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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1927-09-02 · 35 (2.9.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
3 (1927)
Issue
35 (2.9.1927)
Date
1927-09-02
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Nr. 35 Seite 3 Polnische Juden auf der Leipziger Messe (1810) Quelle: Leipziger Katsarchiv. Von Arno Kapp, Leipzig Das Ahiiiul Aufladen der Fuhrwerke war von jeher Privileg der Leipziger AuflSdergesellschaften. Da aber zu Meßzeiten diese Gesellschaften allein nicht imstande waren, alle Wünsche der ankommenden Reisenden zu erfüllen, hatte der Rat der Stadt Leipzig nachgelassen, daß verwandle (iewcrbc sieh am Ab- und Aufladen der Frachtwagen beteiligen konnten. So hatte /. B. der Rat im Jahre I808 dem Bierschröter Liebig erlaubt, „dalt er das Aufladen und Packen der den polnischen Juden eigenen Wagen und Geschirren, mit welchen diese zur Messe kamen, besorge. Außerhalb der Messen aber hatte er sich des Aul- und Ahludens aller und jeder Kaufmannsgüter, aueh der polnischen! gänzlich ZU enthalten." — Da aber Liebig am 10 Juli 181<> aullerhall) der Messe ohne I rlaubnis des Rates einundzwanzig Frachtwagen, die polnischen jüdischen Kaufleuten geborten, ablud, bestrafte ihn der Rat mit sechs Tagen Oefingnfs und belegte ihn außerdem noch mit einer hoben Geldstrafe, verbot ihm auch fernerhin alles Auf- und Abladen. Da sollte ihm Hilfe werden. Sämtliche polnische Juden, die nach Leipzig zur Messe gefahren waren, Setzten sieh für ihn in tatkräftiger Weise ein. Am 27. September obigen Jahres sehrieb die jüdische Kaufmannschaft aus Polen dem Rat folgenden Brief: „Ew. Magnif. Wohl.- und tiochedelgeb. und auch Hochw. Herren haben auf Ansuchen der hiesigen Ablader geruhet. dem seit 18 Jahren in unsern Meßedienst gestandenen Johann Gottlob I iebig allhicr vor einigen Tagen anzudeuten, daß er sieh von nun au der Bedienung und Packung unseres Fuhrwerkes bey Strafe enthalten solle, und uns dadurch in die größte Verlegenheit gesetzet . . Wir wiederholen1), daß wir schlechterdings nicht als Frachtfuhrleute anzusehen sind, sondern daß wir gleich andern fremden Kaufleuten mit unseren eigenen Geschirren hier anlangen und darauf nach unserer Landessitte unser (iepäek bey uns führen. Wir sind daher auf keine Weise anders als jeder andere Fremde, so zur Messenszeit hier anlauget, /u behandeln, und es steht uns so gut wie jedem andern fremden Kaufmann frev, unsere Wagen von unserem Meßhelfer l iebig, denn als solcher steht er in ') liereits am Januar des Jahres 1808 hatte sich die zur Neujahrsmesse in Leipzig anwesende jüdisch-polnische Kaufmannschaft für ihren Meßhelfer Liebig eingesetzt. Es heißt in diesem an den Rat gerichteten Schreiben, „daß ihnen nicht zugemutet werden könne, ihre Waren durch fremde Auflider abladen zu lassen. Siemüßten einen Manu haben, den sie schon lange kennten, da sie oft mehrere hunderttausend Taler Geld mit auf ihren Waren nach I eipzig zur Messe brachten". Unterzeichnet ist dieses Schreiben von folgenden 18 Juden: Abraham Nelken von Brody, l ewin Sohn. PinkllS Abraham von Brod, Samuel Barbag (?), Jacob Beer aus (irünherg, Nachman Kaitzer. S. Hand, Wölfl" Hcilpern. Jacob Margulies, B. Fusik, Moses Domes, J. (iezies, Jacob Löh L'racnkcl aus Brody, I. Mcndcr, Moses Neduck, Moses Sordnes, Mr. Krak. unsern Diensten. bedienen und auf- und abladen zu lassen ... Derselbe hat uns erstlich seit 18 Jahren und darüber ächon bereits obgedachtermaaßen bedienet", sich die Art und Weise, wie unser Luhrwerk im Verhältnis zu den Pohlnischen Wagen, gepacket und behandelt werden muH, vollkommen zu eigen gemacht und überhaupt dabey soviel Einsicht und Treue begießen, daß wir durch seine Packung und Angaben nicht den geringsten Schaden au unseren Waaren erlitten, ... auch weil! derselbe Liebig alles so zu ordnen und einzurichten, daß wir auf diesen unseren Wagen bequeme Reise-Sitze neben unsern Waaren und auf solchen erhalten, woran uns bey einer Reise von 1 ö<> und mehreren Meilen sein viel gelegen seyn muß .... nicht /n geschu eigen, daß wir durch Abhaltung unserer zum öfteren hier eintretenden Feyertage oft gehindert werden, an der Packung unserer Wagen selbst 1 heil zu nehmen ... Wir bringen bekanntlich grolle Summen haaren (leides mit Und kaufen hier beträchtliche, /um I heil sehr kostbare und sein gut zu verwahrende Waaren ein; wir müssen zu dem Linie schlechterdings einen treuen, erprobten und geschickten Mann gebrauchen, und können uns in keiner Weise mit fremden I eilten einlaßen ... Daher bitten wir gehorsamst : Der Rat wolle uns in Ausübung dieser unserer Gerechtsame, mehr ernannten Liebig in diesem unsern Dienst behalten zu dürfen, schützen und die hiesigen Ablader mit ihrem zudringlichen Gesuch abweisen " Unterzeichnet ist diese Eingabe von achtzehn Juden, die sich zur „Kaufmannschaft aus Pohlen" zusammengeschlossen hatten. Von den Unterschriften sind sechzehn in hebräischer und nur zwei in deutscher Sprache abgefaßt, Sie lauten: David Falk aus Brod. I ipman Silberstein, Samuel B. <i aus Brod. Salomon Abraham Levi, Marcus Arnstein, Juda Jacob aus Warschau, Isaak Jacob aus Warschau, Loew Schalman aus Warschau, I oew I lorwitz, Abraham Nelken aus Brod. l oew I >aschtein, Samuel Redner. Hirsch Swerdlick, Nathan A. aus Brod, Jesschaye Hand (oder Sand.-). Nachman Rein, Baer Baschakich und I phraim B. (I. Der Kai wollte es weder mit ihn Aufladergesellschaften noch mit der polnisch-jüdischen Kaufmannschaft verderben. Er zog den Kopf aus ih r Schlinge und übertrug die Sache zur I ntscheidung dem Könige Friedrich August, der am 7. Dezember 18III in einem Schreiben au den Rat mitteilte, „daß Liebig am Auf- und Abladen polnischei und russischer Waren bei den angezogenen Fuhrwerken während der Messen nicht zu b e Ii i u d e r n ist ..." Damit der Streit endgültig beigelegt w urde, ordnete der k' >niir noch an, daß Liehig als Meßhelfer der polnischen Kaufmannschaft vom Rate vereidigt werde. Dies geschah auch am 11. Februar des Jahres 1811. — «Jüdische Verbände u. Gemeinden Vom Stuttgarter Jüdischen Lehrhaus Aus der Erkenntnis heraus, dall die beutige Situation der Juden und des Judentums einen jeden, dem es mit seinem Judesein ernst ist, verpflichtet, das Judentum auch wirklich zu kennen, ist in Stuttgart vor Jahresfrist ein jüdisches I ehrhaus entstanden. El wollte und konnte nicht unmittelbar an die alte Ucberlicfcrting des Belli Hamidrasch anknüpfen. Die Entwicklung von lim Jahren künstlich wegstreiten zu wollen, wäre ein törichtes fruchtloses Unterfangen gewesen. Nicht den Talmud galt es zu retten, sondern weit mehr: das Judentum, das jeder tiefer über sein Dasein Nachdenkende sich mehr und mehr unter den Füßen wegschwinden sah. El galt, ein Becken z.u schaffen, in welchem sich die Sehnsucht a 11 er jüdischen Mensehen sammeln konnte. Was anderes konnte dieses Sammelbecken speisen als die Quellen des Judentums, die Schrift und die hebräische Sprache? Ihrer Kenntnis und Verbreitung •Iso mußte in erster Linie das Lehrhaus dienen. Lntgegen vielfach aus- CQB.SO KONDITOREI EAFFEEH/yj/ Bestellungen für feine eiuiaren unter Tel. 20214 oder im Laden Augustusplatz erbeten. Inn.; Ernst Fischer trimer langjähriger Pächter der Konditorei „Fürtt Rilekskanilar"

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