Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 48 (29.11.1929)
- Date
- 1929-11-29
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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20. November 1929 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Seite 3 und theologischen Inhaltes, in denen er sich als Gegner der Kabbala sowie des Pilpul und Freund der Philosophie, der Astronomie und Geschichte erweist, trugen seinen Ruhm in ferne Gegenden. Am berühmtesten machten ihn aber seine Glossen (Hagahot) ZU R. Josef Caros Schulchan Aruch, in denen er die Überlieferung der Aschkenasim gegen die der Sephardim, sowie dem Volksbrauch Geltung verschaffte, in vielen Fällen als Erleichterer gegenüber Caro und älteren Autoritäten auftrat. Vor allem lag ihm das Wohl der Armen und Enterbten warm am Herzen, und diese Gesinnung leitete ihn auch bei seinen halachischeu Entscheidungen. Seine Glossen wurden alsbald jeder gedruckten Ausgabe des Schulchan Aruch beigefügt und nur in dieser (iestalt wurde dieses Gesetzbuch von der Gesamtjudenheit rezipiert. Moses Isserls, der Urahne Mendelssohns, ist also der letzte Gesetzgeber des Judentums. Er starb zu Krakau am Lag Baomer (18. Ijjar) 1572. In der von seinem Vater erbauten, oft schon im ursprünglichen Stil renovierten Synagoge wird, wie seit bald 400 Jahren, Gottesdienst gehalten. Der Sitz, den der RAMA einst inne hatte, ist mit einem kunstvollen Gitter eingerahmt. Keiner der Nachfolger hielt sich für würdig, diesen Sitz einzunehmen. Das Volk flocht einen Kranz von Sagen um seine Gestalt und am Lag Baomer pilgern noch heute viel fromme Männer und Frauen zu seinem Grabe. So war der Ahnherr der großen Berliner Bankherrn von Mendt1 1 ssohn-Barth01 dy beschaffen. — Gabriel Riesscr, dessen Biographie oft geschrieben und dessen Verdienste um die Judenemanzipation oft gewürdigt worden sind, war der Sohn des Sekretärs der jüdischen Gemeinde in Hamburg, Elasar (Lazarus), Sohn des Rabbiners von Riess, Jakob Katzenellenbogen. Aus dem Städtischen Katzenellenbogen, WO Juden schon am Anfang des 13. Jahrhunderts erwähnt werden, breitete sich die Familie über ganz Deutschland, Polen und Italien aus. Sehr zahlreiche, bedeutende Männer sind aus ihr hervorgegangen. Der berühmteste unter ihnen war der oben erwähnte Maharam Padua, geboren um 1482 in Katzenellenbogen und gestorben als Rabbiner von Padua 15f>5 (übrigens ein Verwandter des RAMA). Seine Nachkommen nahmen bedeutende Stellungen in der Judenbeit ein, einer von ihnen war, wie gesagt, der berühmte „Eintagskönig von Polen", Saul Wahl. Andere Männer dieses Stammes wurden vielfach aus Polen nach Westdeutschland berufen. Einer von diesen war der Vater des Lazarus Riesscr. Lazarus Riesser war der Schwiegersohn des berühmten Oberrabbiners von Hamburg, Raphael Hakohen, eine der ehrwürdigsten Gestalten seiner Zeit. Dieser war 1722 in Minsk geboren, das damals zu Polen gehörte. Seit seinem 20. Lebensjahre bekleidete er Rabbinate in Polen, bis er 1752 zum Rabbiner von Posen ernannt wurde. Vier Jahre später wurde er zum Oberrabbiner von Hamburg berufen, an seine Stelle trat sein blutjunger Schwiegersohn Hirsch Janow (den Namen führen viele Städtchen in Polen), den man Charit (Scharfsinniger) zubenannte. Es verlohnt sich, in Salomon Maimons Selbstbiographie nachzulesen, mit welcher Bewunderung, Ehrfurcht und Dankbarkeit dieser zynische Spötter und Skeptiker von ihm spricht. Dieser wunderbare Mann war also der Onkel von Gabriel Riesscr. Auch Ludwig Philippson stammte, wie seine beiden Vorgänger, von altjüdischem Geistesadcl ab. Ludwigs Vater. Moses Philippson, der 1814 zu Dessau als Lehrer an der dortigen jüdischen Freischule verstarb, war, wie uns Kayserling erzählt, der Urenkel des 1680 in Krakau geborenen Gelehrten Jakob Josua Falk, des Enkels des hochberühmten Krakauer Rabbiners Jakob Heschel. Jakob Josua Falk bekleidete die Stellung eines Rabbiners mehrerer kleiner Gemeinden des späteren Ostgaliziens Podhajce, Tarlo, Lisko, dann Lemberg, von wo er nach Krakau und von da nach Metz, Berlin und Frankfurt am Main berufen wurde. Er hat sich ein unvergängliches Denkmal errichtet durch sein noch heute in der talmudischen Welt berühmtes Werk „Pene Jehoschua", nach dem er, wie dies bei Verfassern berühmter Werke der Fall war. benannt wurde. Moses Philippson hing mit besonderer Liebe und Zärtlichkeit an seinem zweiten Sohn Ludwig. Er sagte oft: „Aus den Augen dieses Kindes lese ich sehr viel. Er wird ein Menschenfreund und ein kraftvoller Mann werden." Ludwig hat bekanntlich die Hoffnungen des Vaters in hohem Grade erfüllt. Als Moses Philippson, kaum neununddreißig Jahre alt, sein Ende herannahen fühlte, rief er der verzweifelten Gattin zu: „Jetzt ist es Zeit zu zeigen, daß wir gottgläubig sind, indem wir alles mit Ergebung ertragen. Ich wi.l sterben, wie es sich für einen Enkel des Pene Jehoschua geziemt." Sein Sohn Ludwig war an zweiter Stelle der Fortsetzer Mendelssohns i m W e r k e der J u d e n e m a n z i - p a t i o n. REISEN DER JUDEN IM MITTELALTER Aus einer Abhandlung von Dr. Israel Alna Ii a m s in Cambridge, erschienen in dessen The Hook of Delight and other Papers. Bevor ein jüdischer Reisender im Mittelalter seine Heimat verlassen konnte, war er gezwungen, sich zwei Pässe zu verschaffen. In keinem Lande war in jener Zeit irgend jemandem Freizügigkeit gewährt, der Jude war eigentlich nur ein wenig mehr behindert als die anderen. In England zahlte der Jude eine hohe Abgabe, bevor er über den Kanal fahren durfte. In Spanien war das System der Steuern sehr kompliziert. Kein Jude konnte ohne besondere Erlaubnis seinen Wohnsitz wechseln, nicht einmal innerhalb der Stadt seiner Ansiedlung. Aber zu den Schwierigkeiten von Seiten der Behörden traten die andern hinzu, welche die Juden sich durch ihre eigenen Gesetze auferlegten, indem sie ihre Glaubensbrüder verpflichteten, sich vor dem Aufbruch die Erlaubnis ihrer Gemeinde zu verschaffen. Der Grund für diese Beschränkung war sehr einfach. Zunächst konnte keinem Juden gestattet werden, wegzuziehen, wenn es ihm beliebte, und die ganze Last der Staatssteuern auf den Schultern derjenigen zu lassen, die zurückblieben. Daher durfte in vielen Gegenden Europas und Asiens kein Jude die Gemeinde verlassen, ohne ihre ausdrückliche Einwilligung erlangt zu haben. Selbst wenn er die Zustimmung erhielt, wurde in der Regel vorausgesetzt, daß er auch in seiner Abwesenheit fortfahren würde, seinen Anteil an den öffentlichen Lasten zu tragen. Mitunter wurden auch Frauen von diesen Gesetzen betroffen, wenn z. B. die Tochter eines Juden heiratete und sich anderswo niederließ, wurde sie gezwungen, zu den Steuern ihres Geburtsortes eine Summe beizutragen, die ihrer Mitgift entsprach; eine Ausnahme bildete der Fall, daß sie nach Palästina auswanderte, dann war sie frei. Ein fernerer Grund, weshalb die Juden selbst ihre Freizügigkeit beschränkten, war ethischer und geschäftlicher Art. Es mußte in der Synagoge ausgerufen und der Gemeinde mitgeteilt werden, daß der oder jener im Begriffe stand, den Ort zu verlassen, und daß jeder, der Forderungen an ihn zu stellen hatte, befriedigt werden sollte. Heimliche oder unerlaubte Abreise war nicht gestattet. Man darf nicht etwa glauben, daß diese öffentliche Verabschiedung nicht auch dem Reisenden gute Dienste leistete, im Gegenteil, sehr oft sicherte sie ihm am nächsten Orte eine günstige Aufnahme, und in Persien war sie geradezu eine Art von Geleitbrief; kein Mohammedaner hättte ge-