Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 35 (2.9.1927)
- Date
- 1927-09-02
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 2 3. Jahrganr liegen und außerdem veranlagungspflichtlg ilnd, wird die QemeindeanTiic«.- sowohl \ oni Steuerabzug als auch um der veranlagten Reicht« einkommensteucr erhoben, »oweM diese Steuerpflichtigen nicht nach ihrem Gesamteinkommen zu veranlagen sind. In diesem Falle erledigt sich die Sondererhebung vom Steuerabzug. Liegt jedoch zur Zeit der Ausschreibung der Gemeindeanlagenbescheide die Gfeaamtveranlagung noch nicht vor, so werden diese Steuerpflichtigen zunächst auf Grund des Steuerabzuges herangezogen. Wird das Gesamteinkommen später veranlagt, »o i«t der aul den Steuerunterschied /wischen dem veranlagten Gesamteinkommen und dem Steuerabzug vom Arbeitslohn entfallende i lemeindeanlagenbetrag nachzufordern. S 6, Die Beitragspflicht beginn! im Falle des Zuzugs in den üemeindebezirk oder des Eintritts in die israelitische Religionsgesefk schalt mit dem auf den Tau des Zuzugs oder des Eintritts folgenden Monat und endet im Falle des Verzugs aus dem Qemeindebezirk oder des Austritts aus der israelitischen Religionsgesellschah mit Abiaul des Monats, i" welchem der Verzug oiler der Austritt stattfindet. s; 7 Der Steuerpflichtige erhalt einen Bescheid über die Hohe und di< Fälligkcitszeil ihr zu leistenden ersten Zahlung. Die Hohe und die Fälligkeitszeit weiterer Zahlungen können durch öffentliche Bekanntmachung mitgeteilt werden. § S. Die Höhe der endgültigen Qemeindeanlage ist bekanntzugeben; öffentliche Bekanntmachung i>t zulässig;. Weicht die endgültige Gemeindeanlage von der Summe der bereits gezahlten Beträge ab, so ist dem Steuerpflichtigen ein schriftlicher Beseheid zu erteilen; der Unterschied ist durch Zahlung auszugleichen. g 9. Von rückständigen Qemeindeanlagen werden Verzugszinsen entsprechend den für die Reichseinkommensteuer geltenden Bestimmungen erhoben. «i In Der Besteuerte kann innerhall) eines Monats nach Empfang des Bescheides (SS ~ U. S> bei der Stelle, von der der Bescheid ausgegangen ist, schriftliehen Einspruch erheben. § 11. Ober den Einspruch entscheidet der (iemcindevorst.md. liefen dessen I ntSCheidung ist hinnen zwei W ochen nach Empfang der Benachrichtigung Berufung an den lterulungs;iussehull zulässig. Der BerufungsausschuB besteht aus drei steuerpflichtigen Mitgliedern der Religionsgemeinde und zwei Oemeindeverordneten und wird von der Qemeindesitzung gewählt. Die Entscheidungen des Ausschusses werden mit einlacher Stimmenmehrheit gefaBt und sind endgültig. tj 12. Der Einspruch sowie die Berufung können nicht darauf gestützt werden, daß der Besteuerte zur keichseinkommenstcuer zu Unrecht herangezogen oder zu hoch veranlagt worden sei. S Ii. I ber (usuelle um Erlaß oder Ermäßigung der Gemeindeanlage oder um den n Stundung entscheidet der ( ifineindcvorstand. Erlall oder I rmäßigung der Reichseinkommensteuer ist für die Oe> meindeanlage der Religionsgemeinde ohne weiteres wirksam. S 14. Die Beitreibung rückständiger Qemeindeanlagen erfolgt nach vorgängiger Mahnung, die durch öffentliche Bekanntmachung geschehen kann, auf Antrag des Vorstandes der Religionsgemeinda durch die Finanzämter und deren Hilfsstellen im W ege der Zwangsvollstreckung. S 15. Die mit der Bearbeitung von Steuersachen befaßten Personen sind verpflichtet, die aus Anlall ihrer Mitwirkung zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Steuerpflichtigen streng geheimzuhalten, § 16. Die Steuerordnung tritt mit Wirkung vom I. April 1')27 ab in Kraft. Leipzig, den 7. Juli l<)27. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. tasgabe der Hintrittskarlen zum ZweigfOttesdienst im Sädtischen Kaufhaus Dil Vermietung der Plätze zum Zweiggottesdienst für Neujahr und Versöhnungstag im Konzertsaal des Städtischen Kaufhauses erfolgt von len 15, August 1927 ab werktaglich von 9—Ii Uhr im Gemeindeamt, Löhrstraße 10,1. Preise der Platze 3—10 K.M. Leipzig, den 10. August WH. Der Vorstand der israelitischen Ucligionsgemcinde zu Leipzig. Barmizwah-> orbereitung Zur Barmizwa-Vorbereitung werden seitens der (iemeinde unentgeltlich besondere Lehrginge abgehalten. Für die in der Zeit vom 1. April 1915 bis >o. Juni 1MI5 geborenen Knaben beginnt der Lehr- 1. Oktober 1927, Nur wer daran teilgenommen hat, wird als Barmizws in der Geraeindesynagoge zugelassen. Anmeldungen bis W, September l'ii" im Gemeindeamt, Löhrstr. 10,1 Von der feilnahme können auf Antrag der Litern solche Knaben einen von der Oemeiude a' iigestellten I einer erhalten. Auch diese Kinder sind zur angegebenen Zeil zu melden, befrei! werden, welche bereits ihren Religionsunterricht privat durch Leipzig, 24. August 1927. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Im Anschluß an den Unterriehl in unserer Religionsschule II ist ein Barmizwa-Vorbereitungsunterrchl eingerichtet worden. In diesem Unterm ht sollen vor allem das I rlernni der Tonzeilheu (Neginoth) für die Thon- und Prophctenvorlesung geübt und die praktisch-religiösen Vorschriften (T'fillin, Zizzith u-w.) behandelt weiden. Der Beginn des nächsten Lehrganges wird noch bekanntgegeben; die I eilnalnne daran ist kostenlos. Anmeldungen nimmt schon jetzt der Direktor der ReHgkHISSChule II, Herr Rabbiner Dr. Carlebach, im Schulgebäude der Höheren Israelitischen Schule, (iusta v-Adolf- Straße 7. von 9 -13 Uhr entgegen. Leipzig, den 24. August W27. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Weckruf der Rabbiner: Gegen Die beJeutsime Zeit des indischen Jahres stellt vor der Tür. i Rosch Hasrhonoh und Jom ll.ikippurim rufen zum Gotteshause und zu stiller Feier in den "iJischen Häusern. Aber ihr Aufrul zur Besinnung, zur Einkehr und Umkehr findet in unserer Mitte n cht mehr Überall Gehör. M inch?r ist gleichgültig, mancher ist seinen Brüdern und dem Gott seiner Väter fremd geworden. Andere sind unter der Last der Arbeit erdrückt. Die Zeit scheint dahin zu sein, da die geschlossenen Geschalt der jüdischen Kautleuie an Sabbatheu und Pesttagen, am Rosch naschünoh und Jon! nakippurim ein Btummes aber cindring liches Bekenntnis zu Gott und /um judenttm vor a'ler Will ablegten. Aus dieser Unfähigkeit, unsere heiligen Tage zu leiern, sprechen Not und Druck der jüdischen Seele. Uasere Verantwortung, unsere Sorge bewegt uns deutsche Rabbiner zu einem ernsten Wort an die deutschen Juden. Genug des Leids, das so vielen von uns der Sabbath, dieser Quellpunkt unseres Familienlebens die Wurzel der edelsten lugenden unserer Gemeinschalt, der Tag unserer Seele, das Wahrzeichen unseres Glaubens, verloren gegangen ist. Sollen nun auch die ehrfarchtgebietenden Tage dem Materialismus mehr und mehr zum Dpier fallen? Entweihung der honen Feste %— ■ ■ )Die »Tage der Umkehr" nahen. Möchte ein jeder den Willen'und den Weg finden, die heiligen Tage ganz und ungeschmälert zu leiern. Möchte jeder jüdische (leschaf sinhaber seine An gestellten von ieder Arbeit an den hohen Feiertagen befreien. Mochten die Trcuesten der Treuen, denen es ein tiefes Bedürfnis ihres Herzens ist. der religiösen l'llidit gemäß Sabbathe und Feste zu feiern, weitherziges Verständnis bei allen in Betracht k mimenden jüdischen Persönlichkeiten finden. Fueh alle aber bitten wir: Setzt alles daran, daß unseie Ruhe- ::::d Pesttage unserer jüdischen Gemeinschaft erhalten bleiben. Die Treue zum Judentum fordert Opfer. Aber ihr Lohn ist eine Ruhe des Ge.vssens, das Bewußtsein treu erfüllter l'llicht, die Festigung und Erhöhung des Judentums. Im Geiste eng mit Fuch allen verbunden, wünschen wir Fuch den Segen der heiligen Tage. „Möge alle Sorge von Fudi weichen; die Freude an Gott bleibe die Quelle Furer Krall!« j . „ Der Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland