Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 47 (22.11.1929)
- Date
- 1929-11-22
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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® emeiuö eblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGION SGE-MEJNDE* ZU I •F-|P7|fL AMTLICHES NACHRICHTENBLATT LmI m Mm l\7 DER GEMEINDEVERWALTUNG» Dan (Irmrlndrblalt rrtidirlnt |rdrn Krrltair und wird drn Mitgliedern Her KrllRlanHKrmrlndr unrntgi-ltlltii durdi dir Post zunratrllt - Schrlitlrltung: Crmrlndrrabhinrr CuMav Cohn, Lelpzlu, I^Vhralrafir 10 NUMMER 47 / JAHRGANG S FREIT A« 22* NOVEMBER 1020 Anzrlgonverwaltung und Druck: Hu<fi'lrudirrrl August PrlM. Lrlpxi«, BrOilrrslr. SO - Fernruf 7ooof> - uhrefc Lrlpzlg 53Q20 — Nadidruck nur mit Ouellenimtiahr und mit Ornrhrnlgung de» Vcrfttwwm irrst-ittet Durdi das Ableben des Herrn Eduard Baumann hat unsere Gemeinde einen schmerzlichen Verlust erlitten. Der Kntschlafene hat ihr seit 1923 als Synagogenkommissar wertvolle Dienste geleistet, wofür wir ihm unseren Dank in die Ewigkeit nachrufen. Leipzig, den 18. November 1929. Der Vorstand und die Verordneten der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig Wahl zur Vertretung der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig Die Wahl findet am Sonntag, dein 1. Dezember 192»), von 10 18 Uhr ununterbrochen statt. 1. Für die in Leipzig wohnenden Wähler gelten folgende Bestimmungen: Die Gesamtheit der Wahler ist in 8 üruppen eingeteilt; das Wahlrecht kann nur in dem Wahlraum der Gruppe ausgeübt werden, in deren Wählerliste der Wahlberechtigte eingetragen ist. Es wählen die Wähler, deren Familienname beginnt mit den Buchstaben: A und B: im Erdgeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstralle 10; C bis F: im I. Obergeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstralle 10; QundH: im kleinen Betsaal der Oemeindesynagoge, Gottschedstraße 28, Tor B, Eidgeschoß; I lind K: in der Kanzlei der Oemeindesynagoge, Gottschedstraße 28, Tor A, I.Obergeschoß; LundM: In Zimmer 2 der Höheren israelitischen Schule, Gustav-Adolf-Straße 7, Erdgeschoß; NbisR:in Zimmer 3 der Höheren israelitischen Schule, Qustav-Adolf-Strafk 7, Erdgeschoß; S: in Zimmer 5 der Höheren israelitischen Schule, Gustav-Adolf-Straße 7, 1. Obergeschoß; T bis Z: im Seiten/immer der Turnhalle der Höheren israelitischen Schule (Hintergebäude), Gustav-Adolf-Str. 7 Die Wahl kann nur durch persönliche Stimmabgabe erfolgen. In Leipzig wohnende Wähler, die am Tage der Wahl abwesend sind, können sich weder vertreten lassen noch sonst an der Wahl teilnehmen. Der Wahlberechtigte erhält nach Betreten des Wahlrauines einen amtlichen Stimmzettel und einen Wahlumschlag. Er tritt in die Wahlzelle, durchstreicht auf dem Stimmzettel den Kreis neben dem Wahlvorschlag, dem er seine Stimme geben will, und legt den Stimmzettel in den Umschlag. Hierauf tritt er an den Wahltisch und nennt seinen Namen und seine Wohnung. Sobald sein Name in der Wählerliste gefunden ist, übergibt er dein Vorsitzenden des Wahlvorstandes den Umschlag, der ihn in die Urne legt. Nur der amtliche Stimmzettel darf verwende! werden. Der Wahlvorstand kann fordern, dal! sich der Wahlberechtigte über seine Person ausweist. In Zweifclsfällen kann der bei r eiie iide Wühler zurückgewiesen werden. Jeder Wähler wolle deshalb ein amtliches Legitimationspapier zur Wahl mitbringen.