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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1928-02-24 · 8 (24.2.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
4 (1928)
Issue
8 (24.2.1928)
Date
1928-02-24
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Seite 6 ütMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RlLldiOPiStiEMEINDE, LEIPZIG gegen den Gebrauch des Wortes ..Jude'' als Schimpfwort kann man nun vor Gericht erleben, dafi di r Angeklagt« erklärt, er wi«*c nicht,, warum .er eigentluh bestraft werden solle, da er ja nur die Wahrheit gesagt habe: auf standesamtlichen Unterlagen sei doch ohne weiteres festzustellen, daß der Kläger ein Jude sei.'Da kann es geschehen, daß der Richter den Privatkläger groß ansieht und meint: was .sagen Sie dazu, der Mann hat recht. So-werden die einfachsten und natürlichsten Dinge heutzutage schwierig, wenn das politische Moment Antisemitismus hineinspielt. —. Viel schlimmer.-ist es.-.wenn, nicht der einzelne Jude, sondern die -J ud-en als G e samt heit beleidigt, werden. Her Jude wird von den Antisemiten als Totengräber Deutsch- . lands, als Aussauger und Schädling des deutschen Volkes, als Wucherer usw. hingestellt. Wir t\ erden von unseren Mitgliedern nrtd auch von christlichen Nichtmitgliedern gefragt, warum lalit Ihr Euch das gefallen? — Vor etwa 45 Jahren hat einmal das Reichsgericht eine Entscheidung gefällt, in der es gesagt hat, die Juden als1 solche, seien einer Beleidigung eigentlich kaum zugänglich. Bei einer Beleidigung müsse hervortreten, wer gemeint sei. Unsere Justi/theoretikw haben sich in den Kopf gesetzt, dall nur eine physische Person beleidigt werden kann. Wenn es um die Juden geht, erinnert sich auch der sonst nicht gerade kenntnisreiche Assessor, daß Juden nicht beleidigt werden können. Die Bemühungen des C.-V. gehen dahin, daß in solchen Fallen Beleidigungsklage vom Staatsanwalt und nicht im Wege der Privatklage erhoben wird. Es liegt ein öffentliches Interesse vor, die öffentliche Anklage zu erheben, wenn jemand um sei- .nes Judentums willen beschimpft wird. i Ein zweites (iebiet, das uns beschäftigt, ist die .Aufreizung zum Klassen haß (§ 130 des Strafgesetzbuches). — Da-ergibt sich die große Frage, worin besteht eigentlich eine Aureizung? Wenn einer auf die Straße geht und ruft:-schlagt die Juden_toJ> dann ist Sache sehr einfach. Aber wir erleben' es, daß Bilder verbreitet werden, auf denen Juden abgebildet sind, die am Galgen-hängen oder m denen eine -Spinne mit jüdischem Gesicht sich auf die km Boden •liegende Germania stürzt, um ihr das Blut auszusaugen; das Ist nicht weniger gefährlich. Deswegen ist es? Wichtig; zu bttohvtr, daß man nicht nur mit Worten zum Klassenhaß aufreizen kann, sondern auch ...bildlich. DMkrttge Bilder können auf den naiven Menschen,, zum Beispiel Mii'.den Arbeiter, viel aufreizender -wirken, als wenn ein '. Jude* airf .ÜWSUaße von einem Betrunkenen beschimpft wird. Diese Tatsache steht auf Grund vieler Vorkommnisse, besonders in kleinen . Orten, fest. Wir sind über das dunkle Mittelalter noch nicht-hinausgekommen;• mir. die Mittel haben sich geändert. i ■ - Verheerende Wirkung hat die Hervorhebung jfcs Rasseriprinzips gehabt, die Auswirkung des Unterschieds zwisdrren 'Masse''und Rasse; das Reichsgericht hat früher die Juden als Bevölkerungsklasse bezeichnet. Vor wenigen Wochen hat dertUhtersuchiaigsriChter Pietsch in Hirschberg i. Sehl, erklärt, daß er gleichfalls diesen Unterscheid mache: »«rriuKi ■ Gehen wir über zu dem dritten großen Gebiet, d. i. „Gotteslästerung" (§166 Str. G. B.). Dr. Dinter ließ einmal durch den Hammer-Verlag einen Aufruf veröffentlichen. Er wurde daraufhin wegen .Gotteslästerung angeklagt. ■ ■- Prof. Kittel hat in einer ähnlichen Sache früher einmal ein , Gutachten abgeben müssen, ob eine Gotteslästerung vorliege, und. hat dabei ausgeführt, daß die spezielle Hervorhebung des Gottes de$ Alten Testamentes in Gegensatz zu Stellen sei zu dem späteren. israelitischen Gott der Psalmen und Propheten.'1 . Wir Juden' können uns natürlich auf, solche Dlstinktionen nicht einlassen, und das. ßuitachten hat heftigen Widerspruch erfahren". Immerhin hat das. Gutachten die Wirkung gehabt! dafi. heutzutage derartige Gotteslästerungen gerade mit solchen Unterscheidungen in die Welt gesetzt werden. Und da wagte es der Staatsanwalt nicht zuzugreifen, da ihth bekannt ist, wie zweifelhaft eine \ V . ■ Wegen Verlegung unseres Geschäftes nach Neumarkt S veranstalten wir einen großen | Räumunos-Äusverkauf Sämtliche Preise sind IT ohne Rücksicht ganz bedeutend zurückgesetzt A ■tt« um . unsere Riesenläger ganz bedeutend zu reduzieren. . i i i i. m i-(— I f ■ I « »l H | 1 ■ - Darum decken Sie jetzt Ihren Bedarf in Versch.' Gegenstände gelangen unter Selbstkostenpreis! ij K ttim Verkauf. Bettstellen Matratzen Unterbetten Roßhaarkisser Leibdecken Norrraldeckf r Steppdecken Pnunendecken Dauneflplumos Waschkommod. KleVdersehrtr ke . <V ' - Federberten 1 Hocker Nachttische Wäscheschranke Kissen Gondeln Frisiertoiletten Schuhsdiränke Bettwäsche Truhen '. in? 3-'fr 4 -1.j-11 ivj.iy . wi.- "r™ Sessel Stühle Bidets Besichtigen Sie bitte unsere umfangreiche Ausstellung . Steiner & Sohn i r JUdisclie Jugend! Tretet ein-für die Liste, die Eure Bestrebungen stet»unttfftQfet. 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