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Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1938-06-10 · 23 (10.6.1938) · p. Seite 3

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
14 (1938)
Issue
23 (10.6.1938)
Date
1938-06-10
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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10. Juni 1938 / Nr. 23 JODISCHES GEMEINDEBLATT LEIPZIO Seite 3 Verbund jüdischer Frauen für Palästina-Arbeit Unkostenbeitrag 30 Rpf. Am Dienstag, den H.Juni 1938, abends $.30 Uhr, im Saale des jüdischen Jugendheims, LiulendorftstralSe 7 IAI IITK1 liDHR-VO K l IC A<- Es spricht Frau l.iv*»> Alexander, Dortmund über ..Die Arbeit ih r wi/.o im Alltamlebea Palästinas" TL«- Die glückliche Geburt eines gesunden Töchterchens zeigen I IlCd |n dankbarer Freude an. Salo Kn^elmass-Scli»;iiiiriniii Leipzig, den 5. Juni 1938. U. Frau Regina geb. Hilsenrath Statt Karten Sa/o Rubinstein Edith Rubinstein geb. Altberg Leipzig Vermählte Aunistr.IS,/ Trauung Sonntag, den 12. Juni V2/ Uhr in der Ariowitsch-Synagoge Färbersir. II Statt Karten Jakob Scbartcnberg Bettina Scharfenberg geb. Katz Leipzig Vermahlte Bremen Trauung: Dienstag, H.Juni 1938, 13 Uhr in Würzburg, Mauptsynagoge Telegr.-Anschrift: Restaurant Katzmann, Würzburg Jahren vertritt er in Reden und Schriften ein religiös-liberales Judentum, als dessen Ziel er eine von tiefster Gläubigkeit durchdrungene sittliche Lebensauffassung sieht, die an die eigene Persönlichkeit die höchsten Anforderungen stellt. Zu seiner Verwirklichung hat er die „Jewish Religious Union" gegründet, aus der die „l iberal lewish Synagogue" hervorging, der Ausgangspunkt des „Weltverbandes für fortschrittliches Judentum" (World Union for Progressive Ju.laisin), Jessen Präsident er wurde. Mit der Gründung der liberalen Synagoge in England hat er viele Lausende, die dein Judentum verlorengegangen waren, dem positiven Judentum zurückgewonnen. Aul Qrund seiner wissenschaftlichen Studien bearbeitete er die Bibel /unaehst für den Unterricht seines einzigen Sohnes und veröffentlichte sie dann als Bibel für den häuslichen Gebrauch (»The Bible for home reading"). löiu erschien sein großes Buch „Die iiirisse lies liberalen Judentums". Seine Freunde und Anhänger in Her Welt begehen mit Freude den 80. Geburtstag dieser hervoragenden Persönlichkeit. Jüdische Zeitschau Neues Linw anderungsgesetz für Brasilien. I )er I lilfsvereiu teilt ilgendes mit: Der Text des neuen brasilianischen Einwanderungsesetzes, über dessen Inhalt schon seit längerer Zeit in der jüdischen ffentlichkeil Vermutungen angestellt wurden, liegt nunmehr vor. Ilerdings sind die für die Anwendung des Gesetzes besonders wichen Ausführungsvorschriften noch nicht erlassen; aber über die irundzüge, auf denen das brasilianische Einwanderungsrecht künftig ruhen wird, verschafft der vorliegende I ext doch einige Klarheit, ir geben nachstehend eine Übersteht über die wichtigsten Bestimiiiigen: Das neue (iesetz beseitigt das bisher geltende System der bamada", nach dem der Schwerpunkt des Einwanderungsverfahns bei den brasilianischen Immigrationsbehörden lag, während die isumerteihing durch die Konsulate lediglieh formelle Bedeutung belli. Fortab wird es umgekehrt sein: die Visierung durch den Konsul ■'.ird die entscheidende Voraussetzung der Einwanderungserlaubnis Iden. Der Konsul muH die Erteilung des Visunis ablehnen, wenn gen den I iltwanderungswilligen in moralischer, politischer oder gemdheitücher Beziehung Bedenken bestehen; er kann die Vlsleing verweigern, wenn er den Einwanderungswilligen aus sonstigen runden für unerwünscht hält. Alleinreisenden Personen, die jünger als 18 oiler älter als 0(1 Jahre sind, erhalten grundsätzlich kein Visum, 1 it Ausnahme der Fälle, die in den (noch nicht erlassenen) Ausfühngsvorschriften vorgesehen sind. Generell hat sich die brasilianische 1 Judesregierung das Recht vorbehalten, aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen die Einreise von Angehörigen bestimmter Rassen oder Nationalitäten zu beschränken oder zu verhindern. Die Hinreise isl nur in bestimmten Grenzstationen gestattet und zwar in den Häfen von Beiern, Rccit'e, Salvador, Rio de Janeiro, Santos, S. I ranco do Sul, Florianopolis und Rio Orande. Auf dem Land- oder I uftweg und auf Binnengewässern ist die Einreise nur an Orten erlaubt, die sitz der Bundcs-Inspektionsbehörden für die Einwanderung Sind oder in denen sich Posten des l.iuw audcriiugsamtes befinden. Besonders bedeutsam ist, dal! die Zahl der zugelassenen Ausländer jährlich nicht mehr als 2" „ aller Ausländer derselben Nationalität I" tragen darf, die vom 1. Januar 1SSI 31. Dezember 1933 nach Brasilien eingewandert sind. Hei Angehörigen solcher Staaten, die «st nach dem 1. Januar 1011 entstanden sind (z.B. Polen und die Nach kurzer schwerer Krankheit verstarb für uns viel zu früh, mein lieber Mann, unser guter Vater, Bruder, Schwager und Onkel, Herr Josef Ber Steigmann ('/.arm' Stciu'inaiiii AlHIin l>r. jiir. Max Nteiginaiin Leo Steig nimm Leipzig-Jerusalem Tschechoslowakei) w ird die Quote aus der Zahl der vom 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1933 eingewanderten Personen errechnet. 80% jeder Quote sind für Einwanderer vorbehalten, die Landwirte oder Techniker landwirtschaftlicher Industrien sind. Auf Handwerker, Angehörige kaufmännischer und anderer Heiute entfallen also nur 20% der Quote. Eingewanderte Landwirte oder Techniker einer landwirtschaftlichen Industrie dürfen ihren Beruf vier Jahre nach der Einwanderung ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht wechseln. Jeder eingewanderte Ausländer hat sich binnen ill lagen nach der Landung bei der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Außerdem muß er nach Ablauf der ersten sechs Monate eine Identitätskarte lösen und während der ersten vier Jahre jede Änderung seiner Arbeit oder seines Wohnortes anzeigen. Das Gesetz enthält sodann Vorschriften über Qrupnensiedlungen. Grundsätzlich sind geschlossene Siedlungen von Ausländern der gleichen Nationalität verboten. Ausnahmsweise sind sie zulässig, sofern die Angehörigen einer fremden Nationalität höchstens '2V',, der Gruppe betragen. In diesem lall müssen dem Kollektiv jedoch mindestens 3(>" 0 Brasilianer angehören. Außerdem müssen alle Schulen solcher (iruppen von geborenen Brasilianern geleitet sein. I einer darf keine Gruppensiedlung Bezeichnungen in einer fremden Sprache führen. Gesellschaften, Vereinigungen oder Privatpersonen, die die Einwanderung von Ausländern betreiben, müssen hierzu eine besondere Erlaubnis besitzen, die vom Rat für Einwanderung und Kolonisation erteilt wird. Neben Vorschriften über die Einwanderung enthält das (iesetz Bestimmungen über den vorübergehenden Aufenthalt in Brasilien. Als vorübergehend Einreisender gilt, wer nicht länger als sechs Monate in Brasilien /|1 verweilen beabsichtigt. Grundsätzlich mihI vom vorübergehenden Aufenthalt moralisch, gesundheitlich oder politisch bedenkliche Personen ausgeschlossen. Die Vorschrift, daß alleinreisende Personen, die jünger als IS und älter als 60 Jahre sind, nicht einreisen dürfen, findet auf vorübergehend Einreisende aber keine Anwendung. Linau vorübergehend Einreisenden kamt nach Mallgabe der noch nicht erlassenen Ausführungsvorschriften der Daueraulenthall gestattet werden. Schließlich erwähnt das (iesetz noch die Kategorie der durchreisenden Ausländer. Für sie ist kein Visum nötig, sofern der Aufenthalt weniger als eine Woche beträgt. Andernfalls müssen sie im Besitz eines Durchreisevisums sein. Durch das brasilianische Einwanderungsgesetz ist ein Zustand der Unklarheit beseitigt. Insbesondere haben sich die Befürchtungen, daß die Neuregelung eine Differenzierung zu Ungunsten jüdischer Einwanderer treffen wird, nicht bewahrheitet. In welchem Umfang eine jüdische Auswanderung nach Brasilien nunmehr wieder möglich sein wird, ist freilieh erst nach Erlaß der Ausführungsvorschriften zu sagen. Selbslhilfebund jüdischer Körperbehinderter in Deutschland. Der „Selbsthilfebund jüdischer Körperbehinderter in Deutschland (SBIK)" bringt in einer auf dem Bundestag am JS. April 1938 gefaßten Resolution zum Ausdruck, dal! er es sich neben den Aufgaben der persönlichen und der gegenseitigen Hilfe /um Bestreben gemacht hat, die mannigfachen Nöte seiner Schicksalsgefährten zu beheben oder zu verringern. Die Tatsache, dali zu dem nicht ausw aiideriuigsfähigen t eil der Juden in Deutschland eine nicht unbedeutende Zahl voll Krüppeln gehört, denen durch den Fortgang ihrer V erwandten jede Existenzmöglichkeit genommen wird, hat den SBJK veranlaßt, folgende vier Forderungen aufzustellen: I. Schaffung eines Heimes für jüdische Körperbehinderte im gemeinsamen Wirken mit allen maßgeblichen Stelleu, Aufbringung der dazu erforderlichen Mittel durch die grollen \X anderuiigsorganisationen des In- und Auslandes. 2. Schaffung einer jüdischen Krüppel- Fürsorge innerhalb der jüdischen Gesundheitsfürsorge im Zusammenwirken mit der jüdischen Wohlfahrtspflege und der jüdischen Krüppelselbsthilfe, i. Intensivere Prüfung und Förderunng der Aus wand er ungs möglich keiten für auswanderungsfähige judische Körperbehinderte. Bevorzugte Förderuns der Auswanderung dieser Menschen in diejenigen Länder, deren Einwanderungsgesetze einer solchen Einwanderung nicht entgegenstehen. 4. Hinzuziehung des SBJK von allen maßgeblichen jüdischen Stellen bei der Beratung über generelle Malinahmen, die getroffen werden sollen und ganz oder teilweise ilie Bestrebungen der jüdischen Krüppelfürsorge oder der jüdischen Krüppelselbsthilfe berühren.

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