an denen Anfang und Ende des Buches befestigt sind, um nach dem Lesen nicht jeweils wieder das ganze Buch zusammetlrollen zu müssen. Gelegentliche Bilder lassen vermuten, daß man auch zylinderförmige Hüllen zum Schutze benützte. Verordnung über Reisepasse von Juden vom 5. Oktober 1938 (Reichsgesetzblatt, Jahrg. 1938, Teil I;vom 7. 10. 1938) Auf Grund dea Geeetze» über das Paß-, da« AuilSnderpolizei- und das Meldeweaen aowie über daa Auaweiaweaeo vom 11. Mai 1937 (Reichsgesetzbl. I. S. 589) wird im Einvernehmen mit dem Keichamioiater der Justiz folgendea verordnet: § 1 (1) Alle deutschen Reisepässe von Juden (§ 5 der Eraten Verordnung cum Reichabürgergeaeli vom 14. November 193S — Reichageaetzblatt I S. 1333), die sich im Reicbagebiet aufhalten, werden ungültig. (2) Die Inhaber der im Aba. 1 erwähnten Piase aind verpflichtet, dieae PSaae der Paßbehörde im Inland, in deren Bezirk der Paßinhaber seinen Wohnaita oder mangela einea Wohnsitzes aeinen Aufenthalt hat, innerhalb von 2 Wochen nach Inkraftreten dieaer Verordnung einzureichen. Für Juden, die aich beim Inkraftreten dieaer Verordnung im Aualand aufhalten, beginnt die Friat von 2 Wochen mit dem Tage der Einreiae in daa Reichagebiet. (3) Die mit Geltung für daa Aualand ausgeateilten Reiaepiaae werden wieder gültig, wenn sie von der Paßbehörde mit einem vom Reichsmioiater dea Innern beatimmten Merkmal veraehen werden, daa den Inhaber ala Juden kennzeichnet. § 2 Mit Haft und Geldatrafe bis au einhundertfünfzig Reichamark oder mit einer dieaer Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig der im § 1 Aba. 2 umschriebenen Verpflichtung nicht nachkommt* § 3 Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1938 Der Reichaminister dea Innern Im Auftrag: Dr. Beut Im Anschluß an die voratebend wiedergegebene Verordnung weiaen wir auf Folgendea bin: Die Piaae aind beim Polizeipräsidium Pafiamt PeteraatraBe 26.1 in der Zeit von 8-13.30 Uhr, Sonnabenda von 8-12 Uhr bia spätestens Freitag, 21. Oktober 1938 einzureichen. Kennkarten: Der Antrag auf Ausstellung einer Kennkarle iat gemäß der 3. Bekanntmachung über den Kennkartenzwang v. 23.7.1938 bia zum 21. Dezember 1938 zu stellen. Ea folgt noch Bekanntmachung, von wann an Antrlge eingereicht werden können. Jedenfalls kennt man in diesen ersten Jahrhunderten nach dem Untergang des Tempels nicht das Symbol der Tempellade: es kommt erst im Verlaufe des Mittelalters in Aufnahme. Diese Entwicklung ist wohl einer eingehenden Durchforschung wert. Denn auf sie geht die heute bei uns gebräuchliche Verwendung der beiden Gesetzestafeln als synagogales Symbol zurück: an den Thoraschränken, den Thora vorhängen, auf Thoramäntelchen, Thoraschildern hat es seinen Platz, seltener auch an Innen- oder Außenwänden der Synagogen. Aber es bleibt auf den Gebrauch in Synagogen beschränkt, ist kaum wie die Menorah und der Magen dawid auch als Symbol an profanem Gerät zu finden. Gleichwohl verdient es, auch neben diesen genannt zu werden. Seiner inneren Bedeutung nach ist es ihnen durchaus gleichwertig. Das ist die Antwort auf die eingangs gestellte Frage, welches unserer jüdischen Symbole als „das" Symbol anzusprechen ist: Zu Magen dawid und Menorah sind auch die beiden Bundestafeln zu steller Alle drei waren in weit zurückliegenden Zeiten Sinnbilder des Judentums, haben ihre tiefe Bedeutung und wollen jedes auf seine Art , idisches Bewußtsein kennzeichnen. Was uns die Thora auch heute noch ist, empfinden wir in ganzer Lebendigktit -: Feste der Thora: Quell einer Freude, auf den Stolz gegründet, d.. uns dieses Buch zu eigen geworden und geblieben ist, dieses Pm h der Wahrheit und der Forderung nach höchster Versittlichung c't b Gerechtigkeit. O. C.