Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 47 (22.11.1929)
- Date
- 1929-11-22
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 2 GEMEINDEBLAT1 DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nimuner IT 2. Auswärts wohnende Wähler können in derselben Weise wählen; sie dürfen aber auch ihre Stimmzettel unmittelbar an den Wahlausschuß einsenden. Zu diesem Zweck werden ihnen Stimmzettel durch den Wahlausschuß zugesandt. Sie durchstreichen auf dein Stimmzettel den Kreis neben dem Wahlvorschlag, dem sie ihre Stimme »eben wollen, und legen den Stimmzettel in einen undurchsichtigen Umschlag, den sie in den Wahlausschuß der israelitischen Religionsgcmcindc, Leipzig Cl, Löhrstraße 101, richten. Auf der Rückseite des Umschlages müssen sie eigenhändig ihren Namen angeben, da andernfalls der Stimmzettel ungültig ist; zur Vermeidung u>n Unklarheiten ist es gut, wenn sie hinter ihren Namen auch Jen Wohnort setzen. Jeder Stimmzettel soll in einem besonderen Umschlag eingesandt werden, der Stimmzettel selbst darf keine Namensuntersehrift tragen. Wenn ein auswärts wohnender Wähler persönlich in Leipzig wählen will, darf ei den ihm zugesandten Stimmzettel nicht benutzen, da er im Wahlraum, Leipzig C 1, Löhrstraße 10, Erdgeschoß, einen anderen Stimmzettel erhält. Für diesen Fall wolle er einen Ausweis über seine Person mitbringen. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten und der Bund jüdischer Frontsoldaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Armee sind ermächtigt, für Aufrechterhaltung der Ordnung in den Wahlräumen und deren Umgebung zu sorgen und die Aufstellung von Flugblätterverteilern und Plakatträgern zu regeln. Leipzig, den 18. November 1020. Der Vorstand und der Wahlausschuß der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. DER KAMPF DER DEUTSCHEN JUDEN UM DAS AKADEMISCHE LEHRAMT Die Oeschichte des Anteils der Juden an dem Aufblühen der Wissenschaften im 19. Jahrhundert ist noch zu schreiben. Sie wird eine bedeutsame Lücke im Nachweis der Oleichberechtigung und Oleichbewertung der Juden ruhmreich ausfüllen. Ein besonderes Kapitel wird die Tätigkeit der Juden im akademischen Lehramt behandeln. Es wird davon berichten, wie schwer es den Juden gemacht worden ist, zum akademischen Lehramt zugelassen zu werden. Mit wenigen Ausnahmen hatte der ungetaufte Jude ein wahres Martyrium durchzumachen, bis ihn die akademischen Senate in ihren Lehrkörper aufnahmen. Von der Seelenpein der nur ZU Vielen, die sich bis zuletzt gegen die Zumutung gewehrt, ihren Väterglauben preiszugeben, bis sie, durch den aussichtslosen Kampf zermürbt, sich zu dem letzten Opfer verstanden, wird diese Geschichte allerdings schweigen. Die Täuflinge haben wohl nur dem nächsten Vertrautenkreise von dem Dornenweg zum Taufhecken erzählt. Die lange Reihe der Männer, die erst unmittelbar vor dem Antritt ihres Lehramtes die Taufe empfangen, weil man ihnen offen erklärt, daß die "l aufe die conditio sine qua nun wäre, ist sicher keine Ehre für das Judentum; sie ist aber ebenso wenig ein Ruhm für den Staat und die Kirche, die dieses Opfer der Moral gefordert. In um so höherem Ausmaß gebührt den Männern dankbare Hochachtung, denen der Väterglaube kein Tatischartikcl gewesen und die um der Treue zum Väterglauben willen peinigende Zurücksetzung auf sich genommen haben. Jüdische Studenten hat es schon lange vor der Emanzipation in überraschend großer Zahl an deutschen Universitäten gegeben. Die Matrikel der Universität Frankfurt a. O. nennt schon 1()7S jüdische Studierende es sind der spätere Arzt Dr. Tobias Cohen und sein Freund Dr. Oabricl Felix Moschides und die Heidelberger Matrikel zählt unter ihren Studierenden Juden seit 1721 auf. Die Zulassung zu den Universitätsstudien ist aber Juden zunächst nur von Fall zu Fall bewilligt worden. Den jüdischen Studenten war jedoch nur das Studium der Medizin, der Physik und der Mathematik erlaubt, illerdings unter der Voraussetzung, daß sie nach abgelegtem Examen keinen \nspruch auf eine öffentliche Anstellung erheben durften. Bezeichnend hierfür ist die Äußerung von Johann David Michaelis in seinei Besprechung der berühmten ■schüft Dohms „Ober die bürgerliche Verbesserung der Juden" (17-1). Dennoch konnte der „Doktor der Arzneiwissenschaft" Wolf Davidson in einer dein Konige Friedrich Wilhelm II. gewidmeten Schrift bereits 1798 auf eine recht stattliche Reihe preußischer Juden hinweisen, die sich wissenschaftlich erfolgreich betätigt hatten. Erst das Toleranzedikt des Kaisers Joseph öffnete den Juden auch gesetzlich die bis dahin geschlossenen Pforten der Akademien und Universitäten. Eine akademische Laufbalm eines Juden lag aber vorerst außerhalb des Bereiches der gedanklichen Möglichkeit. Allerdings hatte der jüdische Arzt und Philosoph Dr. Marcus Herz (1747 1803) in Berlin philosophische Vorträge gehalten, die von den Spitzen der Berliner Oesellschaft, sogar von den königlichen Prinzen besucht wurden. Der erste jüdische Privatdozent war aber der in Coswig am 8. März 1789 geborene Ephraim Salomon Unger. Unger war nach Ahschlull seiner philosophischen und naturwissenschaftlichen Studien in Erfurt von 1810 bis 1810 Privatdozent der Mathematik und der Philosophie gewesen. Da er keine Professur erlangen konnte, gründete er mit seinem Bruder David Unger eine Realschule. Die Schulbehörde wollte ihn sogar zum Direktor dieser Schule machen, falls er die Taufe annähme. Da er das entschieden abwies, blieb er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1862 „Oberlehrer" dieser Schule. Ungers akademische Lehrjahre dürfen aber nur als die berühmte Ausnahme von der Regel {•kennzeichnet werden. Es ist dem Einflüsse Humboldts Und Hardenbergs zu danken, daß das preußische Judenedikt vom II. März 1812 im achten Paragraphen den Juden die Bekleidung akademischer Lehrämter gestattete. Aber bereits ein Jahrzehnt später, am 4. Dezember 1822, wurde diese Zulassung zu akademischen Lehr- und Schulämtern aufgehoben, ohne daß bis dahin ein Jude die akademische Lcluwürde erlangt. Der Orund dir Aufhebung war der erste ernstliche Versuch einer Inanspruchnahme der Erlaubnis von 1812. Der schon damals geachtete junge jüdische Jurist Eduard Oans hatte darum ersucht, ihn, entsprechend einer schon erteilten Zusage, zur akademischen Laufbahn zuzulassen. Die Antwort war die Kabinettsordre vom 15. April 1822, die „wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse" den Juden den Zugang zu allen Lehrämtern versperrte. Da bis dahin mit Ausnahme Ungers noch kein Jude zum akademischen Lehramt in Preußen zugelassen worden war, so war diese Begründung nur eine Ausflucht. Denn kaum daß sich Oans getauft, so waren für ihn die „Mißverhältnisse" beseitigt, und er wurde zur Professui zugelassen. Eduard Oans wurde leider der Wegweiser für nur zu viele Juden, die gleich ihm den Väterglauben opferten, um für ihn die Würde des Akademikers einzutauschen. Die Kabinettsordre vom 15. April 1822 griff verhängnisvoll in das Schicksal eines anderen jüdischen Juristen ein, der allerdings charaktervoller als Oans bei seinem Olauhcu verblieb. Der am *). Juni 1794 zu Halberstadt geborene Julius Rubo hatte als Freiwilliger an den Kriegen gegen Napoleon teilgenommen. Nach Vollendung seiner juristischen Studiin in Göttingen und Berlin wurde er 1817 zum Doktor der Jurisprudenz promoviert. Schon diese Promotion veranlaßte einen