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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1927-09-23 · 38 (23.9.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
3 (1927)
Issue
38 (23.9.1927)
Date
1927-09-23
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Mr 38 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG Seite 3 um Ii ein Ausgleich /wischen diesen beiden Jahren auf Orund bestimmter Kalenderregeln erfolgen, der durch die Schaltjahre mit ihren dreizehn Monaten vollkommen bewirkt wird. Die Schalt* regel des jüdischen Kalenders beruht auf der schon den alten Völkern bekannten Tatsache, daß '235 Mondmonate gleich 1() Sonncnjahren sind. 235 WX12 plus 7, das bedeutet: In einem Zyklus von Iii Mondjahren mul) siebenmal ein Monat eingeschaltet werden, um den erstrebten Ausgleich herbeizuführen. Die Jahre haben also im jüdischen Kalender 354 Tage (Gemeinjahre) oder 384 Tage. (Schaltjahre). Ein solches Jahr heiltt: regelmäliiges Jahr, daneben gibt es aber auch ein mangelhaftes Jahr von 353 (bzw. 383) Tagen. Im regelmäßigen Jahr haben die Monate abwechselnd 30 und 29 Tage, in den beiden anderen Jahren wird dieser regelmäßige Wechsel der Monatsdauer dadreh nuuterbrochen, dall Marcheschwan und Kislew beide 2*) Tage bzw. beule M) Tage zählen. Diese Abweichungen von dem regelmäßigen Charakter des Jahres sind notwendig, weil dadurch die Bruchteile der Stunde, die wir bei der oben angegebenen Länge des Monats außer Acht lieben, aufgerechnet werden und sind zweitens erforderlich, um einem Jahre einen ganz, bestimmten, aus religiösen Orunden notwendig erachteten C ha rakt er geben zu können. Der Lauf der Gestirne nimmt auf die menschlichen und irdischen Angelegenheiten nicht die geringste Rucksicht, es wäre aber außerordentlich störend und aus religiösen (irunden garnieht tragbar, wenn der Versöhnungstag auf einen Freitag oder Sonntag, also unmittelbar neben Sabbat, fiele, deshalb ist der Kalender so eingerichtet, dall ein solrher Fall garnieht eintreten kann. Ls mul! also unter Umstanden ein Jahr über Oebflhr verlängert werden (35? Tage), eine Verlängerung hat dann oft eine Verkürzung des nächsten Jahres im Gefolge (353 Tage). Die Menschen suchten von jeher den Kalender ihren Bedürfnissen und Wünschen anzupassen. So werden ja auch in neuester Zeit Vorschläge gemacht, die eine Vereinfachung unseres bürgerlichen Kalenders erstreben und ihn so regelmäßig gestalten wollen, dali eigentlich niemand mehr einen gedruckten Kalender benötigt, weil jedes Datum ein für alle Mal an einen bestimmten Wochentag fest geknüpft ist. Nach dieser Kalenderreform, deren Durchführung beim Volkerbund beantragt ist, wird das neue Jahr immer mit einem Sonntag beginnen, die beiden ersten Monate des Quartals haben 30, der letzte Monat 31 Tage, das ganze Vierteljahi 01 Tage, das sind 13 Wochen. Der Kalander wiederholt sich alsdann im zweiten Vierteljahr, d. h. der erste Monat des Quartals beginnt wieder mit einem Sonntag, der zweite mit Dienstag, der dritte mit Donnerstag und endet wieder mit Sonnabend. Da aber das bürgerliche Jahr nicht vier Quartale mit «1 Tagen, sondern 365 Tage und ein wenig Stunden mehr zählt, so muH dieser eine uberschießende Tag die ganze Regelmäßigkeit des Kalenders über den Haufen werfen; deshalb wird dieser Tag nach dem Vorschlag der Kalendcrrefonm als ein eingeschobener Tag betrachtet und nicht als Wochentag gezählt. Der Jahresschluß sieht also in diesem geplanten Kalender folgendermaßen aus: Sonnabend. 31. Dez. Sehalttag Sonntag, 1. Januar Die Siebentagewoche ist damit unterbrochen, und wenn dieser Kalendervorschlag einmal Wirklichkeit werden sollte, dann würden wir im zweiten Jahre dieses Kalenders unseren Sabbat am Freitag feiern müssen, was aus obigen Daten ganz klar ersichtlich ist. Der Sabbat würde in jedem Jahre auf einen andern Wochentag fallen und sogar in jedem vierten Jahre (Schaltjahr), in dem auch nach dem letzten Juni eine Einschaltung nach der gleichen Methode vorgenommen werden müßte, zweimal den Wochentag wechseln. Es ist nicht zu bezweifeln, dall ein solcher Kalender den Sabbat und und die Sabbatheiligung vollständig vernichten würde »Ton indischer Seite sind daher auch Qegenantrige heim Völkerbund gestellt worden; ich weil! nicht, oh man auf unsere Wünsche eingehen wird, wenn nicht auch andere kirchliche und religiöse Gemeinschaften ihr lebhaftes Interesse an der Erhaltung der Sichentagwoche bekunden. Man hat ferner in neuen Reformvorschlägen das Prinzip der Fest« legung der Daten auf einen bestimmten Wochentag mit der Erhaltung der alten, ungeschmälerten Woche zu vereinigen versucht. So schlug Dr. Nathan Birnbaum (Israelit: Jhrg. 102») vor. den Betrag, um den das Jahr länger als 52 Wochen ist, zu einer ganzen Woche anwachsen zu lassen und von Zeit zu Zeit ein Schaltjahr' mit 5 3 Wochen einzufügen. Einen gleichen Vorschlag veröffentlichte neuerdings Dr. Theodor Böcher in der Lesestunde (Zeitschr. d. deutsch. Buchgemeinschaft) Nr. 16 vom 15. August. Wir Juden haben wegen der Erhaltung des Sabbat allen Anlaß, solche Vorschläge zu unterstutzen, und wenn es wohl auch noch einige Jahre währen wird, bis die Kalenderreform praktiseche Bedeutung erlangt — wir müssen auf der Hut sein und dürfen uns den Sabbat nicht völlig rauben lassen, der unserer Woche und unserem Jahr* seinen eigenen Zauber verleiht. Der XV. Zionistenkongreß in Basel Schluß. Zu den wesentlichen Problemen wurden die folgenden Beschlüsse gelallt: Hinsichtlich der „Alijah": 1. In Anbetracht der gegenwärtigen Krise, welche die Einwanderung nach Palästina zum Stillstand gebracht hat, erklärt der XV. Kongreß nach wie vor feierlich, daß eine in großem Maßstab geführte Volks-Alijah, die sowohl Arbeitskräfte als Kapital ins Land bringen soll, eine unbedingte Notwendigkeit (ür die Entwicklung des Jischuw und des Aufbauwerkes im Lande sowie eine der Vorbedingungen der Verwirklichung des Zionismus ist. 2. Der Kongreß erblickt in der organisierten Alijah von Chaluzim, besonders in der heutigen Zeit, einen entscheidenden Faktor für die Stärkung der zionistischen Jugendbewegung im besonderen und sieht hierin eine unerläßliche Voraussetzung für die Hachscharah-1 ätigkeit der Chaluzim in der Gallith. Der Kongreß beauftragt die zionistische Leitung, sofort einen Teil der organisierten Chaluzim und ChahlZOth, die bereits eine hinreichende geistige und psysisehe Hachscharah haben, die Einreise nach Erez Israel zu ermöglichen. Für die Stellung zur Mandatarmacht wurden mehrere Resolutionen beschlossen, deren erster Teil (mit 85 gegen 22 Stimmen angenommen) folgenden Wortlaut hat: Die in Palästina seit Jahrzehnten, insbesondere seit der Balfour- Deklaration unter zionistischen Auspizien geleitete Aufhauarbeit hat 4M Grundlage des Jüdischen Nationalheims geschaffen. Damit wurde »TÄGLICH ÜBER 100000 AUFLAGE CS 0 Kette JCcipjigcr Jeituncf BEZUGSPR6IS 2.00 MONATUCH IM POSTBEZUG 3.42 ELSSCHL. BESTELLGELD O •täglich Ober 100000 aufläge«

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