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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1929-08-23 · 34 (23.8.1929) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
5 (1929)
Issue
34 (23.8.1929)
Date
1929-08-23
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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23. August 1929 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Seite 3 aus, die Juden als Geldbeschaffer ins Land zu ziehen und im l üidc /u halten. Angesehene Firmen aus Hamburg, Halberstadt, Dessau, Teplitz, Wien, diu regelmäßig ihre Vertreter ZU den Messen nach Leipzig sandten und bereits in Be/iehnug< ii ZU anderen Höfen standen, werden für den sächsischen Huf durch Gewährung der genannten Vergünstigungen gewonnen. So muß Dresden sich die Niederlassung der Fami- |j« Lehmann und Leipzig, dessen Tore nur den Meß- Ii. Midiem offenstanden, die der ersten Mün/juden gefallen lassen. Auch polnischen Juden werden solche Vergünstigungen zuteil. Es sind nicht immer saubere Geschäfte, die gemacht werden, weder auf jüdischer noch auf christlicher Seite. Der P izefl /wischen Ahraham Hirse hei und Voltaire schneidet fü.- beide nicht gut ab, ebensowenig der Prozeß, den dir Qraf Bol/a als Vertrauensmann der Kurprinzessin Maria Antonia wegen Verpfändung des königlichen Tafelgeschirrs mit solchen auswärtigen Juden führt. Brühl ordnet diese Dinge unter der Hand, weil für ihn die Hauptsache ist, deld ins Land zu bringen, vor allem von H.olland her, mit dessen großen jüdischen Firmen die übrigen Juden in engen Beziehungen stehen, und die auch er deshalb sehr nötig braucht. Unentbehrlich sind die Juden aber auch für die Leipziger Messe. Den jüdischen Meßbesuchern wie überhaupt den Juden, die nach Sachsen und durch Sachsen reisen, ist der /weite grolle Abschnitt des Werkes von Koitzsch gewidmet, und er speichert auch zu dem, was ich selbst über die Leipziger jüdischen Meßgäste veröffentlicht habe, zahlreiches und wertvollstes Material auf. Für die Anzahl dieser Meßbesucher möchte ich an den von mir angegebenen Ziffern festhalten, weil sie den amtlichen Zusammenstellungen in den Meßbüchern entnommen sind, auf Qrund deren auch die eingegangenen Passiergelder mit den Ämtern verrechnet und abgeführt wurden. Die Juden stellen 10 '20 Prozent der Leipziger Wellgäste dar, und Brühl tut alles, um diese Zahl auf der I löhe zu halten und den Rückgang der Besucher aus Böhmen durch Erleichterungen für den Zuzug aus Polen auszugleichen und die polnischen Juden von den preußischen Messen abzuziehen. Die Entwicklung lies Rauchwarenhandels mit Rußland nimmt seitdem einen grollen Aufschwung. Da der Einkauf durch Juden auf den Messen den Verkauf weit überwiegt und fast ein Drittel des gesamten Umsatzes ausmacht, sind die jüdischen Meßbesucher erst recht gerne gesehen, und die sächsischen Fabriken und das sächsische Gewerbe ziehen eichen Nutzen aus ihrer Anwesenheit, die Stadt selber schon durch die Abgaben aller Art, die sie persönlich als Juden wie mch in Form von Warcnstcucrn gemeinsam mit allen anderen EU zahlen haben, tibersichtlich stellt Koitzsch die Verordnungen zusammen, welche die Meßjuden vor der Zeit Brühls, inter ihm und später betreffen. Ein Kapitel ist besonders den Verordnungen über ihren \ultus gewidmet. Ihre (iegnerschaft finden die Juden an den hristlichen Kaufleuten, welche keine Konkurrenz wünschen ind am Rate der Stadt Unterstützung finden. Die Landesegierung hält dem gegenüber an dem Grundsatz der Handels- Freiheit für jedermann fest und dies erst recht, als die Juden Irohen, die Leipziger Messe wirklich zu boykottieren. Durch olche Drohungen erreichen sie auch, dali sie ihre religiösen Gebräuche üben, ihren (iottesdienst während der Melizeit halten, ihre Sabbate und Feiertage beobachten dürfen, trotzdem man ihren „der christlichen Religion zuwiderlaufenden" Kultus von derselben Seite her mit allen Mitteln zu unterbinden sucht. Der Rat der Stadt bezweifelt sogar die Behauptung der Juden, dall in ihrem Gottesdienste für den König gebetet werde, „da doch dergleichen die Grundsätze ihrer Religion nicht gestatten''. Er verhindert durch solche Gegnerschaft die offizielle Aufhebung des Verbotes der Kultusübung, hat aber nicht die Macht, ihre tatsächliche Übung zu unterdrücken. Von besonderem Interesse sind die Ausführungen von Koitzsch über die Anteilnahme, die Brühl am Schicksal der böhmischen Juden bezeugt. Die böhmischen Juden leiden im eigenen Land unter Handelsbeschränkungen, unter feindlichen Plünderungen und zuletzt noch unter der durch die Kaiserin Maria Theresia verfügten Ausweisung in den Jahren 1744- 45. Sie finden bis zu ihrer Wiederaufnahme in der Heimat nachbarliche Annahme und sogar Niederlassungsrecht in Sachsen. Die polnischen Juden spielen eine überaus grolle Rolle. Der gute Verlauf einer Messe hängt von ihrem guten Einkauf ab. Kredit wird ihnen freilieh nicht gewährt, die Bezahlung erfolgt meistens bar oder durch Lombardierung. Die Regierung weil!, dali die Juden in Polen den Handel überhaupt in Händen haben, und sucht ihnen deshalb besonders durch Gewährung von Freipässen entgegenzukommen und sie von den Konkurrenzmessen in Breslau und Frankfurt a. d. Oder abzuziehen. Es hängt damit zusammen, dall Geliert zum erstenmal den Ostjuden in die deutsche Literatur einführt und ihm alle möglichen sympathischen Züge leiht; Koitzsch hat in sehr interessanter Weise auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Außerhalb der Leipziger Messe wurden Juden als Besucher von Jahrmärkten im Lande nicht geduldet. Brühl sucht auch hier Milderungen zu gewähren. Auch über das Schicksal der zahlreichen jüdischen Händler, die als Hausierer besonders von Böhmen her das Land durchziehen, gibt Koitzsch in Einzelbildern interessante Darstellung. Die das Land durchziehen, geraten häufig in Konflikte mit den Behörden, selten wegen Verfehlungen im Betrieb, meistens wegen Mangels einer Konzession, die freilich nicht erteilt werden kann, da das Hausieren den Juden verboten ist. Die Unterbehörden greifen gewöhnlich nur ein, wenn von Seiten der christlichen Kaufleute Anzeigen erfolgen. Aber auch unter den Oberbehörden gibt es Instanzen, die zwar das Verbot aufrecht erhalten, aber bei Übertretungen sich milde zeigen. Man will die Tätigkeit der Juden auf dem kleinen Handelsgebiet nicht lahm legen, um Schädigungen des grölleren Handels zu vermeiden. Selbst die Bestimmungen über die Betteljuden sind nicht hart; mau will sie nur von den größeren Städten fernhalten, legt aber der jüdischen Wohltätigkeit nichts in den Weg, für welche allerdings das Oberhandnehmen dieses Betteins oft genug zu einer schweren Plage wird. Mannigfach wird versucht, auch die unter fremdländischem Schutz Siehenden Juden während ihres Aufenthaltes im Lande unter ein gesetzliches Reglement zu bringen. Allein diese Hofjuden fremder Höfe oder fremder Minister oder die im QefolgC auswärtiger, besonders polnischer Magnaten sich befindenden Personen wissen durch ihre Schutzherren all diese Versuche zum Scheitern zu bringen. Die einfache Durchreise von Juden durch das Land ist gestattet, wird jedoch kräftig besteuert. Es ist in diesem zweiten großen Abschnitt des Költzschen Buches eine Oberfülle von Material zusammengetragen. Die Bilder zahlreicher Persönlichkeiten werden gezeichnet, die Entwicklung der gesetzlichen Anordnungen wird dargestellt, die Bedeutung des jüdischen Handels aufgewiesen, die Haltung der Behörden in ihrem Für und Wider gekennzeichnet. Man ist erstaunt, wenn der Verfasser immer wieder versichert, dall er nur einen Teil seines Materials biete und nur Streiflichter auf die einzelnen Verhältnisse werfen wolle. Im letzten Abschnitt wendet er sich nun denjenigen Juden zu, die in Sachsen wohnen oder wohnen möchten. Hier kommen in erster Reihe die sogenannten Münzjuden in Betracht, welche den Ankauf von Gold- und Silbersachen im Lande und im Auslände betreiben, um die Geldprägung in der Dresdener oder Pleißenburgcr Münze zu ermöglichen, und zu diesem Behufe Aufenthaltsrecht in Leipzig auch außerhalb der Meßzeit erhalten. Sie sind zugleich alle Bankiers größeren oder kleineren Stils und betreiben dieses Geschäft auch nach Aufgabe der Münzlieferungen im Lande weiter. Sie genießen sämtlich begreiflicherweise größtes Ansehen bei der Regie-

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