Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 21 (24.5.1929)
- Date
- 1929-05-24
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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i&meuiöeblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGE-ME-INDE- ZU £IPZIG u I t ' AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT DER GEMEINDEVERWALTUNG! ).in (■cmrlntltiilatl erscheint (eden l'reltaft und wird len Mitgliedern der KrllgioriKfirmolndc unentgeltlich lutxh die l'ost zugestellt - SchrKtlrllung: .rnielnderabbiner Gustav Cohn, Leipzig, Lohrstraüe 1U NUMMER 21 / JAHRGANG 5 FREITAG 24, MAI 1029 AnantaMvanrnltanf und Drink: Radidnidcefel Aufutl Prion, I.<lp/.l«, Brutlrrstr. 5" - IVrnruf 7<HXK) - 1'nMsiln-ik Lclnzlg 53020 - NMfcdnMfc nur mit Quellenangäbe und mit GcnchmlKUiu! ilrs Verfassers xcslatlrl Personenstandsaufnahme zum Zwecke der Aufstellung einer lückenlosen Wählerliste denen Ende dieses Jahres findet die satzungsmäßige Wahl ur GenieindevertretuiiK statt. Wahlberechtigt sind alle niännchen und weiblichen Gemeindemitglieder, die am Wahltage das 20. Lebensjahr vollendet haben. Die Berechtigung zur Wahl ist Jedoch dadurch bedingt, daß las Gemeindemitglied In der Wählerliste aufgeführt ist. Gelegentlich der letzten Wahl (linde 1927) hat sich herlUSgestellt, daß die Wählerliste an vielen Stellen mangelhaft ist Iis ist zwar inzwischen mit allen Mitteln versucht worden, die Wählerliste von allen Fehlern zu befreien dennoch stellen sich Immer wieder einzelne Fehler In der Liste heraus. Um eine vollständige und richtige Wahlerliste zu erlalten. soll eine P e r s o n e n s t a n d S a u f u a h m e s ä m t - 1 i c h e r Gemeindemitglieder vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke ist es erforderlich, dal! jedes Gemeindenitulied auf Grund des der vorliegenden Nummer des (iemeindeblattes b e i k e fügt e n Zähl b o Kens die erforderlichen Angaben ZU Händen des Vorstandes der Israelit. Religionsgemeinde zu Leipzig einsendet. Auf den einzellen Zählbogen sollen unter a) alle männlichen und weiblichen Personen angeführt werden, die bis Mitte November dieses Jahres das 20. Lebensjahr vollenden; unter b) sollen jedoch auch die noch nicht wahlberechtigten Familienmitglieder angeführt werden, damit vor allem diejenigen, die bis zum W ahltaue die Wahlberechtigung erlangen, aber unter a) noch nicht aufgeführt sind, vom Gemeindeamt ans in die Wählerliste nachgetragen werden: a u c hall e j ü n t e r e n F a m 11 i e n - mitglieder sollen auf dem Bogen angeführt werden, damit auf diese Weise ein lückenloses Verzeichnis aller Gemeindemitglieder, auch für künftige Zeiten. Im Gemeindeamt vorliegt. Vollständige Ausfüllung des Zählbogens ist unerläßlich, da die einzelnen Angaben (vor allem (.churtsdatum, Staatsangehörigkeit u.a.) für die Prüfung des Wahlrechts erforderlich sind. (ianz besonders w erden alle diejenigen, die in jüngerer Zeil innerhalb des Gemeindebezirks umgezogen sind, die durch ihre Verehelichung einen anderen Familiennamen angenommen haben, oder die erst in den Gemeindebezirk neu zugezogen sind. Veranlassung haben, den Zählbogen auszufüllen, damit sie zur Zeit ihr W ahlrecht ausüben können. Leipzig, den 7. Mal 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig DIE JUDENFREIMACHER ZU LEIPZIG Historische Studie von Arno Kapp Leipzig — Nach Akten des Ratsarchivs In der zweiten Hälfte des IN. Jahrhunderts spielten die I it d e u f r e i m a eher zu Leipzig eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der alten Meßstadt Iis waren dies Löbel Levi und W olf E1 ka n. Ersterem hatte der Kurfürst sogar gestattet sich am JA. April 17(>" in Leipzig niederzulassen gegen eine jährliche Personensteuer von 10 Talern. Von allen übrigen Abgaben war er dagegen befreit. Woll Elkan aber war vom Rate gestattet worden, bereits einige Wochen vor jeder der drei Messen nach Leipzig zu kommen, um hier für die zur Messe fahrenden jüdischen Kaufleute aus Rußland und Holen die Geschäfte einzuleiten, Qewölbe und Niederlagen zu mieten und etwa ankommendes Meßgut frei ZU machen. Auch er war von den üblichen Judenabgaben befreit, denn der Kurfürst hatte auch ihm einen Freipaß für ganz Kursachsen ausgestellt Seine Qeschäfte hielten ihn auch nach Ablauf der Messen noch fest denn die von seinen Auftraggebern gekauften Waren mußten auf der Ratswaage versteuert werden, ehe sie die Stadt verlassen konnten. Löbel Levl und Wolf Elkan waren in Leipzig hochangesehen. Her Rat selbst saute von ihnen (siehe Titel LI 22 Blatt 7!>: „Heydts seyen ehrliche Männer, auf welche sich die polnische Judenschaft verlassen könnte, und von welchen die Stadt Überzeugt wäre, dali beyde bey den ihnen anvertrauten Angelegenheiten In allem eine solche Ordnung und Fleiß beobachten, dali dabey nichts verabsäumet winde, mithin ihnen nichts zum Nachtheil gereiche!" Heide waren in Ihrem aufreibenden Dienste für die Stadt und ihre Glaubensgenossen alt geworden. Wolf Elkan bat daher am 14. Mai des Jahres 179(1 den sächsischen Kurfürsten, die Ihm