Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 37 (13.9.1929)
- Date
- 1929-09-13
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/4876568-5968790-5969113--2675-4880248- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHKN RKLIGIONSGliMHlNUK ZU LHIPZIC. Nummer 37 Zweite Abschlagszahlung auf die Gemeindeanlage 1929 Wich unserer Bekanntmachung in Nr. 23 des Gemcindcblaites ist der 16. September 1929 als zweiter Fälligkeitstag der Gemeindeanlagen für 19-9 festgesetzt. Da wir von den Finanzämtern die Unterlagen zur Errechnung des Steuersat/es noch nicht erhalten haben, ist — wie in der früheren Bekanntmachung angekündigt — am 16. .September nochmals ein Drittel des Gesamtbetrags der (icnieindcanlage für das Vorjahr als /weite Abschlagszahlung auf die Gemeindeanlage 1929. und zwar spätestens bis zum 7. Oktober d. J. zu entrichten. Die endgulti.ee Veranlagung wird nach Feststellung des Steuersatzes in den nächsten Monaten ertolgen. In dem Veranlagungtbescheid wird der Gesamtbetrag der für 1929 zu entrichtenden Gemeindeanlage bekanntgegeben; die geleisteten Abschlagszahlungen werden in Anrechnung gebracht; der Restbetrag ist dann am 15. Januar 1930 zu entrichten. Die Gemeindekastei Lohrstraße 10 ', ist werktaglich geöffnet von 9—I Uhr. Die Gemeinde hat Postscheckkonto 505 33 Leipzig. Den Gemeindemitgliedern wird auf Wunsch über die Höhe der von ihnen zu leistenden Zahlungen Auskunft erteilt in unserer Steuerabteilungi Löhrstraße 10, III. Obergeschoß, die werktäglich von 8—5 Uhr geöffnet ist. Leipzig, den 6. September 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig RABBINER UND SOZIALE ARBEIT Von Rabbiner Dr. Felix Goldmann, Leipzig (Schluß) Von den vielen Aufgaben des Rabbiners in der Sozialfürsorge war bisher die Rede. Ist er aber auch seiner bisherigen Vorbildung nach befähigt, sich im Sinne dieser Forderungen erfolgreich zu betätigen? Die Antwort kann leider nicht bejahend lauten! Alle Rabbiner der älteren und jüngeren Generation, die sich mit den sozialen Dingen in ihren Gemeinden befassen, haben sich während ihrer Amtszeit mit großer Mühe ihre Kenntnisse und Erfahrungen sammeln müssen. I lenn erst in neuester Zeit hat man auf den Rabhinersenünaren einen schüchternen Anfang gemacht und läßt über soziale Fächer von Fachmännern Vorlesungen veranstalten, die aber nicht obligatorisch und die nicht Gegenstand der Prüfung bei der Erteilung des Rabbinatsdiploms sind. Gewiß kommt der Sozialfürsorge in der Ausbildung der Theologen die Bedeutung eines weiteren Hauptfaches neben Bibel, Talmud. Geschichte, Philosophie und der hebräischen Sprache nicht ZU. Aber bei den Nebenfächern der Homiletik und Pädagogik müßte sie ihre gleichberechtigte Stelle haben! An allen Anstalten müssen regelmäßige Vorlesungen über dieses Qebiet der angewandten, praktischen Theologie gehalten werden; seminaristische Übungen, die mit Besichtigungen der in Betracht kommenden Anstalten verbunden sind, sollen Verbindung mit der Praxis herstellen, und beim Examen soll Sozialfürsorge auch Prüfungsfach sein. Wesentlicher noch ist aber ein anderes, das mit der Vorbildung der jungen Theologen überhaupt zusammenhängt. In jedem anderen Fache ist es üblich, daß ein Kandidat nach bestandenem Examen vor der Annahme eines selbständigen Amtes unter Leitung älterer, erfahrener Kollegen eine praktisch« Ausbildung genießt Juristen und I.ehrer haben ihre Referendarzeit, Arzte ihr praktisches Jahr, evangelische (icistliche sind zunächst Vikare und die katholischen Priester arbeiten als Kapläne. Nur der junge Rabbiner kommt frisch vom Seminar gewöhnlich als alleiniger jüdischer Geistlicher einer Stadt in eine Stellung, die die größten Anforderungen an seinen Takt und an seine Erfahrungen stellt, obwohl er diese bisher noch nicht hat erwerben können. Man darf dem Schicksal danken, daß es meist leidlich abgeht, und daß der junge Rabbiner sich allmählich einarbeitet. Aber es könnte besser gellen, und der junge Rabbiner konnte für die Praxis der Seelsorge und des Unterrichts viel mehr leisten, wenn seine Ausbildung durch ein praktisches Jahr vervollständigt würde. Und zumal im Hinblick auf die sozialen Aufgaben, die immer noch anwachsen, muß diese Forderun),' dringlich erhoben werden. Große Gemeinden und Landesverbände müssen Stellen schaffen, in denen die jungen Kandidaten nach Ablegung des Examens Gelegenheit haben, sieh unter der Leitung älterer und erfahrener Kollegen in der Praxis des Berufs, vor allem aber in der sozialen Arbeit auszubilden. Line solche Einrichtung, die kommen muH und wird, über die im ein/einen zu reden aber nicht Aufgabe dieser Ausführungen sein kann, würde nicht nur den jungen Anwärtern auf das Amt des Rabbiners eine größere Sicherheit und Arbeitsfreude geben, sie würde auch für das l eben der Gemeinden von größtem Segen sein. Jeder Rabbiner mult für die sozialen Aufgaben geschult sein, und im allgemeinen in kleinen wie in mittleren Gemeinden wird er auch allen an ihn herantretenden Forderungen genügen können. Anders aber steht es mit den Großgemeinden. In ihnen sind es Pflichten so viele, und sie mehren sieh mit der fortschreitenden Verarmung des Juden von Tag zu Tat» so gewaltig, daß man die Einrichtung der „Sozialrabbiner", mit denen Berlin ja jetzt einen Anfang gemacht hat, wird ausbauen müssen. Ihnen würde die Autgabc zufallen, die Anstaltsseelsorge wahrzunehmen und sich innerhalb der Gesamtfürsorge der Gemeinde in dem oben beschriebenen Umfange teils beratend, teils praktisch zu betätigen. Bedenkt mau, wie tfrolt der Pflichtenkreis eines Rabbiners in der Großgemeinde ist neben dem Predigtamte und dem Unterrichte hat er noch die Leitung der' Religionsschule und sonstige Verwaltungsaufgaben mannigfacher Art, mult im Vereinswesen sehr täti^ sein, wissenschaftliche Vorträge halten und bei Kasualicn amtieren, von Verpflichtungen repräsentative' und gesellschaftlicher Art ganz zu schweigen , so wird die Forderung nach besonderen „Sozialrabbinern" angesichts der Bedeutuni,' der Sache keineswegs Überflüssig erseht inen. In einer Gemeinde wie Leipzig beispielsweise mit ihrem starken jüdischen Proletariat fände er eine mehr als ausreichende Beschäftigung. Der „Rabbinerverband in Deutschland-' beginnt sieh der Bedeutung der hier behandelten Fragen bewußt zu werden, und er hat einen „sozialen Ausschult" gegründet, der nicht nur bei der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen den Einfluß des Rabbiners geltend macht, sondern der auch innerhalb des eigenen Kreises das Verständnis und das Interesse für die sozialen Aufgaben wachruft. Die Arbeit ist also begonnen, und es ist zu hoffen, daß alle in diesen Ausführungen erhobenen Forderungen, insbesondere die nach besserer sozialer Ausbildung der Rabbinatskandidaten, nach dem praktischen Jahr und nach den Sozialrabbinern, ihre innere Notwendigkeit auch weiteren Kreisen der deutschen Judenheit erweisen und damit der Verwirklichung näher gerückt weiden. Ich weilt genau, daß unter den kritischen Stimmen, die diese Darlegungen hervorrufen mögen, sieh auch jene ver-