Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 14 (1938)
- Issue
- 18 (6.5.1938)
- Date
- 1938-05-06
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 JODISCHES OEM EIN DE BLATT LEIPZIG 6. Mai 1938 / Nr. 18 Aus» eisuug führen kann, und Pali- und Aiit'enthaltsvcrlängerung zur Vermeidung von Strafen rechtzeitig zu beantragen. Zu unterstreichen ist auch die Warnung, kleine Strafbefehle nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich nicht der Meinung hinzugeben, mit der Bezahlung der kleinen üeldstrafe sei die Sache abgetan. Die gewerberechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Folgen sind meist schwerwiegender. Von Interesse werden dem Leser auch die Schlußkapitel sein, die über das eigentliche Frentdenrecht hinausgrcifend neben einer knappen Hai Stellung der Ausländcrbestimmungen der Nürnberger (Jesetze das l'amilienrecht des Ausländers in kurzen Strichen skizzieren. Aus diesem ungemein verwickelten Rechtsgebiet werden die Probleme der (iultigkeit der Eheschließung sowie der sachlichen und formellen Zulässigkeit einer Scheidung herausgegriffen, weil gerade in diesen Punkten die Unklarheit groll und die Klarheit besonders wichtig ist. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß nach dem Erscheinen der Schrift für das materielle Familienrecht der Staatenlosen eine sehr wesentliche Änderung eingetreten ist. Bisher war überall dort, wo sich die Rechtsverhältnisse einer Person nach ihrem Heimatrecht bestimmen, für den Staatenlosen das Recht desjenigen Staates maßgebend, dem er zuletzt angehörte. Durch ein Gesetz vom 12. April 1933 ist nun für Staatenlose das Recht des Staates für maßgeblich erklärt, in dem sie ihren Aufenthalt haben, für die inländischen Staatenlosen also deutsches Recht. Diese Regelung wird viele komplizierte Verhältnisse entwirren. Die erwähnte Rechtsänderung erinnert daran, daß das ganze Fremdenrecht vor einer Neukodifikation steht. Ein Rahmengesetz, das dem Reichsminister des Innern die Zuständigkeit für diesf Neuregelung zuweist, ist bereits ergangen. Bis zu diesem Zeitpunkt aber wird die Schrift wertvolle Dienste leisten. Der Jude deutscher Staatsangehörigkeit aber wird sich dabei bewußt machen müssen, daß auch er unter Fremdenrecht gelangt, wenn er auswandert. Für ihn ist ein anderes Buch bestimmt, das nach Umfang, Gründlichkeit und Gehalt noch bedeutender ist. Es handelt sich um das ausgezeichnete Werk von Dr. H. Emmerich und John Rothschild: „Die Rechtslage deutscher Staatsangehöriger im Ausland" (Verlag H. D. Tjeenk WÜlink ft Zoon N.V. Haarlem-Holland, 10,50 RM.). Es erfaßt über das reine Fremdenrecht hinaus am Beispiel von acht europäischen Auswanderungsläudern den ganzen Komplex von Fragen, der mit dem Eintritt des Auswanderers in eine neue Rechtsordnung verbunden ist, also insbesondere Personen- und Wirtschaftsrecht, Schuld- und Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Steuer- und Devisenrecht, Staatsangehörigkeits- und Auslieferungsrecht. Es erleichtert dem Leser Eindringen und Verständnis nicht nur durch eine vorbildlich klare Form der Darstellung, sondern auch dadurch, daß es von der Regelung des deutschen Rechts ausgehend gerade die Abweichung des ausländischen Rechts klarmacht und an Hand praktischer Beispiele Ratschläge und Entscheidungen, welche die völlige und zuverlässige Beherrschung des Stoffes beweisen, die Materie lebendig macht. Das Werk ist ein vorzügliches Hilfsmittel von hohem praktischen Wert sowohl für den Auswanderer wie für den Auswandenmgsberater. Kolonisatorische Arbeit der ICA. Von einem Mitglied des Rates der ICA. wird uns geschrieben: Die unaufhörlich wachsende Not der jüdischen Bevölkerung in Ost-und Mitteleuropa verpflichtet die Jewish Colonization Association (ICA), ebenso wie die andern großen philanthropischen Organisationen der ludenheit, das Höchstmaß an Bemühungen zu entfalten. Demgemäß hat die ICA. unter vollständiger Ausnutzung ihrer technischen und finanziellen Möglichketten unter den Arbeiten, die ihr Programm ihr vorschreibt, diejenigen besonders zu fördern sich bemüht, die dem Aufbau von Existenzen dienen. So sucht sie in erster Linie die jüdische landwirtschaftliche Bevölkerung ihrer überseeischen Kolonien zu vermehren, die in Argentinien allein heute auf 303000 ha etwa 15li00 Menschen zählt, um die sich weitere über iniHMl Juden, Arbeiter und I landwerker, gruppiert haben. In den letzten Zeiten hat sie sich ganz besonders der Kolonisierung von Juden aus Deutschland auf ihren argentinischen Böden gewidmet und, um sie in der Landarbeit einzurühren, ein Lchrlingswerk in Argentinien in der Weise eingerichtet, daß einem Mitgliede der zur Ansiedlung bestimmten Familie die Gelegenheit geboten wird, ein ganzes Jahr vor der Ankunft der Familie sich bei einem besonders geeigneten alten Kolonisten in die Methoden der argentinischen Landwirtschaft einzuarbeiten. 130 „Pionieren" ist auf ci11 -1 Vi eise Gelegenheit gegeben worden, sich zu bewähren. Jeweils III) Familien aus Deutschland sind so installiert, und bis zum Ende dieses Jahres ist die Seßhaftmachung von weiteren 200 Familien aus Deutschland in Aussicht genommen. Man muß die Schwierigkeiten einer landwirtschaftlichen Kolonisation genügend kennen, um diese Zahlen richtig zu beurteilen. Man muß wissen, daß die Ali: etzung jeder Familie auller der Auswahl und der Beförderung - einer bis ins einzelnste gellenden sorgfältigen und kostspieligen Vorbereitung bedarf, wie Abgrenzung und Reinigung des zugewiesenen Landanteiti von 75 ha, der in der Regel von Oestrupp uberwuchert ist, Einfriedung, Entfernung von Stumpfen, Bestellung des Bodens und Aussaat, Verseilung mit lebendem und totem Inventar, Bau von Wegen, Brunnen, Haus mit Dependancen usw. Die neuen Kolonisten bekommen Instruktionen, die sie in alle Arbeiten der Farm einweihen. In Brasilien, wo die jüdischen Kolonistcnfaniiheii mit etwa 500 Seelen 20IHKI ha bearbeiten, hat die ICA. neulich eine Dominc von '2000 ha in der Nähe von Rio de Janeiro erworben, die sie als eine An Stadtrandsiedlung ebenfalls für die Ansissigmachung von Juden aus Deutschland nutzen will. Die kolonisatorische Tätigkeit der ICA erstreckt sich natürlich nicht nur auf Juden aus Deutschland, sondern in großem Umfang auch auf solche aus Osteuropa. Sie siedelt auch nicht nur in Sudimerika, sondern auch in Palästina, WO sie jetzt außerhalb ihrer alten Kolonien, die etwa '»'Hl I aniilien zählen, in Verbindung mit dem Palestme Trust I und an dem Werke der Lmica zur Hälfte teilnimmt, Die Emtca hat bereits im Süden des Landes m-ue Gruppen gebildet, sie hat gleichzeitig das Hule-Problein in Angriff genommen. Endlich verfolgt die ICA «ine umfangreiche Tätigkeit in Osteuropa seihst, wo sie in Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei sich um mehr als 12<HKI jüdische Landwirte kümmert, die ungefähr 100000 ha kultivieren. Diesen Familien leiht sie agronomische Hilfe und finanziellen Beistand in < lestalt von Krediten zum Ankauf von Inventar, künstlichen Düngemitteln und Saatgut, zur Errichtung von Farmgebiuden, zur Pflanzung von Obstgärten, zur Schaffung von landwirtschaftlichen Genossenschaften usw. Zum Aufgabenkreis der ICA in diesen Ländern ist ganz besonders die Organisation des Kleinkredites zugunsten von Kaufleuten und Handwerkern durch Schaffung von Darlchnskassen zu rechnen. Hier arbeitet die ICA. gemeinsam mit dem Joint. Es bestehen z. Zt. 670 Darlehenskassen mit 21X1000 Mitgliedern, denen damit unschätzbare Dienste geleistet werden. Auch für die jüdische Jugend in diesen Ländern sorgt die ICA weiter durch Schaffung und Unterhaltung zahlreicher Handwerkerschulen. So subventioniert sie in Polen 14 solcher Schulen und weiter 11 Lehrlingsüberwachungswerke, außerdem 44 handwerkliche Kurse mit einem Bestand von 5000 Zöglingen. Ähnliche Institutionen werden in Rumänien, in Lettland und in der Tschechoslowakei unterstützt. Hierzu kommt endlich die Auswanderungsfürsorge, die in immer steigendem Maße eine der wesentlichsten Aufgaben unserer Tage bildet. Die Ausführung dieses Teiles des ICA-Piogramms ist der Hias- Ica-Emigration-Association (Hicem) übertragen. Die Hiceffl bemüht sich, neben ihrer normalen Arbeit zugunsten der osteuropäischen Auswanderer, ganz besonders um die im Verlauf der letzten Jahre aus Deutschland gegangenen Juden; sie hat seit 1933 17400 von ihnen befördert, 8570 nach Obersee. Ihre Komitees sorgen dafür, Aufführung des neuen Films über die Sozialarbeit der Reichsvertretung in Leipzig Der im Auftrage der Reichsvertretung der Juden in Deutschland hergestellte, vor kurzem in Berlin uraufgeführte und seit einigen Wochen mit großem Erfolg in verschiedenen Gemeinden im Reich gezeigte Film „Schaffender Wille" Juden werden Bauern und Handwerker wird demnächst auch in Leipzig vorgeführt werden. Der Film, der vorzugsweise Bilder aus der landwirtschaftlichen und handwerklichen Berufsausbildungs- und Berufs umschichtungs Arbeit der Reichsvertretung bringt, gewährt einen lebendigen Einblick in diese heute besonders interessierende Materie. Die hiesige Vorführung, die am 17. Mai 1938 stattfinden soll, verspricht deswegen noch besonders interessant zu werden, weil der Präsident der Reichsvertretung Rabbiner Dr. Leo Baeck sowie Dr. Franz Meyer von der Geschäftsführung der Reichsvertretung es liebenswürdigerweise übernommen haben, einleitende und erläuternde Referate zu halten. Die Filmvorführung erfolgt im Rahmen eines im Kulturbundtheater stattfindenden Gemeindeabends, über den in den nächsten Nummern des Gemeindeblattes noch ausführlich Mitteilung gemacht wird. Zu dieser Vorführung sind alle Gemeindemitglieder herzlich eingeladen. Wir weisen schon heute darauf hin, damit für diesen Abend keine anderen Verabredungen getroffen werden.