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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1928-04-20 · 16 (20.4.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
4 (1928)
Issue
16 (20.4.1928)
Date
1928-04-20
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 2 OEME1NDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIOIONSOCMEINDE, LEIPZIO Zeugniszwang 0«o«n Juden. Von Ernst A. Gold mann, Leipzig eder der deutschen Gerichtsbarkeit Unterworfene, auch der Ausnder, ist, wenn ein Gericht seine Vernehmung als Zeuge beschließt, und er in Ausführung des Gerichtsbeschlusses ordnungsmäßig geladen wird, verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, alles, was ihm vom Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, auszusagen und seine Aussage zu beeidigen. Von der Pflicht zur Aussage und zur Eidesleistung ist er nur dann befreit, wenn einer der wenigen, in den Prozeßgesetzen einzeln und erschöpfend aufgezahlten Umstände vorliegt, welche die Zeugnis- oder Eidesverweigerung rechtfertigen, z. B. Verwandtschaft mit einein der l'rozeßbeteiligten Von der Pflicht zum Erscheinen vor Gericht ist er nur befreit, wenn er sein*. Ausbleiben genügend, d. h. mit triftigen und glaubhaft gemachten Gründen, entschuldigt. Erfüllt der Zeuge eine der drei genannten Pflichten nicht, wird die Pflichterfüllung durch Geld- oder Haftstrafen, das Erscheinen auch durch zwangsweise Vorführung herbeigeführt. Hinsichtlich der Pflichten zur Aussage und Eidesleistung bestehen keine Besonderheiten für Juden. Fraglich ist aber, ob der jüdische Zeuge auch gehalten ist, am Sahbat und jüdischen Feiertag vor Gericht zu erscheinen. Diese Frage ist jüngst vom Oberlandesgercht Breslaui entschieden worden (Jur. Wochenschr. 1028 S. 834). Das Gericht vertritt folgende Rechtsansicht: 11 An sich hat der jüdische Zeuge kein Recht darauf, am Sabbat oder Feiertag von der Zeugnispflicht und bei ihrer Versäumung vom Zeugniszwang verschont zu werden. Aber obwohl er kein solches Recht hat, hat er doch ein Interesse und zwar ein rechtlich gebilligtes Interesse an der ungestörten Ausübung seiner Religion und an der Erfüllung ihrer Gebote. Diesem Interesse des Zeugen können aber andere Interessen entgegenstehen, insbesondere das Interesse der Allgemeinheit und der Pro/eßbeteiligten an der schnellen Erledigung der betreffenden Rechtssache. Diese widerstreitenden Interessn hat das Gericht gegen einander abzuwägen. Wenn die besonderen Interessen, besonders das an Beschleunigung, nicht überwiegen, ist •Jüdisch« Varbände u. Gemeinden Ein Sabbath-Aufruf des jüdischen Frauenbundes Der Judische Frauenbund veröffentlicht folgenden Appell: Die Zeit bedroht einen der wichtigsten Grundgedanken des jüdischen Lebens: I>ie Sabbat-Idee. Einerlei, wie sich ein Individuum in seinem Privatleben heute zu derselben stellen mag: ob er sie als bindend betrachtet, ob er sie nur noch als Ausgangspunkt eines sozialen Rhytmus auffassen will, oh er sie historisch als überwunden ansehen mag, — nie kann ein Kulturmensch darüber weggehen, daß das Judentum der Welt durch die Sabbat-Idee schöpferisch einen Aufschwung gebracht hat, der das Leben der Völker in irgendeiner Form heute noch durchklingt. Wenn es auch nur noch ein relativ kleiner Kreis der Menschen und von Juden ist, die dem S.ihbatgedanken treu und opferbereit anhängen und ihn ehrlich und lebendig leben, so scheint es dem J. F. B. doch gerade wichtig, dieser von religiösem Geiste durchdrungenen Minorität verständnisvoll und dankbar dadurch zu begegnen, daß auch er dazu beiträgt, die ursprünglichste Form des Sabbatgedankens zu erhalten. Der J.F.B, möchte darum nachdrücklichst darauf hinweisen, daß es eine das gesamte Judentum angehende Aufgabe ist, diejenigen Individuen, die persönlich in der Mast und in dem Materialismus unserer Zeit sich die innere Energie erhalten haben, ein Gebot zu erfüllen, da> durch die Jahrtausende dem jüdischen Leben edelste Gestaltung gegeben hat, in ihrer Treue dazu zu unterstützen. Es ist ein relativ kleines Opfer, aber sozial-jüdisch von höchster Bedeutung, wenn wir Juden und Jüdinnen auffordern, je in ihrem Kreise der Aufrechterhaltung des Sabbatgedankens als einer ethischen Idee VoHbewilfil zur Erhaltung verhelfen und sie als Wurzel der modernen sozialen Gesetzgebung in der Sonntagsruhe nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, sondern sie zu stärken, zu erhalten und ihr die Weihe zu lassen, die ihr als Gebot zukommt. Wir möchten dem Wunsch und der Erwartung Ausdruck geben, daß Firmen und Unternehmer jeglicher Kategorie, Büros, Warenhäuser, Fabriken, gewerbliche Betriebe (größere und kleinere) den moralischen Mut finden, wenn auch in kleiner Anzahl, so doch Lehrlinge, Arbeiter, Angestellte und Beamte in ihren Betrieben zu beschäftigen, sie um ihres Muttes und ihrer Ueberzeugung willen der Majorität gegenüber zu schützen und damit eine in der heutigen Zeit zu verlangende, aber auch anzuerkennende Tat jüdischen Gemeinsinns, über das Maß konventioneller Versicherungen hinaus, praktisch zu bekunden. dem Interesse des jüdischen Zeugen an ungestörter Religionsübung Rechnung zu tragen. C. ( Die Entscheidung stützt sich zwar im wesentlichen auf preußische Landesverwaltungsvorschriften — die Anwendbarkeit der die Religionsfreiheit gewährleistenden Bestimmungen der Reichsverfassuno; wird ausdrücklich abgelehnt —, der von ihr entwickelte Grundsatz kann aber auch in den anderen deutschen Ländern, also auch in Sachsen, Geltung beanspruchen, da es sich in Wahrheit nicht um Anwendung landesrechtlicher Bestimmungen sondern um die Auslegung des reichsrechtlichen Begriffs der „genügenden Entschuldigung" handelt. Hiernach darf der jüdische Zeuge darauf rechnen, am Sabbat und jüdischen Feiertag nicht dem Zeugniszwang unterworfen zu werden, wenn die Sache, in der er vernommen werden soll, nicht besonderer Beschleunigung bedarf, mithin in aller Regell im Zivilprozeß, im Strafprozeß dann, wenn der Angeklagte sich nicht in Untersuchungshaft befindet und deshalb allerdings ein vitales Interesse an baldiger Prozeßbeendigung hat. Der Entschuldigungsgrund steht im selben Umfange wie dem Zeugen dem jüdischen Sachverständigen zur Seite. Auch werden jüdische Schöffen und Geschworene aus diesem Grunde verlangen können, von der Dienstleistung am Sabbat und Feiertag entbunden zu werden. Im Zivilprozeß kann sich auch die jüdische Partei, deren Erscheinen das Gericht angeordnet hat, auf ihn stützen, aber ohne Gefahr nur dann, wenn sie sich wenigstens ordnungsmäßig, gegebenenfalls durch einen Anwalt, vertreten läßt; denn die Entschuldigung kann nur Bestrafung, nicht aber die Verurteilung wegen der Terminsversäumnis abwenden. Dem jüdischen Angeklagten des Strafrpozesses läßt sich nicht mit einem allenthalben gültigen Grundsatz an Hand gehen; nach der in der Regel anzuwendenden Bestimmung der Strafprozeßordnung kann er indessen nicht nur die Verhängung von Zwangsmitteln wegen seines Ausbleibens in der auf einen Sabbat oder Feiertag anberaumten Hauptverhandlung, sondern sogar deren Stattfindet dadurch verhüten, daß er den in Rede stehenden Entschuldigungsgrund geltend macht. < Der J.F.B, hofft, diesen Appell nicht vergebens in die Welt hintauszusenden und glaubt seinerseits, auch damit in derselben Richtung seine Schuldigkeit zu tun. Unsere Gemeinde Ostjüdische Literatur im Rundfunk Am Dienstag, den 24. April abends bietet der Leipziger Rundfunk seinen Hörern einen Abend „Aus der ostjüdischen Literatur", der auf die Initiative von Herrn Kantor Jaffe angesetzt worden ist. Er soll das Interesse — vornehmlich auch weiter nichtjüdischer Kreise — auf dieses literarische Gebiet lenken. Dementsprechend bietet die Veranstaltung, an der Kantor Jaffe und das Mitglied unseres Synagogenchors, Frau Else Markise mitwirken, eine kurze historische Einleitung, Rezitationen Perezscher Erzählungen nach den Uebertragungen von Eliasberg und ostjüdische Lieder und Duette im Original-ildiom des Jiddischen. Ausstellung Abel Pann (Galerie del Vecchio) Vor längerer Zeit wiesen wir unsere Leser auf den jüdischen Maler Abel Pann hin, als seine Sammlung: „Der Tränenkrug" Auf-» sehen erregte. Jetzt bietet eine sehr reichhaltige Ausstellung von Bildern zur Bibel günstige Gelegenheit, Abel Panns eigenartige, hohe Kunst eingehend zu betrachten. Der Künstler selbst hat es einmal als die Aufgabe, die er sich gestellt hat, bezeichnet, „die ßibelsujets in einein realen biblischen . Rahmen zu malen, mit realen Personen, die sich in e'.nem Milieu bewegen, das ihrem wahrhaften materiellen, geistigen und moralischen Leben entspricht." An einer ganzen Reihe der hier gezeigten Bilder tritt wohl diese Absicht auch deutlich in Erscheinung. Der Vorzug dieser Kunst liegt aber nicht darin; weit mehr in der den Stimmungen unserer heiligen Bücher angepaßten Farbenstimmung, die seinen Bildern nach stärker als die Ausdrucksmittel von Natur und Menschen den Charakter von Bildern zur Bibel verleiht. J Wie sehr im Vordergrunde für Abel Pann die Farbe steht, beweist die mehrfache Wiederholung einzelner Stoffe mit wechselnden Farben bei wenig wechselnder Komposition. Und diese Farben geben den Bildern etwas Unaussprechliches, hier Zartheit, dort ein Vibrieren, da ein Ueberirdisches, aber fast immer ein Besonderes, das sie zu echten Bibelbildern macht. Das Gottvertrauen Abrahams im Anblick unzähliger flimmernder Sterne am nächtlichen düster-blauen Himmel oder die mütterliche Hingegebenheit Ha-

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