Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 37 (13.9.1929)
- Date
- 1929-09-13
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGBM&INDE- ZU I Cm\ WiXClm AMTLICHES NACHRICHTENBLATT LL Ii Mmi\& DbR GEMEINDEVERWALTUNG« Das Cieinelntlcblalt erscheint |cdcn Freitag und wird den Mitgliedern der Rellglonsgcmclnde unentgeltlich durdi die Post zugestellt — Sehrlftlcltung: Omcindcrabblncr Gustav Cohn, Leipzig, LohrstraBc IO NUMMER t7 / JAHR6AN6 5 FREIT AC 1t» SEPTEMBER 1020 Anzrlfrrnvt'rwaltuiiK untl Drud: BtidhdruduTtl August Priem t.cip/tu', BrUtlt nttr. 90 - Penmil 7000O - l'ostsdn-ti U-lp/.i« - Nadhdrudk nur mit Quellenangabe und mit Öenehmltiung de» Verfassers gestattet Mendelssohn - Feier Sonntag, 15. September, 11 Uhr vorm. in der Gemeindesynagoge: Mendelssohn, der Vater der Emanzipation 1. Chorgesang: I'salm ioo, ,Jauchzet dem Herrn alle Welt" von Felix Mcndclssohn-Bartholdy. 2. Ansprache von Gemeinderabbiner Dr. Gold mann: ,,Moses Mendelssohns Bedeutung für Rechtsstellung und Kultur der Juden." 8, Gesang des Herrn Oberkantor Lampcl: „Gebet des Elias" aus dem gleichnamigen Oratorium von Felix Mcndclssohn-Bartholdy. I. Ansprache von Gemeinderabbiner Cohn : „Moses Mendelssohns Leistung für die F.ntwicklung des Judentums." >■ Gesang des Heim Kantor Jaffe: „E! mok rachamim " Die Vortragt »Ige wird nur an dieser Stelle ver- Chorgesang: „Hebe Deine Augen auf", Engeltcr/.ett aus dem öffentlich t. Programme werden nicht ausgegeben Oratorium „Elias" von Felix Mcndclssohn-Bartholdy. Auslegung der Wählerliste Gegen Ende dieses Jahres ist die Wahl von 11 Gemeindevertretern vorzunehmen. Der Tag der Wahl sowie alles Nähere wird noch bekanntgegeben. Die Wählerliste liegt vom 16. bis mit 27. September 1929 (außer Sonnabend) von 9 4 Uhr, am Sonntag, den 22. September 1929, von 10 1 Uhr im Gemeindeamt, Löhrstraßc io', zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten aus. Innerhalb der Auslegungsfrist kann gegen die Aufnahme oder Wcglassung eines Namens schriftlich Einspruch bei dem unterzeichneten Vorstand erhoben werden. Wahlberechtigt sind alle im Gemeindebezirke wohnenden männlichen und weiblichen Gemeindemitglicdcr, die bis zum Wahltage das 20. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerliste aufgeführt sind. Leipzig, den 6. September 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig