Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 46 (18.11.1927)
- Date
- 1927-11-18
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
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"Seite 5 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDEJLEIPZIG 3- Jahrgang Einbürgerung von Ostausländern Lines der dunkelsten Kapitel deutscher und preußischer Verwaltungspraxis war bisher die Einbürgerung von Ausländern, insbesondere von Ottausländern. Auf Grund früherer preußischer Verwaltiinjisbestimmungen war die Einbürgerung von Ostausländern erst nach zwanzigjährigem Aufenthalt in Preußen möglich. In der Praxis genügte aber noch nicht einmal diese ungeheure Karenzzeit, um in Deutschland eingebürgert zu werden. Dies liegt zum grollten Teil an der merkwürdigen Fassung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RQB1. S. 58J, an die Stelle des Gesetzes über die Erwerbung und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom I. Juni 1S70 BUBI. S. 87 getreten, abgeändert durch das Qesetz vom November 1()2J RQBI. I S. 1(177), das au und für sich das liberalste Einbürgerungsgesetz der Welt ist, denn es enthält überhaupt keine Bestimmung über eine Karen/zeit, die vor der Einbürgerung innegehalten werden muH. El (ordert nur unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, unbescholtenen Lebenswandel, eigene Wohnung und wirtschaftliche Selbständigkeit. Ls enthält aber eine Bestimmung, die besonders in den letzten Jahren allen l'inbürgerungsanträgen zum Verhängnis geworden ist: Ein deutscher Bundesstaat darf gegen die die 1 inbürgerling Bedenken erheben. Die Bedenken dürfen sich zwar nur auf Tatsachen stüzen, die die Besorgnis rechtfertigen, dal! „das Wohl des Reiches oder eines Bundesstaates gefährdet ist, in praxi aber erachtet z. B. Bayern jede Einbürgerung eines Ostausländeis als Gefährdung des Reiches. Der Umfang und die Begründung, den die Einspruchstätigkeit Bayerns und einiger anderer Staaten in den letzten Jahren angenommen hatten, führten gerade in den vergangenen Monaten zu einer lebhaften Auseinandersetzung im Reichsrat. Als l'rgebnis ist jedenfalls eine Zurückweisung dieser grotesken Handhabung im Reichsrat zu verzeichnen gewesen. Die preußische Regierung hat nunmehr unter dem 26. September 1<)27 (III Sta 1311 II MBliV 1<)27, S. 963) über die „Einbürgerung von Ostausländern" einen Runderlaß erscheinen lassen, der eine weitere grundsätzliche Klärung der preußischen Einbürgerungspraxis bringt: „Nach dem RdErL vom 23. Mai 1925 — Sta 24«) (nicht veröffcrttl.) sollen Ostausliinder der dort erwähnten Art in der Regel erst nach einer mindestens zwanzigjährigen Niederlassung im Inlande .ongobürgert werden. Anläßlich eines lkschlusses des Preußischen Landtages, der eine Abkürzung dieser Niederlassungsfrist wünscht, ordne ich hiermit r.n, daß eine zwanzigjährige Niederlassungsdauer nicht etwa schematiscb, zu fordern, sondern daß in jedem einzelnen Falle sorgfältig zu prüfen ist, ob nicht etwa eine kürzere Niederlassungsdauer für ausreichend erachtet werden kann. In Fällen, in denen die (icsuchsteller durch Aufwachsen in deutscher Umgebung, durch lange Anpassung an deutsche Kultur oder in anderer Weise mit dem deutschen Wesen und dem deutschen Volkstum völlig verwachsen sind, genügt eine Niederlassungsdauer von 10 Jahren, unter Umständen eine solche von geringerer Dauer. Ich bitte, sämtliche Linbürgcrungsfällc, in denen die Aufnahme in den preußischen Staatsverband wegen Nichterfüllung der Niederlassungsfrist von 20 Jahren abgelehnt worden ist, und in denen hiernach eine kürzere Niederlassungsdauer für ausreichend erachtet werden: kann, in geeigneter Weise wieder aufzunehmen und sie unter eingehender Begründung in der vorgeschriebenen Form bei mir zur Vorlage zu bringen, falls nicht etwa inzwischen andere Ablehnungsgründe ltervorgetreteen sein sollten. In derartigen Fällen ist die für die Ablehnung des Finhürgerungsantrages erhobene Verwaltungsgebühr auf die demnächst für die Einliaguugsgebühr fällige Gebühr in Anrechnung zu bringen." Aus der Zeitschrift: Jüd'sche Arbeits- und Wanderfürsorge. stets große Auswahl in allen Preislagen ALSELA Reichsstraß« 4-6 3ü£>ijcf>er ^rauenbunt), ®rfsgruppe £eip3ig 9Honfag, bm 28. (HoDcmbcc in ben Stflunwn ber £äp3ig~£oge Arnbtftrafk 1 _ Otacbm. 4.30 <2It)r 2eenad>miff ag avJcbfieBmb punBtUc$ft 5.30 Referat: i)err Priöütbo3enf 'JDr. 'Hofonbaum (Ernährung unb <&2{unbt)eif (ßcbcd? 3tim Scenad>miffag: Xee unb Su^cn 1.50 Ulf. JUdische Wahlberechtigte! erfclielnf in Mafien am Sonnabend, den 19. November 1927 abends 8 Uhr im weißen Saale des Zoologischen Gartens zu dem Referate des Vorsitzenden vom „Zentralverbande jüdischer Handwerker Deutschlands e.V Berlin Herrn WILHELM MARCUS über das alle Handwerker, Arbeiter und Angestellte bewegende Thema Warum muß der Mittelstand in der Gemeinde-Verwaltung vertreten fein? Anschließend: Freie Aussprache!