Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 14 (1938)
- Issue
- 37 (16.9.1938)
- Date
- 1938-09-16
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT LEIPZIG l<\ September 1Q3S ' Nr. 3 treibende Jugend die Kerntruppe für die körperliche: und seelische Erneuerung des Volks gestellt. Vom Turnboden und vom Rasen her kamen die Kräfte, die sie befähigten, die Menschen ihres Volks zu .begeistern, zu führen, zusammenzudrängen und sie wieder stolz, mutig, ruhig und klar zu machen. Der Makkabi hat bei seiner Gründung vor vierzig Jahren dieses und kein anderes Ziel vor Augen gehabt. Er wollte den Sport der Nation mit jedem einzelnen Turner und Sportler. Dali wir heute in Deutschland zwei Richtungen des jüdischen Sportwesens härten, den „Nur-Sport" des Schild und den nationaljüdischen des Makkabi, hat sich in den letzten Jahren schon stark verwischt. Auf allerlei Kämpfe, die nicht mit Fußball und Handball und in der Laufbahn, sondern in Korrespondenzen und am Ausleihe bei der Gemeindebücherei Mit dem 15. September tritt die Einrichtung unserer Gemeindebücherci in ein neues Stadium ihrer Entwicklung: die Entleihung von Büchern aus ihren Beständen wird v.>n nun an allgemein zugelassen. Schon bisher war die Benutzung der Druckwerke im Lesesaal in den dafür festgelegten Stunden möglich. Für Zwecke besonderer Studien wurden auch schon seit langem an einzelne interessierte Gemeindemitglieder Bücher ausgegeben. Es bedeutet somit einen wichtigen Fortschritt, wenn nunmehr die Bücherei allgemein zugänglich gemacht wird. In diesem Moment bedarf es einer Rechtfertigung, dali diese Erweiterung der Benutzung erst heute und — gerade heute geschieht. Vielfache Hemmungen haben beim Aufbau der Bücherei im Wege gestanden. Als sie 1914 begründet wurde, war ihr zunächst ein eng umgrenzter Zweck bestimmt: eine Handbibliothek sollte sie der Gemeindeverwaltung im weitesten Sinne des Worten werden. Erst in den Jahren nach dem Kriege wurde beschlossen, sie zu einer Gemeindebücherei auszubauen. Es fehlten jedoch die Mittel, um die Erweiterung der sehr kleinen Sammlung in solchem Ausmaße durchzuführen, d;:li sie auch nur bescheidenen Ansprüchen genügen könnte. In der Inflation flössen der Gemeinde zweimal Auslandsspenden zu, die namhafte Anschaffungen gestatteten. Mehrere Jahre danach wurden auch im Gcnieiudchaushalt Mittel vorgesehen, um Fortschritte in der Vervollständigung der Sammlung herbeizuführen. Dann aber machten es die gebotenen Haushaltseinschräukungen erforderlich, dali diese Mittel spärlicher beinessen wurden, so daß die Vergrößerung der Buchbestände nur langsam vor sich gehen konnte. Weitere Schwierigkeiten traten bei der Unterbringung der Bibliothek hinzu. Die Räume, in denen sie Aufstellung gefunden hatte, wurden für andere Verwaltungszwecke benötigt Mehrfach mußten die Bücher ihren Raum wechseln; im Zusammenhang damit standen alle die Verzögerungen, Verhandlungstisch ausgetragen wurden, sind die rechten sportlichen Kämpfe auf den Sportfesten gefolgt, und mit ihnen das Wertvollste, das dem Sportler überhaupt gegeben werden kann, die Möglichkeit, sich am unbekannten Gegner zu messen. Der Kampt um die höhere Leistung hat damit eine Beflügelung erfahren, und Schildleute ebenso wie Makkabim sind dankbar dafür. Wer die Wettkämpfe und Spiele der letzten Wochen gesehen hat (auch wenn er nicht allzuviel von der Technik versteht und ein Staffelholz knapp von einem Speer unterscheiden kann!!), durfte von unseren Sportplätzen etil Geschenk mit nach Hause tragen: Optimismus. Wir senden eine jüdische Jugend in die Welt, die sich bewähren wird. Sie hat kämpfen gelernt, und sie hat Siegeswillen. die die Neuaufstellung und Neuordnung einer Bibliothek mit sich bringen. Nunmehr ist es gelungen, die Bücherei in äußerst geeigneten Räumen neben der Ez Ch a i m - S y n a go ge , Otto-Schill-Straße, unterzubringen und damit die Vorarbeiten für eine regelmäßige Ausleihe soweit zum Abschluß zu bringen, daß diese nunmehr einsetzen kann. All den vielen, die seit Jahren mit Recht die Forderung erhoben haben, daß die Bücherei den Gemeindemitgliederii zugänglich gemacht werde, mag die Freude, daß wir nun soweit halten, durch den Gedanken beeinträchtigt werden, daß gerade jetzt dazu über« gegangen wurde. Es gibt aber Dinge, die niemals ,,zu spät" geschehen können. Dazu gehört die Erschließung unserer Bücherei. Es muß auch in diesem Zusammenhange mit ganzer Eindringlichkeit betont werden, daß die immer dringender werdenden Existenzsorgen und die Fülle der mit der Auswanderung zusammenhangenden Bemühungen nicht dazu verleiten dürfen, den Geist zu vernachlässigen. Wir Juden werden das Volk des Buches genannt, und es wird wohl in erster Reihe an die Bibel gedacht, die aus dem Judentum den Weg in die Völker der Welt gegangen ist. Es wird aber weiter dabei auch auf die Tatsache verwiegen, daß die Juden selber diese Bibel als ihre Thon auf den zahlreichen Wanderungen mit sich geführt haben. Ihre Thora — das will sagen, nicht allein die biblischen Bücher, sondern das ganze Schrifttum, das von ihr ausgegangen ist, und das in allen schwierigen Momenten jüdischen Daseins hingebungsvoll gepflegt und geschützt, damit aber auch zum Quell steter Beweglichkeit und Frische geworden ist. Diese Gedanken waren für die Entschließung maßgeblich, auch in der gegenwärtigen Aufbruchs- und Auflösungsstimmimg, oder vielmehr gerade ihretwegen, die Bücherei den Ocmciiidcinit gliedern nutzbar zu machen. An ihnen wird es min sein, dieses Instrument auszuwerten. In den nächsten Wochen soll auch Näheres über die einzelnen Abteilungen der Bibliothek mitgeteilt werden. Heute beschränken wir uns darauf, die Benutzungsordnung bekanntzugeben. Benutzungsordnung für die Bücherci der I 1 Die Benutzung der Bücherei und des Lesezimmers ist jedem erwachsenen Mitglied der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig oder einer anderen jüdischen Gemeinde gestattet. Auch die Schüler der oberen Klassen der Jüdischen Schulen dürfen sie benutzen Die Benutzung ist unentgeltlich. 2. Die Lesefrist beträgt drei Wochen. Wer über diese Zeit hinaus ohne ausdrückliche Erlaubnis des Leiters der Bücherei ein Buch behält, muß für jeden Tag der überschrittenen Frist 10 Pf. entrichten und etwaige Abholungskosten tragen. 3. Das Lesezimmer ist geöffnet: Dienstag und Donnerstag von 19-22 Uhr, Sonntag von 10—13 Uhr. Die Sprechstunden des Leiters sind werktäglich von 11 — 12 Uhr. Die Ausleihe erfolgt werktäglich von 11—12 Uhr, außerdem Dienstag und Donnerstag von 10—22 Uhr und Sonntag von 10 bis 13 Uhr. 1. Die Ausleihe von Büchern in die Wohnung erfolgt nur an Benutzungsberechtigte, die im Besitze von Leihkarten sind. Bedingung für die Ausstellung einer Leihkarte ist Bürgschaft oder Pfand. Als Bürgen sind ausschließlieh zugelassen: a) Funktionäre der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. b) Lehrkräfte der Jüdischen Schulen in Leipzig, c) Vorstände der jüdischen Vereine in Leipzig. Als Pfand ist ein Betrag von "> RM. zu hinterlegen. Die als Burgen zugelassenen Personen erhalten eine Leihkartc bis auf Widerruf auch ohne Sicherheitsleistung. Die Leihkarte wird auf den Namen ausgestellt, gilt jeweils ein Jahr und ist unübertragbar. aelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. 5. Nicht in die Wohnung ausgeliehen werden: a) Die Handbücher und Nachschlagewerke, b) die noch uncingchundcncu Bücher, sowie einzelne Hefte oder Nummern von Zeitschriften oder Zeitungen, c) als unauslcihbar von der Leitung der Bücherei bezeichnete Schriften. Die Benutzung und Einsichtnahme dieser Bestände ist nur im Lesezimmer gestattet. o. Die Erlaubnis, Bücher zu entleihen und das Lesezimmer zu benutzen, verliert: a) wer ein nachhause entliehenes Buch weitervergibt, b) wer entliehene Bücher so behandelt, daß er dadurch Mißachtung des ihm vertrauten öffentlichen (iutes an den Tag legt, z. B. die Bücher mit Tinte oder Bleistift beschreibt, den Einband beschmutzt oder beschädigt, c) wer bei einer über II Tage dauernden Reise Bücher nicht vorher zurückgibt, d) wer der Mahnung an die Ruckgabe eines Buches nicht binnen drei Tagen Folge leistet. 7. Wer ein Buch verliert (»der beschädigt, hat binnen einer Woche den NeuanschaffUngSWert an die Kasse des Gemeindeamtes, Walter- Blümel-Str. 101, einzuzahlen. 8. Über die Benutzung des Lesezimmers und der dort aufgestellten Kartei unterrichtet die Lesezimmerordnung, welche im Lesezimmer aushängt. 9. Der Bibliothekar und der Aufsichtführende sind berechtigt, Personen, die die Ordnung der Bücherei und des I esezimmers stören, mit sofortiger Wirkung aus dem Lesezimmer zu verweisen. Der Auswanderer im Hilfsverein ™\* Der Hitfsverein will möglichst vielen Juden zur Auswanderung verhelfen Soll er hierzu trotz aller Schwierigkeiten imstande sein, so müssen ihn alle Atiswaudei ungsw iiiigen durch Disziplin und zweckmäßiges Verhalten unterstützen. Insbesondere ist folgendet nötig: Vor der Beratung. Bei dem großen Andrang steht fiir die Beratung jedes Einzelnen nur eine betchainkte Zeit zur Verfügung. Deshalb mußt Du Dich selbst auf die Beratung vorbereiten, wenn Du Deine1 Zeit gut ausnützen willst. Lies hierzu die vom Hilfsvcrciu herausgegebenen Hefte „Jüdische Auswanderung", Du erfährst hieraus alles Wichtige über die Verhältnisse in den hauptsächlichen L'inwandcrungsländcrii Lies auch die Merkblätter, die der Uilfsvercin herausgibt, und die schon bei der Anmeldung gratis abgegeben werden. Uberlege Dir an Hand solcher Unterlagen und bei genauer Berücksichtigung Deiner persönlichen Verhältnisse, in welches Land Du am ehesten glaubst einwandern, und wo Du meinst, eine neue Existenz finden zu können