Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 21 (24.5.1929)
- Date
- 1929-05-24
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT KHK ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer 2 von diesem verliehene Konzession auf seine Tochter und seinen Schwiegersohn Jacob Meyer übertragen zu dürfen, da er Infolge seines hohen Alters die Arbeiten nicht mehr allein bewältigen könne. Um seiner Bitte mehr Nachdruck ZU verleihen, hatte sich Wolf lilkan von den zur Messe anwesenden angesehensten Juden ein Zeugnis ausstellen lassen. Ks lautete: ..Wir bezeugen, daß Wolf Elkan, Cantor und Freymacher der Pohlnischen .Inden auf der Leipziger Messe seit 38 Jahren sein Amt ehrlich verwaltet hat und bitten daher, dal.» weil er alt ist seine gnädigste Conzeßion auf seinen Sohn Jacob Klkan und seine Tochter Genendel und deren Ehemann, damit ihm diese beystehen können, mit gerichtet werde. Leipzig, den S. May 179(1.'' Unterschrieben hatten folgende jüdische Kaufleute: Loebel Jacob von Brody, David Abraham von Lissa. Michel Markus von Lissa. Abraham Joachim von Lissa. Jacob Moses von Lissa, Manasse Moses von Lissa, Abraham Selig von Lissa, Marcus Löser von Lissa, Fmanuel Joseph von Lissa, Nachman Moses von Sylchow, Joseph (ierson von Sylchow, Josias Bär von Sylchow, Israel Heimann von Sylchow, Pineas Samuel von Dessau, Qerson Wolf von Berlin, Moses Raphael von Lagewitz. Auch der Rat bestätigte, daß Wolf Klkan seit 38 Jahren ais „Freymacher bey den die Messe besuchenden polnischen Juden die Function eines Cantors und Freymachers verwalte und als solcher von der Personensteuer befreit sey." Daraufhin gestattete der Kurfürst, daß die Konzession auch auf die Angehörigen Wolf Elkans ausgedehnt werde. Loebel Levi bat nun ebenfalls um Konzessionserteilung für seinen Sthn Herz 1 evi der Ihm bereits seit mehrere'.! Jahren in seinen Dienstverrichtungen beigestanden habe. Um seinem Gesuche größeren Nachdruck zu verleihen, legte er ein Zeugnis der Stadtgerichte bei. Ks lautet (siehe Titel LI/28!): ..Wir Richter und Beysitzer der Stadtgerichte zu Leipzig beurkunden und bezeugen hiermit auf darum bcschchcnes Ansuchen, daß der hiesige Schutzjude Loebel Levi und dessen Sohn Herz Levi die Abfertigungen der ZU hiesigen Messen anhero kommenden jüdischen Handelsleute Zeithero mit unserer Zufriedenheit besorgt und sich überhaupt dergestalt benommen haben, daß uns wider deren Lebenswandel und Aufführung etwas Nachtheiliges nicht vorgekommen ist. Leipzig, 25. Januar 1791." Der Oberwaagedeputierte des Rates. Johann Fricdr. Müller, schreibt unter das Gesuch, ..daß Levi jederzeit als ein ordentlicher und ehrlicher Mann in seinen Geschäften sich bewiesen und dadurch allgemeinen Beifall erworben, auch sein Sohn sey ein ordern lieber, ehrlicher und brauchbarer Mann." Trotz dieser vorzüglichen Zeugnisse der Behörden, höh der Rat noch die Zustimmung der liatidelsdeputierten ein. AIk auch sie konnten nichts dagegen einw enden, verlangten aber, „daß die Aufenthalts-Conzeßion lediglich auf das Frej machen für die fremden Handelsjuden beschränkt werdt (man brauchte die Sprachkenntnisse LevTs) ihm aber all, eigener Handel bey Verlust der Conzeßion untersagt wei den möchte." Der Kurfürst erteilte am 28. Januar 1793 die erbetene Am enthaltsbewilligung auch für die Angehörigen des Judenfrei machers Loebel Levi. Nach seinem Tode übernahm sein Soli Herz L e Vi d a S Amt eines F r c I m ac h e r s. Fr ward bald ein wohlhabender Mann. Da er in Leipzig keinen Hand( treiben durfte, erwarb er im Jahre 1807 die Ricsischc Kattun fabrik zu Grimma und erweckte das Unternehmen zu nein Blüte. Im Mai des Jahres 1809 erbat er vom sächsischen Köllig die Erlaubnis, mit seinen eigenen Fabrikaten „auf und zwischei den Messen" handeln zu dürfen. Der König fragte beim Rate an der seinerseits das übliche Gutachten der Leipziger Kaufmann schaff einforderte. Die christlichen Handelsdeputierten um Krämer der Meßstadt stellten am 21. August 1809 ein Gut achten aus, in dem in der üblichen Weise vor der Zulassun. zum Handel gewarnt wurde. Wer wisse, wie vielfältige; Wucher die Juden „größten Theils" bei jeder Gelegenheit verübten, der könne keinen Augenblick zweifeln, „w ie nachtheilig es vor das ganze handelnde Publicum sey wenn solche sich auf Handelsplätzen in größerer Anzahl aufhalten und in kaufmännischen Geschäften, insonderheit aber am Warenhandel Anteil nehmen dürfen, und welche traurigen Folgen hauptsächlich in Leipzig ihrer wucherischen Geschäfte halber für die hier studierenden sowohl als die zur Handlung gehörenden jungen Leute durch ihren Aufenthalt entstehen müssen." Herz Levi wurde auf Grund dieses gehässigen Gutachtens (?) vom König am 30. Januar 1810 abschlägig beschieden. Aher seine Fabrik entwickelte sich weiter. Bereits am Weihnachtsabend desselben Jahres bittet er die Regierung um die Erlaubnis, in Grimma und Leipzig „Zwei Mule Twist"-Spinnmaschinen aufstellen zu dürfen und mit den darauf gesponnenen Garnen und Fertigfabrikaten in und außer den Messen handeln, sowie in der Meßstadt selbst ein offenes Lager halten zu dürfen. Die Handelsdeputierten aber schrieben an den König: „Wir müssen uns höchlich wundern, wie es Levi gegenwärtig wagen kann, sein Gesuch von Neuem zu wiederholen." Der König erlaubt ihm zwar die Aufstellung der Spinnmaschinen in Grimma, verbietet ihm aber den Handel in Leipzig, machte ihn aber dafür zum Königlich Sächsischen Hofagcnten. Als solcher ist er im Jahre 1823 am 7. Februar im Alter von 57 Jahren gestorben als Besitzer einer Fabrik in Grimma und eines Kattunlagers am Brühl zu Leipzig. EIN GLOGAUER JUDE IN SACHSEN Von Bernhard Brilling, Breslau Nulit lange nach dein Tode Friedrichs des Großen, im Dezember 17^r,. erhielt der Hoffaktor und glogaulsche Handelsjude Rafael Abraham Lichtenstadt ein Generalschutz- und Handelsprivileglum für Schlesien und sämtliche übrigen preußischen Provinzen ausgestellt — ein Zeichen dafür, daß er dem preußischen Staat recht nützliche Dienste geleistet zu haben scheint. Auch sein Sohn, F.lias Löh Lichtenstadt, erhielt 1795 vom preußischen Konig Friedrich Wilhelm II. die Krnennung zum Preußischen lloffaktor. Diese hohe Würde stand den Nachkommen einer altberühmten, schon in den Memoiren der (ilückel von Hameln erwähnten Prager Judenfamilie wohl an, die innerhalb der Prager Judenschaft bereits im 17. Jahrhundert eine hervorragende Stellung eingenommen hatte. Im 18. Jahrhundert hatte sich diese Familie über Mitteleuropa ausgebreitet. Während im 17. Jahrhundert nur Mitglieder der Familie Lichtenstadt aus Prag (bereits seit 1675) und aus