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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1928-11-30 · 48 (30.11.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
4 (1928)
Issue
48 (30.11.1928)
Date
1928-11-30
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 2 ia«^j»w«s'tt^JiVÄ7.Tv.3i»:id«iu5rfiMB«>*v'n:.«iw.'.JU'.~t ri ■ '-->"W Wie chenschau ab 7. n^mmhur i lowrw.r. v:n«».vvrr-:vu::-;"w-v s-wrv luarv, •.» v»•« ».;•«;: Aub cfl^.i Aknsäi-acj'er» cl©r Leipziger Cfrewra Kc.discha Das in der letzten Woche Iiier zum eisten Male abgehaltene ( bewra luKbscha-Fasten gibt nn> Anlaii, zwei Dokumente aus unserem Gemeinde-Archiv — das zweite auszugsweise zu veröffentlichen, die mit der Begründung der Leipziger Chewra kadischa in engen Zusammenhang stehen. Die Leipziger Gemeinde ist bekanntlich im Jahre 1846 gesetzlich anerkannt worden. Wie aus dem ersten der beiden Stucke ersichtlich ist, hat noch im Jahre 1SV7 keine ( hewra kadischa bestanden, um die letzten Liebesdienste an den Toten zu üben. Da ergriff der damals hier titige Prediger Dr. Adolf Jollinek (hernach \als Wiener Rabbiner zu größtem Ruhme gelangt) die Initiative, indem er dem üemeindevorstand in eindringlichen Worten nahelegte, zunickst — da die Festlegung eines neuen Qemeindestatuti bevorstand — ein „provisorisches Beerdigtmgi-ComitO einzusetzen, das die Aufgaben dieses Liebesdienstes ordnen sollte. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: An den löblichen Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde I Uer Geehrte Herren! üestern starb ein Mitglied unserer Gemeinde, I lerr Arnold. Als er in den letzten Zügen lag und des religiösen Beistandes bedurfte, und als er das Verlangen hatte, nach der Vater Weise mit seinem letzten Lebenshauche Gott zu bekennen, und den himmlischen Vater um (made und V erzeihung anzurufen, war er bloa von seinem Bruder aus Dessau und unserem Qemdndediener umgebenI So stirbt ein Israelit in unserer .Witte, so verlassen ist er im Moment, wo das krampfhafte Her/ nur Gott fühlt und sucht! Seine l eiche soll zur ewigecn Ruhe bestattet werden und vergebens frage ich mich nach «•inem Comitc,' das die letzten Liebespflichten gegen die Todten ausübt, und rar I Ordnung und Anstand b.i der Beerdigung Sorge trägt. Zulall und Willkur bestimmen zufällig iind willkürlich! Dies, geehrte Herren, hat einen so erschütternden Eindruck auf mich gemacht, dall ich mi< h gedrängt fühle, mit Ihnen eine Sache ru besprechen, die, nach den (iesctz.cn des Todes, Jedermanns Sache sein muli, und in welche Ordnung zu bringen mir unter dein vorigen Gemeindevorstand nicht gelingen wollte. Da unsere Gemeinde ein neues Statut auszuarbeiten im Begriff ist, so möge für jetzt ein provisorisches Beerdigungs-« lomite, unter Oberaufsicht des Gerne indevorstandes und durch freiwilligen Hinzutritt von QemeiIldemitgliedern, eingesetzt werden, das folgende VerpfUchtungeen übernimmt: 1) Es leistet refigiösen Beistund Jedem, der dem Tode nahe ist, und ich biete dazu meine Dienste an zu jeder Stunde des Tages oder der Nacht, so es gew ünscht w ird und mir bestimmte ()rdnung und Leitung festgestellt ist. Ich bin überzeugt, daß mein Nachfolger gewiß auch diese heilige Pflicht übernehmen wird. 2) Es besorgt durch freiwillige und besoldete Dienstleistung das W achen Leim Todten, die Sterbekleider und die üblichen Waschungen, und erlaube ich mir, die leiden Bassisten Wasserstrom und Schmulowitz als besoldete Functionire vorzuschlagen. 3) Es bestimmt die Zeit und die Ordnung der Bestattung, und ist demgemifl durch Comite-Mitgliedcr bei jedem Leichenzuge vertreten. 1) Es legalisiert alle Rechnungen, welche sich auf die Beerdigung beziehen. Die Beschäftigung mit den Tbdten-Qemilus Chesedist nach der l ehre unserei Religion eine besonderes gottgefällige Handlung, und die Sorge dafür die heiligste Pflachi israelitischer Gemeinden und ihrer Vorstände. Die Klagen über den Mangel einer bestimmten Leichenordnung Über die Ratlosigkeit derer, denen dir Tod eine theure Person entrissen, ertönen seit Jahren in unserer Mitte. Ich richte daher die dringende Bitte an Sie, im Namen der Totltcn und der Lebenden im Namen des Judenthums und der Humanität,;i i diese Angelegenheit Ihre ordnende Amtstätigkeit zu richten, sie in Ihrer nächsten Sitzung zu erörtern, und das vorgeschlagene provisorische Comitl, durch Vermittlung eines Circulärs, an die Oemeindeglieder eine Aufforderung zum freiwilligen Beitritts enthaltend, baldigst einzusetzen, und seien Sie überzeugt, dall der Sterbende, welcher zu (iott heimkehren, und der lebende, dessen Schmerz gemildert wird, Sie und Ihre Verwaltung segnen werden. Mit ausgezeichneter 1 lochachtung Ihr sehr ergebener gez. Jellinek, Prediger I eipzig, 1"). Januar 1857. Jellinek war bald danach von Leipzig nach Wien berufen worden. Zur Gründung einer ( hewra kadischa kam es vorerst noch nicht. Das geht aus dem Entwurf eines „Reglement für das Beerdigungfwesen" hervor, den der inzwischen als Rabbiner nach Leipzig berufene Dr. A. M. Qoldschmidt anfangs 1859 dem Vorstande vorgelegt hat, und den wir hier auszugsweise folgen lassen. Bemerkenswert ist, dal! dieser Entwurf im § Ii die Abhaltung einer allgemeinen Seelenfeier auf dem Friedhof vorsah. Ein Fasten und eine darauffolgende < hewra-S'uda scheint allerdings damit nicht verbunden gewesen zu sein. Leider sind keinerlei Akten darüber zu finden, wann die Chewra kadischa in I eipzig begründet worden ist. Nach mündlichen Mitteilungen dufte die „Commission" etwa um das Jahr 1S70 den Charakter einer Chewra angenommen haben, bis sie dann in späteren Jahren auch den Namen einer solchen führte. Reglement fur das Beerdigungswesen § 1. Zur I dtung des bei Sterbefällen zu beobachtenden Cermoniels und sonst dahin einschlagender Angelegenheiten besteht eine Coinmission von drei oder fünf aus der Mitte der Gemeinde für den Zeitraum von drei Jahren zu Wählenden Mitgliedern. — 8 2. Die < omini-sion wählt unter sich einen Vorsitzenden und Herren-Hüte Das BesteHr: i\\tv PreHager. Reise-/Sport-. Ynch?-, Schüler- und' Kinderr MfitFcn Ju^us Müller, Leipzig, Peterwtr. 30 und Gohlis, H«!!lECh< StraBe 87—89 hl 0 ' t'J h Wüsche, Crava'.ten und Herroprb'ksl

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