Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 33 (16.8.1929)
- Date
- 1929-08-16
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 GEMEINDEBLA TT DER ISRAELITISCHEN RF.LIG10NSGEMKINDE ZU LEIPZIG Nummer 31 Jüdische Verbände und Gemeinden Vom Züricher Zionistenkonjjreß Die Verfassung der Jewish Agency Am Mittwoch, dem 7. August, nachts, begann die historisch bedeutsame Sitzung des Kongresses, In der In die Beratung der Verig dir Jewish Agency eingetreten wurde. Fs herrschte eine Stimmung tiefsten Ernstes, die sieh auch auf die Galerien übertrug. Die Parteien und Praktionen haben ilire hervorragendsten Persönlichkeiten zur Debatte vorgeschickt. Die Hauptkämpfe konzentrierten sich auf die Kraxe des Modus bei einer eventuellen Auflösung der erweiterten Agency; hauptsachlich drehte es sieh darum, ob eine solche Auflösung mit einfacher Mehrheit oder mit einer Zweidrittelmehrheit des Council beschlossen werden könne. Einen zweiten Streitpunkt bildel der Passus bezüglich der Freiheit des Siedlers, selbst über die Form seiner Wirtschaft zu bestimmen. Line scharfe Debatte rieten auch die Anträge des Misrachi hervor, die eine Ergänzung des Kapitels über hebräische Kultur betrafen, nach der Richtung, daO die religiösen Bedürfnisse des Jischuw zu befriedigen sind. Oberbaurat Poliert Stricker (Führer der Radikalen Zionisten in Österreich) will nicht den fruchtlosen Versuch unternehmen, durch eine Rede eine Änderung im Resultate der Abstimmung herbeiführen zu wollen. Er möchte nur den Weg beleuchten, den ietzt die zionistische Organisation sehen wird und bei dieser Qelegenheit einige Worte von Theodor Hcrzl sprechen. In den ersten von Hcrzl geschaffenem Kongreß ging man als Sklaven hinein und kam als freie Männer heraus. Heute ist es umgekehrt:;ils freie Männer sind sie gekommen und als Sklaven gehen sie hinaus: als Sklaven von Männern, die Geld haben. Der Sinn der Geschichte ist, daß noch kein einziges Volk von seinen Reichen befreit n Ist Der Redner bittet den Vorsitzenden, vor der Abstimmung über die Erweiterung der Jewlsh Agency das Bild Herzls von der Tribüne ZU entfernen (Heifall und Pfui-Rufe). Richard I. ich t heim (Revisionist): Wenn wir noch Wert I legen, das Wort zu ergreifen, so tun wir das nur deshalb, weil wir das Qefühl haben, daß in dieser entscheidenden Stunde die Stimme der Warnung wenigstens Im Protokoll verzeichnet sein s'll. Niemand weilt im diesem Augenblick, was in Zukunft das [{sehe AktlonS-ComiteC ZU Sagen hohen wird Fs giht in der Agency kein Prinzip einer ernst gemeinten gemeinsamen Verantwortung. Die Exekutive soll ermächtig! werden. Im Namen der Zionistischen Organisation das Agency-Prospekl zu unterschreiben unter der Voraussetzung, daß eine solche Vereinbarung 'er Exekutive nichl unterzeichnet wird, bevor der endgültige rexl durch die Mehrheit der vom Kongreß In den Council der \ wählten Personen gebilligt ist. Seit sechs Jahren arbeite! man an diesem Statut, und nun soll jeder Punkt durch einfache Mehrheit der zionistischen Councilmitglleder abgeändert werden können! Von der Tribüne des Kongresses hat das iüdische Volk zu der Welt gesprochen. S;e wollen aber daraus eine Versammlung von Leuten machen, die nichts zu beschließen haben und die als Flfty In eine Kombination hineinzugehen haben, wo man erst über das Schicksal des lüdischen Volkes entscheiden wird. Her Schckclzahlcr war unsere Kraft, der Kongreß unsere Politik, unser Ziel aber war der Judenstaat Wir bleiben bei diesem Ziel, bei dieser Fahne. Wir bleiben auf dieser Tribüne, hier soll die Fahne weiter flattern, wir wollen sie schützen. Rabbi Brod (Misrachi): Misrachi bat den Antrag gestellt den Abschnitt betreffend hebräische Spreche und jüdische Kultur durch Herren - HiUe Das Beste in allen Preislagen Reise-, spon , Yadil-, SdiUler- und Kinder l*liitfz«en JUliUS Müller, Pelersstr JO und Gohlis, Hallische Str. 87—89 In (iohlis auch Wasche* Krjr. Litten und llcrrenartikcl den Zusatz zu ergänzen: Für die religiösen Bedürfnisse ist Sorge zu tragen. Wir haben nicht die Absicht, einen Kulturkampf heraufzubeschwören. Misrachi sucht immer die einigenden Momente zu betonen. Aber anderseits haben wir vor uns ein historisches Dokument, das in die jüdische Geschichte eingeht. Der jüdische Histn riker der Zukunft wird sich fragen, wie es möglich war, daß Ii der Konstitution mit keinem Worte der jüdischen Tradition, de lüdischen Religion Erwähnung geschah. Es leben in Frez Israi Zehntausende luden, für welche die Religion das Heiligste ist. Wi wenden uns an den Kongreß mit dem Ersuchen, durch die Tat / beweisen, daß er Fehler wieder gutzumachen versteht. Dr. Hai per n (Allg. Zlonlst) schlügt im Namen der Kommls slon die folgende Resolution vor: Der Kongreß fordert die Exekuth auf, dafür zu sorgen, daß in den Bereich der Tätigkeit der erweiterten Jewish Agency Frez Israels die Befriedigung der religiöse; Bedürfnisse eingeschlossen wird. Kaplansky (Poale Zion) begründet einen Abänderungsantrag seiner Fraktion betreffend Siedlerfreiheit und erinnert daran, welche Polle bei den Diskussionen über die Erweiterung der .lewisi Agency die Frage des Bestimmungsrechtes der Kolonisten und der Gleichberechtigung der verchiedenen sozialen Siedlungsformen gespielt hat Das Aktions-Comltee hat in seiner Berliner Sitzung vom Juli 1°2S in diesem Sinne beschlossen. Der erste Teil „soll die soziale Form jeder in Palästina zu errichtenden Siedlung als eine Sache der Siedler selbst betrachtet werden", stimmt mit dem Beschlufl des Aktions-Comitees überein. Wir verstehen aber, daß man In dem New Yorker Memorandum die Wahrung der Wirtschaftlichkeit mit dem Budgetrecht der Agency verknüpfen wollte. Man darf aber nicht so weit gelten, das Selbstbestimmungsrecht zunichte zu machen. Das Amendement der Poale Zion wird mit III gegen SS Stimmen abgelehnt. Dr. Arlosoroff (Hitaehduth) schlägt das folgende Amendement vor: ..Für alle Arbeiten und Unternehmungen, die von der Agency ausgeführt oder unterstützt werden, hat der Grundsatz der lüdischen Arbeit gewahrt zu bleiben." (Einstimmig angenommen.) in der Nacht zum 9. August gegen .1 Uhr morgens erfolgte die Abstimmung über den Gcsamtcntwurf und die Kongrcßrcsolution. Die Stimmabgabe war namentlich und ergab das folgende Resultat: Für den Agencyentwurf stimmten 230 Delegierte, gegen den Entwurf 30, vier anwesende Delegierte enthielten sich der Stimmabgabe, während 46, die meisten wegen der vorgerückten Nacht- Stunde oder erfolgten Abreise, abwesend waren. Das Resultat der Abstimmung wurde mit lebhaftem Heifall begrüßt. Nach Verkündung des Abstimmungsresultates gab Dr. Emil Margulles-Leitmeritz im Namen der Radikalen Zionisten die Erklärung ab, daß die Radikalen Innerhalb der Agency ehrlich mitarbeiten und dabei für die Unversehrtheil der zionistischen Ziele kämpfen wollen. Die Revisionisten verließen nach der Abstimmung den Saal, um über ihre weitere Taktik zu beraten. Die Resolution über die Jewish Agency, die der Kongreß als Einleitung zu dem Statut über Verfassung und Organisation der Jewish Agency angenommen hat. lautet: „Nachdem der Kongreß den Bericht der Exekutive über die Verhandlungen, die zwecks Erweiterung der Jewish Agency seit dem 18. Kongreß geführt wurden, zur Kenntnis genommen hat, und nachdem der Kongreß den Entwurf des l'cbcrcinkommens über die Konstitution der erweiterten Agency geprüft hat, und nachdem der Kongreß durch die Exekutive davon verständigt worden ist, daß die britische Regierung ihrer Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben hat, die erweiterte Agency als Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Mandats für Palästina anzuerkennen und folgende Zusicherung zu geben: „Im Falle der Auflösung der erweiterten Agency wird die britische Regierung, nachdem ihr die Auflösung durch die Zionistische Organisation zur Kenntnis gebracht wurde, die Zionistische Organisation als Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Mandates für Palästina anerkennen, vorausgesetzt, daß ihre Organisation und Verfassung zu dieser Zeit angemessen sind. Die Organisation soll in diesem Falle In allen Beziehungen als in den Stand zurückversetzt gelten, den sie vor der Erweiterung der Agency eingenommen hat", erklärt der Kongreß, daß die Exekutive ermächtigt ist, im Namen der Zionistischen Organisation eine Vereinbarung auf Grundlage des beigefügten Verfassungsentwurfes zu treffen, unter folgenden Voraussetzungen: