Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 39 (27.9.1929)
- Date
- 1929-09-27
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 4 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer 31 Aus dem Esra-Landheim Triebes Von Awrohom Bergmann Triebes, ein Industriestädtchen von etwa 5000Einwohnern, 100km von Leipzig entfernt: das ist der Hintergrund unseres Heims. Auf einem Hügel am südlichen Rande des Ortes ist das Tricbcscr Schützenhelm, in dessen Räumen wir unser Hauptlager aufgeschlagen haben. Wir besitzen einen sehr geräumigen Speisesaal, einen ebensolchen Jungens-Schlafsaal und ein Doppel-Schlafzimmer für die Mädchen, Wir wohnen sehr luftig. Durch die Dachluken pfeift — im Herbst der Wind, und Im Winter würde alles zu Eis erfrieren. Poch letzt, Im Sommer, ist's bei uns gar herrlich. Regenwetter ist Iiier sehr scheu, und die Sonne brennt bei uns mit Kroßer Glut. Braungebrannte Gesichter, frische, gekräftigte Glieder zeugen beredt, wie gut uns allen der Aufenthalt liier bekommt. Es ist keine Phrase: jeder, der hier war, ob für kurz oder lang, bedauert, daß er scheiden mußte, and wir alle wünschen so ganz von Herzen: Wcnn's doch recht, recht lange dauerte! — Des Morgens, wenn wir im Bette liegen, zum Fenster hinausschauen, i:uckt die Sonne von den Räumen zu uns herunter und abends, wenn der ganze Umkreis bereits im Dunkeln liest, scheidet sie von uns mit einem letzten Erglühen. Dann ertönt aus 30 ausgelassenen Kehlen der muntere Chor: „O, du schöne Sonnenblume, du hast mir mein (dein) Herz genommen!"1). Wir haben uns den Tag sehr einfach und geschmackvoll eingerichtet: 6.15 Uhr: Aufstellen. f>,30 Uhr: PrOhturnen mit Baden. 7.15 Uhr: Morgengebet. 8 Uhr: Frühstück. 9 Uhr Wandern (Ausilüge*. 11 Uhr: 2. Frühstück (meist unterwegs). 11.15 Uhr: Spiel. 13,30: Mittagessen. M 16 Uhr: Mittagsruhe. 16—16.45 Uhr: Stadt- (fang. 17 Uhr: Vesper. 17,15—10,15 Uhr: Spiel (bei schlechtem Wetter Heimabend). 10.30 Uhr: Nachmittag- und Abendgebet 20 Uhr: Abendessen. Anschließend Heimabend oder Singrast. 21,30 Uhr: Schlafengehen für die Jüngeren. 22 Uhr: Geht das Licht auch In den Schlafsälen aus. 22,30 Uhr: Schlafenszeit für alle. Der Schlafsaal wird abgeschlossen. Diese Tageseinteilung ist ein Rahmenplan, der je nach Redarf, .iber immer rechtzeitig Im voraus, abgeändert und bekanntgegeben wird (z. R. bei Tagesausflügen, plötzlichen Witterungsumschlägen, besonderen Ereignissen usw.). Die Grundsätze, nach denen wir uns hier In diesen paar Wochen zusammenfanden, sind etwa folgende: Wer Im Heim ist, für den wird gesorgt und auf dessen Eigenart und persönliche Wünsche wird die größtmögliche Rücksicht genommen. Dafür aber hält es jeder für selbstverständlich, nach Kräften mitzuhelfen. Die Verantwortung für ein friedliches, vernünftiges Zusammenleben trägt im weiteren Sinne ieder einzelne Heimbewohner. Im engeren Sinne ist die Heimleitung verantwortlich für alles, was im Heim vorslchgeht Die Helmleitung (HL.) besteht aus 3 Jüngeren, die von allen Heimbesuchern gemeinsam gewählt wurden, und dem Heimleiter. Einrichtung bat sich sehr gut bewährt, und ihr ist es zu danken. In wirkliches Verantwortungsgefühl bei allen Heimlingen ständig -ehalten wird. Es bat jeder das Bewußtsein, daß er nicht dem : errlschen Willen eines einzigen Führers blindlings gehorcht, sondern daß er sich dem Allgcmeinwillen - zum A-'sdruck gebracht durch dl selbstgewählte HL. - unterordnet, zugunsten aller. Jede Anordnung wird deutlich erklärt und begründet, damit jeder weiß, was er zu tun hat und warum er es tut. Das Heimgericht (HG.), das ebenfalls am ersten Tage gewählt wurde, hat sich die Aufgabe gestellt, alle Unstimmigkeiten zwischen Heimlingen untereinander einerseits und zwischen Heimlingen und Heim anderseits auf diese Weise zu schlichten, daß es unter allgemeiner Mitarbeit von Fall zu Fall den Tatbestand und den Grad der Schuld „klärt". Die Art der Wiedergutmachung überläßt es den beteiligten Schuldigen, und es hat sich gezeigt, daß keiner da ist, der ') Die«* Med. HaÜTier«.helnier Nationalhymne Benannt. muH In Würzburger Hlalelct und nach der cOur-Tonlelter. auf- und abwärts, erst, und zweltMimmiR. KcsunKen werden. nicht ein strenges Rechtsempfinden und den guten Willen zur Wiedergutmachung gemachter Fehler hat, besonders, da er von der Allxe melnhelt In seinem Handeln unterstützt und beeinflußt wird. So hatn das HG. gleich in den ersten Tagen folgenden Fall zu behandeln Einige Jungens waren über die festgesetzte Zeit (nach 22,30 Uhr weggeblieben. Die Tür zum Schlafsaal wurde unter allgemeiner Bllll gung abgeschlossen (der Führer war an diesem Tage auswärts). Eh Junge stieg zum Fenster hinaus und hielt Wache. Als er die Säumlgei kommen hörte, kletterte er wieder zum Fenster hinein und wollte es dann schließen. Inzwischen waren die Ankommenden an der Tür gewesen und, als sie bemerkt hatten, daß sie ausgesperrt seien, war schnell einer von ihnen — der Flinkste — am Fenster und wollte dein „Wachtposten" nach. Auf halbem Wege wurde er vom drinstehenden Jungen am Einsteigen gehindert, der eine suchte das Fenster vollends ZU schließen, der andere wehrte sich dagegen, und das Fenster zerbrach. Soweit der „nackte Tatbestand", der vor das Gericht kam. Jeder weigerte sich die Schuld auf sich zu nehmen. Das Gericht beschäftigte sich einige Stunden mit der „Klärung". Das Ergebnis war: 1. Alle Schlafsaalgenosscn sind zu einem Teil für den Vorfall mitverantwortlich. Sie haben die Weggebliebenen ausgesperrt — was übrigens gegen die freiheitlichen Grundsätze unserer Heiinführung ist — wodurch die Ausgesperrten In eine gewisse Zwangslage gebracht wurden. 2. Der Wachtposten, nennen wir ihn A, hat zwar mit stillschweigender Zustimmung aller gehandelt, und hätte er die Aufgabe nicht übernommen, dann hätte es wohl ein anderer für ihn getan. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß er, A. die unmittelbare Schuld trägt. Denn als denkender Mensch hätte er mit den etwaigen Folgen seiner unberechtigten Handlungsweise rechnen müssen. 3. Die Ausgesperrten haben sich ohne triftigen Grund gegen die Heimordnung vergangen und dadurch alle Heimbewohner Im gewissen Sinne geschädigt. Sic sind darum an dem Vorfall in noch höherem Maße beteiligt. 4. Der eine von ihnen, der zum Fenster stieg, nennen wir Ihn R. trägt ebenfalls unmittelbare Schuld, obwohl es ebensogut einer seiner Genossen an seiner Stelle wohl getan hätte. Es hat nun einmal jeder Mensch die Folgen seiner Handlungen zu tragen. — So wurde also festgestellt: A und R gelten als die stillschweigend Beauftragten der beiden Parteien, deren moralische Mitschuld betont wird. Die Hauptschuld tragen jedoch die Zwei selbst, wobei die Frage ohne Belang ist, wer von ihnen die Fensterscheibe tatsächlich eingedrückt hat. — Soweit kam das Gericht. Die selbstverständliche Folgerung, die die beiden Angeklagten zogen, war, daß sie. da sie dazu in der Lage waren, die Fensterscheibe zu gleichen Teilen zahlten, und zwar, was uns das Wesentlichste zu sein scheint, mii dem Bewußtsein, daß ihnen kein Unrecht geschah. — Wir haben mit Abstellt diesen — vom kaufmännischen Standpunkt aus gesehen, recht unwesentlichen Fall so ausführlich wiedergegeben, um zn zeigen, auf welch einfache und „sachliche" Weise Offenheit, Ehrlichkeit. Verantwortungsbewußtsein und Hilfsbereitschaft durch die scheinbar ,.unwichtigsten" Vorfälle des Lebens bei den Jugendlichen wachgerufen und gestärkt werden können. — Wie unser Hcimlebcn verlaufen ist, davon gibt unser Heimtagebuch, in manchmal sehr spaßhafter Weise, ganz gute Auskunft. Wir lassen jetzt einige besondere anschauliche Stellen im Auszug folgen: Mittwoch. 24. VII. H29. Ausfluc ins WeMatal. Wir f;ihrcn mit der Eisenbahn von Triebes nach Schüptitz. Unterwces verliert H. seine Fahrkarte: deshalb frasen wir in Schüptitz den Schaffner solancc aus. bis er vereint, die Fahrkarten II verlangen. — Unser Ziel lautet Loitsch. Wir kennen den Wcr aber nicht und kommen an einen Steinbruch. Oben sehen wir zwei Arheiter. Wir rufen nach oben, wir schreien, bis sie endlich verstehen, daß wir die Riclitunc Mlgegeben haben wollen. Mit der Hand weist uns einer wie ein Vcrkchrsschiitzmann den Weg. Wir müssen über den Ocrc Also krabbeln wir den sehr steilen Berc hinauf. Oben angelangt, kommt der Arbeiter uns entgegen und frant: ..Sie wollen nach Loitsch?" „Ja." „Da müssen sc widder mintcr!" Denselben steilen Herc gebt es unter üblichen Witzen wieder hinunter. Aber die Lust, nach Loitsch zu gehen, haben wir verloren. Wir rasten und sehen dann direkt ins Weidatal. Wir wandern uncefShr zwei Stunden durch dieses Tal. besichtigen etliche Mühlen, bis wir in der nermichsmühle rasten. Port KTOltWERO^ Kakao Schokolade i Pralinen.