Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 48 (29.11.1929)
- Date
- 1929-11-29
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Suite 4 CiKMKINDEBL.ATT DER ISRAKLITISCHKN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer 48 Ktoilwerq^ Kakao Schokolade i Pralinen wagt, eleu Reisepaß, der mit dem Siegel des jüdischen Patriarchen versehen war, zu mißachten. Hatte der Reisende sich diese beiden Erlaubnisscheine von den Staatsbehörden und der Qlaubensgemeinde besorgt, so mußte er an seine Kleidung denken. „Trage schlechte Kleidung", war der allgemeine Grundsatz der Juden für den Reisenden. Wie notwendig diese Regel war, mag man aus dem Erlebnis des Rabbi Petachjah ersehen, der um 1173 herum von Prag nach Niniveh reiste. In Niniveh wurde er krank, des Königs Leibärzte behandelten ihn und erklärten seinen Tod für ganz sicher. Petachjah war nämlich in sehr kostbarer Ausrüstung gereist, und in Persien galt es als Gesetz, daß, wenn ein jüdischer Reisender starb, die Arzte die Hälfte seines Vermögens einziehen durften. Petachjah jedoch durchschaute die wirkliche Gefahr, die ihn bedrohte, und so entzog er sich der gefährlichen Behandlung der königlichen Leibärzte, setzte auf einem Floß über den Tigris und erholte sich bald. Sicherlich war es unklug von einem jüdischen Reisenden, die Habgier von Königen oder Räubern dadurch hervorzurufen, daß er reiche Kleidung trug. Aber es war auch wünschenswert für den Juden, sich, wenn es möglich war, überhaupt der Gefahr, als solcher erkannt zu werden, zu entziehen, und die Juden waren in dieser Beziehung sehr vernünftig. Es war den Juden nicht einmal verboten, sich auf einer Reise als katholischer Priester zu verkleiden und lateinische Hymnen zu murmeln. In Zeiten der Gefahr durfte er, um sein Leben zu retten, den Turban nehmen und als Mohammedaner umhergehen, auch wenn er zu Hause war. Das bemerkenswerteste Zugeständnis von allen ist, daß man einer Jüdin auf Reisen gestattete, Männerkleidung zu tragen. Das Landesgesetz, gestattete ebenfalls mitunter Ausnahmen. In Spanien war es den Juden erlaubt, auf der Reise den gelben Fleck von der Kleidung abzunehmen, in Deutschland hatten sie dasselbe Recht, jedoch mußte dafür bezahlt werden. In manchen (legenden erwarb die jüdische Gemeinde als solche das Recht, auf der Reise den gelben Fleck abzulegen, indem sie eine Pauschalsumme für das (ieneralprivileg bezahlte und von sich aus eine einmalige Abgabe dafür erhob, um die allgemeine Auslage wieder einzubringen. In Rom war es einem Reisenden gestattet, sich 10 Tage lang aufzuhalten, ohne daß er es nötig hatte, den verhaßten gelben Fleck anzulegen. Aber merkwürdig genug, die gesetzmäßige Erleichterung in bezug auf den gelben Fleck wurde nicht auf die Märkte ausgedehnt. Der Jude war ein unentbehrliches Element auf den Märkten des Mittelalters, dennoch wurde er als ein unwillkommener Gast, als ein günstiges Besteuerungsobjekt behandelt. Das war besonders in Deutschland so; 1226 verlangte der Bischof Lorenz von Breslau, daß alle Juden, die durch das Gebiet kamen, dieselbe Steuer zu zahlen hatten wie Sklaven, die zum Markte gebracht wurden. Ein Jude, der zu Besuch kam, zahlte für alles Steuern, allerdings empfing er einen Teil dieses Geldes zurück. Er erhielt einen gelben Fleck, den er während seines ganzen Aufenthaltes zur Marktzeit tragen mußte; die Finanzen des Landes wurden durch ihn bereichert, indirekt durch seinen Handel und direkt durch seine ein innen Beiträge zu den Steuern des Ortes. Der jüdische Reisende ließ in den meisten Fällen sein Weib zu Hause zurück. Unter gewissen Umständen durfte er sie zwingen, mit ihm zu gehen, z. B. wenn er beschlossen hatte, nach Palästina überzusiedeln; andererseits hatte die Frau das Recht, den Mann daran zu hindern, sie im ersten Jahre nach der Eheschließung zu verlassen. Es kam ebenfalls vor, daß Familien zusammen auswanderten. In den meisten Fällen jedoch blieben die Frauen zu Hause, und nur ganz selten schlössen sie sich selbst den Pilgerfahrten nach Jerusalem an. Das ist ein auffallende,- Gegensatz zur christlichen Sitte, denn unter den Christen waren gerade die Frauen besonders begeistert für die Pilgerfahrten. Tatsächlich wurden Pilgerfahrten nach dem heiligen Lande in den Kreisen der Kirche nur darum volkstümlich, weil die Kaiserin Helena, die Mutter Konstantins des Großen, sich dafür begeisterte und 326 das wahre Kreuz auffand. Jedoch lesen wir auch von einer alten Jüdin, die nach allen Städten von Europa Pilgerfahrten unternahm mit dem Vorsatz, auf ihrer Reise in allen Synagogen zu beten. Wir wissen jetzt aus der Chronik des Achimaaz, daß Juden im 10. Jahrhundert Jerusalem besuchten. Aronius berichtet in seinen Regesten folgenden interessanten Vorfall: Um den Erzbischof von Mainz in seinem prahlerischen Dilettantismus und Eigendünkel zu schwächen, veranlaßt« Karl der Große zwischen 787 und 813 einen jüdischen Kaufmann, der oft Palästina zu besuchen und unbekannte und wertvolle Luxusgegenstände von dort nach dem Westen zu bringen pflegte, dem Kirchenfürten einen Streich zu spielen. Der Jude verkaufte ihm infolgedessen eine Maus zu einem hohen Preise und redete ihm vor, daß dies ein seltenes Tier sei, das er aus Judäa mitgebracht habe. Am Anfang des 11. Jahrhunderts gab es eine vollständig M\k die Liste 3-, U\e liberale Parte/Vi